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Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen trägt dazu bei, die hohe Qualität der medizi- nischen Versorgung in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Im Zuge der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sollen künftig zu mehreren Zeitpu

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Academic year: 2022

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Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen trägt dazu bei, die hohe Qualität der medizi- nischen Versorgung in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Im Zuge der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sollen künftig zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten von Patienten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sind strengste Datenschutz- und Datensicherheits- maßnahmen zu beachten. Sie gewährleisten, dass die Daten pseudonymisiert werden und keine Rück- schlüsse mehr auf Sie persönlich gezogen werden können. Dem vorliegenden Informationsblatt können Sie die Details hierzu entnehmen.

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung verpflichtet. Hierzu werden bereits seit vielen Jahren Daten zur Krankenhausbehandlung erhoben, statistisch ausgewertet und Krankenhäuser bundesweit anhand von Qualitätsmerkmalen miteinander verglichen. Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetz buchs (SGB V). Das Ziel der Qualitätssiche- rung ist es, die Krankenhäuser bei der Verbesserung der Behandlungsqualität nachhaltig zu unterstüt- zen. Durch die Veröffentlichung der aus gewerteten Daten sollen Patientinnen und Patienten außerdem über die Qualität der Kranken hausbehandlung informiert werden. Um den Erfolg von Operationen, bei denen eine Hüft- oder Knieendoprothese oder ein Herzschrittmacher eingesetzt werden, zukünf- tig langfristig beurteilen zu können, wird – sofern Sie gesetzlich versichert sind – zusätzlich zu Ihren Behandlungsdaten (wie z. B. Röntgenbefunden, Behandlungsdauer, Operationsmethode) auch Ihre Krankenversichertennummer unter strengen Datenschutzauflagen in Form eines Pseudo nyms1 gespei- chert. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Operation bei Ihnen am Hüft- bzw. Kniegelenk oder bei der Herzschrittmacherversorgung erforderlich sein, so werden auch hiervon in gleicher Weise Daten erhoben. Anhand des Pseudonyms können diese dann miteinander in Verbindung gebracht und im Hinblick auf mögliche Zusammenhänge ausgewertet werden.

Hintergrund

Welche Daten werden erhoben?

Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Patienteninformation zur Datenerhebung

Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesen- versorgung

Wenn bei Ihnen eine Herzschrittmacher-, Hüft- oder Knieendoprothesenoperation erfolgt, dann werden ab dem Jahr 2015 allgemeine Daten zu Ihrer Person erfasst. Dies erfolgt nur, wenn Sie gesetzlich kran- kenversichert sind. Zu den erfassten Daten gehören Ihre Versichertennummer und weitere Behandlungs- daten (z. B. Röntgenbefunde, Behandlungsdauer, Komplikationen).

Die Art und Weise der Weitergabe Ihrer Daten (Datenfluss) ist genau geregelt. Alle am Daten fluss be- teiligten Stellen müssen dabei strenge datenschutzrechtliche Auflagen erfüllen. Es ist gesetzlich vorge- schrieben, dass aus den Behandlungsdaten im geschilderten Prozess keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sein dürfen. Der nachfolgend beschriebene Datenfluss stellt dies sicher und wurde vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz geprüft. Im gesamten Datenfluss werden spezielle Ver- schlüsselungsverfahren eingesetzt, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als besonders sicher empfohlen werden.

1 Ein Pseudonym ist eine Verschlüsselung durch einen Code, mit deren Hilfe zum Beispiel Namen oder Versicherungsnummern unkenntlich gemacht werden können.

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Die Krankenhäuser senden die im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung erhobenen Daten zunächst an eine Datenannahmestelle im jeweiligen Bundesland (auf Landesebene für die Qualitätssicherung beauftragte Stelle). Dort wird der „Absender“, also das jeweilige Krankenhaus, aus dem die Daten stammen, verschlüsselt und dadurch unkenntlich gemacht. Anschließend werden die Daten an eine sogenannte Vertrauensstelle weitergeleitet. Von dieser Vertrauensstelle wird Ihre Krankenversicher- tennummer (KV-Nummer) in ein Pseudonym umgewandelt. Im Anschluss wird Ihre Krankenversicher- tennummer nicht gespeichert. So ist ein direkter Bezug außerhalb des Krankenhauses zu Ihnen nicht mehr möglich. Auch die Vertrauensstelle hat keinen Einblick in die Behandlungsdaten. Von der Ver- trauensstelle werden die Behandlungsdaten und das zugehörige Pseudonym an ein wissenschaftliches Institut weitergeleitet. Dort werden die Behandlungsdaten ausgewertet und gespeichert. Sollten – wie oben erwähnt – Daten von mehr als einer Operation vorliegen, so können diese mit Hilfe des Pseu- donyms zusammengeführt und zusammenhängend ausgewertet werden (z. B. Erstimplantation und Endopro thesenwechsel).

Erhebung und Weiterleitung von Behandlungsdaten im Rahmen der Qualitätssicherung

Wie werden die Daten weitergeleitet und geschützt?

Krankenhaus übermittelt

Behandlungsdaten und KV-Nummer Datenannahmestelle prüft

Behandlungsdaten Vertrauensstelle ersetzt KV-Nummer durch Pseudonym Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wertet Behandlungsdaten mit Pseudonym aus

Die Krankenhäuser erhalten Rückmeldeberichte über die in ihrem Haus erhobenen Behandlungsdaten.

Diese Auswertungen werden zur konkreten Qualitätsverbesserung in den Krankenhäusern genutzt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Qualitätssicherung werden in den Bundesauswertungen und im Quali- tätsreport des G-BA sowie in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht.

Was passiert mit den Ergebnissen der Datenauswertung?

Stand:

Februar 2016

Diese Patienteninformation ist ein Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Herausgeber:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) E-Mail:

info@g-ba.de Internet:

www.g-ba.de

Krankenhaus Datenannahmestelle KV-Nummer

KV-Nummer

Pseudonym

Pseudonym Behandlungsdaten

Behandlungsdaten Behandlungsdaten Behandlungsdaten

Vertrauensstelle IQTIG

Verschlüsselungen

Referenzen

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