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Die Linien R27 und 127 sind in einer Genehmigung zusammengefasst und auch entsprechend zu beantragen. Der besseren Übersichtlichkeit halber werden sowohl die Fahrpläne als auch die Liniensteckbriefe einzeln dargestellt.

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(1)

Stand: September 2015

Die Linien R27 und 127 sind in einer Genehmigung

zusammengefasst und auch entsprechend zu beantragen.

Der besseren Übersichtlichkeit halber werden sowohl die Fahrpläne

als auch die Liniensteckbriefe einzeln dargestellt.

(2)

Stand: September 2015

Liniensteckbrief Linie R27

von über über nach

Ibbenbüren Hopsten

Produkt Aufgabenträger NVP Linienbündel

RegioBus Kreis Steinfurt 10

Konzessionslaufzeit konzessioniert nach Nutzwagenkm/Jahr

10.06.2017 – 01.08.2026 § 42 PBefG unbekannt

Haltestellen Linienlänge

23 unbekannt

Richtung 1 Richtung 2

Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt

Mo-Fr (S) 6:25 19:08 14 60-Min 5:53 18:24 13 60-Min

Mo-Fr (F) 6:25 19:08 13 60-Min 5:53 18:24 13 60-Min

Sa 7:33 15:53 9 60-Min 7:07 15:27 9 60-Min

So - - - -

Hauptfunktion / Aufgabe der Linie Bemerkungen

 Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplan, Linienweg, Haltestellen) ist im Fahrplan festgelegt.

 An Samstagen werden die Fahrten als bedarfsgesteuerter TaxiBus angeboten. Die Bestellfristen sind dem Fahrplan zu entnehmen.

 Die telefonische Vorbestellung der Fahrten erfolgt über eine Servicenummer (0180-Nummer) oder eine Festnetznummer.

 Die telefonische Vorbestellung der Fahrten ist montags – freitags in der Zeit von 7:00 bis 18:30 Uhr und samstags der Zeit von 8:00 – 15:30 Uhr möglich.

 Der Fahrplan enthält keine Verstärkerfahrten.

Gesicherte Erkenntnisse über evtl. Verstärker- fahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Ggfls. erforderliche Verstärkerfahrten sind im einzureichenden Fahrplanangebot

anzugeben und zu kennzeichnen.

 Abweichungen und Anpassungen im

Schülerverkehr sind in den kommenden Jahren in Absprache mit dem Aufgabenträger möglich. In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung

Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind;

dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.

Verstärkerfahrten beinhalten.

 Der Münsterlandtarif, der NRW-Tarif und der zukünftige Gemeinschaftstarif für Westfalen-Lippe sind in der jeweilig gültigen Fassung anzuwenden.

 Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verknüpfungspunkte / Umstiege

Die Linie R27 ist montags bis freitags an der Haltestelle Hopsten, Bunte Straße mit der Taxibus-Linie T17 in/aus Hopsten- Schale verknüpft.

An Samstagen wird die Linie R27 als bedarfsgesteuerter TaxiBus angeboten.

Die Verknüpfung mit der Linie T17 in/aus Hopsten-Schale findet an Samstagen an der Haltestelle Hopsten, Schulzentrum statt.

Die Anschlüsse sind sicherzustellen.

Anbindung wichtiger Ziele

(3)

Stand: September 2015

Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie des NRW-Tarifes in der jeweils gültigen Fassung.

 Für die einzusetzenden Fahrzeuge gelten die Vorgaben des Beiblattes Fahrzeugstandards.

(4)

Stand: September 2015

Liniensteckbrief Linie 127

von über über nach

Ibbenbüren Hopsten-Schale

Produkt Aufgabenträger NVP Linienbündel

ohne Kreis Steinfurt 10

Konzessionslaufzeit konzessioniert nach Nutzwagenkm/Jahr

10.06.2017 – 01.08.2026 § 42 PBefG unbekannt

Haltestellen Linienlänge

47

Richtung 1 Richtung 2

Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt

Mo-Fr (S) 7:08 14:45 4 ohne 6:22 14:01 6 ohne

Mo-Fr (F) - - - -

Sa - - - -

So - - - -

Hauptfunktion / Aufgabe der Linie Bemerkungen Sicherung des Schülerverkehrs im Raum

Ibbebüren, Recke, Hopsten

 Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplan, Linienweg, Haltestellen) ist im Fahrplan festgelegt.

 Der Fahrplan enthält keine Verstärkerfahrten.

Gesicherte Erkenntnisse über evtl. Verstärker- fahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Ggfls. erforderliche Verstärkerfahrten sind im einzureichenden Fahrplanangebot

anzugeben und zu kennzeichnen.

 Abweichungen und Anpassungen im

Schülerverkehr sind in den kommenden Jahren in Absprache mit dem Aufgabenträger möglich. In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung

Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind;

dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.

Verstärkerfahrten beinhalten.

 Der Münsterlandtarif, der NRW-Tarif und der zukünftige Gemeinschaftstarif für Westfalen-Lippe sind in der jeweilig gültigen Fassung anzuwenden.

 Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie des NRW-Tarifes in der jeweils gültigen Fassung.

 Für die einzusetzenden Fahrzeuge gelten die Vorgaben des Beiblattes Fahrzeugstandards.

Verknüpfungspunkte

Es bestehen Verknüpfungen zu anderen im Raum verkehrenden Linien. Die Verknüpfungen und Umstiegs-

beziehungen sind im Fahrplan dargestellt.

Die Anschlüsse sind sicherzustellen.

Anbindung wichtiger Ziele

Referenzen

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