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An alle Ärztinnen und Ärzte, die Grippeschutz- impfungen vornehmen.
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09.07.2012
Wichtige Information zum Bezug der saisonalen Grippeimpfstoffe für die Impfsai- son 2012/2013 über Sprechstundenbedarf
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Krankenkassenverbände in Bayern haben den Grippeimpfstoff im Sprechstundenbe- darf für die Impfsaison 2012/2013 nach § 132e i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V ausge- schrieben. Die Krankenkassen konnten am 28. Juni 2012 den Zuschlag an die Firma Novartis Vaccines für den Impfstoff Begripal® ohne Kanülevergeben.
Damit ist Begripal® ohne Kanülein Bayern der Standard-Impfstoff für die Grippeimp- fung. Der Preis dieses Impfstoffs ist durch die realisierten Rabatte günstiger als für alle anderen Grippeimpfstoffe. Die Verordnung von Begripal® ohne Kanüleist somit die wirtschaftlichste Verordnungsvariante.
Grundsätzlich können andere über Sprechstundenbedarf verordnete Grippeimpfstoffe nicht mehr von der abgebenden Apotheke zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Davon abweichend dürfen die Vertragsärzte für die Versorgung ihrer Patienten bei medizinischer Notwendigkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Impfstoffe z. B. mit altersbeschränkter Zulassung (ab 5 bzw. 60 bzw. 65 Lebensjahren bzw. mit Altersobergrenzen) in Ausnahmefällen weiterhin als Sprechstundenbedarf ver- ordnen. Die Krankenkassen behalten sich vor, diese abweichende Versorgung insbe- sondere im Hinblick auf die Mengen und die Wirtschaftlichkeit besonders zu beobachten.
Die Apothekerschaft wird über den BAV über die 2012/13 neu geltenden Regelungen bei der Impfstoffversorgung informiert.
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zum Schreiben vom 05.07.2012
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Im Folgenden möchten wir noch auf einige praktische Fragen bei der Umsetzung der Grippeschutzimpfung in der Saison 2012/2013 eingehen:
1. Bestellung des Impfstoffes seitens der Arztpraxis
Die Vorbestellung von Grippeimpfstoff bei den Herstellern entfällt.
Die Firma Novartis hat als Ausschreibungsgewinnerin den Krankenkassen in Bayern die benötigten Impfdosen zugesagt.
Die Arztpraxis sollte der Apotheke ihren ungefähren Bedarf für die Impfsaison 2012/2013 mitteilen. Im Übrigen gelten die Empfehlungen aus der „Impfstoff - Checkliste für die Verordnung“ (www.kvb.de > Praxis > Verordnungen > Arz- neimittel A-Z > I). Zur Vermeidung von Übermengen sollte die Verordnung be- darfsorientiert in Teilmengen erfolgen.
2. Abweichen vom Vertragsimpfstoff
Sollten Sie ausnahmsweise aus medizinischen Gründen vom Vertragsimpfstoff abweichen müssen, setzen Sie auf dem Rezept unbedingt das Aut-idem-Kreuz.
3. Auslieferung des Impfstoffes
Die Auslieferung des Grippeimpfstoffes wird über die Apotheken erfolgen. Aufgrund der Aufnahme eines neuen Stammes durch die WHO werden alle Grippeimpfstoffe und damit auch Begripal® ohne Kanüleerst etwas später, aber pünktlich zum Be- ginn der Impfsaison im Oktober 2012, verfügbar sein.
4. Hotline von Novartis Vaccines
Für dringende Fragen zum Impfstoff und zur Lieferbarkeit steht Ihnen die Hotline der Firma Novartis 0180-2227515 zur Verfügung.
* 6 Cent je Verbindung - max. 42 Cent aus dem dt. Mobilfunknetz
Detail- und Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.de > Praxis > Verordnungen > Arzneimittel A-Z > I.
Freundliche Grüße
Herbert Zeiner Bereichsleiter