• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Neue Definition des akuten Lungenversagens" (03.09.2012)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Neue Definition des akuten Lungenversagens" (03.09.2012)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 1736 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 109

|

Heft 35–36

|

3. September 2012 Schulungen für Ärzte, bei denen es

um individuelle Gesundheitsleistun- gen (IGeL) geht, sollen nicht mehr staatlich gefördert werden. Entspre- chende Förderrichtlinien würden

„kurzfristig angepasst“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Eine aktiv betriebene Vermark- tung der Leistungen sei mit den ethischen Grundsätzen der Ärzte nicht vereinbar, erklärte das Minis- INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN

Förderung von IGeL-Seminaren eingestellt

terium. Die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Aus- fuhrkontrolle war durch eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag öffentlich geworden. Kassenärztli- che Bundesvereinigung und Bun- desärztekammer hatten in ihren Re- aktionen auf einen unlängst überar- beiteten IGeL-Ratgeber verwiesen.

Er trage dazu bei, die rechtlichen Anforderungen zu klären. dapd/Rie

Eine zuverlässige Definition des akuten Atem- notsyndroms (ARDS) ist für die klinische Praxis notwendig, um die Prognose des Patienten möglichst realistisch einschätzen und ihn opti- mal therapieren zu können. Aber auch für epi- demiologische Untersuchungen und die Frage, welche Patienten in welche Studien einge- schlossen werden sollten, ist eine zuverlässige Definition erforderlich. 18 Jahre nach der letz- ten Überarbeitung hat nun eine europäisch- amerikanische Konsensuskonferenz (European Society of Intensive Care Medicine, American Thoracic Society, Society of Critical Care Medi- cine) die Definition des ARDS aktualisiert. Die sogenannte Berlin-Definition des akuten Lun- genversagens ist im JAMA publiziert (JAMA 2012; 307: 2526–33).

Sie unterscheidet nicht mehr zwei, sondern drei Schweregrade des ARDS, abhängig von

der Schwere der Hypoxämie und unter Berück- sichtigung der Respiratoreinstellung:

● schweres ARDS bei einem Quotienten von arteriellem Sauerstoffpartialdruck (PaO2)/

inspiratorischer Sauerstoffkonzentration (FIO2)

≤ 100 mmHg, bei einem positiven endexpira- torischen Druck (PEEP) ≥ 5 cm H2O

● moderates ARDS bei PaO2/FIO2 = 101–200 mmHg, bei PEEP ≥ 5 cm H2O und

● mildes ARDS bei PaO2/FIO2 = 201–300 mmHg, bei PEEP ≥ 5 cm H2O.

Die Bezeichnung akute Lungenschädigung (Acute Lung Injury, ALI) für die mildere Ver- laufsform entfällt in der neuen Definition.

Die häufigste Ursache für ein akutes Lun- genversagen sind Pneumonien. Im Gegensatz zur bisherigen Definition korreliert die neue besser mit dem Mortalitätsrisiko der Patienten:

Es beträgt 27 Prozent bei mildem ARDS,

32 Prozent bei moderatem und 45 Prozent bei schwerem ARDS.

Zur Definition gehören weiterhin der akute Beginn (innerhalb einer Woche) sowie bilatera- le Verdichtungen in der Röntgenthoraxauf - nahme oder Computertomographie. Ein kardia- les Lungenödem muss definitionsgemäß aus- geschlossen werden, hierfür wird – im Gegen- satz zum früher empfohlenen Pulmonaliska- theter – die Echokardiographie vorgeschlagen.

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin empfiehlt, ab sofort nur noch die neue ARDS-Definition zu verwenden, und weist darauf hin, dass die Patienten protektiv beatmet werden sollten:

um beatmungsassoziierte Lungenschäden zu vermeiden, mit einem niedrigen Atemzugvolu- men von 6 ml pro Kilogramm Standardkörper-

gewicht. nsi

NEUE DEFINITION DES AKUTEN LUNGENVERSAGENS

Sterben und Tod sind keine Tabu- themen mehr. Im Gegenteil: Die Bevölkerung möchte sich intensi- ver mit ihnen auseinandersetzen als bisher. Dies zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungs- befragung „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“ des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV).

Mehr als 1 000 Deutsche ab 18 Jah- ren äußerten sich.

Beim Wunsch nach dem Sterbe- ort gebe es mittlerweile eine diffe- renzierte Sichtweise, erläuterte Dr.

med. Birgit Weihrauch, Vorstands- vorsitzende des DHPV. Gefragt da- STERBEN UND TOD

Deutsche wünschen sich Debatte

nach, wo sie sterben wollten, hätten 66 Prozent angegeben: zu Hause.

„Dies ist überraschend“, sagte die Ärztin. Noch vor einigen Jahren hätten sich 90 Prozent der Men- schen gewünscht, zu Hause zu ster- ben. „Jetzt sagen 18 Prozent der Teilnehmer, dass sie in einer Ein- richtung zur Betreuung schwerst- kranker und sterbender Menschen sterben wollen.“ Dies sei ein Hin- weis darauf, dass Hospize inzwi- schen bekannter seien. Dennoch sei mehr Aufklärung erforderlich. Nur

elf Prozent der Befragten sei be- kannt, dass die Versorgung in einem Hospiz oder eine Hospizbegleitung zu Hause kostenfrei sind.

Informiert werden müssten vor allem auch die Hausärzte. „Ihnen kommt nach wie vor eine entschei- dende Rolle bei der Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten in dieser letzten Lebensphase zu“, betonte Weihrauch. Sie forderte, Leistun- gen der Hospiz- und Palliativpflege besser in den Leistungskatalog der Krankenkassen einzubinden. ER 66 Prozent der

Befragten möchten zu Hause sterben.

Foto: dapd

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf diese Verordnungen haben wir die PRISCUS- Liste in der veröffentlichten Version (1) angewendet und festgestellt, dass 8 836 Verordnungen (4,7 %) Me- dikamente betreffen, die

Die Einleitung und Überwachung einer supra- klavikulären Plexusanästhesie wird in der Amtli- chen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit der Gebührenposition 476 GOÄ –Einleitung und

Es gibt nur eine Chance für die Homöopathie und Al- lopathie, das heißt, einen circulus be- nignus in Gang zu setzen für die Homöopathen oder einen circulus pe- riculosus

Konstantin Keller vom Bundesinstitut für Arzneimittel (Ber- lin) wies in Hinblick auf die mittler- weile kaum noch zu überblickende Vielfalt an pflanzlichen Arzneimitteln darauf

Bis zu 60 Prozent der für eine AZT- oder PcP-Behandlung in Fra- ge kommenden Infizierten haben aber keine Krankenversicherung; sie können diese Behandlungen nicht bezahlen,

E ine neue repräsentative Um- frage des Instituts für De- moskopie Allensbach über die Planung und den Auf- bau einer Altersvorsorge hat ein ausgesprochen zwiespälti- ges Verhalten

43 Pa- tienten konnten auch später nicht übernommen werden, 36 verstar- ben vor einer Verlegung, bei 31 nicht vermittelten Patienten war das weitere Schicksal nicht mehr zu

Basierend auf einer technisch geprägten Definition der Internationalen Organisation für Nor- mung (ISO) hat die EU-Kommission eine Definition für den Begriff „Nanomaterialien“