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für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Landkreise sowie Regionen

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Ausgewählte statistische Daten

für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Landkreise sowie Regionen

Auszug aus dem Statistischen Jahrbuch für Bayern 2014

Kreisdaten für Bayern 2014

(2)

Zeichenerklärung

0

– /

·

...

x

mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar

Angabe fällt später an

Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( )

p r

Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis

berichtigtes Ergebnis

Auf- und Abrundungen

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End- summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel- werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

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Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich übe Publikationen. Mit ihnen wird vor allem die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung mit statistischen Daten gesichert.

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ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.B.

von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format).

sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. Verzeichnisse, Beiträge, Jahrbuch).

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Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar unter

www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

Kreisdaten für Bayern 2014

Ausgabe und Erscheinungsweise

Herausgeber, Druck und Vertrieb

Einzelpreis 26. Ausgabe, jährlich

Bayerisches Landesamt für Statistik St.-Martin-Str. 47

81541 München

(zzgl. Versandkosten) Heft 15,– €

Dateiform (PDF und Excel-Format) 5,– € Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für Regierungsbezirke sowie für alle kreisfreien Städte, Landkreise und Regionen Bayerns

Impressum

Vertrieb

Auskunftsdienst

Bayerisches Landesamt für Statistik, München 2015

E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de Telefon 089 2119-3205

Telefax 089 2119-3457

E-Mail info@statistik.bayern.de Telefon 089 2119-3218 Telefax 089 2119-13580

Alle Veröffentlichungen oder Daten sind Werke im Sinne von

§ 2 Urheberrechtsgesetz. Die Verwendung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Veröffentlichungen oder Daten gleich welchen Mediums (Print, Datenträger, Datei etc.) – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe gestattet.

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©

(3)

Vorbemerkungen

Mit dem Band „Kreisdaten für Bayern 2014“ legt das Bayerische Landesamt für Statistik die aktuelle Ausgabe dieser Veröffentlichung vor. Das Werk, ein Auszug aus dem Statistischen Jahrbuch für Bayern 2014, enthält für Bayern, die Regierungsbezirke die kreisfreien Städte und Landkreise sowie die Regionen jeweils 338 ausgewählte statistische Eckdaten über die Bevölkerung, das Bildungswesen, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die sozialen Einrichtungen und die Finanzen.

Die dargestellten Ergebnisse sind der Statistischen Datenbank des Landesamts entnommen und ermöglichen den direkten Vergleich zwischen den Regionaleinheiten.

Das tiefgegliederte Tabellenwerk soll damit vor allem den bayerischen Kommunen, aber auch allen weiteren Interessierten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft einen Einblick in die wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Verhältnisse des jeweils betreffenden Gebietes geben.

Ergänzt wird das Angebot der Kreisdaten durch die ebenfalls jährlich erscheinenden

„Gemeindedaten für Bayern“, einem Tabellenwerk mit jeweils 145 ausgewählten wichtigen statistischen Eckdaten, dargestellt bis hin zur Gemeindeebene. Erhältlich sind die Gemeindedaten unter der Bestellnummer Z30001 als Heft (20,00 €), auf CD-ROM (10,00 €) und als Heft mit CD-ROM (25,00 €).

Ein weiteres breites Angebot statistischer Daten für alle Fachbereiche und großteils alle Verwaltungsebenen ist im Internetauftritt des Landesamts kostenlos wie folgt verfügbar unter:

• Veröffentlichungen

www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

• Meine Gemeinde/Stadt in Statistik kommunal www.statistik.bayern.de/statistikkommunal

• Datenbank GENESIS www.statistikdaten.bayern.de

• Statistikatlas

www.statistik.bayern.de/statistikatlas

(4)

Regierungsbezirk

Bayern Ober- Nieder- Ober- Ober- Mittel- Unter- Schwa-

bayern bayern pfalz franken franken franken ben

Seite

4 4 4 4 4 4 4 4 113

16 16 48 48 48 80 80 80 114 Gemeinden ... 16 16 48 48 48 80 80 80 114 Fläche ... 16 16 48 48 48 80 80 80 114 Gesamtfläche nach Nutzungsarten ... 16 16 48 48 48 80 80 80 114 17 17 49 49 49 81 81 81 115 18 18 50 50 50 82 82 82 116 19 19 51 51 51 83 83 83 117 20 20 52 52 52 84 84 84 118 Kindertageseinrichtungen ... 20 20 52 52 52 84 84 84 118 Schüler und Lehrer an allgemein bildenden Schulen ... 20 20 52 52 52 84 84 84 118 Schüler und Lehrer an beruflichen Schulen ... 22 22 54 54 54 86 86 86 120 Absolventen und Abgänger ... 22 22 54 54 54 86 86 86 120 24 24 56 56 56 88 88 88 122

Beschäftigte ... 26 26 58 58 58 90 90 90 124 29 29 61 61 61 93 93 93 127 Landwirtschaftliche Betriebe ... 29 29 61 61 61 93 93 93 127 Bodennutzung ... 30 30 62 62 62 94 94 94 128 Viehhalter und Viehbestand ... 31 31 63 63 63 95 95 95 129

und Gewinnung von Steinen und Erden) ... 32 32 64 64 64 96 96 96 130 33 33 65 65 65 97 97 97 131 Betriebe, Tätige Personen, Umsatz ... 33 33 65 65 65 97 97 97 131 33 33 65 65 65 97 97 97 131 An- und Abmeldungen ... 33 33 65 65 65 97 97 97 131 34 34 66 66 66 98 98 98 132 34 34 66 66 66 98 98 98 132 Fertiggestellte, neuerrichtete Wohngebäude ... 34 34 66 66 66 98 98 98 132 Fertiggestellte Wohnungen ... 35 35 67 67 67 99 99 99 133 Bestand an Wohngebäuden ... 36 36 68 68 68 100 100 100 134 Bestand an Wohnungen ... 36 36 68 68 68 100 100 100 134 36 36 68 68 68 100 100 100 134 37 37 69 69 69 101 101 101 135 Kraftfahrzeugbestand ... 37 37 69 69 69 101 101 101 135 Straßenverkehrsunfälle ... 38 38 70 70 70 102 102 102 136 Personenbeförderung ... 38 38 70 70 70 102 102 102 136 39 39 71 71 71 103 103 103 137

Sozialhilfe, Sozialgesetzbuch XII 39 39 71 71 71 103 103 103 137

Kinder- und Jugendhilfe ... 39 39 71 71 71 103 103 103 137 Stationäre Einrichtungen für älter Menschen ... 40 40 72 72 72 104 104 104 138 Heime u. betr. Wohnformen f. volljäh. Menschen m. Behind. ... 40 40 72 72 72 104 104 104 138 Allgemeines Wohngeld ... 40 40 72 72 72 104 104 104 138 41 41 73 73 73 105 105 105 139 Gemeindesteuereinnahmen ... 41 41 73 73 73 105 105 105 139 Gewerbesteuerumlage ... 41 41 73 73 73 105 105 105 139 Hebesätze ... 41 41 73 73 73 105 105 105 139 Steuerkraftmesszahl ... 42 42 74 74 74 106 106 106 140 Steuereinnahmekraft der Gemeinden ... 42 42 74 74 74 106 106 106 140 Schlüsselzuweisungen ... 42 42 74 74 74 106 106 106 140 43 43 75 75 75 107 107 107 141 44 44 76 76 76 108 108 108 142 45 45 77 77 77 109 109 109 143 45 45 77 77 77 109 109 109 143 47 47 79 79 79 111 111 111 145 Umweltschutz ...

