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Vorkommen und Bedeutung der Rinderfasciolose in Nord-Niedersachsen anhand von Schlachtungsbefunden

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Academic year: 2022

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Vorkommen und Bedeutung der Rinderfasciolose in Nord-Niedersachsen

anhand von Schlachtungsbefunden

INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung des Grades eines

Doktors der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.)

durch die Tierärztliche Hochschule Hannover

Vorgelegt von Hartmut Berning

aus München

Hannover, 2002

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Tag der mündlichen Prüfung: 4. Juni 2002

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2. Literaturübersicht

2.1. Vorkommen und Bedeutung von Fasciola hepatica 2.2.1. Deutschland

2.1.2. Übriges Europa 2.1.3. Übersee

2.2. Entwicklungszyklus 2.3. Fasciolose

2.3.1. Pathogenese und Pathologie 2.3.2. Klinik

2.3.3. Laborbefunde 2.4. Epidemiologie

2.5. Bekämpfung von Fasciola hepatica 2.5.1. Medikamentelle Bekämpfung 2.5.1.1. Closantel

2.5.1.2. Oxyclonzanid 2.5.1.3. Rafoxanid 2.5.1.4. Albendazol 2.5.1.5. Triclabendazol

2.5.1.6. Strategischer Einsatz von Fascioliziden 2.5.2 Sonstige Maßnahmen

10 10 10 15 17 18 20 20 22 24 26 28 28 29 29 30 31 32 33 34 3. Material und Methode

3.1. Datenerfassung

3.2. Statistische Auswertung

3.3. Beschreibung einzelner Landkreise

36 36 38 38

(6)

4.3. Auswertung der Fragebögen 4.3.1. Leberegelbekämpfung

4.3.2. Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen 4.3.2.1. Landkreis Celle

4.3.2.2. Landkreis Oldenburg 4.3.2.3. Landkreis Osnabrück 4.3.2.4. Landkreis Ammerland 4.3.2.5. Landkreis Steinfurt

4.3.2.6. Landkreis Rotenburg (Wümme) 4.3.3. Bodengestaltung

4.4. Vergleich der Landkreise mit und ohne Leberegelbekämpfung 4.4.1. Anteil der Tiere mit Leberegelbefall

4.4.2. Schlachtkörpergewichte 4.4.3. Handelsklasseneinstufung

4.5. Vergleich zwischen Landkreisen, die nie, mit solchen, die zeitweise Leberegelbekämpfung betrieben haben

4.5.1. Anteil der Tiere mit Leberegelbefall 4.5.2. Schlachtkörpergewichte

4.5.3. Handelsklasseneinstufung

4.6. Vergleich des Landkreises Rotenburg (Wümme) mit seinen Nachbarkreisen

4.6.1. Anteil der Tiere mit Leberegelbefall 4.6.2. Schlachtkörpergewichte

4.6.3. Handelsklasseneinstufung

4.7. Vergleich der Landwirtschaftskammergebiete Hannover und Weser-Ems

4.7.1. Anteil der Tiere mit Leberegelbefall 4.7.2. Schlachtkörpergewichte

4.7.3. Handelsklasseneinstufung

49 49 51 51 51 52 52 52 53 53 54 54 58 60 64 65 68 69 71 72 75 77 81 83 85 86

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5.3. Einordnung in die Handelsklassen 5.4. Schlußfolgerungen

97 100

6. Zusammenfassung / Summary 102

7. Literaturverzeichnis 104

Anhang 122

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(9)

1. Einleitung

Zu Beginn der 1960er Jahre war der Große Leberegel Fasciola hepatica (F. hepatica) in den norddeutschen Weidegebieten weit verbreitet. Die Prävalenz bei den auf der Weide gehaltenen Kühen und Färsen lag teilweise deutlich über 80%. Dieser Umstand und die Tatsache, daß ein massiver Befall mit dem Großen Leberegel zu deutlichen

wirtschaftlichen Verlusten führt, führte in zahlreichen Landkreisen zu der Entscheidung, zusätzlich zu den einsetzenden Meliorations- und weidehygienischen Maßnahmen flächendeckend medikamentell gegen den Parasiten vorzugehen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein zu erarbeiten, ob die Landkreise, die bis heute eine kontinuierliche Leberegelbekämpfung durchführen, einen Vorteil gegenüber den Landkreisen haben, die keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen, und ob dieser Vorteil den Aufwand rechtfertigt.

Bei den Landkreisen, die keine Bekämpfung durchführen, soll gezeigt werden, ob die Kreise, die in der Vergangenheit zeitweise flächendeckend gegen F. hepatica

vorgegangen sind, heute noch einen Vorteil gegenüber solchen Landkreisen haben, die niemals flächendeckend Leberegelbekämpfung betrieben haben.

Die Darstellung dieser Effekte soll anhand des Anteils der infizierten Tiere, der Schlachtkörpergewichte und der Einstufung in das Handelsklassenschema erfolgen.

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2. Literaturübersicht

2.1. Vorkommen und Bedeutung von Fasciola hepatica

Der Große Leberegel (Fasciola hepatica Linnè 1758) kommt weltweit in klimatisch gemäßigten Gebieten vor. Es werden Temperaturen von mindestens 10°C (LUZON- PENA 1995) und ausreichend Feuchtigkeit für die Entwicklung zu den für den Endwirt infektiösen Metazerkarien benötigt. Seine Verbreitung ist von dem Vorhandensein der Zwergschlammschneckengattung Lymnaea als Zwischenwirt abhängig (MEHLHORN 1993; SCHNIEDER 2000). In West- und Osteuropa dient die Art L. truncatula als Zwischenwirt. Außerhalb Europas dienen andere Arten dieser Gattung der Verbreitung von F. hepatica (BORAY 1985).

Der Große Leberegel kann auch den Menschen infizieren und spielt somit auch als Zoonose-Erreger eine Rolle. Eine Erkrankung durch F. hepatica ist beim Menschen jedoch nur selten zu beobachten (MEHLHORN et al. 1995).

2.1.1. Deutschland

RUNGE (1992) beschreibt die Prävalenz des Großen Leberegels der Rinder für die Weidegebiete Schleswig-Holsteins. Er zitiert Zahlen von FUNK (1973, 1976, 1980), wonach die Befallshäufigkeit der Rinder trotz weidehygienischer Maßnahmen 1969 bei 80% gelegen hat. Nach Einführung flächendeckender Behandlungen konnte der Befall

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auf 0,005% gesenkt werden. Unterstützt wurde dieser Erfolg durch eine weiterhin

konsequente Weidehygiene und eine gleichzeitige Behandlung der Schafe, die in diesen Gebieten oft mit den Rindern auf einer Weide zusammen gehalten werden. Eine

letztmalige flächendeckende Behandlung erfolgte 1982. Vier Jahre später, im Zeitraum vom 1.10.1986 bis zum 30.9.1987, waren am Schlachthof in Husum 2,5% aller

geschlachteten Rinder (Kühe, Färsen, Bullen und Ochsen) mit F. hepatica befallen, von Februar bis März 1992 waren es 16,9%. Diese Beobachtungen werden von FUNK (1984) gestützt. Demnach sank in Nordfriesland von 1972 bis 1974 der Anteil der Beanstandungen aufgrund Leberegelbefalles bei der Schlachtung von fast 10% auf 2,3%. Zwischen 1978 und 1980 lag er dann unter 1% und ist seitdem wieder steigend.

Ebenfalls in Schleswig-Holstein wurden Zahlen von MESSER (1985) erhoben. Er hielt die Tiere fest, die im Anschluß an die Schlachtung bei der Fleischuntersuchung F.

hepatica aufwiesen. Demnach waren in dem untersuchten Fleischbeschaubezirk 1969 ca. 85% der Kühe und ca. 55% der Färsen mit dem Großen Leberegel befallen. In den Jahren 1977 und 1978 war die Prävalenz auf 5% zurückgegangen, um 1981 bei den Kühen wieder auf 38% und bei den Färsen auf 34% anzusteigen. Bei den

geschlachteten Bullen sank der Anteil der befallenen Tiere von 7% (1969) auf 1%

(1977/78) und stieg bis zum Jahr 1981 wieder auf 5%. Am Schlachthof Hamburg lag der Anteil der wegen eines Befalls mit F. hepatica beanstandeten Lebern in den Jahren 1980 bis 1985 bei durchschnittlich 10,6% (7,8-13,3%) (SIMMANK 1987).

Diesen Wiederanstieg des Befalls mit F. hepatica bei den Rindern in Schleswig –Holstein führt MESSER (1985) auf eine nachlassende Behandlung der Tiere zurück. Nach

RUNGE (1992) sind die wegen der Rückstandproblematik mangelnde Behandlung der

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laktierenden Tiere sowie das häufig verloren gegangene Wissen der Tierhalter um die durch die Fasciolose verursachten wirtschaftlichen Schäden für die erneut zunehmenden Befallsraten verantwortlich. Er schlägt deshalb eine Weitergabe von Schlachtbefunden an die Besitzer vor.

Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems hat für ihr Gebiet in den Jahren 1990 bis 1996 eine sinkende Prävalenz von Leberegeleiern in den untersuchten Kotproben festgestellt.

Der Anteil der positiven Proben sank in dieser Zeit von 10% auf ca. 2%. In den folgenden Jahren stieg der Prozentsatz von 2,8% in 1997 auf 8,8% in 1999. Die Autoren sprechen sich aufgrund dieser Zahlen gegen eine Einstellung der Leberegelbehandlungen aus.

Wo die Befallsraten besonders hoch liegen, sollte über eine intensivere Bekämpfung nachgedacht werden (INSTITUT FÜR TIERZUCHT, TIERHALTUNG UND

TIERGESUNDHEIT OLDENBURG 2000).

Im Landkreis Friesland wurden in den Jahren 1985 und 1986 Rinderkotproben aus 886 Beständen auf F. hepatica untersucht. Das waren zu dem Zeitpunkt 72% aller

rinderhaltenden Betriebe des Kreisgebietes. Von diesen untersuchten Betrieben waren 430 (48,65%) mit dem Großen Leberegel befallen. In den einzelnen Gemeinden

schwankte die Prävalenz zwischen 28,13% und 77,47% (ZANDER pers. Mitteilung 2000).

