• Keine Ergebnisse gefunden

Informationsschreiben Nr. 126/2016 Hygiene in der Schule

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationsschreiben Nr. 126/2016 Hygiene in der Schule"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank

28195 Bremen von 10:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 BLZ 290 500 00

IBAN: DE 27 2905 0000 1070 1150 00 Sparkasse Bremen

Konto-Nr. 1090653 BLZ 290 501 01 IBAN: DE 73 2905 0101 0001 0906 53

Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die Schulen

der Stadtgemeinde Bremen

Auskunft erteilt Herr Fischer Zimmer 701 T (04 21) 3 61-10307 F (04 21) 469 -10307 E-Mail

frank.fischer@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 14-15

Bremen, 01.09.2016

Informationsschreiben 126/2016

Veröffentlichung der Arbeitshilfe „Hygiene in der Schule“ zur Erstellung des Hygieneplans für die einzelne Schule gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 33 Infektionsschutzgesetz sind Schulen und andere Ge- meinschaftseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Ein- haltung der Infektionshygiene festzulegen.

Primäres Ziel eines Hygieneplanes ist es, die Infektionsrisiken in den betreffenden Einrich- tungen zu minimieren und alle am Schulleben Beteiligten für individuelle Infektionsgefahren zu sensibilisieren. Alle Verfahrensabläufe in einer Gemeinschaftseinrichtung sollen auf hygi- enisch relevante Punkte hin analysiert und definiert werden, damit wirksame Handlungswei- sen festgelegt werden können, die die Weiterverbreitung von infektionsbedingten Erkrankun- gen unterbinden.

(2)

Die Ausarbeitung eines für die jeweilige Schule individuellen Hygieneplanes soll unter Feder- führung der Schulleitung erfolgen. Hauptkriterium dieses Konzeptes ist es, dass ein Hygiene- plan zwar von Fachleuten vorgegeben, aber dann von allen am Schulleben Beteiligten an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort angepasst werden muss.

Auf Grundlage einer Publikation des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes wurde un- ter Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Bremen und den Mitbestimmungsorganen die an- gefügte Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die einzelne Schule entwickelt.

Anhand der Arbeitshilfe soll in Ihrer jeweiligen Schule ein individueller Hygieneplan erstellt werden.

Als zusätzliche Unterstützung zur Erstellung eines individuellen Hygieneplans finden Sie an- gefügt eine Checkliste. Hierüber können Sie ggf. schon vor dem Durchlesen der Arbeitshilfe für Ihre Schule nicht zutreffende Punkte ausschließen, die Sie dann nicht mehr in der Arbeits- hilfe durcharbeiten müssten. Das dürfte Zeit sparen. Die ausgefüllte Checkliste mit individu- ellen Ergänzungen und den ausgefüllten Anlagen 2,3,4 und 11 der Arbeitshilfe dürfte als Pa- ket dann den individuellen Hygieneplan darstellen.

Im Anhang finden Sie die angesprochene Arbeitshilfe mit Anlagen und die vorbeschriebene Checkliste.

In einigen Schulleiterdienstbesprechungen hatten Herr Wehrkamp und der Unterzeichner be- reits auf die bevorstehende Veröffentlichung der Arbeitshilfe hingewiesen und auch einen Musterhygieneplan des Landkreises Oldenburg angesprochen. Es bestand der Wunsch, dass dieser Musterhygieneplan auch einmal zur Verfügung gestellt wird.

Unter dem Link http://www.landkreis-oldenburg.de/pdf/53_hygienepl_schulen.pdf finden Sie den Muster-Hygieneplan des Landkreises Oldenburg zur weiteren Information und Orientie- rung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Fischer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eingang: Rembertiring 8-12, Dienstgebäude: Rembertiring 8-12, 28195 Bremen, Bus / Straßenbahn: Haltestellen Hauptbahnhof..

Der Kongress bildet den Abschluss des BMBF-Projektes „Aktuelle Ungleichzeitigkeiten von Ge- schlechterkonzepten im Bildungsbereich – eine Gefahr für die Chancengleichheit?“

Dies erklärt sich zum einen aus dem Wech- sel von der Grundschule in die weiterführende Schule, da die Schülerinnen und Schüler die nun längeren Wege häufig mit dem Rad

[r]

Viele Schulen haben mit dem „Schulexpress“ bereits eine gute Struktur gelegt, die für die Aktion genutzt werden kann, damit Kinder gemeinsam und sicher zur Schule laufen

Bevor ein Ausschluss von Personen aus einer Gemeinschaftseinrichtung aus Gründen des Infekti- onsschutzes veranlasst wird, sollte stets geprüft werden, ob die Belastungen,

• Es ist zunächst Aufgabe der abgebenden Schule, für diese Schülerinnen und Schüler einen Platz in einer Nachbar- oder anderen Schule zu finden. • Sollten diese Bemühungen

Für „Starke Schule“ sind die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deut- schen Arbeitgeberverbände und die Deutsche Bank Stiftung