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Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

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Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

WDNeuOG

Ausfertigungsdatum: 21.08.1972 Vollzitat:

"Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts vom 21. August 1972 (BGBl. I S. 1481), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 16.8.2001 I 2093 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 23.11.1972 +++) Eingangsformel  

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art I bis VII

 

Art VIII

(weggefallen)

§§ 1 bis 8 (weggefallen) -

Art IX

 

(3) Sofern in diesem Gesetz mit Bezug auf den zivilen Ersatzdienst verwendete Bezeichnungen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ein anderes Gesetz geändert werden, treten die entsprechenden neuen Bezeichnungen an ihre Stelle.

Art X

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.

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