Der Landkreis Ammerland liegt in direkter Nachbarschaft zum Landkreis Friesland. Dort wurden 1986 flächendeckend parasitologische Kotuntersuchungen durchgeführt. Pro Bestand wurden vier Jungrinder untersucht, die zuvor nicht gegen Leberegel behandelt worden waren. Es konnten in 24 der 159 untersuchten Betriebe (= 15,1%) Leberegeleier

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nachgewiesen werden. Betrachtet man die Einzeltiere, so waren 40 der 630

untersuchten Tiere Leberegel-positiv. Dies entspricht einer Prävalenz von 6,3%. Diese Ergebnisse führten im Landkreis Ammerland zu einer Einstellung der flächendeckenden Leberegelbekämpfung im Jahre 1986 (REMMERS pers. Mitteilung 2000).

Im Landkreis Celle wurden im September und Oktober 1997 Sammelkotproben auf der Weide genommen und auf Wurmeier untersucht. In 27 der gewonnenen

Sammelkotproben wurden Eier von Magen-Darm-Würmern gefunden. Leberegeleier kamen in keiner der Proben vor (PETERS pers. Mitteilung 2000).

Nach LEMMERMÖHLE (1984) sank im Landkreis Steinfurt von 1966 bis 1974 der Anteil der Beanstandungen bei der Schlachtung von über 30% auf 1 bis 2%. Während dieser Zeit wurden in diesem Gebiet großflächig Leberegelbehandlungen durchgeführt. Von 1977 bis 1984 war eine wieder ansteigende Tendenz auf zuletzt 3 bis 5% zu

beobachten. Eine generelle Behandlung wird bei diesem Befallsniveau nicht für

erforderlich gehalten. Der Autor leitet aus seinen Beobachtungen die Annahme ab, daß die Befallshäufigkeit bei den Kühen und Rindern zwei- bis dreimal so hoch liegt wie bei den Bullen. Nach WEICHEL (1987) lag der anfängliche Verseuchungsgrad in diesem Landkreis 1966 bei 90%. Er ermittelte diese Zahlen wie LEMMERMÖHLE (1984) an geschlachteten Tieren. Nach drei Jahren systematischer Bekämpfung lag die Prävalenz bei 29% und war 1974, dem letzten Jahr der flächendeckenden Maßnahmen, auf 4%

abgesunken. Nach Beendigung der kreisweiten Bekämpfungsmaßnahmen stieg die Prävalenz von F. hepatica im Landkreis Steinfurt wieder an. 1984 wurde bereits wieder bei 8% der geschlachteten Rinder in diesem Gebiet Leberegelbefall festgestellt. Im ersten Halbjahr betrug der Anteil 5,5%. WEICHEL (1987) konnte dabei einen deutlichen

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Unterschied zwischen Tieren mit und ohne Weidegang feststellen. Der Anteil der mit lebenden Leberegeln befallenen Kühe und Färsen, die in der Gegend zu der Zeit größtenteils Weidegang erhalten haben oder im Boxenlaufstall mit Frischgrasfütterung gehalten wurden, betrug im ersten Halbjahr 1987 im Landkreis Steinfurt 13,6%. Hinzu kamen 7% der Tiere, die Fibrosen der Leber oder kalzifizierte Gallengänge aufwiesen.

Bei den Mastbullen, die ausschließlich im Stall gehalten wurden, betrug der Anteil der insgesamt beanstandeten Lebern 0,87%. Diese Zahlen lassen den Autor ein neues strategisches Vorgehen gegen F. hepatica für das Kreisgebiet Steinfurt fordern, welches alle weidegehenden Rinder erfassen muß. Die im Juli vielfach übliche metaphylaktische Magen-Darm-Wurmbehandlung der nicht laktierenden Rinder auf der Weide sollte mit einem Präparat durchgeführt werden, dessen Wirkstoff eine fasciolizide Wirkung hat.

KRANEBURG (1992) ermittelte in einem ausgesuchten Feuchtwiesengebiet, welches teilweise im Landkreis Borken und teilweise im Landkreis Coesfeld gelegen ist, für die Jahre 1987 bis 1992 durchschnittlich 55,8% Leberegel-infizierte Bestände. In

durchschnittlich 26% der untersuchten Kotproben waren Eier von F. hepatica nachweisbar. In lediglich acht der untersuchten Bestände ließen sich im gesamten Beobachtungszeitraum keine Eier des Großen Leberegels nachweisen. Die Prävalenzen bei den Rindern und Kühen unterschieden sich in dieser Untersuchung nicht. Der Autor geht aufgrund dieser Beobachtung von einer Befallshäufigkeit von 75-100% der Betriebe aus. Ohne gezielte Bekämpfungsmaßnahmen bleibt dieser Prozentsatz auf konstantem Niveau bestehen.

Für das Gebiet der damaligen DDR gibt HIEPE (1984) für das Jahr 1982 eine

Befallshäufigkeit von 2,8% an. Die Tendenz in den 10 Jahren davor ist fallend. Hierzu

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passen Ergebnisse von GRÄFNER (1992), wonach der Befall der Rinder in diesem Gebiet zwischen 1960 und 1970 durchschnittlich etwa 50% betragen hat. Ab 1970 bis 1981 wurden in der damaligen DDR flächendeckend Medikamente (3,4,5-

Tribromsalizylanilid und Hexachlorxylol) gegen F. hepatica eingesetzt. Gleichzeitig wurden umfangreiche Meliorationsmaßnahmen und eine Verbesserung der

Weidehygiene durchgeführt. In dieser Zeit wurde die Prävalenz von 50% im Jahr 1970 über 6,24% im Jahr 1976 auf 1,5% im Jahr 1981 gesenkt (GRÄFNER 1989,1992). In den folgenden Jahren kam es zu einem Nachlassen der Bekämpfungsaktivitäten. Dies betraf vor allem die Kühe. Auf diese Weise wurde die Fasciolose vorwiegend bei Kühen (90%

der erkrankten Tiere) und weniger bei Rindern (10% der erkrankten Tiere) beobachtet (GRÄFNER 1992).

Die meistens chronisch verlaufende Fasciolose verursacht hohe wirtschaftliche Schäden.

Nach SIMMANK (1987) zeigen Masttiere eine um 10% verminderte Mastleistung. Bei Milchkühen geht die Milchleistung um ca. 450 Liter/Jahr zurück. Im Jahr 1983 mussten in der damaligen DDR 159.843 kg Rinderleber aufgrund Leberegelbefalls verworfen

werden, 1987 waren es 270.000 kg (GRÄFNER 1992).

2.1.2. Übriges Europa

Nach McILROY et al. (1990) wurden im Jahr 1983 in Nordirland 45% der Rinderlebern wegen eines Befalls mit dem Großen Leberegel verworfen. Infizierte Rinder benötigten 4 bis 6 Wochen länger, um ihr Mastendgewicht zu erreichen, und Milchkühe zeigen einen Leistungsrückgang um 10%. Den wirtschaftlichen Schaden beziffern die Autoren für

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Nordirland mit schätzungsweise 6 Millionen £ und für die Republik Irland mit ca. 10 Millionen £. Während einer zweijährigen Befunderfassung auf 10 Schlachthöfen der Grafschaft Cork in der Republik Irland wurde bei 28,6% der Rinderlebern Fasciolose festgestellt (O’SULLIVAN 1995). TAYLOR (1989) stellte bei

Schlachtkörperuntersuchungen für die Republik Irland und Nordirland eine Prävalenz von 40% fest, während sie im Vereinigten Königreich 10% betrug.

Für das Mitteleuropäische Festland macht HOFMANN (1984) Angaben für die Niederlande. Demnach war F. hepatica dort bei 15,4% der Tiere auf den lehmigen Standorten und bei 20% der Tiere auf den moorigen Standorten zu finden. In Frankreich wurden regional unterschiedliche Prävalenzen zwischen 11% und 72% gefunden

(RECCA u. RIVIERE 1984; MAGE 1989). An Schlachthöfen in Polen wurden in der Vergangenheit Befallsraten zwischen 0,74% und 34,96% festgestellt (JARNICKA-

STANIOS et al. 1983; LIS 1989; MICHALSKI et al. 1990; KONOPKA 1993). MICHALSKI et al. (1990) fanden in privaten Betrieben mehr mit F. hepatica infizierte Tiere (13,5%) als in staatlichen Betrieben (8,4%). Sie führen dies auf unsystematische Behandlungen und das Fehlen von Vorsorgeprogrammen in der privaten Landwirtschaft zurück. In

Österreich ist F. hepatica ebenfalls weit verbreitet. Die dadurch verursachten wirtschaftlichen Verluste sind hoch (KUTZER 1990).

Im Mittelmeerraum geben BALBO et al. (1981) in Italien die Prävalenz für die Provinz Vercelli mit 18% bis 55% der Tiere bzw. 44% der Herden an. CAGNOLATI und

AMBROSI (1984) beziffern die Prävalenz für die Provinz Lazio mit 2,9% der Tiere und 8,3% der Herden. In Spanien wurden Seroprävalenzen von 8% bis 82,5% beschrieben (FERRE et al. 1994; LUZON et al. 1996; MORRONDO-PELAYO et al. 1997). Die

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koprologischen Untersuchungen einer Studie in Nordspanien brachten Befallshäufigkeiten zwischen 8% und 20% (LUZON et al. 1996).

2.1.3. Übersee

Nach KAPLAN (1994) kommt F. hepatica in den USA enzootisch vor allem in der Region am Golf von Mexico und im Westen des Landes vor. Die jährlichen

Niederschlagsmengen sind dort hoch, die großen Weidegebiete sind kaum drainiert und die Bodenverhältnisse sind für die Schnecken günstig. Für den Bundesstaat Montana machen KNAPP et al. (1992) Angaben, wonach in den Jahren 1989 und 1990 während eines Zeitraumes von zwölf Monaten 17,24% der Rinderlebern aufgrund eines Befalls mit dem Großen Leberegel verworfen werden mußten. KAPLAN (1994) zitiert

Ergebnisse aus der Literatur, nach denen behandelte Kühe 18-22 amerikanische Pfund schwerer waren als unbehandelte Vergleichstiere. Sie hatten 1-3% mehr Kälber, die wiederum beim Absetzen 30-45 amerikanische Pfund schwerer waren als die Kälber aus den Vergleichskühen. Der wirtschaftliche Nutzen der Leberegelbehandlung wird mit 15,19-31,01 US$ je Kuh und Jahr angegeben. In Florida werden 68% der Lebern wegen eines Befalls mit F. hepatica verworfen. Dadurch entsteht jährlich ein Verlust von 10,8- 22,0 Millionen US$. In einer Untersuchung von BRISKEY et al. (1994) an 1913

geschlachteten Kühen aus 15 Bundesstaaten der USA waren durchschnittlich 19,2% der Tiere mit F. hepatica infiziert.

