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Volkswirtschaftsdirektion

Gesetz

über die Förderung des

preisgünstigen Mietwohnungs- angebots (PMG)

(Änderung)

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Kommission

(2)

661/1

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Zusammenfassung 3

2. Ausgangslage 3

3. Erfahrungen mit dem PMG 3

3.1 Organisation 3

3.2 Quantitative Bilanz 3

3.3 Qualitative Beurteilung 3

3.4 Fazit 4

4. Erläuterungen zu den Artikeln 4

5. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik

(Rechtsetzungsprogramm) und anderen wichtigen Planungen 4

6. Finanzielle Auswirkungen 4

7. Personelle und organisatorische Auswirkungen 4

8. Auswirkungen auf die Gemeinden 4

9. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 5 10. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens 5

10.1 Vernehmlassungen der Parteien 5

10.2 Vernehmlassungen der Sozialpartner 5

10.3 Vernehmlassungen der Gemeinden und Regionen 5

10.4 Vernehmlassungen der Fachorganisationen 5

10.5 Berner Jura 5

(3)

Vortrag

des Regierungsrats an den Grossen Rat

zum Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots

1. Zusammenfassung

Seit Anfang 2011 ist das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwoh- nungsangebots (PMG) in Kraft.

Die ersten Erfahrungen mit dem PMG sind positiv. Die Förderstelle hat über 60 ver- tiefte Beratungen durchgeführt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden 21 Projekte unterstützt. Auch wenn erst die Erfahrungen aus zwei Jahren vorliegen, ist bereits heute klar, dass vier Jahre nicht ausreichen werden, um alle Anliegen des PMG umzusetzen.

Angesichts der nach wie vor sehr tiefen Leerwohnungsziffern in den Agglomeratio- nen Bern, Thun und Interlaken und des hohen Erneuerungsbedarfs bei bestehenden Wohnsiedlungen erachtet der Regierungsrat deshalb die Aufhebung der Befristung als nötig, damit die Arbeit ohne Unterbruch weitergehen kann.

2. Ausgangslage

Seit Anfang 2011 ist das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwoh- nungsangebotes (PMG) in Kraft. Der Kanton kann auf dieser Grundlage gemeinnüt- zige Wohnbauträger bei strategischen Planungen, Machbarkeitsstudien und Vorpro- jekten mit Beiträgen unterstützen. Zudem berät die «Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern» (Förderstelle) die Wohnbauträger bei Vorgehensfragen rund um den gemeinnützigen Mietwohnungsbau. Der Grosse Rat hat seinerzeit die Gültigkeit des Gesetzes auf vier Jahre befristet. Für die eigentliche Realisierung von Neubauten oder grundlegende Sanierungen stehen anschliessend die Darlehen und Bürgschaften aus der Wohnbauförderung des Bundes zur Verfügung.

Die Volkswirtschaftsdirektion beobachtet systematisch die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt im Rahmen der periodischen Auswertung von Wirtschafts- und Strukturdaten. Das beco Berner Wirtschaft publiziert die entsprechenden Auswer- tungen im Bericht zur Wirtschaftslage (alle 2 Jahre) im Newsletter Wirtschaftsdaten und im Internet. Dabei stützt es sich auf Angaben des Bundesamtes für Statistik sowie auf das Immobilien-Monitoring von Wüest & Partner. Grundsätzlich funktio- niert der Wohnungsmarkt im Kanton Bern. Die durchschnittliche Leerwohnungszif- fer im Kanton Bern weist mit 1,26 Prozent im gesamtschweizerischen Vergleich (0,94%)1) auf keine generelle Wohnungsnot hin. Eine regional differenzierte Betrach-

1) Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS) Leerwohnungszählung, Gebäude- und Wohnungs- statistik 2012

tung zeigt aber, dass die Leerwohnungsziffer in den Agglomerationen Bern und Thun sowie im Raum Interlaken mit deutlich unter einem Prozent tief ist. Am 1. Juni 2012 betrug sie in Bern 0,44 Prozent, in Thun 0,19 Prozent und in Interlaken/

Unterseen 0,06 Prozent. Gegenüber 2008 hat sich die Wohnungsknappheit verstärkt.

Deutlich entspannter ist der Wohnungsmarkt in Biel (1,49%) und in Burgdorf (1,37%). Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern machen im Kanton Bern rund 7,5 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes aus. In den Städten Bern (11,8%), Biel (22,4%) und Thun (18,7%) ist der Anteil deutlich höher2). Seit dem Jahr 2000 nahm die Zahl der Wohnungen im Kanton Bern um über 60 000 Einheiten zu, was einem Wachstum von 13,5 Prozent entspricht (Schweiz: 15,8%). Jedes Jahr wurden rund 4000 Wohnungen neu gebaut. Die gemeinnützigen Wohnbauträger trugen dazu im Kanton Bern gut 2 Prozent bei (Schweiz: rund 3%).