Wahlen ...

Gegenstand der Nachweisung

Erläuterungen zum Tabellenteil ... 6 bis 15

Gebietskarten ...

Re- gionen

Gewerbeanzeigen ...

Insolvenzen ...

Bildungswesen ...

Erwerbstätige u. sozialversicherungspflichtig Land- und Forstwirtschaft ...

Verarbeitendes Gewerbe (sowie Bergbau

Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe ...

Bautätigkeit und Wohnungswesen ...

Fremdenverkehr ...

Inhaltsübersicht

Gebietsstand ...

Bevölkerungsstand ...

Bevölkerungsbewegung ...

Gesundheitswesen ...

Baulandveräußerungen ...

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen ...

Straßenverkehr ...

Sozialwesen ...

Kommunale Finanzen ...

Lohn- und Einkommensteuerstatistik ...

Umsatzsteuer ...

(5)

Landkreise des

Kreisfreie Städte und Freistaates Bayern Gebietsstand: 31. Dezember 2013

Landesgrenze Regierungsbezirksgrenze Grenze einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises Landeshauptstadt Sitz der Regierung eines Regierungsbezirks Name und Schlüssel einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises Sitz eines Landratsamts kreisangehörige Gemeinde mit Sitz des Landratsamts Kreisfreie Stadt MÜNCHEN

Karlstadt ANSBACH

Bamberg 461

Nürnberger Land Nürnberg 574

564 Aschaffenburg

671

Miltenberg 676

Main-Spessart 677

Rhön-Grabfeld 673

Schweinfurt 678

Würzburg 679

Kitzingen 675

Haßberge 674 Bad Kissingen

672

Coburg 473

Lichtenfels 478

Bamberg 471

Forchheim 474

B 472 ayreuth Kulmbach

477 Kronach

476 Hof

475

Tirschenreuth 377

Neustadt a.d.Waldnaab 374

Weiden i.d.OPf.

363

Amberg-Sulzbach 371

Amberg 361

Schwandorf

376 Cham

372 Neumarkt i.d.OPf.

373

Regensburg 375 Kelheim

273

Straubing- Bogen

278

Straubing 263 Neustadt a.d.Aisch-

Bad Windsheim 575

Ansbach 571

Weißenburg- Gunzenhausen

577 Roth

576 Schwabach

565 Fürth

573 Erlangen 562

Eichstätt 176 Donau-Ries

779

Neuburg- Schroben- hausen

185 Ingolstadt

161

Pfaffenhofen a.d.Ilm

186 Dillingen

a.d.Donau 773

Günzburg 774 Neu-Ulm

775

Unterallgäu 778

Memmingen 764

Augsburg 772

Aichach- Friedberg 771

Landsberg am Lech

181 Fürstenfeld- bruck 179

Dachau 174

Freising 178

Starnberg 188

Weilheim-Schongau 190

MÜNCHEN 162

Kaufbeuren 762

Ostallgäu 777

Oberallgäu 780 Kempten

(Allgäu)

Lindau (Bodensee)

776

Miesbach 182

Rosenheim 187 Ebersberg

175 Erding

177 Mühldorf

a.Inn 183 Altötting

171

Traunstein 189

Berchtes- gadener

Land 172 Landshut

274

Dingolfing-Landau 279

Rottal-Inn 277

Passau 275 Deggendorf

271 Regen

276

Freyung-Grafenau 272 Wunsiedel

i.Fichtelgebirge 479

Bad Tölz- Wolfrats- hausen Garmisch- 173 Partenkirchen

180 Erlangen- Höchstadt 572

Wunsiedel

461

464 463

BAYREUTH 462 661

663 WÜRZBURG

662 Karlstadt

Weißenburg i.Bay.

Freyung

Pfarrkirchen

Weilheim i.OB Bad Tölz

Sonthofen

Aichach Donauwörth

Mindelheim

Markt-

oberdorf Bad

Reichenhall Dingolfing

Neuburg a.d.Donau Neustadt

a.d.Aisch Lauf a.d.

Pegnitz Haßfurt

Bad Neustadt a.d.Saale

563

ANSBACH 561

LANDSHUT 261

München 184 AUGSBURG

761

163

262 REGENSBURG

362

763

ÖSTERREICH

Name und Schlüssel eines Regierungsbezirks Name eines Nachbarlandes Unterfranken

6

Ober- franken

4 Oberpfalz

3 Mittel- franken

5

Niederbayern 2 Oberbayern

1 Schwaben

7

HESSEN

THÜRINGEN

TSCHECHISCHE REPUBLIK

ÖSTERREICH SACHSEN

BADEN- WÜRTTEMBERG

Regierungsbezirke und Nachbarländer Bayerns

Schwaben 7

Bayerisches Landesamt für Statistik

Kreisdaten – Z41001 201400 – Bayerisches Landesamt für

Statistik 5

5 5 5 5

(6)

Kreisübersicht

Erläuterungen zum Tabellenteil

Gebiet, Flächenerhebung (Spalten 1 bis 10)

Sp. 1 und 2 Soweit nichts anderes angegeben, beziehen sich die ausgewiesenen Ergebnisse auf den jeweiligen Gebietsstand.

Sp. 2 Die Gesamtfläche nach Nutzungsarten (Gebietsfläche) wurde im Rahmen der jährlich stattfinden- den Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung durch sekundärstatistische Auswertung der Daten des Liegenschaftskatasters ermittelt. Erhebungsstichtag ist der 31. Dezember 2013. Die nachgewiesenen Nutzungsarten basieren auf dem AdV-Nutzungsartenverzeichnis („Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“).

Die Flächen einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, gemeindefreies Gebiet, Kreis) setzen sich aus allen innerhalb der festgelegten Grenzen dieses Gebietes liegenden Flurstücken zusammen (Belegenheitsprinzip).

Sp. 3 Zur Gebäude- und Freifläche gehören Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) sowie unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vorgärten, Hausgärten, Lagerplätze, Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zu- fahrten und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung zuzuordnen sind; zu den unbebauten Flächen gehören außerdem zur Zeit noch nicht bebaute, aber bereits als Bauplätze ausgewiesene Flächen.

Sp. 4 Die Betriebsfläche enthält unbebaute Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, sofern diese Flächen nicht in die Position „Ge- bäude- und Freifläche“ einzubeziehen sind. Zur Betriebsfläche gehören Abbauland (z. B. Kiesgru- ben, Steinbrüche), Halden, Lagerplätze, Deponien und dgl.

Sp. 5 Die Erholungsfläche umfasst unbebaute Flächen, die überwiegend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören u. a. Grünanlagen (einschließlich un- bebauter Flächen in zoologischen oder botanischen Gärten und dgl.), Schrebergärten, Sportflächen und Campingplätze.

Sp. 6 Verkehrsflächen sind alle unbebauten Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr die- nen, einschließlich Wegen und Plätzen sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstra- ßen dienen.

Sp. 7 Zur Landwirtschaftsfläche gehören alle Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirt- schaft, dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen) oder dem Weinbau dienen.

Zur Landwirtschaftsfläche zählen auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie unbebaute land- wirtschaftliche Betriebsflächen.

