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Fachbereich Gesundheit bietet kostenlose und anonyme Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 06/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 07.02.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Insgesamt leben in Deutschland nach Angaben des Robert-Koch-Institutes circa 73.000 Menschen mit HIV (Humane Immun- defizienz-Virus). Es ist da- von auszugehen, dass da- von 14.000 Personen, dies sind rund 20 Prozent, noch nichts von ihrer Infektion wissen. Von dieser Grup- pe geht ein erhebliches Ri- siko der unwissentlichen Weiterverbreitung aus. Es wird angenommen, dass bis zu 50 Prozent der Neu- infektionen auf HIV-Posi- tive zurückgeht, die nichts von ihrer Infektion wissen.

Die HIV-Infektion geschieht hauptsächlich durch unge- schützten Geschlechtsver- kehr.

Seit 2007 ist die Zahl der HIV-Neuinfektionen und AIDS-Kranken wieder leicht rückläufig. Dies wird auf gute Präventionsarbeit, so-

wie frühzeitige Diagnostik und Behandlungen im Be- reich HIV/AIDS zurückge- führt. Neben dieser erfreu- lichen Nachricht ist laut Robert Koch-Institut (RKI) jedoch ein Anstieg der Zahl an anderen sexuell über- tragbaren Krankheiten wie zum Beispiel Syphilis fest- zustellen. Das RKI empfieh- lt darum, in der HIV-Prä- vention noch mehr über Syphilis und andere sexu- ell übertragbare Infekti- onen aufzuklären. Gründe für die Weiterverbreitung sind häufig mangelnde Information zum Thema, Verdrängen oder fehlender Wahrnehmung von Ri- siken, Vorurteilen und Äng- sten.

Der Fachbereich Gesund- heit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bietet daher kostenlose und an- onyme Beratungen an, in denen über sexuell über- tragbare Krankheiten infor- miert, aufgeklärt und bera- ten wird. Ab sofort findet

jeden Donnerstag von 14 bis 15 Uhr im Gesundheits- amt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine Sprechstunde mit persön- licher Beratung statt.

Das Angebot umfasst die persönliche Beratung durch Fachkräfte des Ge- sundheitsamtes. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen anonymen und ko- stenlosen HIV-Antikörper- Test durchführen zu lassen.

Die Beratung umfasst die Vermittlung von Hilfen so- wie medizinische und psy- chosoziale Behandlungs- und Betreuungsangebote.

Außerdem bietet das Ge- sundheitsamt Aufklärung in Schulen und anderen In- stitutionen an. Hierzu kann kostenlos Info-Material an- gefordert werden.

Eine Terminabsprache für die Teilnahme an der Sprechstunde ist nicht erforderlich. Nach Ab- sprache sind auch Be- ratungstermine außer- halb der Sprechstunde

sowie in der Außenstel- le des Gesundheitsamts in Bernkastel-Kues möglich.

Ansprechpartner für die Blutentnahme ist Car- men Faber-Rohr, MTA, Tel.:

06571/14-2456, E-Mail: Car- men.Faber-Rohr@Bernka- stel-Wittlich.de. Die Bera- tung im Gesundheitsamt in Wittlich, Kurfüstenstra- ße 67 erfolgt durch Doris Steines, Dipl.-Sozialarbeite- rin (FH), Tel.: 06571/14-2464, E-Mail: Doris.Steines@Bern- kastel-Wittlich.de.

Ansprechpartner für eine Beratung in der Außenstel- le des Fachbereichs Gesund- heit im Leistner-Haus, Saar- allee 6 in Bernkastel-Kues ist Edwin Berg, Dipl.-Sozial- arbeiter (FH), Tel: 06531/500- 628, E-Mail: Edwin.Berg@

Bernkastel-Wittlich.de. Auf Wunsch kann die Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten auch durch Ärzte des Gesundheits- amtes erfolgen.

Alle Anliegen und Aus- künfte werden streng ver- traulich behandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter des Gesundheits- amts haben dafür Verständ- nis, wenn die Rat- und Hilfesuchenden anonym bleiben wollen und respek- tieren diese Entscheidung.

Nachteile entstehen ihnen dadurch nicht. Das Ange- bot ist kostenfrei und rich- tet sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bernkastel-Wittlich.

