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478 I STELLENMARKT

© Anästh Intensivmed 2007;48:478 Aktiv Druck & Verlag GmbH

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Anästh Intensivmed 2006;47:455-456

Der o. g. Beitrag muss an einer Stelle berichtigt werden: Der Passus (S. 456, vorletzter Absatz vor der Zusammenfassung):

"die Verantwortung für eine so organisierte Aufwacheinheit liegt in erster Linie beim Anästhesisten" ist missverständlich und steht auch im Widerspruch zur Zusammenfassung, in der die alleinige Verantwortung der Geburtshilfe klar formuliert ist.

Er muss richtig lauten:

"Die Verantwortung liegt bei der geburtshilflichen Einheit; sie kann aber auch vom Anästhesisten und vom Geburtshelfer gemeinsam getragen werden."

Wir bedauern, dass durch diese missverständliche Formulierung Unruhe bei einigen Anästhesisten entstanden ist, die sich nach der Lektüre des Beitrags in der Pflicht sahen, die Verantwortung für Patientinnen nach Sectio im Kreißsaal oder einer ihm angeglie- derten Räumlichkeit übernehmen zu müssen.

Die mit dem o. a. Beitrag gleichlautende Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wird die geänderte Fassung enthalten.

Prof. Dr. Ernst-J. Hickl, AG Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Fährhausstraße 17, 22085 Hamburg, Deutschland

E.-J. Hickl: Zur Zusammenarbeit von Anästhesie und Geburtshilfe bei der

postoperativen Überwachung nach Kaiserschnitt

Referenzen

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