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43. Änderung des Universitätslehrgangs "Kanonisches Recht für Juristen"

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2006/2007 – Ausgegeben am 01.12.2006 – 10. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

43. Änderung des Universitätslehrgangs „Kanonisches Recht für Juristen“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. November 2006 den Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 Universitätsgesetz 2002 eingerichteten entscheidungsbefugte Curricularkommission vom 14. November 2006 auf Abänderung des Universitätslehrgangs „Kanonisches Recht für Juristen“, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der am 24. Juni 2004, 38. Stück, Nr. 244, in der nachfolgenden Fassung genehmigt:

§ 12 Abs. 2 lautet wie folgt:

Den Absolventen des Lehrganges wird der akademische Grad „Legum Magister (Master of Laws - LL.M.)“ verliehen.

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

H r a c h o v e c

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