Sp. 8 Zur Waldfläche gehören alle unbebauten Flächen, die mit Waldbäumen oder Sträuchern bestockt sind. Hierzu gehören auch Auwälder, Gehölze, wieder aufzuforstende Kahlschläge, Waldblößen, Pflanzgärten, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und dgl.

Sp. 9 Als Wasserfläche gelten Flächen, die ständig oder während des größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten fließt oder steht. In die Wasserfläche einbezogen werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl.;

dagegen werden wasserbedeckte Flächen geringer Ausdehnung wie kleine Weiher, Quellen und kleine Bäche, nicht ausgewiesen.

Sp. 10 Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich zusammen aus der Gebäude- und Freifläche, der Be- triebsfläche mit Ausnahme des Abbaulands, der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche sowie der Friedhofsfläche.

Bevölkerungsstand (Spalten 11 mit 31)

Sp. 11 mit 31 Als Bevölkerung einer Gemeinde wurde 1970 die Wohnbevölkerung gezählt. Dazu rechneten alle

Personen, die in dieser Gemeinde die alleinige Wohnung hatten. Soweit Einwohner noch eine wei-

tere Wohnung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde im Bundesgebiet einschließlich Berlin

West hatten, wurden sie der Einwohnerzahl der Gemeinde zugerechnet, von der aus sie zur Arbeit

oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen überwiegend aufhielten.

(7)

Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Ab Februar 1984 werden zur Bevölkerung einer Gemeinde alle Personen gezählt, die in dieser Gemeinde die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung nach § 12 des Melderechtsrahmenge- setzes (MRRG) i. d. F. der Bek. vom 25. März 2002 (BGBl I S. 1188) haben. Hauptwohnung eines Einwohners mit mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Ein- wohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Für die Spalten 16 und 17 wurden die Ergebnisse der Volkszählung 1987 und des Zensus 2011 herange- zogen; für das Jahr 2013 die Bevölkerung zum 31.12.2013 auf Basis Zensus 2011 (Gebietsstand 31.12.2013).

Bevölkerungsbewegung (Spalten 32 mit 39)

Sp. 37 mit 39 Zu- bzw. Fortzüge: In die Gemeinden zu- bzw. aus diesen fortziehende Personen, die dort ihre al- leinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung haben oder hatten.

Gesundheitswesen (Spalten 40 mit 47)

Sp. 40 Krankenhäuser sind Einrichtungen gemäß § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Buch. Maßgeblich für die Erfassung einer Einrichtung ist die Wirtschaftseinheit. Hierunter wird jede organisatorische Ein- heit verstanden, die unter einheitlicher Verwaltung steht und für die auf Grundlage der kaufmänni- schen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Eine Einrichtung kann mehrere selbständig geleitete Fachabteilungen der Fachkliniken umfassen.

Sp. 40 mit 45 Daten zu Einrichtungen ohne Einverständniserklärung zur Veröffentlichung im Krankenhausver- zeichnis sind nicht enthalten.

Sp. 41 Allgemeine Krankenhäuser sind alle Krankenhäuser mit Ausnahme der Einrichtungen, die ausschließlich über Betten in psychiatrischen oder psychiatrischen und neurologischen Fachabtei- lungen verfügen, sowie der Bundeswehrkrankenhäuser und der reinen Tages- oder Nachtkliniken.

Sp. 44 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetz- buch V. Buch.

Sp. 46 Daten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Vergleich zu früheren Jahren nicht möglich (Datenerfassung 2004 und früher: die Gesundheitsämter; Datenerfassung ab 2005: zuständige Kammer).

Bildungswesen (Spalten 48 mit 89)

Sp. 48 mit 54 Erstmals zum 15. März 2006 (ab 2009 zum 1. März) wurde die neu konzipierte und fortan jährlich durchzuführende Erhebung „Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen“ als dezentra- le Bundesstatistik durchgeführt. In der Übersicht werden Daten zu Kindern in Kinderkrippen, Kin- dergärten, Kinderhorten und altersgemischten Einrichtungen ausgewiesen.

Sp. 55 mit 57 Die Daten der allgemeinbildenden Schulen insgesamt enthalten die Ergebnisse der jährlichen Er- hebung „Amtliche Schuldaten“ mit Stichtag 1. Oktober. Enthalten sind die Grundschulen, Mittel- und Hauptschulen, Förderzentren und Schulen für Kranke, Realschulen, Realschulen zur sonderpäda- gogischen Förderung, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Freien Waldorfschulen, Schul- artunabhängige Orientierungsstufe, Ausländischen und Internationalen Schulen sowie die Schulen des Zweiten Bildungswegs.

Sp. 57, 60, 63, 66, 69, 72, 75

Die Lehrerzahlen beziehen sich auf die vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit), die auch die mit Dienstbezügen langfristig abwesenden Lehr- kräfte einschließen.

Sp. 58 mit 63 Die Grundschule sowie Mittel-/Hauptschule besteht aus der Grundschule (Jahrgangsstufen 1 bis 4) und der Mittel-/Hauptschule (Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch Jahrgangsstufe 10). Die Grundschule ist die gemein- same erste Bildungsstufe für Sechs- bis Zehnjährige. Die Mittel-/Hauptschule vermittelt eine grund- legende Allgemeinbildung. Sie schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung und die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Auch wenn die Klassen einer Schule auf mehrere Schulhäuser verteilt sind, wird jede organisatorische Einheit nur als eine Schule gezählt. Schulen mit organisatorischer Einheit von Grund-, Teilhaupt- oder Mittel-/Hauptschule werden jeweils bei den Grundschulen und den Mittel-/

Hauptschulen gezählt. Die Daten der Freien Waldorfschulen sind hier nicht mit ausgewiesen.

(8)

Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Sp. 64 mit 66 Realschulen vermitteln eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und führen zu einem mittleren Schulabschluss. Sie legen den Grund für eine Berufsausbildung und schaffen die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt vorwiegend in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Die Realschulklassen der Freien Wal- dorfschulen und Integrierten Gesamtschulen sowie die Abendrealschulen sind hier nicht mit darge- stellt.

Sp. 67 mit 69 Gymnasien vermitteln die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird; sie schaffen auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Sie schließen in der Regel an die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen an und umfas- sen die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Sie verleihen nach erfolgreicher Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife. Die Integrierte Gesamtschule, die Freie Waldorfschule, das Abendgymnasium und das Kolleg sind hier nicht erfasst.

Sp. 70 mit 75 Die Daten der beruflichen Schulen insgesamt enthalten die Ergebnisse der jährlichen Erhebung Amtliche Schuldaten mit Stichtag 20. Oktober. Enthalten sind die Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsfachschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, Wirtschaftsschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Fachakademien.

Sp. 76 mit 81 Gezählt wird nur der höchste Abschluss.

Sp. 82 mit 89 Absolventen/Abgänger von beruflichen Schulen können neben dem beruflichen Abschluss eine wei- tere Qualifikation erwerben; diese wurde zusätzlich ausgewiesen.

Wahlen (Spalten 90 mit 116)

Sp. 90 mit 98 Bei Bundestagswahlen werden nach den Zweitstimmenergebnissen die Gesamtsitzezahlen der Parteien berechnet. Voraussetzung für die Teilnahme einer Partei an der Sitzeverteilung ist, dass diese mindestens 5 % der im Bundesgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen hat.