Von CASTELLANOS-HURTADO et al. (1992) wurden in Mexico für die Jahre 1979-89 in verschiedenen Gebieten durchschnittliche Prävalenzen zwischen 0,23% und 18,31%

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beschrieben (Gesamtdurchschnitt aller Gebiete 7,31%). In Brasilien wurden bei Kälbern Befallshäufigkeiten von 50% und bei ausgewachsenen Rindern von 58,9% und 61%

beschrieben (BUSETTI et al. 1983; BRUNO et al. 1995). Für Chile machen SCHENONE und ROJAS (1988) Angaben über das Vorkommen von F. hepatica. An Schlachthöfen wurden dort an in den Jahren 1977 bis 1986 29,4% bis 34,4% infizierte Tiere gefunden.

Über eine besonders hohe Prävalenz von 94,3% berichtet ALCAINO (1985) aus Zentral- Chile.

Im südlichen Queensland (Australien) beträgt die Befallsrate mit F. hepatica 1,1%. Sie variiert dabei regional sehr stark zwischen 0% und 36% (BALDOCK u. ARTHUR 1985).

Für Neuseeland geben CHARLESTON et al. (1990) die Prävalenz im Jahr 1969 auf der Nordinsel mit 7,5% und auf der Südinsel mit 0,7% an. Später wurde der Große

Leberegel bei Rindern von KEARNS (1985) in einem Schlachthof auf der Nordinsel bei 9,95% und von WILLIAMS (1985) in einer Region auf der Südinsel bei 43,6% der Tiere gefunden.

2.2. Entwicklungszyklus

F. hepatica besitzt einen heteroxenen Entwicklungszyklus. Säugetiere dienen als Endwirt

für die geschlechtliche Generation und die amphibisch lebende Landlungenschnecken der Gattung Lymnaea als Zwischenwirte für die sich ungeschlechtlich fortpflanzende Generation. L. truncatula ist der Zwischenwirt in West- und Osteuropa. Außerhalb

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Europas übernehmen andere Arten der Gattung Lymnaea die Rolle des Zwischenwirtes (BORAY 1985).

Neben Rind und Schaf dienen auch andere Haustiere, der Mensch und eine Vielzahl von wild lebenden Säugetierarten, z.B. Wildkaninchen, als Endwirte. RONDELAUD u.

DREYFUSS (1995) weisen darauf hin, daß die Art des Endwirtes einen entscheidenden Einfluß auf das weitere Fasciolose-Geschehen hat. Eier aus Infektionen von Rind und Schaf führen zu einer zahlenmäßig stärkeren Entwicklung von Redien und Zerkarien in der Schnecke als solche Eier, die aus infizierten Kaninchen stammen.

Die von einem adulten Leberegel im Gallengangsystem des Endwirtes abgelegten Eier gelangen mit dem Kot in die Umwelt. Hier findet in Gewässern oder temporären

Wasseransammlungen die Entwicklung zur Wimpernlarve (Mirazidium) statt. Dazu werden eine Mindesttemperatur von 10°C (Optimum 16-20°C) sowie ausreichend

Feuchtigkeit benötigt (MALONE et al. 1984; BORAY 1985; KAPLAN 1994; SCHNIEDER 2000). Das Mirazidium findet schwimmend seinen Zwischenwirt (L. truncatula). In der Schnecke entwickelt es sich zur Sporozyste weiter. In der Sporozyste bilden sich ein oder mehrere Redien, die ihrerseits Tochterredien oder gleich Zerkarien

(Schwanzlarven) gebären. Diese Entwicklung dauert etwa 2 Monate. Die Zerkarien verlassen aktiv den Zwischenwirt und enzystieren sich dicht unter der Wasseroberfläche an Pflanzen oder anderen festen Unterlagen. Dabei geht der Schwanz verloren. Das so entstandene Stadium ist die infektiöse Metazerkarie (SCHNIEDER 2000). Von Rindern und Schafen ausgeschiedene Eier infizieren mit ihren Mirazidien die Schnecken

effizienter als solche, die von Kaninchen ausgeschieden wurden. In der Folge kommt es zu einer stärkeren Ausschüttung von Metazerkarien und einem vermehrten Auftreten der

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Fasciolose (RONDELAUD u. DREYFUSS 1995). Die Hauptmonate für die Übertragung der Leberegel während der Weideperiode sind der Mai und der Juni. Voraussetzung hierfür ist eine ausreichende Feuchtigkeit in der Umgebung, um die Entwicklung der Metazerkarien zu gewährleisten (GAASENBEEK 1992).

Im Endwirt schlüpfen nach oraler Aufnahme im Magen-Darm-Trakt aus den

Metazerkarien die jungen Leberegel (MEHLHORN u. PIEKARSKI 1998). Diese treten innerhalb weniger Tage durch die Dünndarmwand in die Peritonealhöhle über. Von dort aus dringen sie in die Leber ein und halten sich dort für 6 bis 8 Wochen im Parenchym auf. Am Ende dieser als Wanderphase bezeichneten Zeit wandern die nun fast

geschlechtsreifen Leberegel in die Gallengänge ein. Dort finden die geschlechtliche Fortpflanzung und die Eiablage statt (SCHNIEDER 2000).

2.3. Fasciolose

2.3.1. Pathogenese und Pathologie

Pathogenese und Pathologie der Fasciolose hängen direkt mit der Lebensweise von F.

hepatica zusammen. Anzeichen einer Erkrankung stellen sich im Spätherbst und Winter

ein (BORAY 1985). Die Metazerkarien durchdringen im Bereich des Duodenums die Darmwand und dringen über die Bauchhöhle in das Lebergewebe und schließlich in das Gallengangsystem ein. Die Läsionen der Darmwand sind nur gering und werden durch Fibrinauflagerung verschlossen (SCHNIEDER 2000). Beim Eindringen in die

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Leberkapsel wird diese perforiert. Bei sehr starkem Befall kann es zu Peritonitis kommen, in deren Folge Verklebungen der Leber mit den umgebenden Organen entstehen (HERMANNS 1999). Die frischen Bohrgänge sind reich an Zelldetritus und Blut. Sie sind makroskopisch als braunrote Schlängelungen an der Leberoberfläche sichtbar. Durch die Zellzerstörungen werden intrazelluläre Enzyme wie GLDH und SDH freigesetzt. Die vernarbten Bohrgänge sind makroskopisch als weißlich-gelbe

Verhärtungen im Lebergewebe sichtbar (SCHNIEDER 2000). Jungegel, die das Gallengangsystem nicht erreichen und im Leberparenchym absterben, können zu lokalen Granulationsprozessen führen, die mit zunehmender Vernarbung zu knotigen oder zystenartigen Gebilden werden können (HERMANNS 1999).

Die weitaus auffälligeren Veränderungen bei einer Fasciolose entstehen in den

Gallengängen. Durch den bis zu einem Jahr andauernden Aufenthalt der adulten Egel kommt es zu chronisch-proliferativen Entzündungen des Gallengangepithels (Cholangitis et Pericholangitis chronica) mit Verhärtungen und Ektasien (HERMANNS 1999). Als Ursache für die starke Verdickung der Gallengangschleimhaut wird eine mechanische Reizung durch das rauhe, mit Dornen besetzte Integument des Egels angenommen.

F. hepatica scheidet als Stoffwechselprodukt große Mengen Prolin aus. Versuche an Ratten haben gezeigt, daß diese Aminosäure ebenfalls zu einer Verdickung der Gallengänge und einer perilobulären Fibrose führt. Die Hyperplasie der Gallengänge führt aufgrund einer Auflockerung des Zellverbandes zu einem vermehrten Austreten flüssiger Blutbestandteile in das Gallengangslumen. Dies führt zu einer Hypalbuminämie mit nachfolgendem Absinken des kolloid-osmotischen Druckes. Es können Ödeme an Kehlgang, Brust und Unterbauch sowie Aszites auftreten (SCHNIEDER 2000). Im Gallengangslumen sind außer den Parasiten noch braun-schwarze Konkremente zu

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finden. Diese stellen die Ausscheidungsprodukte der Egel dar. Diese Konkremente können sich durch Verkalkung auch zu einer festen Auskleidung des Gallenganges entwickeln. Ausgehend von den entzündlichen Veränderungen der Gallengänge strahlen entzündliche, fibrosierende Umbauvorgänge in das umgebende Lebergewebe aus (HERMANNS 1999). Auch nach dem Abtöten der Leberegel können in der

Gallenflüssigkeit noch eine Zeit lang Eier von F. hepatica nachgewiesen werden (BAUER et al. 1996).

2.3.2. Klinik

Man unterscheidet zwischen subklinischer, chronischer, subakuter und akuter

Fasciolose. Die akute Form wird vorwiegend nach experimenteller Infektion beobachtet (BORAY 1969; GRÜNDER 1978) und tritt gelegentlich in sogenannten Leberegeljahren in der Präpatenz nach einer Masseninvasion in den Spätsommer- und Herbstmonaten auf. Experimentell konnte beim Rind eine akute klinische Infektion mit 10 000

Metazerkarien je Tier ausgelöst werden. Solche akut erkrankten Tiere zeigen unbestimmte Störungen der Verdauung wie Durchfall oder Verstopfung und eine zunächst geringe Störung des Allgemeinbefindens. Die Körpertemperatur ist mit 39 bis 40°C erhöht. Im Kot werden in diesem Stadium noch keine Leberegeleier gefunden (GRÜNDER 1978).

Die subakute Form wird durch wandernde Larven in der Bauchhöhle sowie adulte Egel im Lebergewebe verursacht. Sie ist wie die akute Fasciolose beim Rind selten (KELLER et al. 1978). Die Tiere zeigen eine verminderte Futteraufnahme, Abmagerung und

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Apathie. Das schwach positive Ausfallen der Fremdkörper-Schmerzproben, das Stehen mit aufgekrümmtem Rücken und die angespannte Bauchdecke können auf eine Reizung des Peritoneums und der lebernahen Bereiche aufgrund einer Hepatitis und Perihepatitis hinweisen. Vereinzelt kommen Aborte vor. Ein Verenden der Tiere ist in diesem Stadium möglich (GRÜNDER 1978; SCHNIEDER 2000).

