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Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 155/2021 Datum RR-Sitzung: 17. Februar 2021 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2021.GSI.365 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 09.02.2021 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 222245 | Geschäftsnummer: 2021.GSI.365 1/3

02|15|D|v01

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 155/2021

Datum RR-Sitzung: 17. Februar 2021

Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2021.GSI.365

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonsapothekeramt: Produktgruppe Heilmittelsicherheit/Qualitätssicherung; Saldoüberschrei- tung 2020

Nachkredit

1. Gegenstand

Das Kantonale Führungsorgan (KFO) unterstützt den Regierungsrat des Kantons Bern bei der Vorsorge im Hinblick auf Katastrophen und Notlagen (wie namentlich Pandemien) sowie bei der Bewältigung der- selben. Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise musste das KFO zahlreiche kurzfristige Ent- scheide mit finanziellen Konsequenzen treffen. Dies betraf in erster Linie die Beschaffung von medizini- schem Material (Masken, Schürzen, Handschuhe, etc.). Da die Waren knapp waren, mussten die ent- sprechenden Entscheide zum Teil sehr schnell gefällt werden.

Gemäss Artikel 80 Absatz 1 des Kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes vom 19. März 2014 (KBZG; BSG 521.1) werden die Ausgabenbefugnisse des Volkes und des Grossen Rates für zeit- lich dringend auszuführende Massnahmen bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen an den Regierungsrat übertragen. Die Finanzkommission des Grossen Rates ist umgehend über den Aus- gabenbeschluss zu orientieren (Art. 80 Abs. 3 KBZG). Der Regierungsrat kann gestützt auf Art. 80 Abs. 4 KBZG seine Ausgabenbefugnisse weiterdelegieren.

Mit RRB 0373/2020 bzw. RRB 0383/2020 bewilligte der Regierungsrat im April 2020 deshalb insgesamt CHF 60 Millionen primär für die Beschaffung von medizinischem Schutzmaterial (Masken, Schürzen, Schutzbrillen, Handschuhe, COVID-19-Testkits usw.), aber auch für weitere Ausgaben, wie etwa den Be- trieb der kantonalen Hotline durch die Stiftung CARElink oder eine Informations- und Sensibilisierungs- kampagne für die Bevölkerung. Über die Verwendung dieser Mittel konnte in der ersten Phase das KFO entscheiden, die Kosten wurden zulasten der Rechnung des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) verbucht.

Das vom Kanton beschaffte medizinische Schutzmaterial wurde in erster Linie an die Institutionen des Gesundheitswesens sowie an Gesundheitsfachpersonen abgegeben. Aber auch Rettungsorganisationen (Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz) und Schulen sowie vereinzelt auch Dritte wurden bei Verfügbarkeit be- liefert. Zudem entschied die GSI, rund 10 Millionen Schutzmasken kostenlos an die Gemeinden zur Wei- tergabe an die Bevölkerung (10 Masken pro Person) abzugeben, nachdem die Nachfrage bei den ur- sprünglichen Adressaten der Schutzmaterialbeschaffung im Sommer aufgrund der sich deutlich ent- spannten Situation auf dem freien Markt zusammengebrochen war. Die Bestellungen gingen über On- line-Shops des Kantons ein, welche kurzfristig eingerichtet wurden. Die Auslieferung der Bestellungen erfolgte zuerst über die sog. Zelle Ressourcenmanagement Kanton des KFO (ResMaK) bzw. später über

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externe Vertriebspartner der kantonalen Stellen. Das Schutzmaterial wurde anschliessend zu einem Durchschnittspreis je Kategorie verrechnet (zu einem kleinen Teil über die Rechnung des BSM, mehr- heitlich über die Rechnung des Kantonsapothekeramtes).

Im Juni 2020 entschied der Regierungsrat, den Einsatz des KFO zu beenden (RRB 0701/2020). Gleich- zeitig beauftragte er die SID, die Beschaffung von medizinischem Schutzmaterial im Rahmen der Be- schlüsse vom Frühjahr 2020 abzuschliessen, die "Bezahlung von eintreffenden Rechnungen sicherzu- stellen und das Kredit-Controlling sowie die vorläufige Kreditabrechnung" der GSI zu übergeben. In die- sem Zusammenhang wurden die angefallenen Kosten (rund CHF 49.5 Mio.) und Erträge (rund CHF 250'000.00) von der Rechnung des BSM an diejenige des Kantonsapothekeramtes (KAPA) transferiert, das GSI-intern für die Beschaffung von Schutzmaterial zuständig ist. Die Kosten beim KAPA reduzierten sich um den Vorsteuerabzug (rund CHF 3.5 Mio.).

Entlastet wurde die Rechnung ausserdem um rund CHF 2.9 Millionen aufgrund der Verrechnung von Schutzmaterial, das an Institutionen des Gesundheits- und Pflegewesens sowie an Gesundheitsfachper- sonen und Dritte weiterverrechnet werden konnte. Wo dies aus Qualitätssicht vertretbar ist, sollen die Lagerbestände an Schutzmaterial selbstverständlich nach Möglichkeit verkauft oder z.B. Schulen, Asy- leinrichtungen, Gemeinden oder Kantonseinheiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt führt dies zu einer Überschreitung des Globalbudgets der Produktgruppe Heilmittelsicher- heit/Qualitätssicherung um CHF 42'888'606.09.

2. Rechtsgrundlagen

 Artikel 8 Abs. 2 Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101)

 Artikel 4a des kantonalen Gesundheitsgesetzes vom 2. Dezember 1984 (GesG; BSG 811.01

 Artikel 80 Abs. 1 des Kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes vom 19. März 2014 (KBZG; BSG 521.1)

 Artikel 2 der Einführungsverordnung vom 9. Dezember 2015 zur eidgenössischen Epidemiengesetzge- bung (EV EpG; BSG 815.122)

 Artikel 57 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG;

BSG 620.0)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

Voranschlagskredit Produktgruppe Heilmit- telsicherheit/Qualitätssicherung

CHF 1'334'264

Nachkredit / Kreditüberschreitung CHF 42'888'607

Kompensation CHF 0

4. Rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um neue einmalige Ausgaben gemäss Artikel 46 und 48 Absatz 1 FLG.

5. Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung

Der Saldo der Finanzbuchhaltung wird insgesamt um CHF 42'932'281.82 überschritten. Davon entfallen CHF 46'982.-- auf die nicht nachkreditpflichtigen Rahmenwerte Staatsbeiträge.

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6. Kreditart und Rechnungsjahr Nachkredit 2020

7. Begründung

Die Beschaffung von Schutzmaterial zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie geht zulasten der Pro- duktgruppe Heilmittelsicherheit/Qualitätssicherung. Da diese nicht eingeplant waren, führt dies zu einem Nachkredit.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ Grosser Rat

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