Sp. 99 mit 107 Bei Landtagswahlen in Bayern werden die Erst- und Zweitstimmen (Gesamtstimmen) zur Sitzever- teilung herangezogen, d. h. beide Wählerstimmen zählen beim Ergebnis für die Parteien mit. Um das (Gesamt-)Ergebnis darzustellen, das sowohl der Sitzeverteilung zu Grunde liegt, als auch auf die Wählerzahl bezogen ist, wird hier der „Mittelwert aus Erst- und Zweitstimmen“ wiedergegeben (Gesamtstimmen/2). Bei der Sitzeverteilung werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, auf die mindestens 5 % der im Land abgegebenen gültigen Gesamtstimmen entfallen sind.

Sp. 108 mit 116 Bei Europawahlen hat jeder Wähler eine Stimme. Aus der Bundesrepublik Deutschland werden 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt. Bei der Europawahl erfolgt die Sitzevertei- lung ohne eine Sperrklausel.

Erwerbstätigkeit (Spalten 117 mit 139)

Sp. 117 mit 121 Den Ergebnissen liegt das Arbeitsortkonzept zugrunde. Dabei werden alle Erwerbstätigen berück- sichtigt, die in der jeweils betrachteten Regionaleinheit arbeiten, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Als Erwerbstätige zählen alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Beamte einschließ- lich aller Soldaten, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende), als Selbständige ein Gewerbe bzw.

eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit sowie die Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebens- unterhalt spielen dabei keine Rolle. So sind auch geringfügig Beschäftigte einbezogen. Erwerbstäti- ge, die (gleichzeitig) mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt und zwar mit ihrer Haupttätigkeit.

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes (bzw. Dienststelle) entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige.

Sp. 122 mit 139 Bei den Ergebnissen handelt es sich um Online-Auswertungen aus einer Ergebnisdatenbank der

Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Stand 30. Juni 2013. Sie haben al-

lesamt vorläufigen Charakter. Die BA behält sich generell vor, die Daten der Beschäftigungsstatistik

innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem jeweiligen Stichtag bei Bedarf zu berichtigen.

(9)

Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Aus- zubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversicherungspflicht erfasst werden.

In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbezahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. Ausschließlich ge- ringfügig entlohnte Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung in den Kreis der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden bei den sozialversicherungspflichtig be- schäftigten Arbeitnehmern nicht nachgewiesen. Die Statistik der Sozialversicherungspflichtig Be- schäftigten wird von der Bundesagentur für Arbeit erstellt und beruht auf den Meldungen der Ar- beitgeber zur Kranken-, Renten-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung. Der Wirtschaftszweig wird ab 2008 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008) verschlüsselt.

Daher sind die Ergebnisse mit der Version WZ 2003 trotz zum Teil gleichlautender Bezeichnungen nicht oder nur eingeschränkt vergleichbar.

Sp. 122 mit 126 Enthält auch Fälle ohne Angabe zur wirtschaftlichen Gliederung. Daher ergibt die Summe über die Wirtschaftsbereiche nicht zwangsläufig die jeweilige „Insgesamt“-Position.

Land- und Forstwirtschaft (Spalten 140 mit 170)

Sp. 140 mit 170 Landwirtschaftliche Betriebe sind Wirtschaftseinheiten mit einem Mindestumfang landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder einer entsprechenden marktrelevanten Produktion (Anbauflächen oder Tierbestände über gesetzlich vorgegebenen Grenzen). Die LF musste vor 2003 auch gleich oder größer als 10 % der Waldfläche sein.

Bis 1998 lag der Mindestumfang der LF für landwirtschaftliche Betriebe bei 1 Hektar, ab 2010 liegt er bei 5 Hektar. Der Nachweis von landwirtschaftlichen Betrieben, deren Bodennutzung und Vieh- haltung (Sp. 140 mit 170) erfolgt nach dem Betriebsprinzip, d. h. in der regionalen Einheit, in der sich der Betriebssitz befindet.

Sp. 149 mit 158 Die Bodennutzungshaupterhebung wurde im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 durchge- führt. Ein Nachweis erfolgt ab 1999 nur noch für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. Erläuterungen zu den Sp. 140 mit 170).

Sp. 149 Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst das Ackerland, das Gartenland (Haus-, Nutz- und Kleingärten), die Obstanlagen, die Baumschulflächen, das Dauergrünland, das Rebland, die Korbweiden- und Pappelanlagen sowie die Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch die vorübergehend im Rahmen von Flächenstill- legungsprogrammen stillgelegten Flächen.

Sp. 150 Zum Ackerland gehören alle Flächen, auf denen Getreidearten, Hülsenfrüchte, Hackfrüchte, Han- delsgewächse (z. B. Hopfen), Feldfutterpflanzen sowie Gemüse, Erdbeeren und sonstige Garten- gewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau (einschließlich Unterglasflächen) als Hauptfrüchte angebaut werden (einschließlich der zur Gründüngung bestimmten Hauptfrüchte), au- ßerdem die Brache (im Rahmen des Fruchtwechsels oder von Stilllegungsmaßnahmen).

Sp. 151 Als Dauergrünland zählen Flächen, die zur Futtergewinnung – ohne Unterbrechung durch andere Kulturen – bestimmt sind. Dazu gehören auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, die Futtergewinnung aber die Hauptnutzung darstellt.

Sp. 159 mit 170 Die Viehbestandserhebung wurde im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 durchgeführt. Ein Nachweis erfolgt ab 1999 nur noch für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. Erläuterungen zu den Sp.

140 mit 170).

Sp. 167 mit 170 Ohne Halter von Trut-, Perl- und Zwerghühnern sowie deren Bestände.

Sp. 170 Schlacht- und Masthähne bzw. -hühner sowie sonstige Hähne einschließlich der zur Mast bestimm- ten Küken.

Verarbeitendes Gewerbe (sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) (Spalten 171 mit 179)

Sp. 171 mit 179 Die Angaben beziehen sich auf produzierende Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von Unternehmen dieser Wirtschaftszweige mit 20 oder mehr Beschäftigten und produzierende Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 oder mehr Beschäftigten von Un- ternehmen anderer Wirtschaftszweige – jeweils ohne Baubetriebe und Betriebe der Energieversor- gung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmut- zungen.

Die Merkmalswerte beziehen sich auf den gesamten Betrieb, schließen damit die nicht produzie-

renden Betriebsteile mit ein.

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Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Sp. 172 und 174 Als Beschäftigte gelten tätige Inhaber und Mitarbeiter sowie Personen, die in einem Arbeitsverhält- nis zum Betrieb stehen, ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.

Sp. 175 Die Summe der Bruttobezüge ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Sp. 176 Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen im Verarbei- tenden Gewerbe und Umsatz sonstiger Betriebsteile (Umsatz in Handelsware und sonstiger nicht industrieller Tätigkeit). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte einschließlich Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften. Im Umsatz enthalten sind Verbrauchsteuern und Kosten für Fracht, Porto und Verpackung. Die regionale Aufbereitung der Umsatzmeldungen ist bei Mehrbetriebsunternehmen etwas problematisch. Der Umsatz wird häufig nur vom Unternehmen und nicht von der örtlichen Betriebseinheit getätigt und daher auch vom Hauptbetrieb des Unternehmens ausgewiesen. Abweichungen der regionalen Gliederung des Umsatzes von den anderen Tatbeständen (etwa der Beschäftigten) fallen daher oft spürbar ins Ge- wicht.

