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Archiv "Deutscher Ärztetag: Missverständnisse ausräumen" (30.07.2010)

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A 1462 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 30

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30. Juli 2010

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

T A GESKLINIK

Eine neue Vereinba- rung regelt ab 1. Ju- li die Versorgung psychisch Kranker an Institutsambu- lanzen (DÄ 26/2010:

„Psychiatrische In - stitutsambulanz: Einigung über Ziel- gruppen“ von Franziska Knöppke).

Noch Erklärungsbedarf

Der neue Vertrag für die PIA an psychiatrischen Abteilungen besei- tigt leider nicht sämtliche Unklar- heiten. Die komplexe Materie und der kontroverse Verlauf der Ver- handlungen führen zu Erklärungs- bedarf in Details, und man muss ei- nige Bestimmungen genau lesen und zitieren: Ein Ausschluss der PIA-Behandlung gilt nur für die Pa-

tienten, bei denen eine kontinuierli- che und ausreichende Behandlung durch Vertrags-Fachärzte oder -Psy- chotherapeuten erfolgt und bei de- nen zugleich ein ausreichend stüt- zendes soziales Netzwerk besteht.

Heimbewohner sind auch künftig zu behandeln, wenn eine vertrags- ärztliche Überweisung vorliegt.

Leider verkürzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung diese Punkte in ihrer Kommentierung einseitig. Der Sonderfall, dass künftig beispiels- weise Patienten mit mittelschweren Depressionen von der Versorgung in PIA ausgeschlossen sind, gilt al- lerdings nur im Fall einer Erster- krankung, bei der das Kriterium der langen Dauer noch nicht erfüllt sein kann. Es bleibt zu hoffen, dass Streitigkeiten über Vertragsklauseln den Patienten erspart bleiben.

Prof. Dr. med. Andreas Spengler, 31515 Wunstorf

DEUT SC HER ÄRZTET A G

Das Ärzteparlament diskutierte über die Zukunft der fach- ärztlichen Versor- gung (DÄ 20/2010:

„Fachärztliche Ver- sorgung: Klarere Vorgaben für die Öffnung der Kliniken gefordert“ von Sabine Rieser).

Krankenhäuser unverzichtbar

Den Artikel haben wir mit Bedau- ern zur Kenntnis genommen. In dem Untertitel des Artikels heißt es, der Ärztetag habe sich dafür ausge- sprochen, „eine institutionelle Öff- nung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen“.

Diese Formulierung ist irreführend, da der Eindruck erweckt wird, Krankenhäuser seien für die ambu- lante Versorgung nicht erforderlich.

Zudem deckt sich diese Formulie- rung nicht mit dem Beschlusspro - tokoll des 113. Ärztetages. Dort wird ausschließlich auf den § 116 b SGB V eingegangen, was erst bei weiterer Lektüre des Artikels deut- lich wird.

Für die Augenheilkunde ist es un- denkbar, Krankenhäuser und damit insbesondere Universitätsaugenkli- niken aus der (institutionellen) am- bulanten Versorgung zu entlassen.

Die Beteiligung an der ambulanten Versorgung nur bei Vorliegen einer persönlichen Ermächtigung er- scheint kaum praktikabel. Jede Uni- versitätsaugenklinik verzeichnet mehrere Zehntausend ambulante

Patientenbesuche im Jahr sowie mehrere Tausend ambulante Opera- tionen. Den Universitätsaugenkli- niken werden ganz überwiegend schwierigste Patienten nahezu aus- schließlich von Fachärzten für Au- genheilkunde überwiesen. Ein gro- ßer Teil der (ambulanten) Notfall- versorgung wird von den Universi- tätsaugenkliniken übernommen, dies gilt in ganz besonderem Maß für die chirurgische Versorgung von Traumata. Diese umfangreiche Aufgabenwahrnehmung ist unter anderem in den Qualitätsberichten der Universitätsaugenkliniken do- kumentiert.

Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Präsident der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG), Universitätsaugenklinik Freiburg, 79106 Freiburg

Prof. Dr. med. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Augenärzte (BVA), 52064 Aachen

Prof. Dr. med. Norbert Pfeiffer, Sprecher des Ver- bands der Ophthalmologischen Lehrstuhlinhaber (VOL), Universitätsaugenklinik Mainz, 55131 Mainz

Missverständnisse ausräumen

. . . Die von mir in Dresden erfolg- reich vertretene Forderung nach ei- ner Legaldefinition der fachärztli- chen Versorgung im SGB V ist kein Äquivalent zur hausarztzen- trierten Versorgung nach § 73 b SGB V. Sie nimmt keinen Bezug auf die sogenannten neuen Ver- tragsformen.

Die Legaldefinition der hausärztli- chen Versorgung als einem Teil der gegliederten vertragsärztlichen Ver- sorgung steht im § 73 SGB V unter den Absätzen 1, 1 a, 1 b und 1 c.

Hingegen fehlt bisher eine Legal- definition des anderen Teils der vertragsärztlichen Versorgung, nämlich der ambulanten fachärztli-

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Deutsches Ärzteblatt

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Heft 30

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30. Juli 2010 A 1463 chen Versorgung, im Sozialgesetz-

buch. Für die Ausfüllung dieser Leerstelle soll und wird sich die Bundesärztekammer nunmehr ein- setzen.

Das klingt vielleicht juristisch kompliziert. Wenn man die ent- sprechenden Paragrafen im Internet aufruft, ist aber leicht zu erkennen, dass § 73 und § 73 b sehr verschie- dene Dinge regeln.

Dr. med. Thomas Schröter, 99425 Weimar

ROBERT KO CH

Vom unbekannten Landarzt zum be- rühmten Leiter des Kaiserlichen Ge- sundheitsamtes in Berlin (DÄ 21/2010:

„Robert Koch [1843–1910]: Begründer einer neuen Wissenschaft“ von Friedrich Hofmann).

Kurios

Es ist schon eine Kuriosität, dass Kollege Hofmann Tschechow an einem Infarkt sterben lässt, insbe- sondere in einem Artikel über Ro- bert Koch und die Tuberkulose.

Dass Tschechow an Tuberkulose litt und auch schließlich an einer dadurch bedingten Herzinsuffi- zienz letztlich verstarb, ist literari- sches Allgemeingut und auch von der medizinischen Fachwelt an - erkannt (z. B. DÄ, Heft 6/2010, A 230). Alle Berichte der Anwe- senden am Krankenbett von Tsche- chow, nämlich seiner Frau, des Stu- denten Leo Rabeneck und des be- handelnden Arztes Josef Schwoe- rer, lassen nicht erkennen, dass ein Herzinfarkt dem langjährigen Lei- den ein Ende setzte.

PD Dr. med. Lutz Hummel, 07745 Jena

Großlabor Togo

Der Erreger der Cholera wurde be- reits 1854 durch Filippo Pacini, Anatom in Florenz, identifiziert.

Erst Robert Koch gelang es aber, das herrschende „Miasmamodell“, die Theorie, dass sich Seuchen nur durch Klima und Witterung ver- breiten, zu durchbrechen und Wege zur Zähmung der Seuche durch

Unterbrechung ihrer Verbreitungs- wege zu weisen. Damit löste er aber ein Politikum aus. Kontinen- taleuropäische Regierungen forder- ten Quarantänemaßnahmen im Su- ezkanal für aus Indien stammende Schiffe. England fürchtete wirt- schaftliche Einbußen. 1884, im Jahr von Kochs Veröffentlichung, bilde- te die englische Regierung ein Ko- mitee, welches eine wissenschaftli- che Kommission nach Indien sand- te, welche Kochs Theorie Punkt für Punkt widerlegen sollte. 1885 ver- öffentlichte das Komitee den Be- richt als „Offizielle Widerlegung von Dr. Robert Kochs Theorie“.