Fachbereich Gesundheit bietet kostenlose und anonyme Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Monzel unterm Forstweg Landwirtschaftsfläche 51,62 ar Neumagen ober dem Geisenacker Landwirtschaftsfläche 50,67 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 20.02.2012 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachung

(2)

Die Aufsichts- und Dienst- leistungsdirektion (ADD) als landesweite Spenden- aufsicht in Rheinland-Pfalz hat dem Verein PAK DAR UL ISLAM e.V. mit Sitz in Koblenz/Rheinland-Pfalz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spen- densammlungen und öf- fentliche Aufrufe zu Geld- spenden in Rheinland-Pfalz untersagt.

Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Ver- botsverfügung einlegen.

Der Verein führt Spenden- sammlungen mittels Spen- dendosen durch und ruft öffentlich, zum Beispiel via Internet, zu Geldspenden auf.

Trotz mehrfacher Auffor- derungen ist der Verein seinen gesetzlichen Aus- kunftspflichten im samm- lungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen. Der Verein verweigert Auskünf- te über Spendeneinnah- men, deren Verwendung für satzungsgemäße Zwe- cke sowie Angaben über Werbe- und Verwaltungsko- sten. Daher ist eine zweck- entsprechende Verwen- dung der Spendengelder nicht sichergestellt.

Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendensamm- lungen im Namen PAK DAR UL ISLAM e.V. festgestellt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Sammlungsverbot gegen PAK DAR UL ISLAM e.V.

NACHRUF

Mit großer Betroffenheit und in tiefer Trauer neh- men wir Abschied von unserem ehemaligen Mitar- beiter und Kollegen

Egon Peters.

Herr Peters war von 1972 bis 1988 als Schulhausmei- ster an der damaligen Sonderschule für Lernbehin- derte in Wittlich beschäftigt.

Während seiner Tätigkeit war Herr Peters wegen sei- ner vielseitigen Kompetenzen und seines freund- lichen und offenen Wesens bei den Kolleginnen und Kollegen im Kreishaus, beim Lehrerkollegium sowie bei den Schülerinnen und Schülern sehr geschätzt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Für den Personalrat Bernkastel-Wittlich

Gregor Eibes Werner Petry

Landrat Vorsitzender

Die Zahl der für den Land- kreis Bernkastel-Wittlich im Ausländerzentralregi- ster registrierten auslän- dischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist im Jah- re 2011 gegenüber dem Vor- jahr erneut und deutlich um 328 auf 5823 angestie- gen. Zum Vergleich: Im Jahr 1976 betrug die Anzahl der im Landkreis Bernkastel- Wittlich registrierten aus- ländischen Staatsangehöri- gen 1204.

In der Gesamtzahl sind die 115 ausländischen Mit- bürgerinnen und Mitbür- ger nicht mehr enthal- ten, die im vergangenen Jahr die deutsche Staats- bürgerschaft erhalten ha- ben, ebenso wenig Tou- risten, Saisonarbeiter oder Mitglieder ausländischer Streitkräfte und deren Fa- milienangehörige.

Der Anteil der auslän- dischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung des Landkreises beträgt rund 5,2 Prozent. Dieser

Anteil liegt noch deutlich unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (rund 7,2 Prozent) oder dem des Bundesgebietes (rund 8,8 Prozent). Dies hängt un- ter anderem auch damit zusammen, dass die regio- nale Verteilung der auslän- dischen Bevölkerung sehr stark von den vorhandenen Wirtschaftsstrukturen und Erwerbsmöglichkeiten mit- bestimmt wird. So leben in Rheinland-Pfalz die mei- sten Nichtdeutschen in den industriellen Ballungs- räumen Ludwighafen und Mainz, wo sie einen Anteil von rund 21 Prozent bezie- hungsweise 17 Prozent an der Gesamtbevölkerung bil- den.

Aus 117 Staaten der Erde kommen die ausländischen Staatsangehörigen, die Ende 2011 im Landkreis Bernkastel-Wittlich lebten.

In der nachfolgenden Ta- belle sind die Zahlen der 25 am häufigsten vertretenen Nationalitäten aufgeführt.