Sp. 177 Direktumsatz der Betriebe mit Abnehmern im Ausland und Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- oder Verarbeitung ins Ausland ausführen (Exporteure).

Sp. 178 und 179 Wert der Bruttozugänge an Sachanlagen der Unternehmen im Geschäftsjahr, einschließlich im Bau befindlicher Anlagen, Ersatzinvestitionen, aktivierter Großreparaturen und aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter, ohne Anzahlungen auf noch nicht gelieferte Investitionsgüter, soweit sie nicht be- reits aktiviert wurden.

Bauhaupt- und Ausbaugewerbe (Spalten 180 mit 185)

Sp. 180 und 183 Als Betriebe gelten örtlich getrennte Niederlassungen von Unternehmen. Dazu zählen Haupt- und selbständige Zweigniederlassungen sowie Arbeitsgemeinschaften (Argen), außerdem Einbetriebs- unternehmen. Die Zuordnung der Betriebe zum Baugewerbe erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), die zum Bauhauptgewerbe 17 und zum Ausbaugewerbe 10 Wirtschaftszweige umfasst.

Sp. 181 und 184 Zu den tätigen Personen zählen tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Fami- lienangehörige, soweit diese mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen sowie Personen mit Altersteilzeitregelungen.

Sp. 182 und 185 Die Umsätze des Jahres 2012 verstehen sich als alle im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze, die von den Ende Juni 2013 bestehenden baugewerblichen Betrieben den Finanzämtern als steuer- barer Betrag gemeldet worden sind (Nettoumsatz).

Gewerbeanzeigen (Spalten 186 mit 189)

Sp. 186, 188 Gründe für eine Gewerbeanmeldung sind (1) die Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle durch Neugründung oder Umwandlung (z. B. Verschmelzung, Spaltung), (2) die Übernahme eines bestehenden Betriebes durch Rechts- formwechsel, Gesellschaftereintritt oder Erbfolge/Kauf/Pacht, (3) der Zuzug eines bestehenden Be- triebes aus einer anderen Gemeinde (auch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Landrats- amts).

Eine Gewerbeabmeldung ist als Gegenteil einer Gewerbeanmeldung erforderlich bei der Aufgabe, der Übergabe oder beim Fortzug eines Gewerbebetriebes.

Sp. 187, 189 Als Betriebsgründungen zählen Neugründungen von Betrieben als Hauptniederlassungen, Zweig- niederlassungen oder unselbständige Zweigstellen durch juristische Personen, Personengesell- schaften oder natürliche Personen (Einzelunternehmer). Bei einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister einge- tragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

Bei den Betriebsgründungen kann eine größere wirtschaftliche Bedeutung vermutet werden.

Gewerbeabmeldungen von Betrieben, denen eine größere wirtschaftliche Bedeutung zugeschrie-

ben wird, werden als vollständige Aufgaben bezeichnet.

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Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Insolvenzen (Spalten 190 mit 197)

Sp. 190 mit 197 Unternehmens-, Verbraucher-, Nachlassinsolvenzen, Insolvenzen von natürlichen Personen als Gesellschafter, Mithafter u. ä. sowie von ehemals selbständig Tätigen. Die Insolvenzstatistik beruht auf Meldungen der Insolvenzgerichte bei den Amtsgerichten.

Nach dem richterlichen Beschluss, ob ein Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt bzw.

durch Annahme eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (bei Verbrauchern, ehemals selb- ständig Tätigen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen sowie bis 30. November 2001 auch Kleingewerbetreibenden) ohne Insolvenzverfahren erledigt wird, werden monatlich die bearbeiteten Insolvenzanträge mittels Meldebogen von den 29 bayerischen Insolvenzgerichten an das Bayeri- sche Landesamt für Statistik geliefert.

Ein Verfahren wird mangels Masse abgelehnt, wenn die noch zur Verfügung stehende Insolvenz- masse nicht einmal zur Deckung der gerichtlichen Verfahrenskosten ausreicht. Allerdings besteht seit 1. Dezember 2001 für natürliche Personen (hierzu gehören auch Einzelunternehmer und Frei- berufler) die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten. Es wird unterschieden zwischen Re- gelinsolvenzverfahren (Unternehmen, ehemals selbständig Tätige mit nicht überschaubaren Ver- mögensverhältnissen, natürliche Personen als Gesellschafter o. ä., Nachlässe) und Verbraucherin- solvenzverfahren (Privatpersonen und ehemals selbständig Tätige mit überschaubaren Vermö- gensverhältnissen).

Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgt nach Art des Verfahrens, Größenklassen der voraussichtli- chen Gläubigerforderungen, nach der Rechtsform, dem Wirtschaftszweig, dem Alter des Unterneh- mens, der Zahl der Beschäftigten sowie nach kreisfr. Städten und Landkreisen.

Bautätigkeit und Wohnungswesen (Spalten 198 mit 219)

Sp. 198 mit 213 Wohngebäude ist jedes Gebäude, das mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dient. Als Datum der Errichtung gilt das Jahr der Fertigstellung. Im Bestand an Wohngebäuden (Sp. 213) sind Wohnhei- me enthalten. Die Bestandsfortschreibung basiert auf den endgültigen Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011.

Sp. 199 mit 219 Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen. Im Wohnungsbestand (Sp.

214 mit 219) sind Wohnungen in Wohnheimen enthalten. Zu den Wohnräumen zählen alle Zimmer (Wohn- und Schlafräume mit mindestens sechs Quadratmeter Wohnfläche) sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten.

Fremdenverkehr (Spalten 220 mit 231)

Sp. 220 Berücksichtigt sind alle geöffneten Beherbergungsbetriebe (einschließlich Campingplätze), die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als neun Gäste (im Reiseverkehr; Camping- plätze: mehr als neun Stellplätze) gleichzeitig zu beherbergen.

Sp. 221 Einbezogen sind alle angebotenen Gästebetten, ohne Berücksichtigung behelfsmäßiger Schlafge- legenheiten (z. B. Schlafcouchen, Liegen, Kinderbetten), die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfü- gung stehen. Das Angebot bezieht sich auf die tatsächlich angebotenen Beherbergungsmöglichkei- ten.

Sp. 222 Die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten ist der rechnerische Wert, der die prozen- tuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum aus- drückt (Übernachtungen x 100 / Bettentage). Die Zahl der Bettentage wird bei der Auslastung des Angebots durch Multiplikation der angebotenen Betten mit der Zahl der betrieblichen Öffnungstage im Berichtszeitraum ermittelt.

Sp. 223 mit 225 Zahl der Gäste, die im Berichtszeitraum in einem Beherbergungsbetrieb ankamen und zum vo- rübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten oder auf einem Campingplatz übernachteten.

Sp. 224, 227, 230 Gäste, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet.

Sp. 225, 228, 231 Gäste, deren Wohnsitz sich im Ausland befindet.

Sp. 226 mit 228 Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen oder aus dem vorherigen Berichts- zeitraum noch anwesend waren.

Sp. 229 mit 231 Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste wird errechnet als Quotient der Gästeübernach-

tungen und der Gästeankünfte.

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Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Straßenverkehr (Spalten 232 mit 246)

Sp. 232 mit 238 Ein Kraftfahrzeug ist ein maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug. Es kann auch zum Mitführen von Anhängern geeignet sein.

