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Entscheidungen - Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

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Academic year: 2022

Aktie "Entscheidungen - Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes"

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- Bevollmächtigter: Prof. Dr. Hans-Detlef Horn,

Universitätsstr. 6, 35037 Marburg - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 547/21 -

IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde 1. des Herrn Prof. Dr. L…,

2. der Frau Ministerin a.D. N…, 3. des Herrn Prof. Dr. C…, 4. des Herrn Prof. Dr. K…, 5. des Herrn Prof. Dr. H…,

gegen das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Be- schlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsge- setz - ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821)

und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Vizepräsidentin König, Huber,

Hermanns, Kessal-Wulf, Langenfeld

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(2)

1 am 26. März 2021 beschlossen:

Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Uni- on und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigen- mittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) (Bundestagsdrucksa- che 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird.

G r ü n d e : Die Begründung wird nachgereicht.

König Huber Hermanns

Kessal-Wulf Langenfeld

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. März 2021 - 2 BvR 547/21

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. März 2021 - 2 BvR 547/21 - Rn. (1 - 1), http://www.bverfg.de/e/

rs20210326_2bvr054721.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210326.2bvr054721

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