Staatsangehörigkeit Anzahl in Prozent

Polen 888 15%

Türkei 703 12%

Kosovo 336 6%

Niederlande 330 6%

Ungarn 279 5%

Frankreich 260 4%

Rumänien 255 4%

Italien 193 3%

Russische Föderation 184 3%

Vereinigte Staaten von Amerika 172 3%

Thailand 131 2%

Bulgarien 121 2%

Luxemburg 118 2%

Kroatien 107 2%

Serbien 104 2%

Großbritannien mit Nordirland 98 2%

Österreich 97 2%

Vietnam 91 2%

Ukraine 88 2%

Slowakische Republik 76 1%

Griechenland 61 1%

Iran, Islamische Republik 59 1%

Bosnien und Herzegowina 54 1%

Belgien 54 1%

Kasachstan 52 1%

restliche Staatsangehörigkeiten 912 16%

Summe alle Staatsangehörigkeiten 5.823 100%

Ausländische Bürgerinnen und Bürger im Landkreis

(3)

Personendaten, Ihrer per- sönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Rei- sepasses. Der Antragsvor- druck ist erhältlich unter www.kba.de/Punktsystem beziehungsweise www.kba.

de/verkehrszentralregister.

Der auf diesem Wege auf- gerufene Vordruck sollte erst mit den Personendaten ausgefüllt, dann ausge- druckt und unterschrieben werden. Anschließend ist dem ausgefüllten und un- terschriebenen Vordruck eine Kopie des Personalaus- weises oder Reisepasses bei-

zufügen und an das Kraft- fahrt-Bundesamt, 23932 Flensburg, zu senden.

2. Antragstellung Online Sie benötigen dafür einen neuen Personalausweis (nach dem 01.11.2010 aus- gestellt) mit freigeschal- teter Online-Ausweisfunkti- on, ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp.

Ansprechpartner innerhalb der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich zum Punkt- system ist Herbert Steffes, Tel.: 06571/14-2225, Fax:

06571/14-2508, E-Mail: Her- bert.Steffes@Bernkastel- Wittlich.de.

Verkehrssünderdatei beim Kraftfahrt-Bundesamt

zentralregister vorhanden sind.

Nach dem Straßenverkehrs- gesetz hat jeder Fahrerlaub- nisinhaber ein Recht auf unentgeltliche Auskunft hat. Um dieses Recht auf Auskunft zu den zur eige- nen Person eingetragenen Entscheidungen wahrneh- men zu können, hat das Kraftfahrt-Bundesamt zwei Möglichkeiten zur Beantra- gung der gebührenfreien Auskunft geschaffen:

1. Antragstellung auf dem Postweg mit Ihren Perso- nendaten und einer amt- lich beglaubigten Unter- schrift oder mit Ihren Im Verkehrszentralregister

(im Volksmund hin und wieder auch als Verkehrs- sünderdatei bezeichnet) werden die im Straßenver- kehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer regis- triert. Die hier eingetra- genen Entscheidungen wer- den nach Art und Schwere gewichtet, mit Punkten bewertet und nach be- stimmten, mehrjährigen Fristen gelöscht. Auf Grund der unterschiedlichen mehrjährigen Fristen stellt sich für viele Verkehrsteil- nehmer die Frage, ob zur eigenen Person (noch) Ein- tragungen im Verkehrs-

Werken eröffnete. Im Mai 2005 folgte die Eröffnung der Galerie der Schönen Künste in Bernkastel-Kues.

In zahlreichen Ausstel- lungen hat Sterzik seine Ge- mälde, Skulpturen, Drucke und sonstigen einfalls- reichen Unikate der Öffent- lichkeit präsentiert.

Für Ernesto Philipps, ge- boren 1947, war ein Aqua- rellkurs bei dem weit über die Heimatgrenzen hinaus bekannten Kunstmaler Werner Seippel die Initi- alzündung für das künst-

lerische Schaffen. Durch Selbststudium, Studienrei- sen und das gemeinsame Malen mit Freunden ver- tiefte er seine Kenntnisse.

Es folgten regelmäßige Kurse in Aquarellmalerei.

