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INTERVENTIONSSTELLE GEGEN HÄUSLICHE GEWALT

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Academic year: 2022

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INTERVENTIONSSTELLE GEGEN

HÄUSLICHE GEWALT

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INTERVENTIONSSTELLE GEGEN HÄUSLICHE GEWALT INTERVENTIONSSTELLE GEGEN HÄUSLICHE GEWALT

HÄUSLICHE GEWALT IST KEINE PRIVATSACHE!

Häusliche Gewalt ist die ausgeübte oder angedrohte Gewalt innerhalb einer beste­

henden oder aufgelösten familiären, eheli­

chen oder partnerschaftlichen Beziehung.

Häusliche Gewalt besteht aus physischen, psychischen und/oder sexuellen Gewalt­

formen und hat für die Betroffenen schwer­

wiegende Folgen. Die Polizei muss täglich wegen Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt intervenieren. Das Dun­

kelfeld ist gross. Opfer sind mehrheitlich Frauen und mitbetroffene Kinder.

DIE INTERVENTIONSSTELLE GEGEN HÄUSLICHE GEWALT SETZT SICH FÜR DREI HAUPTZIELE EIN:

– Gewalt stoppen – Opfer schützen

– Täter zur Verantwortung ziehen

Der Umgang der Institutionen mit Opfern und Tatpersonen häuslicher Gewalt ist auf die Erfüllung dieser Ziele ausgerichtet.

MASSNAHMEN AUF DEM WEG ZU OPFERGERECH TEN INTERVENTIONEN:

– Wiederherstellung der Sicherheit von gewaltbetroffenen Erwachsenen und Kindern

– Prioritäre Behandlung von häuslicher Gewalt

– Opferberatung und Täterarbeit – Dokumentierung der Gewalt

– Führung einer Statistik häuslicher Gewalt – Nutzung berufsspezifischer Richtlinien

für einen angemessenen Umgang mit dem Thema

– Weiterbildung des beruflichen Umfelds – Vernetzung der involvierten Stellen

HINSEHEN STATT WEGSEHEN!

Die Interventionsstelle ist die kantonale Fachstelle zum Thema häusliche Gewalt.

ZU DEN AUFGABEN GEHÖREN:

– Beratung von Behörden, privaten Insti­

tu tionen und Einzelpersonen bei Fragen zum Umgang mit häuslicher Gewalt – Beratung zu Gefährlichkeitseinschätzung

und Schutzmanagement

– Durchführung von Weiterbildungen zum Thema häusliche Gewalt

– Zusammenarbeit mit involvierten Stellen – Leitung der Arbeitsgruppe Häusliche

Gewalt (regierungsrätliche Kommission) – Durchführung von Lernprogrammen

gegen häusliche Gewalt

– Stellungnahmen und Begleitung von Gesetzesrevisionen

– Erarbeitung von berufsspezifischen Richt linien und Standards

– Vernetzung in der Schweizerischen Kon­

ferenz gegen häusliche Gewalt, SKHG – Vernetzung im Fachverband Gewalt­

bera tung Schweiz, FVGB – Datenerfassung

– Öffentlichkeitsarbeit

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« Gewalt gegen Frauen (…) kennt keine Grenzen, weder geographisch, noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen Wohlstand. So lange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirkliche Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen »

Kofi Anan, Uno­Generalsekretär von 1997 – 2006 und Friedensnobelpreisträger, an der Sondertagung der Generalversammlung der Uno «Frauen 2000 : Gleich­

stellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden im 21. Jahrhundert» in New York, 5.– 9.6.2000

Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft Amt für Justizvollzug

Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Allee 9

4410 Liestal T 061 552 62 38

sid-interventionsstelle@bl.ch www.interventionsstelle.bl.ch

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