• Keine Ergebnisse gefunden

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 168/2021 Datum RR-Sitzung: 17. Februar 2021 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.6570 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 168/2021 Datum RR-Sitzung: 17. Februar 2021 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.6570 Klassifizierung: Nicht klassifiziert"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 09.02.2021 | Version: 3 | Dok.-Nr.: 221926 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.6570 1/2

02|03|D|v00

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 168/2021

Datum RR-Sitzung: 17. Februar 2021

Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.6570

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bern, Erlachstrasse 9a, Neubau naturwissenschaftliches Laborgebäude der Universität,

Verpflichtungskredit für die Vorbereitung und Durchführung des Gesamtleistungs-Wettbewerbs

1. Gegenstand

Mit dem beantragten Kredit von CHF 1 300 000 soll ein Gesamtleistungswettbewerb für einen standardi- sierten, naturwissenschaftlich genutzten Laborneubau vorbereitet und durchgeführt werden. Das Sieger- projekt wird als Grundlage für die spätere Projektierung und zur Wahl eines leistungsfähigen Anbieters für die Realisierung dienen.

Das Ergebnis des Gesamtleistungswettbewerbs soll bis im Frühling 2023 vorliegen. Die Realisierung des Gebäudes ist ab 2024, der Bezug bis Ende 2026 geplant.

2. Rechtsgrundlagen

- Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hoch- schulbereich vom 30. September 2011 (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG;

SR 414.20)

- Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63

- Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kul- turdirektion (OrV BKD, BSG 152.221.181), Art. 12

- Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdi- rektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14

- Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe Preisstand 1. April 2020, Hochbaupreisindex Espace Mittelland, 125.2 Punkte

Gesamtkosten für die Vorbereitung und Durchführung des Gesamtleis- tungswettbewerbs (inkl. Honorare, Preissumme)

CHF 1 300 000

bestehend aus:

Vorbereitung Wettbewerb 200 000

(2)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 09.02.2021 | Version: 3 | Dok.-Nr.: 221926 | Geschäftsnummer: 2020.BVD.6570 2/2

Durchführung Wettbewerb 410 000

Preissumme 690 000

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 FLV

CHF 1 300 000

Zu bewilligender Kredit CHF 1 300 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 46 und 48 Abs. 1 FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 151 FLV).

Das Projekt ist für Bundesbeiträge angemeldet worden. Die Vorbereitung und Durchführung des Ge- samtleistungswettbewerbs sind jedoch nicht beitragsberechtigt.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr Produktgruppe: 09.15.9100 Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 FLG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Voranschlag und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdi- rektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr

504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2021 CHF 150 000 504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2022 CHF 580 000 504000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2023 CHF 570 000

Total CHF 1 300 000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungs- dauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage "Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung".

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ Grosser Rat Beilagen

‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der vorliegende Investitionsrah- menkredit (IRK) Strasse 2022–2025 beziffert den Gesamtbetrag (brutto), den der Regierungsrat oder die zuständige Stelle der Bau- und

Der Kanton baut, betreibt und unterhält die Velorouten auf und entlang von Kantonsstrassen sowie die kantonalen Radwe- ge abseits von Kantonsstrassen (Artikel 45 b.. Der Sachplan

Bern, Ostermundigenstrasse 99, Ersatzstandort für das Amt für Integration und Soziales (AIS), Verpflichtungskredit für Mietzins, Nebenkosten, betriebsspezifische

(Gesamtkosten CHF 3.7 Mio. abzüglich bereits bewilligter Projektierung CHF 0.25 Mio.) sollen die notwendigen betriebsspezifischen baulichen Massnahmen für eine Konzentration

Der beantragte Kredit beinhaltet jährlich wiederkehrende Ausgaben für die Miet- und Nebenkosten von CHF 159 960 und einmalige, im Jahr 2022 anfallende Ausgaben für den Mieterausbau

Zudem sollen für das Geschiebemanagement nach zu erwartenden Murgangereignissen in den Jahren 2022 bis 2024 einmalige Ausgaben von CHF 692 000 (Gesamtkosten von CHF 1 392 000

Gleichzeitig sollen die durch den Auszug des Instituts für Rechtsmedizin frei werdenden Flächen für die Nachnutzung durch die Philosophisch-naturwissen- schaftliche

Die Liegenschaften der Berufsfachschule Langenthal (bfsl) und des Gymnasiums Oberaargau (gymo) an der Weststrasse in Langenthal sind in kantonalem Eigentum. Im Rahmen des