Die Freude an der Acrylma- lerei entstand erst später und wurde vertieft durch häufige Kursbesuche. Das Arbeiten mit vielfältigen Materialien in Kombinati- on mit Acrylfarben macht ihm besonderen Spaß, da durch die dritte Dimensi- on ein noch größeres Spek-

trum an Ausdrucksmög- lichkeiten besteht. Seit kurzem hat er mit der Öl- malerei eine neue Möglich- keiten gefunden, durch vielschichtigen Auftrag in eher weicheren und zu- rückhaltenderen Farb- tönungen zu malen. Die Ideen dazu findet er in der näheren Umgebung seiner Heimat, hauptsächlich an der Mosel.

Zu sehen ist die Ausstel- lung montags bis donners- tags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.

„Querbeet aus den Gärten der Künstler“ präsentieren Henry Sterzik und Ernesto Philipps bis zum 9. März in der Kreisverwaltung in Wittlich ihre Bilder und Il- lustrationen.

Am vergangenen Donners- tag wurde die Ausstellung im Kreishaus eröffnet.

Zahlreiche Besucherinnen und Besucher konnte Ma- ria Bernard, Leiterin des Geschäftsbereichs Kultur in der Kreisverwaltung be- grüßen. In ihrer Begrü- ßung stellte Bernard die beiden Künstler vor. Zum künstlerischen Werk der Beiden sprach Angelika Vortmüller. Musikalisch gestaltet wurde die Eröff- nung der Ausstellung vom Saxophon-Quartett „The Sax Four“.

Henry Sterzik, 1969 in Ulm geboren, hat Philosophie in Aachen studiert und arbei- tet seither als freier Künst- ler. In privaten Studien hat er sich in Zeichnung und Malerei fortgebildet bevor er 1998 in Stolberg (Rhein- land-Pfalz) eine Galerie aus- schließlich mit eigenen

Henry Sterzik und Ernesto Philipps präsentieren Werke querbeet aus den Gärten der Künstler

Ernesto Philipps (l.) und Henry Sterzik (r.) im Gespräch mit Geschäftsbereichsleiterin Maria Bernard.

(4)

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung zur Lieferung von Büromaterial Die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich beschafft im Rahmen ei- ner öffentlichen Ausschreibung nach VOL Büromaterial. Submissi- onstermin ist der 15.01.2012.

Die vollständige Ausschreibung kann auf der Internetseite http://

www.bernkastel-wittlich.de/aus- schreibungen.html eingesehen werden.

Am Montag, dem 13.02.2012, 8,30 Uhr, findet in der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, Sitzungssaal 4.50, die Gründungsversammlung zur Rot- wildhegegemeinschaft Zell statt.

Hierzu werden eingeladen:

1. Alle jagdausübungsberech-

tigten Personen (Jagdpächter) der betroffenen Reviere.

2. Alle vertretungsberechtigten Personen der Jagdgenossen- schaften der betroffenen Re- viere. (kein Stimmrecht nur Beratungsrecht)

3. Alle Eigentümer/Eigentüme- rinnen oder nutzungsberech- tigten Personen von Eigen- jagdbezirken der betroffenen Reviere. (kein Stimmrecht nur Beratungsrecht)

Betroffene Reviere:

(Zell I, Zell II, Zell III, Zell IV, Zell V, FA Zell Regie, Grüneichen, Altstrimmig I, Altstrimmig II, Brie- del II, Briedel III, Briedel IV, Briedel V, Grenderich, Grendericher Rött- gen, Hesweiler, Klos-tergut Engel- port, Liesenich I, Liesenich II, Löf- felscheid, Merl, Mittelstrimmig I,

Mittelstrimmig II, Peterswald I, Peterswald II, Schauren, Senheim- Teilwald-Moritzheim, Treis I, Treis IV „All-mesch Mosel“, Treis IV „All- mesch Flaumbach, Walhausen, FA Zell Forst/Hunsrück, FA Co-chem Staatswald Beurenkern, Enkirch I, Enkirch II, Enkirch III, Enkirch IV – EJB Stock, Enkirch V – EJB Jonas, Irmenach I, Irmenach II, Irmenach III, Irmenach IV, FA Traben-Trar- bach Kirschwald, Lötzbeuren, Tra- ben-Trarbach JB IV, Traben-Trar- bach JB V)

Tagesordnung:

1. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Rotwild- hegegemeinschaft Zell. (die Mustersatzung ist einsehbar auf der Homepage der Kreis- verwaltung Cochem-Zell – http://www.cochem-zell.de >

unter Verwaltung & Politik

> Formulare Online > Sicher- heit und Ordnung > Muster- satzung einer Hegegemein- schaft)

2. Wahl des Vorstandes Cochem, 30.01.2012

Rotwildhegegemeinschaft Zell Steinhoff; Beauftragter

Am Montag, dem 13.02.2012, 11.00 Uhr, findet in der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, Sitzungssaal 4.50, die Gründungsversammlung zur Rot- wildhegegemeinschaft Cochem- Kondel statt. Hierzu werden ein- geladen:

1. Alle jagdausübungsberech- tigten Personen (Jagdpächter) der betroffenen Reviere.

2. Alle vertretungsberechtigten Personen der Jagdgenossen- schaften der betroffenen Re- viere. (kein Stimmrecht nur Beratungsrecht)

3. Alle Eigentümer/Eigentüme- rinnen oder nutzungsberech- tigten Personen von Eigen- jagdbezirken der betroffenen Reviere. (kein Stimmrecht nur Beratungsrecht)

Betroffene Reviere:

(Alf, Beuren I, Beuren II, Bremm II, St. Aldegund, Alflen I, Alflen II, Auderath, Bad Bertrich, Bremm I, Driesch I, Driesch II, Gevenich, Gil- lenbeuren, Kennfus, Kliding, Lut- zerath Ia, Lutze-rath Ib, Pünderich, Schmitt, Ulmen I, Ulmen III, Ul- men IV, Urschmitt, Weiler I, Wei- ler II, FA Co-chem Sommet I, FA Cochem Sommet II, FA Cochem Ul- men Hochpochten, FA Cochem EJB Martental, FA Zell Ulmen Hochpo- chten, FA Zell Trierbusch, Imme- rath, Strotzbüsch, Bausen-dorf I, Bausendorf II, Bengel I Nord, Ben- gel II, Hontheim JB IV, Hontheim

JB I, Hontheim JB II, Hontheim JB III, Kinderbeuren, FA Traben- Trarbach Kondel, Kondel-Warld- gut EJB, FA Traben-Trarbach Kon- del-Linnig, Reil Ost, Reil Süd, Reil West, Willwerscheid-Diefenbach) Tagesordnung:

1. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Rotwild- hegegemeinschaft Cochem- Kondel. (die Mustersatzung ist einsehbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Cochem- Zell – http://www.cochem- zell.de > unter Verwaltung &

Politik > Formulare Online

> Sicherheit und Ordnung >

Mustersatzung einer Hegege- meinschaft)

2. Wahl des Vorstandes Cochem, 30.01.2012 Rotwildhegegemeinschaft Cochem-Kondel

Bahr; Beauftragter

Am Dienstag, den 14.02.2012, fin- det um 14:30 Uhr, Kreisverwal- tung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreis- ausschusses des Landkreises Bern- kastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

2.1 Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Energieversor- gung durch Landkreise und Verbandsgemeinden

3. Vergaben

4. Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 5. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

6. Mitteilungen

7. Personalangelegenheiten 7.1 Personalangelegenheiten 8. Vergaben

9. Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote und Mo- dellprojekte

- „Caritas Fachzentrum Demenz Eifel-Mosel-Ahr“

10. Ausweisung eines National- parks in Rheinland-Pfalz 11. Potential und chancenori-

entierte Nutzung Erneuer- barerer Energien in den Land- kreisen Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell

12. Verschiedenes Wittlich, 3. Februar 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Stellenausschreibung

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als kundenorien- tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienst- leistungsunternehmen stellt ein:

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Volljuristen/

eine Volljuristin

(0,5 Teilzeitstelle) zur Wahrnehmung des Vorsitzes im Kreisrechtsausschuss. Ansprechpartnerin für Rückfra- gen ist die Leiterin des Geschäftsbereiches 1, Frau Ma- ria Bernard, Tel.: 06571/14-2246.

möglichst zum 16.04.2012

eine Hausmeisterin/

einen Hausmeister

in Vollzeit für das Gebäudemanagement der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich. Einsatzschwerpunkt ist das Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich, ein vertre- tungsweiser Einsatz in weiteren Liegenschaften des Landkreises Bernkastel-Wittlich ist möglich. Ansprech- partner für Rückfragen ist der zuständige Fachbe- reichsleiter, Herr Burkhard Born, Tel.: 06571/014-2295 Die vollständigen Stellenausschreibungen und Infor- mationen zum Landkreis Bernkastel-Wittlich erhalten Sie unter http://www.bernkastel-wittlich.de/ausschrei- bungen.html .