Beim Rind tritt vor allem die chronische Fasciolose auf. Betroffen sind vor allem die über den vorangegangenen Sommer auf der Weide gehaltenen Rinder in der Stallperiode im Winter, da die Rinderweiden oft nicht den selben Pflegezustand aufweisen wie die Weiden, auf denen die Kühe gehalten werden. Milchkühe erkranken seltener

(SCHNIEDER 2000). Die chronische Fasciolose wird durch die geschlechtsreifen Egel in den Gallengängen verursacht. Auch nach Angaben von MARLEY (1996) haben frische Infektionen bis ca. 8 Wochen, solange die Egel noch nicht voll entwickelt sind, keinen oder nur einen geringen Einfluß auf die Entwicklung der Rinder. Wenn sich die Egel anschließend im Gallengangsstadium befinden, verursachen sie die schwersten Schäden. Die Rinder zeigen eine verminderte Futteraufnahme, Abmagerung, Apathie und Leistungsrückgang, die sich im Verlauf des Winters steigern. Die Leber kann vergrößert oder schmerzhaft sein (GRÜNDER 1978; ROSENBERGER et al. 1995;

SCHNIEDER 2000). Im Spätstadium der Erkrankung treten Ödeme an Unterbrust, Triel und Kehlgang auf. Die Kotkonsistenz kann verändert sein (Durchfall, Verstopfung).

Selten kommt es zu Temperaturabweichungen nach oben und unten (Fieber,

Hypothermie) und Ikterus. Ein Verenden der Tiere kommt nur in Ausnahmefällen vor (SCHNIEDER 2000).

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2.3.3. Laborbefunde

Als Laborbefunde zeigen sich eine fortschreitende normozytäre, normochrome Anämie verbunden mit einer Hypoalbuminämie und einer Eosinophilie (GRÜNDER 1978;

ROSENBERGER et al. 1995; MARLEY et al. 1996; SCHNIEDER 2000). Von den

hepatozellulären Enzymen sind vor allem die Glutamat-Dehydrogenase (GLDH) und die Sorbit-Dehydrogenase (SDH) erhöht. Diese Enzyme zeigen nicht direkt das

Vorhandensein von F. hepatica an. Sie sind vielmehr sensible und spezifische

Indikatoren für Leberzellschädigungen. Das Ansteigen der Konzentration von Gamma- Glutamyl-Transferase (GGT) im Blut ist ebenfalls spezifisch für eine Lebererkrankung und eine Erkrankung der Gallengänge (KRAFT et al. 1999; SCHNIEDER 2000).

Im Kot sind in der Patenz, wenn die adulten Leberegel in den Gallengängen parasitieren, die Eier von F. hepatica mit der Sedimentationsmethode nachweisbar (BRAUN et al.

1995, HASSLINGER 1999; SCHNIEDER 2000). Dieses Verfahren hat jedoch keine hohe Sensitivität. Nach BORAY (1969) werden durch die Sedimentation nur 30% der mit dem Kot ausgeschiedenen Leberegeleier erfaßt. Der Nachweis der Leberegeleier in der Gallenflüssigkeit hat eine weitaus höhere Sensitivität. Nach BRAUN et al. (1995) konnten bei 98% der Tiere, die einen makroskopisch positiven Leberegel-Befund bei der

Schlachtung aufwiesen, Eier von F. hepatica in der Gallenflüssigkeit nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eier im Kot gelang nur bei 68% der Tiere. Zudem

beobachtete der Autor eine Schwankung der Eiausscheidung von Tag zu Tag und auch im Verlauf eines einzelnen Tages.

(25)

Serologische Nachweisverfahren sind derzeit kommerziell nicht verfügbar. ELISAs (Enzyme-linked immunosorbent assays) in den USA, die sich noch in der Entwicklung befanden, hatten eine noch geringere Sensitivität als der koproskopische Nachweis der Leberegeleier mit der Sedimentationsmethode (KAPLAN 1994). BRAUN et al. (1995) halten das ELISA-Verfahren ebenfalls für unzuverlässig. Nach SCHMITT et al. (1994) eignen sich ELISAs für den Nachweis von Leberegel-Antikörpern in Einzelmilch- und Sammelmilchproben. Bei Untersuchungen dieser Autoren waren 25 von 97 Kühen (= 26%), bei denen keine Leberegeleier im Kot nachzuweisen waren, serologisch positiv.

Bei den Sammelmilchproben waren 22 von 73 koproskopisch leberegelfreien Herden (=30%) serologisch positiv. POURQUIER et al. (1996) berichten über einen ELISA gegen das F2-Antigen von F. hepatica mit hoher Sensitivität und Spezifität. Dieses Verfahren ist demnach für den Einsatz an Blut- und Milchproben geeignet.

Sammelmilchproben und gepoolte Seren erlauben die Einschätzung von Herdensituationen.

Eine weitere Möglichkeit, den Infektionsdruck von F. hepatica auf den Endwirt

abzuschätzen, ist der Nachweis der Mirazidien in den Zwischenwirtschnecken mittels einer DNA-Sonde (KRÄMER u. SCHNIEDER 1999). Mit dieser Methode konnten die Autoren in den Monaten Mai und August die höchsten Prävalenzen in der

Zwischenwirtpopulation nachweisen. Sie lagen im Mai zwischen 11 und 48% und im August zwischen 6 und 38%. Diese Monate sind somit auch die geeignetsten Monate für einen routinemäßigen Einsatz dieses Verfahrens. Bei einem Befall der Schnecken kann man von einem Infektionsrisiko für die Endwirte ausgehen.

(26)

2.4. Epidemiologie

Der Entwicklungszyklus von F. hepatica und damit der Infektionsdruck auf den Endwirt folgt über ein Jahr gesehen einem charakteristischen Verlauf. Für die Entwicklung der Mirazidien ist eine Mindesttemperatur von 10°C sowie ausreichend Feuchtigkeit notwendig (MALONE et al. 1984; SCHNIEDER 2000). In klimatisch gemäßigten Gebieten verläuft die Leberegelentwicklung somit vom späten Frühjahr bis zum frühen Herbst (BORAY 1985). Die Überwinterung des Großen Leberegels als Ei, als Larve in den Schnecken und als Metazerkarie auf Futter ist nach GAASENBEEK (1992) möglich.

Nach SCHNIEDER (2000) sterben die Eier während des Winters im Allgemeinen ab. Auf Silage überdauern sie 30 Tage und in Stapelmist 10 Tage. Die Heubereitung überstehen sie aufgrund des geringen Feuchtigkeitsgehaltes in der Regel nicht. Lediglich in

feuchtem Kot können die Fasciola-Eier einige Monate überleben. Steigt die

Umgebungstemperatur im Frühjahr über 10°C, kommt es zu einem ersten Ansteigen der Mirazidienaktivität. Das Infektionsrisiko für die Endwirte hängt im Frühjahr von der

Anzahl überwinternder infizierter Schnecken (LUZON-PENA et al. 1995) und Eier ab (GAASENBEEK 1992). Durch das zahlreiche Absterben von F. hepatica im Verlauf des Winters sind die Schnecken im Frühjahr allerdings geringer infiziert als im Sommer (RONDELAUD u. DREYFUSS 1997).

Im Verlauf des Sommers nimmt die Schneckenpopulation zu. Zu den überlebenden Schnecken des vergangenen Jahres kommen zahlreiche neue Schnecken, die sich ebenfalls mit den Mirazidien von F. hepatica infizieren können. Diese Zunahme der Zwischenwirte führt zu einem gesteigerten Infektionsrisiko für die Endwirte gegen Ende der Weidesaison (SCHNIEDER 2000). Hinzu kommt, daß die Sommerschnecken das

(27)

Fasciolosegeschehen stärker fördern als solche der Wintergenerationen (RONDELAUD u. DREYFUSS 1997). Die höchste Verseuchung der Weiden mit Metazerkarien herrscht nach BORAY (1985) vom späten Sommer bis zum frühen Herbst. GRÄFNER (1989) gibt diese Zeitspanne mit Anfang September bis Mitte Oktober an.

In wärmeren Gebieten ist die kritische Temperatur von 10°C für die Entwicklung der Mirazidien schon früher im Jahr erreicht. Im Süden der USA geben MALONE et al.

(1984) für den Staat Lousiana die Hauptübertragungszeit für den Großen Leberegel auf das Vieh für Februar bis Juli an. In Florida lag diese Zeit bei Schafen ebenfalls in der ersten Jahreshälfte mit einer Spitze von Februar bis April (BOYCE u. COURTNEY 1990).

Wenn in diesen Gegenden im späten Frühjahr und Sommer die Trockenheit einsetzt, brechen die Schneckenpopulationen zusammen, und der Infektionsdruck von

Metazerkarien auf die Weidetiere läßt nach (MALONE et al. 1984). Wie hoch das Infektionsrisiko in diesen milden Klimata im darauf folgenden Winter noch ist, hängt von der Anzahl der überlebenden Metazerkarien ab (LUZON-PENA et al. 1995). Ein weiterer wichtiger Faktor für die Verbreitung der Fasciolose der Rinder sind die teilweise mit den Rindern auf einer Weide zusammen gehaltenen Schafe (RUNGE 1992). Chronisch infizierte Schafe tragen zur Kontamination der Weide mit Fasciola-Eiern ca. 200 mal mehr bei als chronisch infizierte Rinder. Bei den Rindern kommt es mit steigender Wurmbürde und zunehmender Immunität nach ca. 4 Monaten zu einer Abnahme der Eiproduktion und Eiaussscheidung (SCHNIEDER 2000). Da F. hepatica neben Rindern und Schafen auch Rehe, Rotwild und Wildkaninchen befällt, können diese Arten

ebenfalls zur Verseuchung der Rinderweiden beitragen (GRÜNDER 1978).