3. Erfahrungen mit dem PMG 3.1 Organisation

Die Volkswirtschaftsdirektion bzw. das beco Berner Wirtschaft ist für die Umsetzung des PMG zuständig. Es wurden aber in der Verwaltung keine neuen Kompetenzen aufgebaut, sondern eine Leistungsvereinbarung mit der «Förderstelle Gemeinnützi- ger Wohnungsbau Kanton Bern» (Förderstelle) abgeschlossen. Träger der Förder- stelle ist der Regionalverband Bern-Solothurn der Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Die Förderstelle unterstützt und berät bestehende Wohnbaugenossen- schaften, künftige Projektträgerschaften und auch Gemeinden bei Vorgehensfragen im Zusammenhang mit Neubauten und Sanierungen, bei der Suche nach Bauland, bei organisatorischen Fragen und bei der Vorbereitung von Gesuchen für Projektbei- träge nach PMG.

3.2 Quantitative Bilanz

In den Jahren 2011 und 2012 wurden beim beco Berner Wirtschaft 21 Förderprojekte eingereicht und 21 Projekte genehmigt. Die zugesicherten Beiträge beliefen sich auf rund 650 000 Franken. Die genehmigten Projekte umfassen 1300 Wohnungen und beinhalten ein Bauvolumen von 200 Mio. Franken. Neun weitere Gesuche werden zurzeit bearbeitet.

Die Förderstelle hat zusätzlich rund 60 vertiefte Beratungen im Zusammenhang mit Projekten und mit Strategie- und Organisationsfragen von Genossenschaften vor- genommen.

3.3 Qualitative Beurteilung

In den Jahren 2011 und 2012 wurden 21 Projektbeiträge bewilligt. Bei den Projekten handelt es sich um Vorprojekte, Machbarkeitsstudien, Konzeptarbeiten und Organi- sationsentwicklungen. Räumliche Schwerpunkte bildeten die Städte Biel und Bern.

2) Quelle: Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Regionalverband Bern-Solothurn

(4)

Weitere Projekte kamen aus den Agglomerationen Burgdorf und Thun und einzel- nen ländlichen Gemeinden.

In den Genuss von Beiträgen kamen mehrheitlich kleinere Genossenschaften mit einem Bestand bis 50 Wohnungen. Genossenschaften in dieser Grösse machen auch die Mehrheit der gemeinnützigen Wohnbauträger im Kanton Bern aus. Grosse Wohnbaugenossenschaften mit mehr als 250 Wohnungen haben bisher kein Bei- tragsgesuch gestellt, da diese selber über das notwendige Know-how für strategi- sche Planungen verfügen. Dies zeigt, dass mit dem PMG die anvisierten Zielgruppen erreicht werden.

3.4 Fazit

Das PMG hat sich bewährt, ebenso die Arbeitsteilung mit der Förderstelle. Die Zeit- spanne zwischen Erstberatung, Projektentwicklung, Gesuch um Unterstützung und Projektrealisation dauert aber mehrere Jahre. Jedem Beitragsgesuch geht eine Bera- tung durch die Förderstelle voraus, aber nicht jede Beratung hat ein Beitragsgesuch zur Folge. Die Beratungstätigkeit zu Gunsten von Wohnbaugenossenschaften, Ge- meinden und weiteren Interessierten ist deshalb mindestens gleich wichtig wie die finanzielle Unterstützung.

Die Instrumente des PMG greifen in erster Linie bei kleineren und mittleren Wohn- bauträgern und kleineren bis mittleren Projekten. Die Wirkung des Gesetzes liegt vor allem darin, kleinere Genossenschaften dazu zu bringen, ihre Projekte strategisch anzugehen, Führungsinstrumente für die langfristige Planung aufzubauen und die Organisationsentwicklung anzustossen. Damit leistet das PMG einen wichtigen Beitrag für die Schaffung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum. Es ist aber bereits heute abzusehen, dass vier Jahre nicht reichen werden, um den Anliegen des PMG zum Durchbruch zu verhelfen. Deshalb ist die vom Grossen Rat eingefügte Befristung des PMG aufzuheben.

Das PMG entspricht nach wie vor den Zielen des Kantons. Gemäss Artikel 40 der Kantonsverfassung treffen «Kanton und Gemeinden Massnahmen für die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhält- nisse. Sie fördern den preisgünstigen Wohnungsbau». Preisgünstige Mietwohnun- gen zu schaffen und zu erhalten bleibt angesichts der Knappheit auf dem Woh- nungsmarkt ein wichtiges Anliegen. Die Leerwohnungsziffer im Kanton Bern liegt zwar über dem Schweizerischen Mittel. Vor allem in den Agglomerationen Bern, Thun und Interlaken fehlen aber preisgünstige Wohnungen, insbesondere für Fami- lien. Zudem entspricht das Angebot vielfach nicht mehr den heutigen Ansprüchen.

