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273. 4. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 25.06.2012 – 36. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

273. 4. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 04. Juni 2012 beschlossene 4. Änderung des Universitätslehrgangs Kanonisches Recht für Juristen, veröffentlicht am 24.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 38. Stück, Nr. 244, 1. Änderung veröffentlicht am 1.12.2006, 10. Stück, Nr. 43, 2. Änderung veröffentlicht am 16.01.2007, 13. Stück, Nr. 65, 3.

Änderung veröffentlicht am 30.06.2008, 39. Stück, Nr. 399 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) Anhang zu § 10 bisher

2. Semester Allgemeines Verwaltungsrecht, SS: 1h; ECTS: 3 2. Semester Ueberdioezesane Verwaltung, SS: 0,5h; ECTS: 1,5 2. Semester Diözesanverwaltung, SS 1,5h; ECTS: 4,5

2. Semester Pfarrverwaltung, SS: 1,5h; ECTS: 4,5

NEU (zusammengefasste LV gemäß oben)

2. Semester Verwaltungsrecht I: Grundlagenteil, SS: 2h; ECTS: 6 2. Semester Verwaltungsrecht II: Praxisteil, SS: 2,5h; ECTS: 7,5

2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25.06.2012, Nr. 273, Stück 36, treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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