Ausgabe 38/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 19.09.2017
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Postfach 1420, 54504 Wittlich
Ansprechpartner:
Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
@Bernkastel-Wittlich.de
Kreisnachrichten
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich bietet am Samstag, den 18.
November 2017 von 10 bis 12 Uhr und von 14.00 bis 16:00 Uhr einen Schlagzeugwork- shop mit Ingo Esch in der Be- rufsbildenden Schule (BBS) in Wittlich an.
Der Kurs richtet sich an fortge- schrittene Schlagzeuger (keine Anfänger!), egal ob sie in ei- ner Rock-Band, Big-Band oder im Blasorchester spielen. Die Workshop-Inhalte beziehen sich auf das Thema „Basic In- dependence und Groove Con- cepts“. Zugelassen werden maximal sechs Teilnehmer pro
„Session“. Mitzubringen sind Bass, Snare, HH, Ride, Hocker, Ständermaterial und Sticks.
Ingo Esch studierte am Mu- sikkonservatorium Luxemburg und an der Bundesakademie für musikalische Jugendbil- dung Trossingen.
Er ist seit über 30 Jahren als Drummer aktiv und spielt/
spielte unter anderem bei der
Thomas Schwab Band, Christ- mas Moments, Musical Yaka- ri, Martha, Alles Banane und Horn & Strings. Seit 2004 ist er Schlagzeuglehrer an der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Einige seiner Schüler sind Landes- Preisträger des Wettbewerbs
„Jugend musiziert“ in der Ka- tegorie „Drum-Set (Pop)“.
Die Kursgebühr beträgt 15 Euro, „Early-Bird-Preis“ bei Anmeldung bis zum 1. Novem- ber 2017 ist 10 Euro. Anmel- deschluss ist der 10. Novem- ber 2017.
Infos und Anmeldung über die Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Tel.:
06571 14-2398, E-Mail: doris.
meier@bernkastel-wittlich.
de und direkt bei Ingo Esch, E- Mail: ingo-esch@t-online.de.
Schlagzeug-Workshop mit Ingo Esch
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Konditionen in der Wohn- eigentumsförderung deutlich verbessert. Neben einer Zins- verbilligung und der Einfüh- rung eines Tilgungszuschusses werden die Darlehenshöchst- beträge angehoben.
Die Zinsen des ISB-Darlehens Wohneigentum werden durch das Land Rheinland-Pfalz um einen Prozentpunkt verbilligt.
Dadurch reduzieren sich die Zinsen per 11.09.2017 auf:
• 0,60 % p. a. Zinsfest- schreibung 10 Jahre
• 1,00 % p. a. Zinsfest- schreibung 15 Jahre
• 1,20 % p. a. Zinsfest- schreibung 20 Jahre
• 1,40 % p. a. Zinsfest- schreibung bis zur Voll- rückzahlung (ca. 30 Jah- Tilgungszuschuss in Höhe von re) 5 % des Darlehensbetrages Anhebung der Darlehens- höchstbeträge auf:
Fördermietenstufe 1-2:
EUR 135.000*
Fördermietenstufe 3-4:
EUR 160.000*
Fördermietenstufe 5-6:
EUR 175.000*
*Erhöhung der jeweiligen Darlehenshöchstbeträge für kinderreiche Familien (minde- stens 3 Kinder) für das 3. Kind
und für jedes weitere Kind um 10 %.
Die Zinsen des ISB-Darlehens Modernisierung selbst ge- nutzter Wohnraum und der Darlehenshöchstbetrag blei- ben unverändert:
• 0,60 % p. a. Zinsfest- schreibung 10 Jahre
• 1,00 % p. a. Zinsfest- schreibung 15 Jahre
• 1,20 % p. a. Zinsfest- schreibung 20 Jahre Darlehenshöchstbetrag 60.000 €
Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % des Darlehensbetrages (einkommensabhängig) Zur Beantragung des Darle- hens wird eine Förderbestä- tigung benötigt. Anträge ISB- Darlehen Wohneigentum und ISB-Darlehen Modernisierung von selbst genutztem Wohn- raum können vor Baubeginn bei der zuständigen Kreisver- waltung gestellt werden.