„Nature“ und „The Lancet“ weiger- ten sich, den Bericht zu veröffentli- chen. Es gelang der englischen Re- gierung aber damit, strenge Qua- rantänemaßnahmen für den Suezka- nal zu verhindern. Reminiszenzen an die BSE-Krise drängen sich da auf.

Die erwähnte Errichtung eines „Kö- niglich Preußischen Instituts für In- fektionskrankheiten“ hat eine Vor- geschichte. Im Oktober 1890 hatte Koch vom zuständigen Beamten im Kultusministerium, Althoff, die Er- richtung eines Instituts verlangt, das-einzig und allein der Herstel- lung und Vermarktung von Tuber- kulin dienen sollte. Koch gab den erwarteten Gewinn mit 4,5 Millio- nen Reichsmark/Jahr an und ver- wies auch auf vorliegende Angebote aus den USA. Reichskanzler Capri- vi ließ kurz vor Jahresende wissen, es könne sich als verhängnisvoll er- weisen, wenn bekannt würde, dass sich Koch derartig an seinem Heil- mittel bereichern wollte. Darauf war Althoff nur noch bereit, Koch zuliebe ein staatliches Institut für Infektionskrankheiten zu errichten, das zugleich in Wettstreit mit Pas- teurs Institut in Paris treten konnte.

Die Erforschung der Therapiemög- lichkeiten gegen die Schlafkrankheit in Ostafrika unter der Ägide von Koch hatte ein Nachspiel. Ab 1908, zwei Jahre vor Kochs Tod, wurde die deutsche Kolonie Togo zum Großla- bor. Für Kranke und Verdachtsfälle wurden „Konzentrationslager“ er- richtet, nach dem Vorbild des Buren- krieges. Die einheimische Bevölke- rung suchte sich der schlechten Un-

terbringung und der schmerzhaften Behandlung mit arsenhaltigen Mit- teln zu entziehen. Die polizeilichen Maßnahmen nahmen bald mehr Zeit in Anspruch als die medizinischen Aktivitäten. Einige der jungen Ärzte, die hier ihre akademische Karriere starteten, erlebten den Höhepunkt ih- rer Laufbahn im Dienste der Natio- nalsozialisten, wie auf einer Lübe- cker Tagung über die Geschichte von Humanexperimenten 2001 referiert wurde.

Dr. med. Rolf Klimm, 83093 Bad Endorf

O OC

V L r K s B

„ [1843–1910]: Begrün

TELEMA TIK

Der Deutsche Ärzte- tag erneuerte sein Nein zur elektroni- schen Gesundheits- karte (DÄ 20/2010:

„Telemedizin und Telematikinfrastruk- tur: Auf der Zuschauertribüne“ von Hei- ke E. Krüger-Brand und „113. Deutscher Ärztetag: Dresdner Nachrichten“ von Heinz Stüwe).

Hoffentlich gestorben

Der Artikel klingt fast so, als habe sich der Ärztetag mehrheitlich aus Unvernunft den vernünftigen Argu- menten des Herrn Bartmann wider- setzt . . . Bartmann war es, der Gele- genheit genug gehabt hätte, Jahr für Jahr das Votum des höchsten Gre- miums der Ärzteschaft umzusetzen, stattdessen hat er an seinen gestri- gen Krankenkassen- und Industrie- ideen festgehalten.

Und wenn ich das als Vorsitzender einer Ärzteschaft noch ergänzen darf: An der Basis, stationär übri- gens genauso wie ambulant, ist die Ablehnung der E-Card noch we- sentlich deutlicher als unter den Delegierten. Ich hoffe, dass die E-Card dieser Façon jetzt aber wirklich tot ist . . .

Dr. Karlheinz Bayer, Vorsitzender der Kreisärzteschaft Ortenau, 77740 Bad Peterstal

Nicht gestürmt

Mit seiner Wortwahl rückt Heinz Stüwe die Kritiker des eGK-Pro- jekts in die Nähe irrationaler, po- tenziell gefährlicher Gewalttäter . . .

D t N s k

„ T tur: Aufder Zuschau

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Referenzen

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