Das Bevölkerungswachstum und die gestiegenen Ansprüche an den Wohnraum verschärfen die Situation. Angesichts der knappen Baulandreserven an guten, zent- ralen Lagen wird es auch zunehmend wichtiger, bestehende Siedlungen zu verdich- ten.

Die Zielsetzung des PMG entspricht auch den raumplanerischen Zielen des Kantons:

«Der Kanton fördert das Wohnen an zentralen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen. Damit soll die Abstimmung zwischen Siedlungs- und Ver-

kehrsentwicklung verbessert und die nachhaltige und kostengünstige räumliche Entwicklung des Kantons unterstützt werden».

Angesichts der nach wie vor angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in ein- zelnen Agglomerationen, der Notwendigkeit einer nachhaltigen Siedlungsentwick- lung und den positiven Erfahrungen mit dem PMG ist die Befristung aufzuheben.

4. Erläuterungen zu den Artikeln Artikel 9

Die Befristung in Absatz 2 wird gestrichen. Da nur noch ein Absatz vorhanden bleibt, wird der ganze Artikel neu formuliert.

5. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik

(Rechtsetzungsprogramm) und anderen wichtigen Planungen

Die Vorlage ist im Rechtsetzungsprogramm der Regierungsrichtlinien nicht enthal- ten und wird in der rollenden Vorlagenplanung nach der Märzsession 2013 aufge- nommen.

Die Weiterführung des PMG dient der Umsetzung der Schwerpunkte «Gesundheit und soziale Sicherheit» sowie «Verkehr optimieren/Raumordnung fördern».

6. Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe wurde mit dem PMG auf den 1. Januar 2011 neu übernommen. Des- halb konnte in der Planung nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Ur- sprünglich wurde mit jährlichen Aufwendungen von zwei Millionen Franken ge- rechnet. Effektiv wurden davon in den Jahren 2011 und 2012 nur 650 000 Franken beansprucht. In den nächsten Jahren ist mit einer steigenden Anzahl von Gesuchen und einem erhöhten Finanzbedarf zu rechnen, der aller Voraussicht nach aber im- mer noch deutlich unter den ursprünglich geschätzten zwei Millionen Franken liegen wird. Die erforderlichen Mittel sind Teil der Produktgruppe Wirtschaftsentwicklung und Aufsicht. Die Aufhebung der Befristung führt nicht zu einer Anhebung des Pro- duktgruppensaldos. Sie ist also auch innerhalb des engen Rahmens möglich, der die Umsetzung der ASP vorgibt.

7. Personelle und organisatorische Auswirkungen

Die Vorlage hat keine personellen oder organisatorischen Auswirkungen. Dank der Zusammenarbeit mit den Fachverbänden wird das erforderliche Fachwissen weiter- hin nicht zusätzlich in der Verwaltung aufgebaut.

8. Auswirkungen auf die Gemeinden

Durch gute Neubauprojekte und durch die Sanierung bestehender Wohnungen steigen die Qualität des Wohnangebotes und damit die Attraktivität einer Gemeinde als Wohnstandort.

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9. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Förderinstrumente des Kantons können gemeinnützige Wohnbauträger motivie- ren, Neubauprojekte und umfassende Sanierungen an die Hand zu nehmen. Die Effekte für die Wirtschaft sind deshalb positiv. Angesichts des beschränkten Volu- mens der Förderung werden sich aber diese positiven Auswirkungen kaum messen lassen – wie in vielen anderen Bereichen.

10. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Viele Adressaten der Vernehmlassung haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

Zum Inhalt der Vorlage haben sich 25 Adressaten geäussert. Davon unterstützen 16 die Vorlage, 9 lehnen sie ab.

10.1 Vernehmlassungen der Parteien

Die SP verweist auf die Entwicklung der Mietzinse und die erwartete Entwicklung des Wohnungsangebots. Massnahmen zur Förderung des Angebots an preisgünsti- gen Wohnungen bleiben deshalb wichtig. Angesichts der positiven Erfahrungen mit dem Gesetz ist die Befristung aufzuheben.

Die EVP verweist auf die Zahl der geförderten Projekte und Beratungen, die eine weitere kantonale Unterstützung rechtfertigen. Mit der Förderung konzeptioneller Arbeiten kann auch ökologischen Anliegen zum Durchbruch verholfen werden.