Daten des Kraftfahrtbundesamts

Sp. 233 und 234 Ein Kraftwagen ist ein zwei- oder mehrspuriges Kraftfahrzeug. Ein M1-Fahrzeug ist ein Kraftfahr- zeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und maximal neun Sitzplätzen (ein- schließlich Fahrersitz). Dies kann ein Personenkraftwagen (Limousine, Schräghecklimousine, Kom- bilimousine, Coupâ, Cabrio-Limousine, Mehrzweckfahrzeug oder Pkw-Pick-up), Wohnmobil, Kran- kenwagen, Bestattungswagen oder beschussgeschütztes Fahrzeug sein.

Sp. 235 Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist. Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse, dem Aufbautyp (Ein- bzw. Doppeldecker und Ge- lenk- bzw. Niederflurbus), der Anzahl der Sitz- und Stehplätze sowie weiteren Fahrzeugen mit be- sonderer Zweckbestimmung.

Sp. 236 Ein Lastkraftwagen ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist.

Sp. 237 Eine Zugmaschine ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist.

Sp. 238 Zur Gruppe Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge zählen zweirädrige Krafträder mit und ohne Leistungsbeschränkung sowie Leichtkrafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Kraft- fahrzeuge zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) oder Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) mit amtlichen Kennzeichen.

Sp. 239 mit 244 Nachgewiesen werden alle von der Polizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt wurden sowie die schwerwie- genden Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne einschließlich der sonstigen Sachschadensun- fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (z. B. Alkohol, Drogen, Rauschgift).

Unfälle werden nach der Schwere der Unfallfolge eingeordnet, d. h. bei einem Unfall mit nur Sach- schaden wurden keine Verkehrsteilnehmer verletzt oder getötet.

Sp. 240 Unfälle mit Personenschaden sind solche, bei denen unabhängig von der Höhe des Sachschadens Personen verletzt oder getötet wurden.

Sp. 241 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden sind Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ord- nungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfall- stelle abgeschleppt werden muss (Kfz nicht fahrbereit). Ein schwerwiegender Unfall mit Sachscha- den liegt auch vor, wenn ohne Rücksicht auf Art des Sachschadens ein Unfallbeteiligter unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden hat. Nicht ausgewiesen werden die übrigen Sachscha- densunfälle.

Sp. 242 mit 244 Als Verunglückte gelten alle Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Ta- gen an den Unfallfolgen starben (Getötete) sowie alle schwer- und leichtverletzten Personen (Ver- letzte).

Sp. 245 und 246 Die Statistik über die gewerbliche Personenbeförderung weist die Verkehrs- und Betriebsleistungen von Unternehmen aus, die Personenbeförderung im Nahverkehr auf Schienen und Straßen sowie im Fernverkehr mit Omnibussen betreiben. Die ausgewiesenen Daten zu den „Beförderten Perso- nen im Schienennah- und Straßenverkehr“ stammen aus den vierteljährlich durchgeführten Erhe- bungen von Unternehmen, die mindestens 250 000 Fahrgäste im Jahr 2009 befördert haben. Aus- gewiesen sind die Ergebnisse zum Linienverkehr. Die regionale Zuordnung der Daten richtet sich nach dem Unternehmenssitz. Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2004 sind die Daten mit Veröffentlichungen davorliegender Jahre nur bedingt vergleichbar. Ausgewiesen sind die end- gültigen Ergebnisse des Jahres 2013.

Sozialwesen (Spalten 247 mit 270)

Sp. 247 und 248 Ausgewiesen werden die Empfänger nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

XII): Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12. des Jahres. Die hier nach dem Wohnortprinzip nachge-

wiesenen Zahlen beinhalten bei den einzelnen Kreisen auch die Empfängerzahlen des jeweiligen

überörtlichen Trägers.

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Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Ausgewiesen werden die Empfänger nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII): Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31.12. des Jahres. Die hier nach dem Wohnortprinzip nachgewiesenen Zahlen beinhalten bei den einzelnen Kreisen auch die Empfän- gerzahlen des jeweiligen überörtlichen Trägers.

Sp. 249 und 250 Ausgewiesen werden Empfänger nach dem 5. bis 9. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) am 31.12. des Jahres. Dies umfasst „Hilfen zur Gesundheit“, 5. Kapitel SGB XII; „Eingliede- rungshilfe für behinderte Menschen“, 6. Kapitel SGB XII; „Hilfe zur Pflege“, 7. Kapitel SGB XII; „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, 8. Kapitel SGB XII sowie „Hilfe in anderen Lebenslagen“, 9. Kapitel SGB XII. Die hier nach dem Wohnortprinzip nachgewiesenen Zahlen bein- halten bei den einzelnen Kreisen auch die Empfängerzahlen des jeweiligen überörtlichen Trägers.

Sp. 251 Die Zahlen geben für jeden Kreis bzw. jede Region die Bruttoausgaben (inklusive der Kosten für abgeschlossene Gutachten) an, die vom örtlichen Träger geleistet wurden. In der Gesamtsumme für Bayern sowie für den jeweiligen Regierungsbezirk sind auch die Ausgaben des überörtlichen Trägers enthalten.

Sp. 252 Die Ausgaben der Jugendhilfe umfassen nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik ausschließlich die Aufwendungen der Jugendämter. Diese Ausgaben setzen sich aus Einzel- und Gruppenhilfen sowie Ausgaben für Einrichtungen zusammen.

Sp. 253 und 254 Ausgewiesen werden die Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie die Tagespflege- personen (Tagesmütter bzw. Tagesväter)

Sp. 255 und 256 Weisen die Anzahl der ambulanten Pflegedienste sowie der durch diese Dienste betreuten Perso- nen aus.

Sp. 257 mit 259 Weisen die Anzahl der stationären Pflegeheime, der verfügbaren Plätze sowie die in den Heimen betreuten pflegebedürftigen Personen aus.

Sp. 260 mit 265 Erfasst sind hier Einrichtungen für ältere Menschen, Einrichtungen und betreute Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung, die verfügbaren Plätze und die Bewohner. Da es sich um eine freiwillige Erhebung handelt, erheben diese Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sp. 266 mit 270 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Sp. 266 mit 268 Wohngeldempfänger (= Empfängerhaushalte) jeweils einschließlich rückwirkend zum 1. Quartal des Folgejahres bewilligter Wohngeldfälle.

Sp. 267 Für Mietzuschuss antragsberechtigt sind:

- Mieter von Wohnraum

- Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhält- nis

- Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus, soweit sie nicht lastenzuschussberechtigt sind - Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes, soweit diese nicht nur vorübergehend

aufgenommen werden

Sp. 268 Lastenzuschuss können u. a. erhalten:

- Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbs- stelle, einer Eigentumswohnung

Sp. 269 und 270 Das im Laufe des Jahres gezahlte Wohngeld enthält keine Wohngeldbeträge von rückwirkend im 1. Quartal des Folgejahres bewilligten Wohngeldfällen.

Kommunale Finanzen (Spalten 271 mit 285)

Sp. 274 Gewerbesteueraufkommen abzüglich Gewerbesteuerumlage.

Sp. 275 15 %-Anteil der Gemeinden am Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % aus dem Aufkommen der Abgeltungsteuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Sp. 276 Die Gewerbesteuerumlage fließt an das Land und an den Bund. Die Umlage wird ermittelt, indem der Grundbetrag (= Gewerbesteueraufkommen dividiert durch den örtlichen Gewerbesteuerhebe- satz) mit einem variablen Vervielfältiger multipliziert wird.

Sp. 277 mit 279 Über die von den Gemeindeorganen festzusetzenden Hebesätze kann jede Gemeinde autonom auf

die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen einwirken. Die bei den Landkreisen, Regierungsbezirken und

in der Bayernsumme sowie bei den Regionen ausgewiesenen Hebesätze sind gewogene Durch-

schnittshebesätze.

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Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Sp. 281 Die Steuereinnahmekraft der Gemeinde ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Lohn- und veranlagten Einkom- mensteuer und der Umsatzsteuer (ab 1998) - bei der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbe- steuer unter Zugrundelegung des jeweiligen Landesdurchschnittshebesatzes anstelle der tatsächli- chen Hebesätze in den einzelnen Gemeinden. In der Bayernsumme stimmt daher die Realsteuer- aufbringungskraft der Gemeinden mit ihrem Realsteueraufkommen überein.

Sp. 280 und 281 Basis der Berechnung sind die Einwohnerzahlen zum 30.06. des Jahres.

Sp. 282 Basis der Berechnung sind die Einwohnerzahlen zum 31.12. des Jahres.

Sp. 282 Steuerkraftmesszahlen nach Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG); sie sind ein Maß für die ge- meindliche Steuerstärke und ein Hilfsmittel für die Durchführung des kommunalen Finanzaus- gleichs.

Sp. 283 und 284 Basis der Berechnung sind die Einwohnerzahlen zum 31.12. des Vorvorjahres.

Sp. 283 und 284 Die nachgewiesenen Schlüsselzuweisungen umfassen die Zuweisungen des Staates (Landes) an die Gemeinden und Landkreise im Rahmen des Finanzausgleichs gem. Art. 2, 3 und 5 FAG. Die für die Schlüsselzuweisungen bereitgestellten Mittel werden nach einem einheitlich aufgebauten

„Schlüssel“ verteilt. Sie sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft der Gemeinden und der Umlagekraft der Landkreise zu mildern.

Sp. 285 Finanzzuweisungen (Kopfbeträge) nach Art. 7 FAG an die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaf- ten einschließlich Zuweisungen an die Landkreise. Sie sind ein Ersatz des Verwaltungsaufwands für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.

Lohn- und Einkommensteuerstatistik (Spalten 286 mit 294)

Sp. 286 Bei den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen handelt es sich um unbeschränkt einkommensteu- erpflichtige natürliche Personen, die im Rahmen der Pflicht- bzw. Antragsveranlagung eine Ein- kommensteuererklärung beim Finanzamt einreichten oder, sofern keine Veranlagung erfolgte, de- ren elektronische Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte an das Bayerische Landesamt für Statistik übersandt wurde. Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden, gelten als ein Steuerpflichtiger. Verlustfälle, d. h. Steuerpflichtige mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte, sind nicht berücksichtigt.

Sp. 287 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte der gesetzlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung bestimmter Hinzurech- nungs- und Abzugsposten.

Sp. 289 Hierbei handelt es sich um die festgesetzte Einkommensteuer (bei Steuerpflichtigen, die zur Ein- kommensteuer veranlagt wurden) sowie die einbehaltene Lohnsteuer (bei Steuerpflichtigen, für die weder eine Pflicht- noch eine Antragsveranlagung durchgeführt wurden).

Sp. 291 Hierzu zählen auch die Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, Richter und Soldaten) und deren Hinterbliebene sowie die Bezieher von Betriebsrenten, nicht jedoch Rentner, die ausschließ- lich von der gesetzlichen Rentenversicherung leben.

Sp. 293 Summe der auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte bescheinigten Bruttoarbeitslöhne, Pensionen und Betriebsrenten.

Umsatzsteuerstatistik (Spalten 295 mit 306)

Die Umsatzsteuerstatistik umfasst alle Unternehmen mit Hauptsitz in Bayern, die einen Jahresum- satz von mindestens 17 500 Euro erzielten und monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voran- meldungen abzugeben hatten. Bei Mehrbetriebsunternehmen werden die Umsätze der einzelnen Betriebe zusammengefasst und am Sitz der Geschäftsleitung des Gesamtunternehmens erfasst.

Für Unternehmen mit Sitz im Ausland erfolgt die regionale Zuordnung zu dem Finanzamt, das für das Sitzland des ausländischen Unternehmens zuständig ist. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystematische Zuordnung des Gesam- tumsatzes zu dem einen Wirtschaftszweig, der den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit dar- stellt. Dadurch sind dem Erkenntniswert der Umsatzsteuerstatistik insbesondere auf regionaler Ba- sis Grenzen gesetzt.

Der steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen umfasst alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, den Eigenverbrauch und die eigenverbrauchsähnlichen Vorgänge, also die eigentlichen (Ausgangs)umsätze der Unternehmen.

Der Branchenzuordnung der Umsatzsteuerstatistik liegt die Klassifikation der Wirtschaftszweige,

Ausgabe 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für Steuerstatistiken (GKZ 2008) zugrunde.

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Kreisübersicht - Erläuterungen zum Tabellenteil

Baulandveräußerungen (Spalten 307 mit 312)

Sp. 307 mit 312 Baulandveräußerungen werden im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland erfasst. Die Statistik der Kaufwerte für Bauland erhebt die Verkäufe von unbebauten Grundstücken mit einer Größe von 100 m² oder mehr. Grundlage der Statistik sind die Veräußerungsanzeigen der Gerichte, Behörden und Notare an die jeweils zuständigen Finanzämter und Gutachterausschüsse. Die Da- ten werden in die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse aufgenommen und von dort dem Bayerischen Landesamt für Statistik zum Zweck der Statistikerstellung zugeleitet. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden nicht einbezogen.

Sp. 308, 310, 312 Baureifes Land sind unbebaute Grundstücke, die als Bauland in einem Bebauungsplan ausgewie- sen sind. Es muss durch Verkehrsanlagen und Versorgungseinrichtungen für die Bebauung in orts- üblicher Weise ausreichend erschlossen sein, so dass eine Bebauung sofort möglich ist. Soweit ein Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist, gelten Grundstücke als baureif, wenn sie durch Versor- gungseinrichtungen für die Bebauung in ortsüblicher Weise erschlossen, nach der Verkehrsauffas- sung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung unmittelbar anstehen.

Sp. 311 und 312 Der Kaufpreis in Euro je m² ergibt sich als Quotient aus Kaufsumme und Fläche; es handelt sich also jeweils um einen flächengewogenen Durchschnittspreis.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Spalten 313 mit 328)

Sp. 313 mit 316 Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst die gesamte Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland nach Abzug der (in diese Produktion einfließenden) Vorleistungen und stellt demzufolge ei- nen gesamtwirtschaftlichen Produktionsindikator dar, der die in einer bestimmten Periode erbrachte wirtschaftliche Gesamtleistung zum Ausdruck bringt. Die Bewertung erfolgt zu Marktpreisen, was bedeutet, dass im BIP Produktions- und Importabgaben enthalten und Subventionen nicht enthalten sind.