(28)

2.5. Bekämpfung von Fasciola hepatica

2.5.1 Medikamentelle Bekämpfung

Nicht alle Anthelmintika, die zur Bekämpfung von Fadenwürmern (Nematoden) und Bandwürmern (Cestoden) eingesetzt werden, eignen sich auch zur Bekämpfung der Plattwürmer (Trematoden). Es wurden daher Medikamente mit einem sehr engen Wirkspektrum entwickelt, das sich meistens nur auf F. hepatica und F. gigantica beschränkt. Diese Wirkstoffe werden als Fasciolizide bezeichnet. Die meisten dieser Verbindungen führen zu einer Entkoppelung der oxidativen Phosphorylierung und somit zu einem Absterben der Egel aufgrund eines Energiemangels (McKELLAR u. KINABO 1991, UNGEMACH 1999). Mit Ausnahme der Benzimidazole sind Fasciolizide

uneingeschränkt bei tragenden Tieren einsetzbar. Die Anreicherung im Leberparenchym und die langsame, vorwiegend biliäre Ausscheidung machen die Beachtung langer Wartezeiten erforderlich. Teilweise besteht für die Präparate keine Zulassung für milchliefernde Tiere. Die bestandsweise Leberegelbekämpfung muß sich demnach meistens auf die Jungtiere und trockenstehenden Kühe beschränken (WEICHEL 1987, GRÄFNER 1989, UNGEMACH 1999). Die einzelnen fasciolizid wirkenden Substanzen sollen in den folgenden Kapiteln dargestellt werden. Die Auswahl beschränkt sich auf die Wirkstoffe, die nach KLUGE u. UNGEMACH (2000) in Deutschland zugelassen sind.

(29)

2.5.1.1. Closantel

Closantel ist in Deutschland als 5%ige Suspension unter dem Namen Flukiver® zur oralen Anwendung beim Rind zugelassen. Adulte Leberegel werden bei einer Dosis von 10 mg Closantel / kg KGW zuverlässig bekämpft. In einem Feldversuch konnten BAUER et al. (1996) mit dieser Dosierung bei Kühen eine Reduktion der Ausscheidung von Fasciola-Eiern um 82%, 88% und 94% nach zwei, vier und sechs Wochen p. appl.

beobachten. Versuche an Mäusen haben ergeben, daß es bei einer Dosis von 25 mg Closantel / kg KGW zu einem signifikanten Rückgang der Egel in den Lebern kommt (SHOOP et al. 1995). Gegen immature Stadien ist beim Rind ab der 6. Woche eine Teilwirkung vorhanden. Um die Wirkung auf die jungen Egel zu steigern, kann die Dosis auf bis zu 60 mg / kg erhöht werden. Closantel hat eine Halbwertszeit von zwei bis drei Wochen und somit eine lang anhaltende Wirkung. Tiere, die der Milchgewinnung dienen, sind von der Behandlung auszuschließen. Die Wartezeit für eßbare Gewebe beträgt 28 Tage (JANSSEN GMBH 1996, UNGEMACH 1999, KLUGE u. UNGEMACH 2000).

2.5.1.2. Oxyclozanid

Dieses Salizylanilid ist zur Anwendung an laktierenden Kühen zugelassen. Die

Wirksamkeit ist auf die adulten Leberegelstadien in den Gallengängen beschränkt, die jungen Parasiten werden nur unbefriedigend erfaßt. In einem Versuch an Milchkühen in Australien fanden SPENCE et al. (1992) einen signifikanten (p < 0,01) Rückgang von Eiern von F. hepatica bei behandelten Milchkühen gegenüber den unbehandelten

(30)

Kontrolltieren. Dabei erhielten die Kühe 7,5 mg Fenbendazol / kg KGW (Panacur®) und eine Kombination aus 7,5 mg Levamisol / kg KGW und 15 mg Oxyclozanid / kg KGW (Nilzan LV®). Diese Behandlung wurde im März, Mai und August eines Jahres

durchgeführt. Die Milchleistung der behandelten Tiere lag um 4,8% über der der unbehandelten Kühe. Resistenzen gegen Oxyclozanid sind nicht bekannt. Die vom Hersteller angegebene Dosierung beträgt einmalig 10 mg / kg KGW. Die Wartezeit für eßbare Gewebe beträgt 14 Tage und für Milch vier Tage (McKELLAR u. KINABO 1991;

BOEHRINGER INGELHEIM VETMEDICA GMBH 1996, UNGEMACH 1999).

2.5.1.3. Rafoxanid

Dieser Wirkstoff gehört zu der Gruppe der Salicylanilide. In Deutschland ist er unter dem Handelsnamen Ursovermit® im Verkehr. Sein Wirkungsspektrum erstreckt sich auf die adulten Leberegel und auf die jungen Stadien über sechs Wochen Alter. Gegen vier Wochen alte Egel besteht noch eine 50%ige Teilwirkung. Die Dosierung beträgt 7,5 – 10 mg/kg KGW. Das Medikament wird als 2,5%ige Suspension oral verabreicht. Rafoxanid ist für die Anwendung bei laktierenden Tieren nicht zugelassen. Die Wartezeit für eßbare Gewebe beträgt 28 Tage (McKELLAR u. KINABO 1991; UNGEMACH 1999, KLUGE u.

UNGEMACH 2000, SERUM-WERK BERNBUG AG 2001).

(31)

2.5.1.4. Albendazol

Albendazol gehört zu der Wirkstoffgruppe der Benzimidazole und befindet sich unter der Bezeichung Valbazen® im Verkehr. Die 10%ige Suspension kann in der Dosierung 7,5 mg Albendazol / kg KGW gegen Nematoden und in der Dosierung

10 mg Albendazol / kg KGW gegen den Großen Leberegel eingesetzt werden. Die Wirkung auf adulte Stadien von F. hepatica liegt bei dieser Dosierung zwischen 50 und 100%. Leberegel unter sechs Wochen werden nur zu ca. 25% abgetötet. Diese Angaben werden von verschiedenen Autoren bestätigt (Tabelle 1).

Tabelle 1: Angaben verschiedener Autoren zur Wirksamkeit von Albendazol gegen Fasciola hepatica

Albendazol Dosierung Wirkung gegen F. hepatica

KILGORE et al. (1985):

10 mg / kg KGW 91,4 %

gegen immature Egel 77,0 %

gegen die Gesamtheit aller Entwicklungsstadien DORCHIES et al. (1992):

10 mg / kg KGW 10 mg / kg KGW

2 x im Abstand von 2 Monaten

85,0 % 96,2 %

CRAIG et al. (1992):

10 mg / kg KGW als Drench 10 mg / kg KGW als Futter-Prämix

91,4 % 82,9 % KAPLAN (1994):

10 mg / kg KGW 76-92 %

(32)

Nach ANDRESEN (1984) führte eine Behandlung von Kühen am Tag des Abkalbens mit 10 mg Albendazol / kg KGW in der nachfolgenden Laktation zu einem Anstieg der

Milchleistung um 100 bis 250 Liter. Aufgrund parasitologischer Erhebungen bestand in diesem Versuchsansatz keine Notwendigkeit für eine Behandlung, und es lagen auch keine Anzeichen für das Vorhandensein von F. hepatica vor. Der Autor führt diese Leistungsverbesserung auf eine positive Wirkung auf das aufgrund der mit der Geburt verbundenen Streßsituation gestörte Wirt-Parasit-Verhältnis zurück. WETZEL (1984) empfiehlt eine Dosierung von 2,5 mg Albendazol / kg KGW über mehrere Tage, um die Jungegel abzutöten und so die Leberinvasion zu verhindern. Wegen seiner

embryotoxischen Eigenschaften darf Albendazol nicht im ersten Monat der Trächtigkeit eingesetzt werden. Die Wartezeit beträgt für Milch fünf Tage und für eßbare Gewebe 28 Tage (PFIZER GMBH 1998, UNGEMACH 1999).

2.5.1.5. Triclabendazol

Dieses Benzimidazol wirkt nicht gegen Nematoden, sondern ausschließlich gegen Trematoden. Sein Wirkungsmechanismus ist nicht genau bekannt. Anders als die bisher besprochenen Substanzen bewirkt Triclabendazol nicht die Entkoppelung der oxidativen Phosphorylierung, sondern es hemmt in den Leberegeln die Kolchizinbindung und die Freisetzung proteolytischer Enzyme (HOLTMANN et al. 1990).

Triclabendazol ist unter dem Namen Fasinex® seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland zugelassen. Es besteht eine gleichzeitige Wirkung gegen adulte und sehr junge

(33)

Leberegel (McKELLAR u. KINABO 1991). Der Hersteller empfiehlt eine Dosierung von 12 mg Triclabendazol / kg KGW (BOEHRINGER INGELHEIM VETMEDICA GMBH 1999). In einer Untersuchung von CRAIG u. HUEY (1984) reichte bei Kälbern ein Dosis von 6 mg Triclabendazol / kg KGW aus, um bei Kälbern eine 100%ige Abtötung von ausgewachsenen Leberegeln zu erreichen. Eine Dosis von 12,5 mg Triclabendazol / kg KGW bewirkt nach UNGEMACH (1999) eine Abtötung von einer Woche alten

Entwicklungsstadien von F. hepatica. Triclabendazol eignet sich somit zur Bekämpfung der Fasciolose in ihrer akuten und chronischen Form (UNGEMACH 1999).

Triclabendazol kann Tieren jeden Alters und auch tragenden Tieren verabreicht werden.

Die Wartezeit beträgt für eßbare Gewebe 50 Tage. Tiere, deren Milch für den

menschlichen Verzehr bestimmt ist, sind von der Behandlung auszuschließen. Aufgrund der langen Wartezeit und mit Hinblick auf das Anwendungsverbot bei milchliefernden Tieren, ist auch bei Färsen in den letzten zwei Monaten der Trächtigkeit sowie bei Kühen in der Zeit des Trockenstehens von einer Behandlung abzusehen (BOEHRINGER

INGELHEIM VETMEDICA GMBH 1999, KLUGE u. UNGEMACH 2000).

2.5.1.6. Strategischer Einsatz von Fascioliziden

Die Behandlung der Rinder gegen den Großen Leberegel konzentriert sich im

Wesentlichen auf eine Behandlung 2 bis 3 Monate nach dem Aufstallen im Herbst. Zu diesem Zeitpunkt sind die letzten Egel, mit denen sich die Tiere auf der Weide noch angesteckt haben können, so weit entwickelt, daß die zur Verfügung stehenden Medikamente eine gute Eliminierung der Parasiten bewirken können (KAPLAN 1994,

(34)

BAUER et al. 1996). Ziel der Behandlung ist es, zum einen die Wurmbürde im Tier zu verringern, und zum anderen die Kontamination der Weiden mit Leberegeleiern in der kommenden Weidesaison zu verhindern. In Gebieten mit starkem Infektionsdruck kann die Behandlung im Herbst durch eine zweite Behandlung im Sommer ergänzt werden.