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterla- gen werden bis zum 24.02.2012 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 Personal/Organisation Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich

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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html Unser Nachbarland Fran-

kreich ist nicht nur tou- ristisch eine Reise wert.

Mehr als zehn Prozent des rheinland-pfälzischen Au- ßenhandels wird mit Fran- kreich betrieben. Insbeson- dere die herausragende Infrastruktur, das gute Bil- dungssystem und die mas- sive Förderung von For- schung und Innovation im Rahmen nationaler und in- ternationaler Kompetenz- zentren machen Frank- reich zu einem attraktiven Zielmarkt.

Zur Erschließung des fran- zösischen Marktes emp-

fiehlt sich im ersten Schritt eine persönliche Kontakt- aufnahme mit potenziellen Geschäftspartnern vor Ort.

Zu diesem Zweck organi- siert das Wirtschaftsmini- sterium vom 17. bis 21. Juni eine Wirtschaftsreise nach Straßburg und Lyon. Wei- tere Details zum vorgese- henen Programm entneh- men Interessierte bitte dem Programm- und Anmelde- flyer, der auf der Internet- seite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.

de/wirtschaft.html herun- tergeladen werden kann.

Wirtschaftsreise nach Frank- reich vom 17. bis 21. Juni

Im Jahr 2012 führt das Land Rheinland-Pfalz seine Pro- gramme „Modernisierung“

und „Wohneigentum“

im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fort.

Die aus der Fusion der Inve- stitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH und der Landestreuhand- bank Rheinland-Pfalz (LTH) hervorgegangene Investi- tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt die Förderprogramme um.

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie den Ersatzneubau nach Ab- riss fördert das Land Rhein- land-Pfalz mit Zinsgarantie- darlehen. Die Konditionen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Zinssatz beträgt in den er- sten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es handelt sich um eine einkommensab- hängige Förderung. Die Höhe des Zinsgarantiedar- lehens richtet sich neben der Höhe des Haushaltsein- kommens und der Anzahl der zum Haushalt gehö- renden Personen auch nach dem Standort des Objektes.

Wer seine Wohnimmobi- lie modernisieren möch- te, kann ein Zinsgarantie-

darlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Haus- bank für einen Zinssatz von 1,7 Prozent jährlich be- antragen. Bei der Moderni- sierung selbst genutzten Wohneigentums sind Ein- kommensgrenzen zu be- achten. Handelt es sich um eine vermietete Woh- nung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangs- miete festgelegt. Der För- derkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regene- rativer Energien, barriere- freie Maßnahmen sowie die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts. Im Moder- nisierungsprogramm bietet das Land auch Investitions- zuschüsse in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2000 und 10000 Euro liegen müs- sen, an. Den Zuschuss gibt es nur für bestimmte Maß- nahmen.

Für Zinsgarantiedarlehen gilt: Im Wohneigentums- programm und bei der Modernisierung selbst ge- nutzten Wohneigentums wird vor Antrag über die Hausbank eine Förderbestä- tigung für die Inanspruch-

nahme der Zinsgarantie be- nötigt. Diese Bestätigung stellt der Fachbereich Be- raten, Planen, Fördern der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich aus.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraum- förderung ist die Investi- tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Lö- wenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131/6172-

1991, E-Mail: wohnraum@

isb.rlp.de, sowie die Kreis- verwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Silvia Maas, Telefon 06571/14 2372, Fax:

06571/14 42372, E-Mail: Sil- via.Maas@Bernkastel-Witt- lich.de

Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.

de oder unter www.Bernka- stel-Wittlich.de.

Bauen, kaufen, modernisieren

in Rheinland-Pfalz für 1,7 Prozent

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