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Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

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Academic year: 2022

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

BDNOG

Ausfertigungsdatum: 09.07.2001 Vollzitat:

"Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4013) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 20.12.2001 I 4013 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2002 +++)  

Art. 1: BDG 2031-4

Art. 2 bis 25: Änderungsvorschriften

Art. 15 Nr. 2: IdF d. Art. 21 G v. 20.12.2001 I 4013 mWv 1.1.2002 Art. 25: IdF d. Art. 33 Nr. 4 G v. 13.12.2001 I 3574 mWv 19.12.2001 Art. 26: Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Art. 27: Inkrafttreten, Außerkrafttreten Art 1  

-

Art 2 bis Art 13 (weggefallen) -

Art 14 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung 1.   - 7.

 8.   Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim

Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.

 

Art 15 bis Art 25 (weggefallen) -

Art 26 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikel 4 bis 6, 8 und 25 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) ... Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft.

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