Dadurch werden die Egel, mit denen sich die Tiere im Frühjahr nach dem Weideaustrieb infiziert haben, abgetötet, und die Anreicherung von Leberegeleiern auf der Weide wird vermindert (WETZEL 1984). Wird die Herbstbehandlung mit dem Wirkstoff Closantel durchgeführt, halten BAUER et al. (1996) eine weitere Behandlung im darauf folgenden Sommer für unwirtschaftlich, da das Closantel zu einer nachhaltigen Eliminierung der Egel führt und somit kaum Parasiten überleben, die im Folgejahr eine

Weidekontamination bewirken können. Es ist somit mit einer Sommerbehandlung kaum ein zusätzlicher Effekt zu erzielen. Bei den Kühen kommt aufgrund der

Rückstandsproblematik nur eine Behandlung während der Trockenstehzeit bis zum Tag des Abkalbens in Frage (ANDRESEN 1984, WEICHEL 1987).

2.5.2. Sonstige Maßnahmen

Neben der direkten Bekämpfung des Großen Leberegels bedarf es zur Verhinderung der Fasciolose auch weiterer Maßnahmen, die es zum Ziel haben, den Kontakt zwischen End- und Zwischenwirt zu verringern. So muß versucht werden, durch Melioration und weidehygienische Maßnahmen die Schneckenpopulation zu verkleinern oder ganz auszurotten (GRÄFNER 1992). Wo das nicht möglich ist, müssen die Weidetiere durch Zäune von Tümpeln und langsam fließenden Gewässern ferngehalten werden

(MEHLHORN 1993). In den Gebieten, in denen Rinder mit Schafen zusammen auf den

(35)

selben Weiden gehalten werden, ist darauf zu achten, daß die Schafe ebenfalls gegen F.

hepatica behandelt werden oder von den Rindern getrennt werden (RUNGE 1992).

(36)

3. Material und Methode

3.1. Datenerfassung

Am Schlachthof der Premiumfleisch AG in Zeven wurden in der Zeit vom 1. Juli 1998 bis zum 22. Juli 1999 während des Schlachtprozesses diejenigen Rinder erfaßt, die mit dem Großen Leberegel (Fasciola hepatica) befallen waren. Die Einstufung der Tiere erfolgte in „befallen“ und „nicht befallen“. Für einen Leberegel-positiven Befund mußten in den Gallengängen makroskopisch Parasiten nachweisbar sein. Das Merkmal „verdickte Gallengänge“ war nicht ausreichend. Die befallenen Tiere wurden am Schlachtband gekennzeichnet. Bei der anschließenden Klassifizierung und EDV-Erfassung wurde dem betreffenden Datensatz der Vermerk „Leberegel“ zugefügt.

In den jeweiligen Datensätzen wurden folgende Parameter festgehalten:

• Kalenderwoche der Schlachtung

• Kategorie

• Fleischigkeitsklasse

• Fettgewebsklasse

• Schlachtkörpergewicht

• Herkunftsbetrieb mit Postleitzahl, Ort, Nachname (teilweise auch Vorname)

• Ohrmarke

Des Weiteren wurde jedem Tier eine individuelle Schlachtnummer zugeteilt.

Die Einteilung der Schlachtkörper erfolgte in das EG-Handelsklassenschema vom 1.1.1983 (BACH u. DÜNKEL 1993). Die Definitionen sind in Tabelle 2 dargestellt.

(37)

Tabelle 2: Schlachtkörperkategorien nach BACH u. DÜNKEL 1993

Kategorie Bezeichnung Beschreibung

Kalbfleisch KA Fleisch von Tieren mit

einem Zweihälftengewicht bis zu 150 kg mit

Kalbfleischeigenschaften

Jungrindfleisch JR Fleisch von anderen nicht

ausgewachsenen

männlichen und weiblichen Tieren

Jungbullenfleisch A Fleisch von

ausgewachsenen jungen männlichen nicht kastrierten Tieren von weniger als zwei Jahren

Bullenfleisch B Fleisch von anderen

ausgewachsenen männlichen Tieren

Ochsenfleisch C Fleisch von

ausgewachsenen männlichen kastrierten Tieren

Kuhfleisch D Fleisch von

ausgewachsenen weiblichen Tieren, die bereits gekalbt haben

Färsenfleisch E Fleisch von anderen

ausgewachsenen weiblichen Tieren

In der Zeit vom 31. Mai bis zum 10. Juni 1999 kam es zu einer technisch bedingten Unterbrechung der Erfassung der infizierten Tiere. Die in diesem Zeitraum

geschlachteten Tiere wurden nicht in die Auswertung einbezogen.

Für die Leberegel-positiven Tiere wurden zusätzlich, soweit vorhanden, folgende Parameter aus den Begleitpapieren erhoben:

(38)

• Geburtsdatum

• Datum der Einstellung in den Herkunftsbetrieb (wenn dieser nicht identisch mit dem Zuchtbetrieb war)

• Zuchtbetrieb mit Postleitzahl, Ort, Nachname (teilweise auch Vorname)

3.2. Statistische Auswertung

Die Datenerfassung erfolgte in einer Microsoft Access® Datenbank. Bei den

Datenbankabfragen wurden die Ergebnisse mit zwölf Dezimalstellen dargestellt. Die weitere Verarbeitung der aus der Datenbank gewonnenen Werte sowie deren grafische Darstellung erfolgten mit Microsoft Excel®. Hierbei wurden die Ergebnisse auf zwei Dezimalstellen gerundet.

3.3. Beschreibung einzelner Landkreise

Anhand der Postleitzahlen und der Ortsnamen wurden die geschlachteten Tiere den jeweiligen Landkreisen zugeordnet. In der Auswertung wurden die Kreise mit den auf den Kfz-Kennzeichen verwendeten Abkürzungen bezeichnet. An die Veterinärämter von 23 Landkreisen wurde der in Abbildung 1 wiedergegebene Fragebogen verschickt.

Anhand der Ergebnisse der Befragung wurden die Landkreise für die statistische Auswertung gruppiert.

(39)

Die befragten Landkreise wurden unter folgenden Aspekten ausgesucht:

1. Aus diesen Kreisen stammte der größte Teil der ausgewerteten Tiere (96,45%) 2. Die viehstarken Gebiete Nordniedersachsen werden nahezu lückenlos beschrieben.

3. Diese Kreise hängen räumlich zum größten Teil zusammen

Auf die eingehende Betrachtung der übrigen Landkreise wurde aufgrund der geringen Menge angelieferter Tiere (max. n = 145) und dem teilweise fehlenden räumlichen Zusammenhang verzichtet.

(40)

Landkreis Wurde in Ihrem

Kreisgebiet bis Juli 1999 flächendeckend

Leberegelbekämpfung betrieben?

Ja Nein, nie

Nein, aber bis ...

Wann im Jahr wurden die Maßnahmen

durchgeführt?

Welches Medikament wird (wurde)

eingesetzt?

für die Rinder :

für die Laktierenden :

Wird (wurde) die Maßnahme flächendeckend angenommen?

Ja, freiwillig

Ja, weil Durchführung angeordnet ist Nein nur zu ...%

Können Sie mir Zahlen zur Befallshäufigkeit mit F. hepatica in Ihrem Kreisgebiet oder über die Effekte Ihrer

durchgeführten Maßnahmen zur Verfügung stellen?

ja, liegen bei

ja, bitte rufen Sie uns an

Tel. ...

nein

Wie ist die

Bodengestaltung in Ihrem Kreisgebiet?

Vorwiegend Marsch und Moor Vorwiegend Geest

Marsch und Geest zu gleichen Teilen Sonstiges: ...

...

...

(bitte Angaben machen)

Datum: Unterschrift:

Abbildung 1: Fragebogen zur Bekämpfung von F. hepatica in den Landkreisen

(41)

4. Ergebnisse

4.1. Zeitlicher Verlauf

Der Beobachtungszeitraum erstreckte sich vom 1. Juli 1998 bis zum 23. Juli 1999. Am Schlachthof der Premiumfleisch AG in Zeven wurden in dieser Zeit insgesamt 32623 Rinder geschlachtet.

Die Anzahl der auswertbaren Schlachtungen je Monat wird in Abbildung 2 dargestellt. Da der Juli 1999 nicht bis zum Monatsende erfaßt wurde, weist dieser Monat mit 1967 ausgewerteten Tieren deutlich weniger auf als der Monat Juli des Vorjahres (2245 ausgewertete Tiere). In der Zeit vom 31. Mai bis zum 10. Juni 1999 kam es zu einer technisch bedingten Unterbrechung der Erfassung der infizierten Tiere. Die in diesem Zeitraum geschlachteten Tiere wurden nicht in die Auswertung einbezogen. Die Zahl der ausgewerteten Schlachtungen verringert sich somit im Mai 1999 von ursprünglich 2367 auf 2297 und im Juni 1999 von 2621 auf 1412. Dieser Umstand ist in Abbildung 2 bereits berücksichtigt.

(42)

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500

Jul 98

Aug 98

Sep 98

Okt 98

Nov 98

Dez 98

Jan 99

Feb 99

Mrz 99

Apr 99

Mai 99

Jun 99

Jul 99 Schlachtmonat

Anzahl geschlachteter Tiere

Abbildung 2: Anzahl der geschlachteten und auswertbaren Tiere je Schlachtmonat

Bei 356 der insgesamt 32623 während des Beobachtungszeitraumes geschlachteten Tiere war F. hepatica nachweisbar. Dies entspricht einem Anteil von 1,09%. Für einen Leberegel-positiven Befund mußten in den Gallengängen makroskopisch Parasiten erkennbar sein. Das Merkmal „verdickte Gallengänge“ war nicht ausreichend. Den höchsten Prozentsatz befallener Tiere (1,88%) wies der Monat Juli 1999 mit 37 befallenen von insgesamt 1967 Tieren auf. Der niedrigste Prozentsatz (0,42%) lag im November 1998 mit 12 befallenen von insgesamt 2841 Tieren vor (s. Abbildung 3).