Ansprechpartner für alle Fra- gen der Wohnraumförderung ist die Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Kurfürsten- str. 16, 54516 Wittlich, Silvia Maas, Telefon: 06571 14-2372, E-Mail: silvia.maas@bernka- stel-wittlich.de. Für persön- liche Vorsprachen bitte vorher einen Termin vereinbaren.
Verbesserte Konditionen im Wohneigentumsprogramm
Besuchen Sie uns im Internet:
www.Bernkastel-Wittlich.de
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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.
bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.
Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:
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Bengel Im Heidberg Waldfläche 0,7336 ha
Dörbach Oben auf dem Angelsteg Landwirtschaftsfläche 0,5427 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 29.09.2017 schriftlich mitzuteilen.
Am Montag, den 25.09.2017, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Gro- ßer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.
TAGESORDNUNG
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen
2.1 II. Quartalsbericht Gesamtver- waltung 2017
2.2 Abstufung der K 99 und K 122 in der Gemarkung Morbach 3. Vergaben
4. Barrierefreiheit im Rahmen von Schulbaumaßnahmen des Land- kreises
5. Abstufung der K 51 und eines Teilabschnittes der K 50 in den Gemeinden Esch und Klausen 6. Errichtung eines Kreisels am
Knotenpunkt L 141/ K 46 bei Salmtal - Kostenbeteiligung des Landkreises
7. Ausbau der K 65 zwischen Reil und Traben - Planungsauftrag 8. Nutzung der einheitlichen Be-
hördennummer 115 9. Kulturförderprogramm des
Landkreises Bernkastel-Wittlich - Förderung von Projekten 10. Kulturförderprogramm des
Landkreises Bernkastel-Wittlich - Förderung von Projekten 11. Annahme von Spenden, Sponso-
ringleistungen und sonstigen Zu- wendungen
12. Verschiedenes
B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
13. Mitteilungen
14. Personalangelegenheiten 15. Personalentscheidung 16. Personalentscheidung 17. Vergaben
18. Unbefristete Niederschlagung von Forderungen
19. Umsetzung von Ratsbeschlüssen 20. Verschiedenes
Wittlich, 14. September 2017 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat
Der Freundeskreis der Musikschu- le des Landkreises Bernkastel-Witt- lich e.V., unter dem Vorsitz von Alois Meyer, lädt seine Mitglieder zur dies- jährigen Mitgliederversammlung am Dienstag, 24.10.2017, 19.30 Uhr, in die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich, Kurfürstenstraße 16, Raum A 10, recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzen- den
2. Bericht über die Aktivitäten seit der letzten Mitgliederversamm- 3. Kassenberichtlung
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 5. Ehrung
6. Neuwahl des Vorstandes 7. Projekte 2017/2018
8. Verschiedenes und Aussprache Rückfragen unter Telefon: 06571/14- 2398. Anträge an die Mitgliederver- sammlung müssen bis spätestens 16.10.2017 bei der Geschäftsstelle der Musikschule, Kurfürstenstr. 67, 54516 Wittlich schriftlich eingereicht werden.
Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene/r: Mariusz Dziubczynski letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 02.08.2017, Az.: 13-42-D- 005917
Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/
ihn bevollmächtigten Person bei der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.
Wittlich, 02.08.2017
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -
Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag
gez. Manuela Neithöfer
Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung
Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene/r: Boris Sascha Ulrich Schäfer
letzte bekannte Anschrift: 54516 Wittlich, Mittlere Kordel 5
Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 12.09.2017, Az.: 13-42-G- 004458
Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/
ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.
Wittlich, 15.09.2017
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -
Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker