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Archiv "Bakterielle Krankheitserreger: Grenzwerte zur Beurteilung der Empfindlichkeit und Resistenz" (04.10.1990)

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Academic year: 2022

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Wirkstoff (Handels- name)

empfindlich für empfohlene

Regeldosis

bei minimaler Hemm- konzentration

für empfohlene Regeldosis

bei minimaler Hemm- konzentration

unempfindlich (resistent) ab minimaler

Hemm- konzentration mäßig empfindlich

Vancomycin (Vancomycin®)

4 x 500 mg i. v./die oder 2 x 1000 mg i. v./die

nicht anwendbar, da keine höhere Dosierung

bis 4,0 mg/1 > 4,0 mg/1

Ofloxacin (Tarivid®)

2 x 200 mg oral/die bis 1,0 mg/1 2 x 400 mg oral/die über 1,0 bis 2,0 mg/1 > 2,0 mg/1

Ciprofloxacin (Ciprobay®)

2 x 250 mg oral/die oder 2 x 200 mg i. v./die

bis 0,25 mg/1 2 x 500 mg oral/die über 0,25 bis 0,5 mg/1 > 0,5 mg/1

Enoxacin (Gyramid®)

2 x 400 mg oral/die bis 1,0 mg/1 nicht anwendbar, da keine höhere Dosierung

> 1,0 mg/1

Teicoplanin (Targocid®)

1 x 200 mg i.m./die oder i. v./die (Erhaltungsdosis nach einmaliger Initialdosis von 400 mg)

bis 2,0 mg/1 1 x 400 mg i.m./die oder i. v./die (Erhaltungsdosis nach einmaliger Initialdosis von 400 mg)

über 2,0 bis 4,0 mg/1 > 4,0 mg/1

Temocillin (Temopen®)

2 x 500 mg i. v./die oder i. m./die

bis 8,0 mg/1 2 x 1000 mg i. v./die oder i. m./die

über 8,0 bis 16,0 mg/1 > 16,0 mg/1

Cefuroxim-Axetil*

(Zinnat®)

2 x 250 mg oral/die bis 0,5 mg/1 2 x 500 mg oral/die über 0,5 bis 1,0 mg/1 > 1,0 mg/1

Bakterielle Krankheitserreger

Grenzwerte zur Beurteilung der Empfindlichkeit und Resistenz

E

ine gezielte Chemotherapie bakterieller Infektionen hat die Kenntnis des ursächlichen Erre- gers und seiner Antibiotika-Empfind- lichkeit zur Voraussetzung. Die dazu erforderliche Anzüchtung und nach- folgende Resistenzbestimmung (sive Empfindlichkeitsprüfung) gehören zu den täglichen Aufgaben des bakteriolo- gischen Laboratoriums. Unabhängig vom gewählten Testverfahren soll das Ergebnis den behandelnden Arzt dar- über informieren, ob der jeweilige Er- reger empfindlich, nur mäßig empfind- lich oder resistent ist gegen die geprüf- ten Antibiotika. Grundsätzlich liegt diesem Urteil der direkte oder indirek- te Vergleich zugrunde von minimaler Hemmkonzentration (MHK) als Aus- druck der antibakteriellen Aktivität ei- nes Antibiotikums mit den unter thera-

Empfehlungen des

Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer

peutischen Bedingungen realisierbaren Wirkstoffkonzentrationen am Ort der gewünschten Wirkung. Diese aber wer- den entscheidend von unterschiedli- chen pharmakokinetischen Eigenschaf- ten und von den Dosierungsempfeh- lungen des Pharmaherstellers be- stimmt. Als wichtige Parameter führen

sie nach niedriger Tagesdosierung zum Grenzwert zwischen den Urteilen

„empfindlich" und „mäßig empfind- lich" beziehungsweise nach hoher Do- sierung je Behandlungstag zum Grenz- wert zwischen „mäßig empfindlich"

und „resistent". Das Ergebnis der Resi- stenzbestimmung wird daher mit sei- nem Empfindlichkeitsprädikat zugleich auch zum Hinweis auf die bakteriolo- gisch erforderliche Höhe der Antibioti- ka-Dosierung. Hier gilt, daß empfindli- che Keime in gut erreichbarer Infektlo- kalisation zumeist mit niedriger Dosie- rung behandelt werden können, nur mäßig empfindliche Erreger in schwer zugänglichen Infektionsherden dage- gen zwingend den hochdosierten Anti- biotika-Einsatz erfordern.

Zur Beratung und Festlegung dieser Grenzwerte hat der Wissenschaftliche

Vom Arbeitskreis „Grenzwertbestimmungen" des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer empfohlene Grenzwerte

* Die vom Hersteller empfohlene Niedrigstdosierung für Cefuroxim-Axetil (Zinnat®) mit nur 2 x 125 mg oral/die ist allenfalls bei Hohl- rauminfektionen der ableitenden Harnwege verwendbar. Ein Grenzwert für diese Minimaldosierung (höchstens 0,25 mg/1) wurde daher nicht verabschiedet.

A-3010 (78) Dt. Ärztebl. 87, Heft 40, 4. Oktober 1990

(2)

Beirat der Bundesärztekammer einen Arbeitskreis aus Vertretern der zustän- digen Fachgebiete gebildet. Das Ergeb- nis seiner bisherigen Arbeit wird nach- stehend mit den Grenzwerten zur Be- urteilung der Empfindlichkeitsprüfung für eine Reihe älterer und neuerer An- tibiotika und Chemotherapeutika mit- geteilt.

Mitglieder des Arbeitskreises:

Prof. Dr. G. Heimann

Direktor der Kinderklinik der Rheinisch- Westfälischen-Technischen Universität Aachen, 5100 Aachen

Prof. Dr. J. H. Hengstmann

Chefarzt im Krankenhaus Am Urban, 1000 Berlin

Dr. K.-H. Kimbel

2000 Harnburg (ehern. Geschäftsführer der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft)

Prof. Dr. H. Knothe

em. Direktor der Abteilung für Klinische Mikrobiologie, Zentrum für Hygiene der Universität Frankfurt, 6000 Frankfurt Prof. Dr. G. Linzenmeier

em. Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie der Universität, 4300 Essen Prof. Dr. P. Naumann

em. Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie der Universität Düsseldorf, 2000 Harnburg

Prof. Dr. H. Wacha

Chefarzt der Chirurgischen Klinik, Hospital zum Heiligen Geist, 6000 Frankfurt

Korrespondenzanschrift:

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Straße 1 5000 Köln 41

Monographie-Entwürfe

des Bundesgesundheitsamtes

Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien wurden von der Kommis- sion B 5 (Gastroenterologie, Stoff- wechsel) für den humanmedizinischen Bereich erarbeitet:

Bromoprid, Kaliumchlorid, Kali- umcitrat, Kaliumglukonat, Kallidinoge- nase, Loperamid, Octamylamin.

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe können beim Bundesgesund- heitsamt (GZS 13.05) angefordert und Stellungnahmen bis zum 1. November 1990 an das Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes, Seestra- ße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt

werden. WZ

Veranstaltungen

Hessische Akademie für Betriebs-, Arbeits-

und Sozialmedizin e.V.

Kurstennine Arbeitsmedizin Für die Gebietsbezeichnung "Ar- beitsmedizin" und die Zusatzbezeich- nung "Betriebsmedizin" verlangt die Weiterbildungsordnung die Teilnahme an dem dreimonatigen theoretischen Kurs über Arbeitsmedizin an einer Akademie. Dieser Kurs kann in sechs Teilkursen absolviert werden, wobei dringend gebeten wird, die Reihenfol- ge A, B und C einzuhalten. Die Teilab- schnitte eines Vierwochenkurses A, B oder C können nicht an verschiedenen Akademien absolviert werden.

A 1: 21. 1. bis 1. 2. 1991 A 2: 16. 9. bis 27. 9. 1991

B 1: 15. 4. bis 26. 4. 1991 B 2: 4. 11. bis 15. 11. 1991 C 1: 11. 3. bis 22. 3. 1991 C 2: 2. 12. bis 13. 12. 1991

Kurstennine Sozialmedizin Aufbaukurs I (AK I ), 18. 2. bis 1. 3. 1991

Aufbaukurs II (AK II), 7. 10. bis 18. 10. 1991.

~ Auskünfte: Hessische Akademie für Betriebs-, Arbeits-und Sozialmedi- zin e.V., Carl-Oelemann-Weg 11, 6350 Bad Nauheim, Telefon 0 60 32/24 50.

e

In diese Rubrik können nur Kongresse, Kurse oder Lehrgän- ge aufgenommen werden, die von der Bundesärztekammer oder der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung, von Landesärz- tekammern oder Kassenärztli- chen Vereinigungen veranstaltet oder mitveranstaltet werden.

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Kassenarztsitze

Nordrhein

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein werden folgende Kas- senarztsitze als dringend zu besetzen ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie Linnich, Kinderarzt

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen- arztzulassungen Aachen, Habsburger- allee 13, 5100 Aachen, Telefon 02 41/75 09-0.

Solingen-Ohligs/-Wald, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen- arztzulassungen Düsseldorf, Emanuel- Leutze-Straße 8, 4000 Düsseldorf, Te- lefon 02 11/59 70-0.

Duisburg-N eudorf/Duissern, Dermatologe

Duisburg-Rheinhausen/

Hoch emmerich/Bergheim Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen-

arztzulassungen Duisburg, Lützowstra- ße 7, 4100 Duisburg, Telefon 02 03/37 80 60.

Waldbröl, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen- arztzulassungen Köln, Clever Straße 13-15, 5000 Köln, Telefon 02 21!77 63-0.

~ Den Bewerbern um vorgenannte Kassenarztsitze für Dermatologie wird lediglich eine Umsatzgarantie für ein Jahr in Höhe von 100 000,- DM .. ge- währt sowie der Pflichtbeitrag zur Arz- teversorgung für ein Jahr. Dem Bewer- ber des Kassenarztsitzes für einen Kin- derarzt in Linnich wird eine Umsatzga- rantie für ein Jahr in Höhe von 80 000,- DM gewährt.

Nähere Auskünfte hierüber bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein, Emanuel-Leutze-Straße 8, 4000 Düsseldorf 11, Telefon 02 11!59 70-0, und bei jeder anderen Verwaltungs- stelle der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein.

e

Ärzte ohne deutsche Approbati- on können sich nicht unmittelbar an den zuständigen Zulassungsausschuß wenden. Sie erhalten zunächst Aus- kunft und Beratung unter Telefon 02 11/59 70-2 23 oder 2 24. D

A-3012 (80) Dt. Ärztebl. 87, Heft 40, 4. Oktober 1990

Referenzen

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