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RS-210901-EBM-Kryokonservierung

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ▪ Körperschaft des öffentlichen Rechts ▪ kvb.de Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

KVB 80684 München Referat Gesamtvergütung & Honorarverteilung

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Ansprechpartner:

KVB Servicetelefonie Telefon: 089 57093-40010

01.09.2021

An alle Reproduktionsmediziner, Ärzte mit ZWB Andrologie

EBM - Kryokonservierung: Abrechnung der Kostenpauschalen / Übergangsfälle / Transport- kosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1. Juli 2021 kann die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen zur Erfüllung eines Kin- derwunsches nach einer keimzellschädigenden Therapie über Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) abgerechnet werden. Wir informierten hierüber in un- serem Rundschreiben vom 2. Juli 2021.

Zwischenzeitlich haben die KBV und der GKV-Spitzenverband ebenfalls mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in einer Kryo-Vereinbarung als neue Anlage 35 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) die Rahmenbedingungen zur Abrechnung der Kostenpauschalen aus dem Abschnitt 40.12 EBM sowie Details für Übergangsfälle geregelt.

Zudem konnte mit den Krankenkassen in Bayern eine Regelung zu den Transportkosten vereinbart werden.

Abrechnung der Kostenpauschalen bei Langzeitlagerung auch ohne Arzt-Patienten-Kontakte

Da bei einer Langzeitlagerung von Ei- und Samenzellen oder Keimzellgewebe im Regelfall nach der Einlagerung für viele Jahre keine Arzt-Patienten-Kontakte stattfinden, können die Kostenpau- schalen 40700 und 40701 auch abgerechnet werden, indem die Versichertendaten aus der Patien- tendatei vorausgegangener Quartale in das Praxisverwaltungssystem übertragen werden.

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zum Schreiben vom 01.09.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ▪ Körperschaft des öffentlichen Rechts ▪ kvb.de Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Um die Aktualität der Daten zu gewährleisten, sind die Patienten verpflichtet, ihrer Ärztin oder ih- rem Arzt im Falle von Namens- oder Adressänderungen zu informieren. Auch müssen die Patien- ten mitteilen, wenn ein Wechsel der Krankenkasse oder ein Austritt aus der gesetzlichen Kranken- versicherung vorliegt.

In der neuen Anlage 35 ist zudem die Abrechnung der Lagerung im Falle einer Praxisübernahme geregelt. Der übernehmende Vertragsarzt kann die Lagerung mit Einwilligung der Versicherten fort- führen und abrechnen.

Übergangsregelung - kein Antrag bei Krankenkasse erforderlich

Achtung: Änderung im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 2. Juli 2021!

Der Anspruch auf Kryokonservierung und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen nach der Kryo-Richtlinie ab dem 1. Juli 2021 gilt auch für Versicherte, die bereits auf eigene Kosten ihre Ei- oder Samenzellen oder männliches Keimzellgewebe kryokonservieren ließen oder mit entspre- chenden Maßnahmen begonnen haben. Vertragsärzte, die Maßnahmen zur Kryokonservierung im Sinne der Richtlinie durchgeführt haben, sollen ihre Versicherten über diesen Anspruch informie- ren.

Abweichend von den Bestimmungen der Kryo-Richtlinie, die für die Übergangsfälle eine Ge- währung der entsprechenden Leistungen auf Antrag des Versicherten bei ihrer zuständigen Krankenkasse vorsieht, haben sich die Partner des Bundesmantelvertrags in § 3 Abs. 3 Anlage 35 des BMV-Ä auf das folgende Vorgehen geeinigt:

 Wenn Sie einem Patienten / einer Patientin bereits Kosten für die Lagerung oder für Maßnah- men in Rechnung gestellt haben, die erst ab dem 1. Juli 2021 angefallen sind, sind diese dem Patienten von Ihnen zurückzuerstatten.

 Statt dessen können Sie für die ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen die zutreffende(n) Kostenpauschale(n) bzw. Gebührenordnungsposition(en) des EBM abrechnen.

Ein rückwirkender Anspruch auf eine Vergütung für Leistungen (medizinische Maßnahmen / Lage- rungskosten), die vor dem 1. Juli 2021 durchgeführt bzw. angefallen sind, besteht hingegen nicht.

