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Bundestagswahl 2021: Versand der Wahlbenachrichtigungen

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© Der Landeswahlleiter für Bremen

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E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de www.wahlen.bremen.de

An der Weide 14 – 16 28195 Bremen

Der Landeswahlleiter

Pressemitteilung vom 17. August 2021

Bundestagswahl in der Stadt Bremen:

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

BREMEN – Am 26. September sind in der Stadt Bremen 380 659 Menschen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wahlberechtigt, davon sind 182 189 Männer und 198 470 Frauen. Ins- gesamt 18 123 Menschen sind zum ersten Mal zu einer Bundestagswahl wahlberechtigt.

Die Wahlbenachrichtigung wird ab Donnerstag, 19. August 2021, verschickt. Darüber informierte der Landeswahlleiter für Bremen, Dr. Andreas Cors, auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Kreiswahlleiterin Carola Janssen und Martina Reicksmann vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V.

Danach werden Wahlbenachrichtigungen vom 19. August bis einschließlich 26. August 2021 zu- gestellt. Wer bis übernächsten Donnerstag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich ab Freitag, 27. August, mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss in der Woche vom 6. bis zum 10. September Einspruch einlegen. Später eingehende Einsprüche können nur noch in besonderen Fällen berücksichtigt werden.

Mit der Wahlbenachrichtigung wird auch ein Corona-Merkblatt versendet, das Hinweise zum Ab- lauf am Wahlsonntag beinhaltet. Die versendeten Hinweise beruhen auf der aktuell geltenden Corona-Verordnung. Die Wahllokale wurden unter besonderer Berücksichtigung des Infektions- schutzes ausgewählt. Es gibt zur diesjährigen Wahl zahlreiche neue Standorte oder das Wahllokal befindet sich am gewohnten Standort in einem anderen Gebäudeteil. Die Wähler:innen sollten dazu unbedingt die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung prüfen.

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Gang ins Wahllokal eine besondere Herausforde- rung, meist ist die Unterstützung durch eine Vertrauensperson notwendig. Der Blinden- und Seh- behindertenverein Bremen e. V. bietet eine Stimmzettelschablone an, mit deren Hilfe eigenständig gewählt werden kann.

Um am Wahlsonntag jedes Infektionsrisiko auszuschließen, haben die Wähler:innen die Möglich- keit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen sie einen Wahlschein, der postalisch, per Online-Formular oder per E-Mail gestellt werden kann. Alle Informationen zur Antragsstellung können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.

Die persönliche Antragstellung der Briefwahl ist in der Stadt Bremen bei der diesjährigen Wahl nur nach terminlicher Vereinbarung möglich. Termine können beim Bürgertelefon unter 0421 / 361- 89288 vereinbart werden. Da nur ein eingeschränktes Angebot besteht, empfiehlt das Wahlamt Bremen, auf die schriftlichen Antragsmöglichkeiten auszuweichen.

Kontakt des Wahlamtes:

Telefon: (0421) 361 88 888 Telefax: (0421) 361 22 78

E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de Internet: www.wahlen.bremen.de

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