Die Grünen weisen auf die problematische Entwicklung des Wohnungsmarkts und auf die Gemeinden im Kanton Bern hin, in denen Wohnungsnot herrscht. Sie sind der Meinung, dass die Situation weitere Massnahmen erfordert um dem Auftrag von Artikel 40 der Kantonsverfassung gerecht zu werden. Dazu stellen sie verschie- dene Forderungen, unter anderem zur Landabgabe und zur Starthilfe für neue Ge- nossenschaften.

Die SVP ist der Auffassung, das Gesetz sei unnötig. Angesichts der finanziellen Lage des Kantons sei auf eine Verlängerung zu verzichten.

Die BDP lehnt die Vorlage ab. Sie befürchtet, die Vorlage würde die Landflucht för- dern. Viele Wohnbaugenossenschaften sind zwar in den grossen Agglomerationen, weshalb dort auch ein Schwerpunkt der geförderten Vorhaben ist. Der geografische Anwendungsbereich des Gesetzes ist aber nicht beschränkt, so wurde zum Beispiel auch ein Vorhaben in Wynigen gefördert. Zum grössten Teil betreffen die geförder- ten Vorhaben Projekte, bei denen kein Landerwerb mehr nötig ist wie bei Erneue- rungen und Verdichtungen bestehender Siedlungen. Deshalb entstehen kaum Aus- fälle für den Kanton bei der Handänderungssteuer.

Die FDP erachtet eine staatliche Intervention als nicht gerechtfertigt, weil kein Marktversagen vorliegt.

Die EDU bestätigt ihre bisherige Haltung und lehnt die Vorlage ab.

10.2 Vernehmlassungen der Sozialpartner

Der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern verweist darauf, dass gemeinnützige Bauträger tiefere Mieten ermöglichen und damit dazu beitragen, das Angebot finan- ziell zu stabilisieren. Dies ist für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen be- sonders wichtig. Der Gewerkschaftsbund stellt die Forderung nach zusätzlichen kantonalen Instrumenten.

Die Berner KMU und der Handels- und Industrieverein sind aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Vorlage.

10.3 Vernehmlassungen der Gemeinden und Regionen

Die Gemeinden Bern, Burgdorf, Köniz, Münsingen, Thun und Worb sprechen sich für die Aufhebung der Befristung aus, ebenso die Regionalkonferenz Oberland Ost.

Ablehnende Stimmen gibt es bei den Gemeinden und Regionen keine.

10.4 Vernehmlassungen der Fachorganisationen

In einer ausführlichen Stellungnahme unterstützt der Regionalverband der gemein- nützigen Wohnbauträger Bern-Solothurn die Vorlage. Das Bundesamt für Woh- nungswesen weist darauf hin, dass der Kanton Bern mit bescheidenem Aufwand einen wichtigen Beitrag leistet zur Bereitstellung und Erhaltung preisgünstiger Wohnungen. Der Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern verweist auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und unterstützt deshalb die Aufhe- bung der Befristung. Die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachse- nenschutz (BKSE) verweist darauf, dass preisgünstige Wohnungen dazu beitragen, die Aufwendungen für Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zu begrenzen.

10.5 Berner Jura

Der Conseil du Jura bernois spricht sich aus allgemeinen finanzpolitischen Überle- gungen gegen die Vorlage aus. Er erachtet es aber als angebracht, dass der Kanton die Beratungsdienstleistungen weiterhin anbietet, die heute durch den Regionalver- band Bern-Solothurn erbracht werden. Der Conseil des affaires francophones du district bilingue de bienne verzichtet auf eine Stellungnahme, weil die Vorlage kei- nen Zusammenhang mit den Aufgaben des Rats hat.

Zusammenfassend kommt der Regierungsrat deshalb zu folgender Beurteilung: Das PMG ist nach wie vor ein guter Kompromiss zwischen einem vollständigen Verzicht des Kantons auf Wohnbauförderung und der Forderung nach einem ausgebauten Instrumentenfächer. Die Aufhebung der Befristung ist in Übereinstimmung mit dem Entscheid des Bundesrats vom 15. Mai 2013, die bestehenden, marktergänzenden Förderprogramme massvoll auszubauen und den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stärken.

Bern, 11. Dezember 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer

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661/1

Gesetz 854.15

über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG)

(Änderung)

Antrag des Regierungsrates:

Eintreten.

Antrag der Kommission:

Nichteintreten.

Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

I.

Das Gesetz vom 9. Dezember 2009 über die Förderung des preisgüns- tigen Mietwohnungsangebots (PMG) wird wie folgt geändert:

Inkrafttreten Art. 9 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

II.

Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Dem Grossen Rat wird beantragt, nur eine Lesung durchzuführen.

Bern, 11. Dezember 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer

Bern, 29. Januar 2014 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer Bern, 14. Januar 2014 Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Mühlheim Das geltende Recht kann vor der Session bei der Staatskanzlei und

während der Session beim Weibeldienst bezogen werden.

und der Kommission

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