Sp. 317 mit 320 Die Bruttowertschöpfung (BWS) ergibt sich als Differenz aus den Produktionswerten und den Vor- leistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen; sie umfasst – wie das Bruttoinlandsprodukt – al- so jeweils nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die BWS ist bewertet zu Herstel- lungspreisen. Damit sind in der BWS zwar die empfangenen Gütersubventionen berücksichtigt, nicht jedoch die auf die Güter zu zahlenden Steuern (z. B. Mineralöl-, Tabak- und Versicherungs- steuer). Zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Leistung (BIP) bedarf es zunächst einer Auf- summierung der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen ermittelten BWS. Dieser Summe wird so- dann der Saldo aus Gütersteuern und Gütersubventionen hinzugefügt, um so einen Ausgleich für die unterschiedlichen Bewertungskonzepte herbeizuführen.

Sp. 321 mit 328 Private Haushalte einschließlich private Organisationen ohne Erwerbszweck.

Umweltschutz (Spalten 329 mit 338)

Sp. 329 und 330 Das Restmüllaufkommen aus Haushalten und Kleingewerbe wird im Rahmen der Erstellung der regionalen Abfallbilanzen bei den Landkreisen und kreisfr. Städten ermittelt und durch das Bayeri- sche Landesamt für Umwelt aufbereitet. Für Große Kreisstädte liegen keine Daten vor.

Sp. 331 mit 336 Die Statistik der öffentlichen Wasserversorgung erfasste 2010 alle Betreiber von Anlagen und Ein- richtungen, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Bei der Statistik der öffentlichen Abwas- serbeseitigung wurden 2010 alle Betreiber von öffentlichen Sammelkanalisationen und von öffentli- chen Abwasserbehandlungsanlagen befragt.

Sp. 331 mit 333, 337 und 338

Die Regionalisierung erfolgt nach dem Standort der Anlage.

Sp. 334 mit 336 Die Regionalisierung erfolgt nach dem Wohnort/Standort der Letztverbraucher.

Sp. 338 Unter Jahresabwassermenge wird hier die Jahresmenge des häuslichen und betrieblichen

Schmutzwassers verstanden, das von den Einwohnern und Betrieben der betrachteten Gebietsein-

heit erzeugt und einer öffentl. Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird. Die ab Berichtsjahr

2010 eingeführte Betrachtung des Abwasseraufkommens unter dem Aspekt der Abwassererzeu-

gung in der ausgewiesenen Region löst die, bis Berichtsjahr 2007 gebräuchliche Betrachtung der in

den Abwasserbehandlungsanlagen der ausgewiesenen Region insgesamt eingeleiteten Abwas-

sermengen ab, da bei diesen Angaben auch Abwassermengen aus anderen Regionen, einschließ-

lich anderen Bundesländern und dem Ausland enthalten waren.

(16)

Anzahl km²

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

1 Oberbayern ... 500 17 530,21 113 583 7 530 13 340 70 762 854 271 583 803 55 907 201 657 2 Niederbayern ... 258 10 328,65 58 802 3 957 3 950 44 428 558 394 341 824 16 390 109 051 3 Oberpfalz ... 226 9 690,19 48 558 3 365 3 643 45 767 417 156 389 607 17 710 99 641 4 Oberfranken ... 214 7 231,49 42 745 2 566 4 137 36 325 330 067 293 100 8 387 84 658 5 Mittelfranken ... 210 7 244,89 49 240 2 920 4 202 46 676 356 479 246 143 14 306 102 334 6 Unterfranken ... 308 8 531,40 45 535 3 766 5 020 49 322 384 010 338 805 11 952 102 332 7 Schwaben ... 340 9 993,38 63 738 4 050 5 657 47 643 556 480 283 354 19 606 119 191 Bayern ... 2 056 70 550,19 422 201 28 154 39 949 340 923 3 456 858 2 476 636 144 258 818 864 Kreisfreie Städte ... 25 2 087,00 58 815 1 240 9 311 24 849 70 386 35 223 5 651 94 828 Landkreise ... 2 031 68 463,19 363 386 26 913 30 639 316 074 3 386 472 2 441 413 138 607 724 035

Kreisfreie Städte

1 Ingolstadt ... 1 133,37 3 081 47 542 1 256 5 823 1 797 629 4 942 2 München ... 1 310,74 14 176 211 3 548 5 285 5 352 1 486 467 23 551 3 Rosenheim ... 1 37,22 1 036 18 79 357 1 498 575 129 1 496

Landkreise

1 Altötting ... 24 569,35 4 176 257 351 2 402 31 984 16 114 1 462 7 055 2 Bad Tölz-Wolfratshausen 21 1 110,69 3 808 355 445 2 223 36 816 57 860 5 399 6 582 3 Berchtesgadener Land .... 15 839,92 3 117 216 277 1 956 19 826 41 099 1 623 5 414 4 Dachau ... 17 579,18 4 177 277 447 2 740 39 530 9 619 806 7 586 5 Ebersberg ... 21 549,37 3 469 229 532 1 934 27 918 20 248 500 6 023 6 Eichstätt ... 30 1 214,06 5 334 853 431 5 958 58 081 48 503 1 297 12 095 7 Erding ... 26 870,72 4 687 251 474 4 368 63 899 11 802 1 336 9 667 8 Freising ... 24 799,82 5 136 397 471 4 136 53 009 14 573 1 571 9 891 9 Fürstenfeldbruck ... 23 434,79 4 357 252 500 2 750 25 626 9 362 464 7 772 10 Garmisch-Partenkirchen .. 22 1 012,23 2 697 165 230 1 717 25 176 49 896 2 608 4 741 11 Landsberg am Lech ... 31 804,38 4 505 403 310 3 341 42 503 22 644 6 448 8 283 12 Miesbach ... 17 866,23 3 296 161 323 1 849 30 206 44 509 1 974 5 552 13 Mühldorf a.Inn ... 31 805,31 4 446 249 356 2 934 53 372 17 506 1 444 7 832 14 München ... 29 664,25 7 712 378 1 073 3 859 22 279 29 378 1 238 12 827 15 Neuburg-Schrobenhausen 18 739,80 4 547 328 351 3 680 46 440 16 939 1 463 8 763 16 Pfaffenhofen a.d.Ilm ... 19 761,14 5 207 481 371 4 287 46 051 17 955 1 521 10 170 17 Rosenheim ... 46 1 439,54 8 731 561 682 4 833 74 141 49 077 4 234 14 452 18 Starnberg ... 14 487,71 4 106 466 471 1 922 17 640 17 350 6 538 6 769 19 Traunstein ... 35 1 534,00 6 908 449 669 3 965 70 892 56 906 10 341 11 737 20 Weilheim-Schongau ... 34 966,38 4 875 531 407 3 010 56 210 28 605 2 415 8 458 Oberbayern 500 17 530,21 113 583 7 530 13 340 70 762 854 271 583 803 55 907 201 657 Lfd.

Nr. Gebiet

Oberbayern

Wasser- fläche Gemein-

den Fläche

ha (10 000 m²) darunter wurden genutzt als

darunter (Sp. 2) Siedlungs-

und Verkehrs-

fläche

Zusammenstellung nach Regierungsbezirken Gebäude

und Frei- fläche

Betriebs- fläche

Er- holungs-

fläche

Verkehrs- fläche

Land- wirt- schafts-

fläche

Wald- fläche Kreisübersicht

Gebiet am 31. Dezember 2013

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