Lernprogramm gegen häusliche Gewalt
Sicherheitsdirektion Justiz- und Sicherheitsdepartement
Basel-Landschaft Basel-Stadt
Interventionsstelle Fachstelle
gegen häusliche Gewalt Häusliche Gewalt
____________________________________________
Sicherheitsdirektion BL
Amt für Justizvollzug Justiz- und Sicherheitsdepartement
Allee 9 Basel- Stadt, Generalsekretariat
4410 Liestal Spiegelgasse 6, 4001 Basel
Tel 061 552 62 38 Tel 061 267 44 94
interventionsstelle@bl.ch haeusliche-gewalt@jsd.bs.ch
1
Zahlen 2020
Zuweisungen/Neuanmeldungen 2017 bis 2020 alle Kantone
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2
Status der zugewiesenen Teilnehmer 2020 nach Kantonen (Zahlen 2019 in Klammern)
BL BS AG Total
Zugewiesene Tatpersonen
(33) 33 (5) 12 (8) 2 (44) 47Beginn im Lernprogramm, inkl.
TN, die Ende 2019 in Abklärung
waren. (18) 20 (2) 5 (6) 2
(26) 27nur Aufnahmegespräch ( 4) 6 (0) 2 (2) 0
( 6) 8Verweigerungen ohne
Aufnahmegespräch ( 6) 7 (1) 4 (0) 0
( 7) 11nicht aufgenommen (z.B.
Sprache oder noch in Haft) ( 2) 0 (0) 1 (0) 0
( 2) 1regulärer Abschluss inkl. TN m.
Beginn 2019 (10) 10 (1) 2 (4) 3
(15) 15Abbruch, Ausschluss ( 5) 2 (0) 1 (1) 2
( 6) 5am 31.12.20 noch im Programm ( 9) 17 (2) 4 (5) 0
(16) 21am 31.12.20 noch in Abklärung ( 3) 2 (0) 2 (0) 0
( 3) 4Kommentar:
Auf Grund des Lockdowns im Rahmen der Massnahmen gegen Covid 19 im Frühjahr 2020, wurden die Kurse während drei Monaten nicht durchgeführt. Dies führte bei den Neuanmeldungen die wir während der drei Monate trotzdem entgegennahmen zu einem «Stau», sodass wir ab Sommer einen zusätzlichen Kurs eröffneten, um die Teilnehmergrenze von 12 Männern pro Gruppe, nicht zu überschreiten.
Währen der coronabedingten Pause blieb die Kursleitung mit den Teilnehmern telefonisch in regelmässigem Kontakt.
47 Männer wurden dem Lernprogramm zugewiesen, davon haben etwas mehr als die Hälfte begonnen. Wieder haben nur wenige Teilnehmer (5) den Kurs abgebrochen.
Die Teilnehmer, die von Basel-Stadt zugewiesen wurden, haben im Vergleich zu Vorjahr erfreulicherweise zugenommen.
Die Zuweisungen aus dem Kanton AG haben erneut abgenommen, dies erklärt sich im
Zusammenhang mit den Gewaltberatungen, die die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt anbietet.
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Rückblick Zuweisungsmodus 2020 aller Kantone (Zahlen 2019 in Klammern)
BL BS AG Total
Total Zuweisungen
(33) 33 (3) 12 (8) 2(44) 47 Gerichtsurteil oder Strafgericht
(1) 0 (1) 0 (0) 0 ( 2) 0 Strafbefehl (8) 6 (0) 0 (1) 0 ( 9) 6 Empfehlung bei hängigem Strafverfahren (6) 8 (2) 8 (1) ( 9) 16 Ersatzmassnahme ZMG/Sistierung (9) 5 (0) 0 (2) 1 (11) 6 Sistierung mit Art. 55a StGB, seit
01.07.2020 6 1 7
Zuweisung via Amt f. Migration (0) 0 (0) 0 (0) 0 ( 0) 0 Vermittlung soz./med. Institution/
Bewährungshilfe (1) 0 (0) 0 (0) 0
( 1) 0Kesb /Familiengericht (2) 2 (0) 0 (2) 1 ( 4) 3 Selbstmelder (5) 6 (0) 3 (2) 0 ( 7) 9
Kommentar:
Mit der Inkraftsetzung des Artikels 55a StGB im Sommer 2020 und der damit verbundenen Möglichkeit, gewaltausübende Personen anhand einer Verfügung zur Teilnahme ins Lernprogramm zu verpflichten, erwarten wir für das kommende Jahr aus den beiden Kantonen mehr Zuweisungen.
Ebenfalls aufgrund des Artikels 55a, wurde ein Einzelprogramm für gewaltausübende Frauen entwickelt welches durch zwei Kursleiterinnen des Gruppenprogramms durchgeführt wird. Wir konnten im Sommer 2020 mit einer ersten Anmeldung die Arbeit aufnehmen.
Zusätzlich wird ab Januar 2021 ein Einzelprogramm für Migranten ohne Deutschkenntnisse angeboten, welches in Zusammenarbeit mit der Multikulturellen Suchtberatung, MUSUB, durchgeführt wird. Für die Organisation aller Kurse ist die Interventionsstelle zuständig, sie bleibt damit weiterhin Ansprechpartnerin für die zuweisende Behörde.
Bei den sogenannten Selbstmeldern hat es ebenfalls eine Zunahme gegeben. Dies vielleicht im Zusammenhang mit den diversen Berichten zum Thema häusliche Gewalt in den Medien.
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Rückblick zugewiesene Tatpersonen 2017 bis 2020 – Detail Kanton Baselland
Rückblick Zuweisungsmodus 2019 bis 2020 – Detail Kanton Baselland
Liestal, Januar 2021