Kooperationsvereinbarungen mit externen Lagerungseinrichtungen möglich

Für die Abrechnung der Kostenpauschalen 40700 und/oder 40701 EBM muss der Vertragsarzt die Lagerung gemäß Kryo-Richtlinie nicht zwingend selbst in seiner Praxis oder einer Eigeneinrichtung durchführen, sondern kann für die Leistungserbringung auch mit externen Lagerungseinrichtungen zusammenarbeiten. Hierfür bedarf es einer Kooperationsvereinbarung mit der jeweiligen externen Lagerungseinrichtung, die die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie der Bundesärztekammer

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zum Schreiben vom 01.09.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ▪ Körperschaft des öffentlichen Rechts ▪ kvb.de Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Repro- duktion erfüllt und über die jeweils erforderliche Genehmigung nach § 20b oder § 20c des Arznei- mittelgesetzes (AMG) verfügt.

Bitte achten Sie bei einer solchen Kooperation darauf, dass Ihnen die vorgenannten Qualifikations- nachweise gemäß Kryo-Vereinbarung bzw. Kryo-Richtlinie von der externen Lagerungseinrichtung nachgewiesen werden und bewahren Sie diese in der Praxis auf. Mit dem Ansatz der Kostenpau- schalen 40700 und/oder 40701 EBM bestätigen Sie uns in Verbindung mit Ihrer Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung, dass Sie die Voraussetzungen für die Abrechnung der Kostenpauschalen entweder selbst erfüllen oder die mit Ihnen kooperierende(n) Einrichtung(en) über die notwendigen Voraussetzungen verfügt / verfügen. Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung die Qualifikation der mit Ihnen kooperierenden externen Lagerungseinrichtung(en) gegenüber der KVB nachweisen kön- nen.

Vergütung Transportkosten

Die Kosten für den Transport gemäß der Kryo-Richtlinie von der Entnahmeeinrichtung zur Lage- rungseinrichtung sowie von der Lagerungseinrichtung zur reproduktionsmedizinischen Einrichtung, welche die reproduktionsmedizinischen Maßnahmen nach erfolgter Kryokonservierung durchführt, sind gesondert berechnungsfähig.

Diese Kosten sind bis auf weiteres direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Bitte beach- ten Sie dabei, dass der Transport der kryokonservierten Proben in speziellen stickstoffgekühlten Transportbehältern erfolgt und von erfahrenen Logistikunternehmen durchgeführt wird. Zu der Or- ganisation der Transporte im Kundenauftrag gehört dabei auch die Auswahl und ggf. Vermietung des geeigneten Transportbehälters.

Beratungen zur Kryokonservierung auch per Videosprechstunde möglich

Die drei neuen Beratungsleistungen im Rahmen der Kryokonservierung (Erstberatung nach GOP 08619 sowie vertiefte reproduktionsmedizinische Beratung nach GOP 08621 und die ggf. erforderli- che andrologische Beratung nach GOP 08623) können auch im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte durchgeführt werden.

Gebührenordnungspositionen, die im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt wer- den, sind mit dem Buchstabenzusatz „V“, also 08619V, 08621V oder 08623V in der Ab- rechnung zu kennzeichnen (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“). Sofern diese GOPen noch nicht in der Datenlieferung enthalten sind, sind sie im jeweiligen Softwaresystem ggf. manu- ell zu erfassen.

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zum Schreiben vom 01.09.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ▪ Körperschaft des öffentlichen Rechts ▪ kvb.de Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Die Pseudo-GOP 88220 ist in der Abrechnung (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“) zusätzlich einzutragen, wenn Sie einen Patienten im Quartal ausschließlich im Rahmen der Video- sprechstunde behandelt haben (d. h. kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal).

Ärzte, die Videosprechstunden ausführen und abrechnen wollen, müssen eine entsprechende Ge- nehmigung beantragen. Alternativ ist derzeit auch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren möglich. Die notwendigen Formulare finden Sie unter www.kvb.de - Service - Formulare und Anträge -„V“ Video- sprechstunde.

Weitere Details zum Thema Videosprechstunde, wie beispielsweise eine Vergütungsübersicht, rechtliche Grundlagen und Formulare, entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Informationen auf unserer Internetseite unter www.kvb.de / Praxis / IT in der Praxis / Videosprechstunde.

Die Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie ent- sprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (Kryo-RL) finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (https://www.g-ba.de/informatio- nen/richtlinien). Die neue Anlage 35 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte wird im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht und ist auch auf der KBV-Internetseite (www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php) eingestellt.

Freundliche Grüße

gez.

Wolfgang Gierscher

Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung

*** Seit 1. Juli Serviceschreiben nur noch über „Meine KVB“ ***

 Serviceschreiben werden nur noch im Nachrichtencenter von „Meine KVB“ eingestellt

 Der Versand auf dem herkömmlichen Weg (Mail, Fax, Brief) erfolgt nicht mehr

 Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung

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