(43)

0 ,0 0 % 0 ,2 0 % 0 ,4 0 % 0 ,6 0 % 0 ,8 0 % 1 ,0 0 % 1 ,2 0 % 1 ,4 0 % 1 ,6 0 % 1 ,8 0 % 2 ,0 0 %

Ju l 9 8

A u g 9 8

S e p 9 8

O kt 9 8

N o v 9 8

D e z 9 8

Ja n 9 9

F e b 9 9

M rz 9 9

A p r 9 9

M a i 9 9

Ju n 9 9

Ju l 9 9 S c h la c h tm o n a t

Anteil F. hepatica-positiver Tiere

Abbildung 3: Anteil der makroskopisch mit F. hepatica befallenen Tiere je Schlachtmonat

In Abbildung 4 ist die Anzahl der verschiedenen Schlachtkategorien über die Monate dargestellt. Den weitaus größten Anteil (99,66%) der angelieferten Tiere machten Färsen, Kühe, Jungbullen und Ochsen aus. Kälber, Jungrinder und Bullen kamen nur in geringen Stückzahlen zur Schlachtung. Sie sind in der Abbildung deshalb als „Sonstige“

zusammengefaßt.

(44)

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600

Jul 98

Aug 98

Sep 98

Okt 98

Nov 98

Dez 98

Jan 99

Feb 99

Mrz 99

Apr 99

Mai 99

Jun 99

Jul 99 Monat

Anzahl

Jungbullen Kühe Färsen Ochsen Sonstige Abbildung 4: Anzahl geschlachteter Tiere je Monat und

Schlachtkörperkategorie

Sonstige = Kälber, Jungrinder und Bullen

4.2. Landkreise

Während des Beobachtungszeitraumes wurden 32623 Tiere aus insgesamt 58 Landkreisen am Schlachthof angeliefert. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche

Anlieferungsmenge von 562,47 Tieren je Landkreis. Wie aus Tabelle 3 ersichtlich, trugen die Landkreise mit den 23 höchsten Anlieferungsmengen über den

Beobachtungszeitraum 96,45% der insgesamt geschlachteten Tiere bei. Von den insgesamt mit dem Großen Leberegel befallenen Tieren stammten 99,44% aus diesen Landkreisen.

(45)

Tabelle 3: Verteilung der angelieferten und ausgewerteten Tiere auf die einzelnen Landkreise (absolut und relativ)

* relativ zu allen angelieferten Tieren

** relativ zu allen infizierten Tieren

angelieferte Tiere mit F. hepatica infizierte Tiere Landkreis

absolut relativ* absolut relativ**

ROW 12543 38,45% 84 26,30%

CUX 3956 12,13% 62 17,42%

AUR 2142 6,57% 49 13,76%

STD 1984 6,08% 39 10,96%

EL 1492 4,75% 2 0,56%

VER 1381 4,23% 13 3,65%

SFA 1277 3,91% 23 6,46%

CLP 878 2,69% 3 0,84%

WST 666 2,04% 6 1,69%

OS 637 1,95% 1 0,28%

OHZ 630 1,93% 4 1,12%

WTM 540 1,66% 23 6,46%

BÖ 484 1,48% 0 0,00%

UE 449 1,38% 0 0,00%

ST 350 1,07% 0 0,00%

LER 341 1,05% 19 5,34%

OL 324 0,99% 2 0,56%

TF 314 0,96% 1 0,28%

CE 269 0,82% 0 0,00%

WL 262 0,80% 6 1,69%

VEC 187 0,57% 2 0,56%

EMD 181 0,55% 11 3,09%

FRI 177 0,54% 4 1,12%

31464 96,45% 354 99,44%

Sonstige (n=35) Landkreise

1159 3,55% 2 0,56%

Summe Gesamt

32623 100,00% 356 100,00%

Diese 23 Landkreise wurden für Vergleiche auf Kreisebene herangezogen. Die Grenze hinter dem letzten berücksichtigten Landkreis Friesland wurde willkürlich gezogen. Aus diesem Landkreis wurden während des Beobachtungszeitraumes 177 Tiere

geschlachtet, die übrigen Landkreise lieferten nur 145 und weniger Tiere. Auf Aussagen

(46)

auf Landkreisebene wurde bei diesen Landkreisen aufgrund der geringen Datenmengen verzichtet.

Von den insgesamt angelieferten Tieren waren 1,09% mit dem Großen Leberegel befallen. Von den einzelnen Kategorien zeigten die Kühe und Ochsen die höchsten Prävalenzen. Die durchschnittliche Befallsrate bei der Gesamtheit der Färsen, Kühe und Ochsen („Weidetiere“) betrug 1,98% (Tabelle 4).

Tabelle 4: Anteile der Tiere mit F. hepatica-Befall

F. hepatica makroskopisch nachweisbar Kategorie angelieferte

Tiere absolut relativ

insgesamt Kälber Jungrinder Färsen Kühe Jungbullen Bullen Ochsen

„Weidetiere“

32623 12 19 3271 11713 16116 80 1412 16396

356 0 0 44 239 30 1 42 325

1,09%

0,00%

0,00%

1,35%

2,04%

0,19%

1,25%

2,97%

1,98%

Betrachtet man in Tabelle 5 die durchschnittlichen Schlachtkörpergewichte aller angelieferten Tiere, läßt sich feststellen, daß die Leberegel-befallenen Tiere 6,08%

weniger gewogen haben. Lediglich bei den Kühen und Ochsen war bei den positiven Tieren ein Mehrgewicht zu beobachten. Dieses führte ebenfalls zu einem höheren Schlachtkörpergewicht bei der Gesamtheit der auf der Weide gehaltenen Färsen, Kühen und Ochsen („Weidetiere“).

(47)

Tabelle 5: Durchschnittliche Schlachtkörpergewichte [kg]

Kategorie durchschnittliches Schlachtkörpergewicht [kg]

Abweichung mit Leberegelbefall ohne F. hepatica mit F. hepatica

n kg n kg

insgesamt Kälber Jungrinder Färsen Kühe Jungbullen Bullen Ochsen

„Weidetiere“

32267 12 19 3227 11474 16086 79 1370 16071

331,49 97,05 132,14 294,46 300,97 359,46 516,64 340,05 302,99

356 0 0 44 239 30 1 42 325

311,34

285,65 304,76 346,43 475,80 346,70 307,59

-6,08%

- - -2,99%

+1,26%

-3,62%

-7,90%

+1,95%

+1,52%

Die Einstufung der Schlachtkörper erfolgte vorwiegend in die Fleischigkeitsklassen R bis P und die Fettgewebeklassen 1 bis 3. Bei den mit F. hepatica befallenen Tieren läßt sich eine Verschiebung in der Einstufung zu den Fleischigkeitsklassen O und P feststellen.

Demnach waren im Durchschnitt bei den befallenen Tieren die Muskelpartien weniger gut ausgebildet als bei den negativen Tieren. Bei der Einstufung in die

Fettgewebeklassen liegt eine leichte Verschiebung zu der Klasse 1 vor, was für eine etwas geringere Fettabdeckung des Schlachtkörpers bei den Fasciola-befallenen Tieren spricht (Tabelle 6).

(48)

Tabelle 6: Einstufung der Schlachtkörper in die Fleischigkeitsklassen [E bis P] und Fettgewebeklassen [1 bis 5]

ohne Leberegelbefall mit Leberegelbefall absolut relativ absolut relativ

Differenz

%-Punkte mit Befall Fleischigkeits-

klasse E U R O P

16 1520 9007 16664 5060

0,05%

4,71%

27,91%

51,64%

15,68%

0 7 65 205 79

0,00%

1,97%

18,26%

57,58%

22,19%

-0,05 -2,74 -9,65 +5,94 +6,51 Fettgewebe-

klasse 1 2 3 4 5

2839 5801 21311 2290 26

8,80%

17,98%

66,05%

7,10%

0,08%

48 52 231 22 3

13,48%

14,61%

64,89%

6,18%

0,84%

+4,68 -3,37 -1,16 -0,92 +0,76

Die „Weidetiere“ wurden ebenfalls überwiegend in die Fleischigkeitsklassen R bis P und die Fettgewebeklassen 1 bis 3 eingestuft. Bei den befallenen Tieren konnte eine leichte Verschiebung von den Fleischigkeitsklassen O und P zu den Klassen E bis R festgestellt werden. Demnach wiesen Schlachtkörper der Leberegel-positiven Tiere eine etwas bessere Muskelfülle auf. Die Unterschiede zwischen den Fettgewebeklassen sind ebenfalls nicht hoch und lassen keine Tendenz erkennen (Tabelle 7).

(49)

Tabelle 7: Einstufung der Schlachtkörper der „Weidetiere“ in die

Fleischigkeitsklassen [E bis P] und Fettgewebeklassen [1 bis 5]

ohne Leberegelbefall mit Leberegelbefall absolut relativ absolut relativ

Differenz

%-Punkte mit Befall Fleischigkeits-

klasse E U R O P

0 67 1781 10149 4074

0,00 0,42 11,08 63,15 25,35

0 2 46 200 77

0,00 0,62 14,15 61,54 23,69

±0 +0,20 +3,07 -1,61 -1,66 Fettgewebe-

klasse 1 2 3 4 5

2706 2070 9397 1874 24

16,84 12,88 58,47 11,66 0,15

48 42 210 22 3

14,77 12,92 64,62 6,77 0,92

-2,07 +0,04 +6,15 -4,89 +0,77

4.3. Auswertung der Fragebögen

4.3.1. Leberegelbekämpfung

Von den 23 befragten Veterinärämtern haben 21 den Fragebogen ausgefüllt. Bei zwei Veterinärämtern mußten die Informationen telefonisch eingeholt werden. 14 Landkreise gaben an, in ihrem Kreisgebiet bis Ende Juli 1999 (dem Ende des

Beobachtungszeitraumes) niemals flächendeckende

Leberegelbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt zu haben. In acht Landkreisen lagen die durchgeführten Maßnahmen bereits einige Zeit (3 bis 30 Jahre) zurück. Einer der

(50)

befragten Landkreise führte aktuell eine flächendeckende Leberegelbekämpfung durch (Tabelle 8).

