A 1736 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 109|
Heft 35–36|
3. September 2012 Schulungen für Ärzte, bei denen esum individuelle Gesundheitsleistun- gen (IGeL) geht, sollen nicht mehr staatlich gefördert werden. Entspre- chende Förderrichtlinien würden
„kurzfristig angepasst“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Eine aktiv betriebene Vermark- tung der Leistungen sei mit den ethischen Grundsätzen der Ärzte nicht vereinbar, erklärte das Minis- INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Förderung von IGeL-Seminaren eingestellt
terium. Die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Aus- fuhrkontrolle war durch eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag öffentlich geworden. Kassenärztli- che Bundesvereinigung und Bun- desärztekammer hatten in ihren Re- aktionen auf einen unlängst überar- beiteten IGeL-Ratgeber verwiesen.
Er trage dazu bei, die rechtlichen Anforderungen zu klären. dapd/Rie
Eine zuverlässige Definition des akuten Atem- notsyndroms (ARDS) ist für die klinische Praxis notwendig, um die Prognose des Patienten möglichst realistisch einschätzen und ihn opti- mal therapieren zu können. Aber auch für epi- demiologische Untersuchungen und die Frage, welche Patienten in welche Studien einge- schlossen werden sollten, ist eine zuverlässige Definition erforderlich. 18 Jahre nach der letz- ten Überarbeitung hat nun eine europäisch- amerikanische Konsensuskonferenz (European Society of Intensive Care Medicine, American Thoracic Society, Society of Critical Care Medi- cine) die Definition des ARDS aktualisiert. Die sogenannte Berlin-Definition des akuten Lun- genversagens ist im JAMA publiziert (JAMA 2012; 307: 2526–33).
Sie unterscheidet nicht mehr zwei, sondern drei Schweregrade des ARDS, abhängig von
der Schwere der Hypoxämie und unter Berück- sichtigung der Respiratoreinstellung:
● schweres ARDS bei einem Quotienten von arteriellem Sauerstoffpartialdruck (PaO2)/
inspiratorischer Sauerstoffkonzentration (FIO2)
≤ 100 mmHg, bei einem positiven endexpira- torischen Druck (PEEP) ≥ 5 cm H2O
● moderates ARDS bei PaO2/FIO2 = 101–200 mmHg, bei PEEP ≥ 5 cm H2O und
● mildes ARDS bei PaO2/FIO2 = 201–300 mmHg, bei PEEP ≥ 5 cm H2O.
Die Bezeichnung akute Lungenschädigung (Acute Lung Injury, ALI) für die mildere Ver- laufsform entfällt in der neuen Definition.
Die häufigste Ursache für ein akutes Lun- genversagen sind Pneumonien. Im Gegensatz zur bisherigen Definition korreliert die neue besser mit dem Mortalitätsrisiko der Patienten:
Es beträgt 27 Prozent bei mildem ARDS,
32 Prozent bei moderatem und 45 Prozent bei schwerem ARDS.
Zur Definition gehören weiterhin der akute Beginn (innerhalb einer Woche) sowie bilatera- le Verdichtungen in der Röntgenthoraxauf - nahme oder Computertomographie. Ein kardia- les Lungenödem muss definitionsgemäß aus- geschlossen werden, hierfür wird – im Gegen- satz zum früher empfohlenen Pulmonaliska- theter – die Echokardiographie vorgeschlagen.
Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin empfiehlt, ab sofort nur noch die neue ARDS-Definition zu verwenden, und weist darauf hin, dass die Patienten protektiv beatmet werden sollten:
um beatmungsassoziierte Lungenschäden zu vermeiden, mit einem niedrigen Atemzugvolu- men von 6 ml pro Kilogramm Standardkörper-
gewicht. nsi
NEUE DEFINITION DES AKUTEN LUNGENVERSAGENS
Sterben und Tod sind keine Tabu- themen mehr. Im Gegenteil: Die Bevölkerung möchte sich intensi- ver mit ihnen auseinandersetzen als bisher. Dies zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungs- befragung „Sterben in Deutschland – Wissen und Einstellungen zum Sterben“ des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV).
Mehr als 1 000 Deutsche ab 18 Jah- ren äußerten sich.
Beim Wunsch nach dem Sterbe- ort gebe es mittlerweile eine diffe- renzierte Sichtweise, erläuterte Dr.
med. Birgit Weihrauch, Vorstands- vorsitzende des DHPV. Gefragt da- STERBEN UND TOD
Deutsche wünschen sich Debatte
nach, wo sie sterben wollten, hätten 66 Prozent angegeben: zu Hause.
„Dies ist überraschend“, sagte die Ärztin. Noch vor einigen Jahren hätten sich 90 Prozent der Men- schen gewünscht, zu Hause zu ster- ben. „Jetzt sagen 18 Prozent der Teilnehmer, dass sie in einer Ein- richtung zur Betreuung schwerst- kranker und sterbender Menschen sterben wollen.“ Dies sei ein Hin- weis darauf, dass Hospize inzwi- schen bekannter seien. Dennoch sei mehr Aufklärung erforderlich. Nur
elf Prozent der Befragten sei be- kannt, dass die Versorgung in einem Hospiz oder eine Hospizbegleitung zu Hause kostenfrei sind.
Informiert werden müssten vor allem auch die Hausärzte. „Ihnen kommt nach wie vor eine entschei- dende Rolle bei der Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten in dieser letzten Lebensphase zu“, betonte Weihrauch. Sie forderte, Leistun- gen der Hospiz- und Palliativpflege besser in den Leistungskatalog der Krankenkassen einzubinden. ER 66 Prozent der
Befragten möchten zu Hause sterben.
Foto: dapd