• Keine Ergebnisse gefunden

Wichtige Mitteilung der Sächsischen Ärzteversorgung:Änderung des Tagungsortes der Infoveranstaltung am 14.04.2010 in Leipzig

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wichtige Mitteilung der Sächsischen Ärzteversorgung:Änderung des Tagungsortes der Infoveranstaltung am 14.04.2010 in Leipzig"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Leserbriefe

174

Ärzteblatt Sachsen 4 / 2010

geteilt, dass die Urteile des Volksge- richtshofs durch das Gesetz zur Auf- hebung nationalsozialistischer Un - rechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998 (NS-AufhG) aufgehoben wurden: „Mit der Auf- hebung aller Entscheidungen des Volksgerichtshofes kraft Gesetzes hat der Deutsche Bundestag anerkannt, dass die als „Volksgerichtshof“ be - zeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne, sondern ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkür- herrschaft war. Von der Aufhebung kraft Gesetzes sind ausdrücklich sämtliche Nebenstrafen und Neben- folgen erfasst (§7 NS-AufhG). Die Betroffenen sind damit vollständig rehabilitiert.“

Durch den Einsatz der Sächsischen Landesärztekammer für das Anliegen der Rehabilitierung konnte die Frage der Approbation von Frau Dr. Marga- rete Blank geklärt und dem Förder- verein Dr. Margarete Blank e.V. über- mittelt werden. „Dass dieses Anlie- gen nun in der gegebenen Rechts- lage seine relativ unkomplizierte Erfüllung fand, sehe ich als erfreu- liches Ergebnis“, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze. Der letzten Bitte von Frau Dr. Blank wurde somit in vollem Umfang ent- sprochen. Zugleich hat der Präsident angeregt, in Leipzig eine Straße wie- der nach Frau Dr. Blank zu benen- nen.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Margarete Blank

Meine Familie und ich haben mit Interesse und großer Aufmerksam- keit die Abhandlung von Frau Dr.

Andrea Lorz über Dr. Margarete Blank im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 2/2010, gelesen, der hierfür großer Dank gebührt.

Bei der Lektüre wurden Erinnerun- gen an den eigenen Vater wach, der auch durch verleumderische Denun- ziation mehr als dreieinhalb Jahre als Arzt im KZ Sachsenhausen interniert wurde – allerdings in anderer Zeit – nämlich 1945 bis 1948.

Ich wünschte mir, dass der sehr bewegende Aufsatz über Frau Dr.

Blank doch endlich und schnellstens zur vollständigen und öffentlichen Rehabilitierung dieser rührigen, güti- gen, aufrichtigen und vorbildhaften Arztpersönlichkeit führen möge.

Hierzu sollte die Sächsische Landes- ärztekammer in ihren Leitungsgre- mien einen raschen Beschluss fassen.

Wie ich weiterhin meine, sollte auch erwogen werden, ob seitens der Uni- versität Leipzig eine würdevolle und angemessene Ehrung posthum vor- zunehmen sei.

Univ.-Prof. em. Dr. C. Schwokowski, Leipzig

Das bisherige Echo auf den Beitrag berührt mich sehr und kommt für mich völlig unerwartet. Sogar aus Hamburg habe ich eine Interesse bekundende Zuschrift bekommen.

Nochmals möchte ich deshalb Herrn Präsidenten Prof. Dr. med. habil.

Schulze, wie überhaupt allen Betei- ligten für alle damit zusammenhän- genden Bemühungen und die zusätz- liche Arbeit meinen herzlichsten Dank sagen. Das ist mir nun, nach- dem die Frage der beruflichen Reha- bilitierung von Dr. Margarete Blank sogar auf den Tisch des General- staatsanwaltes gelangt, ein umso größeres Bedürfnis. Dabei muss ich gestehen, dass ich es wohl nie gewagt hätte, an den Präsidenten dieses Anliegen überhaupt heranzu- tragen, wenn ich gewusst hätte, wel- chen bürokratischen Weg eine sol- che berufliche Rehabilitierung gehen muss. Ich hoffe nun umso mehr, dass das umfassende Engagement Früchte trägt und alles im Sinne dieser Ärztin, die so kompromisslos ihrem ärztli- chen Ethos folgte, seinen Abschluss findet.

Andrea Lorz, Leipzig

Rehabilitierung Dr. Margarete Blank

Im Februar 2010 veröffentlichte das

„Ärzteblatt Sachsen“ einen Artikel zum Leben und Wirken von Frau Dr.

Margarete Blank. Darin wurde be - richtet, dass Frau Dr. Blank vom Volksgerichtshof in den letzten Kriegstagen verurteilt und hingerich- tet wurde. Die Sächsische Landesärz- tekammer hatte sich der noch offe- nen Frage angenommen, ob bisher eine vollständige Rehabilitierung der Ärztin erfolgte. Die Generalstaatsan- waltschaft Sachsen hat der Sächsi- schen Landesärztekammer nun mit-

Mitteilungen der SÄV

Wichtige Mitteilung der Sächsischen Ärzteversorgung:

Änderung des Tagungsortes der Infoveranstaltung am 14.04.2010 in Leipzig

Unsere Infoveranstaltung haben wir am 14.04.2010 in Leipzig aufgrund großen Interesses in das Hotel „The Westin Leipzig“, Gerberstraße 15, 04105 Leipzig verlegt. Die Räume des „Victors Residenz Hotel Best Western Premier Leipzig“ waren der angemeldeten Besucherzahl nicht gewachsen.

Geschäftsführung Sächsische Ärzteversorgung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(1) Ärztinnen und Ärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte, die nach Inkrafttreten dieser Satzung Pflichtmitglied der Landesärztekammer oder der Landestier- ärztekammer werden,

Die Sechste Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Ge- bührenordnung für Ärzte, der Gebühren- ordnung für Zahnärzte sowie nach

Die Sechste Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Ge- bührenordnung für Ärzte, der Gebühren- ordnung für Zahnärzte sowie nach

Die vorstehende Satzung zur Ände- rung der Beitragsordnung der Säch- sischen Landesärztekammer wird hiermit ausgefertigt und im Ärzte- blatt Sachsen bekannt gemacht. Erik

aus dem Bereich der Kunsttherapie und drei Ausstellungen des Institutes für Geschichte der Medizin der Me di- zinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen bekannt gemacht. Dezember

1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind und nach den Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes Anspruch auf

(3) 1 Sofern für das Mitglied aus einem anderen sozialen Sicherungs- system Versicherungs- oder Wohnzeiten zu berücksichtigen sind, wird die Versorgungsleistung anteilig gewährt.. 2