Tabelle 8: Angaben der Veterinärämter zu Bekämpfungsmaßnahmen (Stand: Ende Juli 1999)

Bekämpfung Landkreis angelieferte Tiere

Ja ROW 12543

Nein, niemals AUR

BÖ CLP CUX EMD FRI LER SFA STD TF UE VEC VER WTM Insgesamt

2142 484 878 3956 181 177 341 1277 1984 314 449 185 1381 540 14291 CE

EL OHZ OL OS ST WL WST

bis ca. 1975 bis 1987

bis Anfang der 70er Jahre bis 1996

bis 1984 1966-1974 bis 1980 bis 1986

269 1492 630 324 637 350 363 666 Nein, nur in der

Vergangenheit

Insgesamt 4630

Nein gesamt 18921

(51)

4.3.2. Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen

Von den acht befragten Landkreisen, die in der Vergangenheit flächendeckend

Leberegelbekämpfung betrieben haben, machten vier in ihren Antworten Angaben zur praktischen Durchführung dieser Maßnahmen. Außerdem lagen Angaben aus dem Kreis Rotenburg (Wümme) vor, in dem zur Zeit der Datenerfassung immer noch die

flächendeckende Leberegelbekämpfung unterstützt wurde.

4.3.2.1. Landkreis Celle

Im Landkreis Celle wurden die Rinder im Spätsommer mit Niclofolan (Bilevon®)

behandelt. Bei den Kühen fand keine Leberegelbekämpfung statt. Die Maßnahme wurde flächendeckend durchgeführt, weil sie über das zuständige Veterinäramt und das

Kuratorium zur Tierseuchenbekämpfung angeordnet wurde.

4.3.2.2. Landkreis Oldenburg

In diesem Landkreis wurde die Leberegelbekämpfung mit Bromfenofos (Acedist®) und Rafoxanid (Raniden®) durchgeführt. Die Verabreichung erfolgte einmal im Winter und einmal im Frühjahr an die Rinder. Kühe wurden nicht behandelt. Die Maßnahme wurde auf freiwilliger Basis initiiert und flächendeckend von den Landwirten angenommen.

(52)

4.3.2.3. Landkreis Osnabrück

Die Bekämpfung der Leberegel fand ausschließlich bei den Rindern statt. Zum Einsatz kamen Acedist®-Tabletten (Wirkstoff: Bromfenofos). Die Bekämpfung wurde nicht flächendeckend durchgeführt. Eine rückwirkende Schätzung der Akzeptanz war dem Veterinäramt nicht möglich.

4.3.2.4. Landkreis Ammerland

Hier wurden die Rinder in der Zeit vor Weihnachten (bis zum 15.12.) mit Bromfenofos (Acedist®) auf freiwilliger Basis behandelt. Bei den Kühen wurde keine

Leberegelbekämpfung betrieben. Die Maßnahme wurde von ca. 80% der Betriebe akzeptiert.

4.3.2.5. Landkreis Steinfurt

Das Veterinäramt Steinfurt konnte keine Angaben mehr zu den durchgeführten

Bekämpfungsmaßnahmen machen. Aus der Literatur (WEICHEL 1987) ist ersichtlich, daß die Behandlung einmal ca. 6 Wochen nach dem Aufstallen und einmal im Mai

(53)

durchgeführt wurde. Die Akzeptanz lag anfänglich bei 97%, später noch höher. Die verwendeten Präparate wurden nicht genannt.

4.3.2.6. Landkreis Rotenburg (Wümme)

Dieser Landkreis ist in dieser Untersuchung der einzige, in dem während des

Beobachtungszeitraumes eine freiwillige gesteuerte Leberegelbekämpfung durchführt wurde. Eingesetzt wurden Albendazol (Valbazen® 10%) bei den Rindern und

Oxyclozanid (Diplin®) bei den laktierenden Kühen. Die Bekämpfung erfolgte in der Stallperiode (bis zum 15.12.). Die Maßnahmen wurden in der Vergangenheit

flächendeckend akzeptiert. Mittlerweile ist die Teilnahme der Betriebe rückläufig. Es wurden schätzungsweise noch ca. 18% der in Frage kommenden Tiere erreicht.

4.3.3. Bodengestaltung

Von den 23 befragten Landkreisen machten 17 Angaben zu den vorherrschenden Bodenverhältnissen in ihrem Kreisgebiet. Elf Landkreise (CUX, FRI, LER, OL, ROW, STD, VEC, VER, WL, WST, WTM) stuften ihren Standort so ein, daß feuchte Gebiete (Marsch und Moor) sowie Geest zu etwa gleichen Teilen vorkommen. Vier Landkreise (CE, CLP, EL, UE) gaben an, vorwiegend ein Geeststandort zu sein. Als vorwiegender Marschstandort ist das der Stadt Emden zugehörige Gebiet einzuordnen. Im Landkreis

(54)

Osnabrück findet man aufgrund des Überganges zu den Mittelgebirgen verschiedene Bodenprofile. Neben Moor und Geest kommen auch tonige Standorte vor.

4.4. Vergleich der Landkreise mit und ohne Leberegelbekämpfung

In diesem Vergleich werden der Landkreis, der im Beobachtungszeitraum

Leberegelbekämpfung betrieben hat (ROW), und die Landkreise, die keine Bekämpfung betrieben haben (als Gesamtheit) gegenübergestellt.

4.4.1. Anteil der Tiere mit Leberegelbefall

Im Kreisgebiet Rotenburg (Wümme), dem Landkreis mit flächendeckender Leberegelbekämpfung, betrug der Anteil der Tiere, bei denen F. hepatica bei der

Schlachtung nachweisbar war, 0,67% von insgesamt 12543 angelieferten Tieren. In den Kreisen, in denen keine Bekämpfung durchgeführt wurde, wiesen 270 von 18921

angelieferten Tieren den Großen Leberegel auf. Dies entspricht einem Anteil von 1,43%.

Betrachtet man Kühe und Ochsen, bei denen ein hohes Maß an Weidegang unterstellt werden darf, für sich, so wird der Unterschied noch deutlicher. Kühe im Kreis Rotenburg (Wümme), die regelmäßig gegen den Großen Leberegel behandelt wurden, waren zu 0,99% befallen. Bei den Kühen aus den Landkreisen, die nie Leberegelbekämpfung betrieben haben oder deren Bekämpfungsmaßnahmen in der Vergangenheit lagen, lag

(55)

der Anteil der befallenen Tiere bei 2,89%. Bei den Ochsen waren mit Bekämpfung 0,66%

und ohne Bekämpfung 4,83% befallen.

Bei den Jungbullen handelt es sich um die bis zu zwei Jahre alten intensiv gemästeten männlichen Tiere. Hier herrschen Stallhaltung und konserviertes Futter (Mais- und Grassilagen) vor. Bei dieser Haltungsform ist der Unterschied zwischen dem Landkreis mit Leberegelbekämpfung (0,29% befallene Tiere) und den Landkreisen ohne

Leberegelbekämpfung (0,14% befallene Tiere) gering.

Ebenfalls gering mit 1,30% und 1,47% makroskopisch befallenen Tieren ist der

Unterschied bei den Färsen (Tabelle 9). Die Färsenaufzucht wird von den verschiedenen Betrieben in beiden betrachteten Gebieten sowohl auf der Weide wie auch im Stall betrieben. Die Verteilung der verschiedenen Schlachtkörperkategorien innerhalb der hier betrachteten Gruppen ist in Tabelle 10 dargestellt. Sie weist zwischen den Landkreisen mit und ohne Leberegelbekämpfung keine auffälligen Unterschiede auf.

(56)

Tabelle 9: Anteil der Tiere mit makroskopisch nachweisbarem Befall mit F. hepatica in Landkreisen mit (ROW) und ohne

Leberegelbekämpfung (alle anderen Kreise)

F. hepatica makroskopisch nachweisbar

Bekämpfung Kategorie angelieferte Tiere

absolut relativ

ja insgesamt

Kälber Jungrinder Färsen Kühe Jungbullen Bullen Ochsen

12543 6 10 1306 4655 5942 20 604

84 0 0 17 46 17 0 4

0,67%

0,00%

0,00%

1,30%

0,99%

0,29%

0,00%

0,66%

nein insgesamt

Kälber Jungrinder Färsen Kühe Jungbullen Bullen Ochsen

18921 5 9 1835 6618 9610 58 786

270 0 0 27 191 13 1 38

1,43%

0,00%

0,00%

1,47%

2,89%

0,14%

1,72%

4,83%

Tabelle 10: Verteilung der Schlachtkörperkategorien in Landkreisen mit (ROW) und ohne Leberegelbekämpfung (alle anderen Kreise)

Bekämpfung Kategorie

ja nein

Kälber Jungrinder Färsen Kühe Jungbullen Bullen Ochsen insgesamt

0,05%

0,08%

10,41%

37,11%

47,37%

0,16%

4,82%

100,00%

0,03%

0,05%

9,70%

34,98%

50,79%

0,31%

4,15%

100,00%

(57)

Die Färsen, Kühe und Ochsen werden in einem höheren Maß auf der Weide gehalten und sind so einem höheren Infektionsrisiko gegenüber F. hepatica ausgesetzt. Faßt man diese Tiere in einer Gruppe zusammen („Weidetiere“), so ergeben sich die in Tabelle 11 dargestellten Verhältnisse. Demnach sind die vorwiegend auf der Weide gehaltenen Tiere in dem Landkreis, in dem regelmäßig gegen den Großen Leberegel vorgegangen wird, zu 1,02% makroskopisch feststellbar infiziert. Bei den Tieren aus den Landkreisen, in denen eine organisierte Bekämpfung fehlt, ist die Prävalenz bei den „Weidetieren“ mit 2,77% zwar ebenfalls niedrig, liegt aber um mehr als das 2,5fache höher als im Kreis Rotenburg (Wümme).

Tabelle 11 Anteil der „Weidetiere“ mit makroskopisch nachweisbarem Befall von F. hepatica in Landkreisen mit (ROW) und ohne

Leberegelbekämpfung (alle anderen Kreise)

F. hepatica makroskopisch nachweisbar Bekämpfung angelieferte

Tiere absolut relativ

ja 6565 67 1,02%

nein 9239 256 2,77%

Die Bildung der Kategorie „Weidetiere“ und der Vergleich dieser Kategorie zwischen den beiden Landkreis-Gruppen ist zulässig, da sich die Anteile der Färsen, Kühe und Ochsen zwischen den beiden Gruppen kaum unterscheiden (Tabelle 12).

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