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RS-130129-Ergebnis-Honorarverhandlungen-fuer-2013

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An alle

Mitglieder der

Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Vorstand

Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93 400 - 10

Fax: 0 89 / 5 70 93 400 - 11 E-Mail: info@kvb.de

Unser Zeichen: REF VA

29.01.2013

Honorarverhandlungen für das Jahr 2013 abgeschlossen:

Honorarsteigerung um 3,5 Prozent

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gesetzgeber hat für 2013 die Grundlagen geschaffen, die vertragsärztliche Vergü- tung in den einzelnen KV-Bereichen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen wieder regional auszugestalten. Die Honorarverhandlungen in Bayern für das Jahr 2013 wurden jedoch vom monatelangen Honorarstreit auf Bundesebene zu den Rahmenvorgaben der Vergütung 2013, der erst Ende Oktober 2012 beigelegt wur- de, überschattet.

Die Krankenkassen in Bayern haben sich lediglich auf die Vorgaben und Empfehlungen der Bundesebene zurückgezogen, den regionalen Gestaltungsspielraum aber ungenutzt gelassen bzw. sogar in Frage gestellt. Sie haben unsere begründeten Forderungen zur Gestaltung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern pauschal zu- rückgewiesen. Ohne ernsthafte Gespräche geführt zu haben, erklärten die Krankenkas- sen die Verhandlungen für gescheitert und riefen noch im Dezember 2012 das Landes- schiedsamt an.

Das Landesschiedsamt hat trotz unserer schlüssigen und umfangreichen Argumentation den gesetzlich möglichen Gestaltungsspielraum nur teilweise genutzt.

Wir haben erreicht, dass im Jahr 2013 in Bayern insgesamt ca. 3,5 Prozent mehr Fi-

nanzmittel zur Verfügung stehen als im Vorjahr. Diese Erhöhung bedeutet eine Hono-

rarsteigerung von insgesamt ca. 175 Millionen Euro.

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Seite 2 zum Schreiben vom 29.01.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Die Erhöhung setzt sich aus den folgenden Eckpunkten zusammen:

Erhöhung des Orientierungswertes auf 3,5363 Cent

Dies bedeutet eine Erhöhung um 0,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2012.

Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um 0,43 Prozent

Dies soll die gegenüber dem Vorjahr gestiegene Demographielast und Morbidität der Ver- sicherten in Bayern abdecken (siehe nähere Ausführungen auf Seite 4 letzter Absatz).

Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung in Höhe von ca. 37,7 Mio. Euro

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird entsprechend erhöht, ab 01.07.2013 sind dazu von der Bundesebene auch neue Leistungen vorgesehen.

Fortsetzung der Förderung der Bereitschaftspraxen in Höhe von 5,00 Euro je Fall

Das Ende der Förderung der Bereitschaftspraxen zum 31.12.2012 konnte abgewendet

werden, die Förderung läuft im Jahr 2013 weiter.

Übernahme der Stundenvergütung im Bereitschaftsdienst auch bei Ersatzkassen (Bereitschaftsdienstpauschale analog der Regelung mit den Regionalkassen)

Keine Änderung der bisherigen Abrechnungsvorgaben. Abrechnung der geleisteten Stun- den im ärztlichen Bereitschaftsdienst nach wie vor auf einem eigenen Schein zu Lasten der AOK Bayern. Abzurechnen über die GOP 95606 für Tag-Stunden (8 – 20 Uhr) in Hö- he von 4,70 Euro, GOP 95607 für Nacht-Stunden (20 – 8 Uhr) in Höhe von 8,33 Euro.

Förderung der Besuche bei Palliativpatienten bis zum Inkrafttreten der EBM- Reform ab 01.07.2013

Zuschlag (GOP 97005) in Höhe von maximal 15,00 Euro bei allen Besuchen von Patien- ten mit gesicherter Diagnose „Palliativbehandlung“ (Z51.5) für die EBM-GOP 01410, 01411, 01412, 01413 sowie 01415, einschließlich der Besuche in der Nachtzeit („N“- Kennzeichnung).

Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose ana- log der in 2011 geltenden Regelung

Zuschläge zur EBM-GOP 02100 in Höhe von maximal 50,00 Euro sowie Zuschlag zur EBM-GOP 02342 in Höhe von max. 20,00 Euro; Förderung von Patientengesprächen in Höhe von max. 20,00 Euro, hierfür ist die GOP 97039 anzusetzen; Förderung der elekt- ronischen Dokumentation in Höhe von maximal 8,00 Euro, hierfür ist die GOP 97038 an- zusetzen.

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Seite 3 zum Schreiben vom 29.01.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Förderung weiterer Leistungen

Methadonbehandlung im Zusammenhang mit der GOP 01950 EBM, Flexible Urethrozystoskopie des Mannes (GOP 26310 EBM).

Über Form und Inhalt der Förderung werden wir Sie gesondert informieren.

Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für Leistun- gen der genehmigungspflichtigen Psychotherapie nach Abschnitt 35.2 EBM sowie für die probatorische Sitzung nach der GOP 35150 EBM für die in § 87b Abs. 2 S. 3 SGB V genannten Arztgruppen

Damit wird ein Großteil der psychotherapeutischen Leistungen zu festen Preisen ohne Einschränkungen bezahlt.

Fortführung bestehender Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Ge- samtvergütung (u. a. Prävention, ambulante Operationen / Anästhesien nach Kap.

31 und 36 EBM, Strahlentherapie usw.)

Fortführung der festen Preise ohne Einschränkungen

Vergütung weiterer Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt- vergütung („Einzelleistungsvergütung“)

Polysomnographie (GOP 30901 EBM),

Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung (GOP 01821 EBM),

schriftliche Mitteilungen und Gutachten von Krankenkassenanfragen (GOP 01422, 01424 sowie 01610 bis 01623 EBM),

Bestrahlungsplanung (GOP 34360, 34460 EBM),

Leistungen der Onkologie (GOP 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 so- wie 26315 EBM),

Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) im Rahmen der Psychi- atrischen Versorgung (GOP 21220 EBM),

Leistungen der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie (Kap. 22 EBM), Inkontinenzbehandlung (GOP 08310 sowie 08311 EBM),

Leistungen der Schmerztherapie (GOP 30700 bis 30708 EBM),

(Teil-)Exzision im Rahmen des Hautkrebsscreenings (GOP 10343 sowie 10344 EBM)

Die Krankenkassen zahlen diese Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt- vergütung. Diese Leistungen unterliegen daher keiner Mengenbegrenzung (RLV/QZV) und werden in voller Höhe vergütet. Sie rechnen diese wie gewohnt ab. Bei der in Ihrer Honorar- abrechnung erfolgenden Ermittlung der Obergrenze werden wir die vom Schiedssamt festge- legten Neuerungen entsprechend berücksichtigen. In unserer Honorarbroschüre/ Ergän- zungsbroschüre zum HVM, die Sie Mitte Dezember per Post erhalten haben, sind diese neu-

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Seite 4 zum Schreiben vom 29.01.2013

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

en Festlegungen noch nicht enthalten. Wir werden Ihnen in Kürze eine aktualisierte Fassung der Ergänzungsbroschüre im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik „Pra-

xis/Honorar/Honorar ab 01.01.2013“ zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzmittel, die für die extrabudgetäre Vergütung dieser Leis- tungen zur Verfügung stehen, begrenzt sind und deshalb nur eine moderate Mengenentwick- lung finanzierbar ist.

Als sehr problematisch hat sich für uns erwiesen, dass der Bewertungsausschuss die Bundesvorgabe zur Veränderung der Morbiditätsstruktur in Bayern aus unserer Sicht falsch ermittelt hat: So beträgt laut Bewertungsausschuss die Veränderungsrate in Bay- ern nur 0,1061 Prozent (Bundesdurchschnitt rund 1,2 Prozent). Auf dieser Basis hat das Landesschiedsamt für Bayern eine gewichtete Veränderungsrate in Höhe von 0,43 Pro- zent festgesetzt, die wir für deutlich zu niedrig halten. Inwieweit wir gegen den Beschluss des Landesschiedsamts bzw. des Bewertungsausschusses rechtlich vorgehen, werden wir nach Vorliegen der schriftlichen Beschlussfassung des Landesschiedsamts prüfen.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

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