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Archiv "Mitteilungen: Verlängerung von bundesmantelvertraglichen Regelungen, die bis zum 31. 12. 2006 befristet sind" (08.01.2007)

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A72 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 1–2⏐⏐8. Januar 2007

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Gegenstand der Anlage 3.1 sind auch Anhänge. Die Anhänge zu Anlage 3.1 betreffen die individuellen Werte der Kassenärztlichen Vereinigungen, die diesen gegenüber zugestellt wurden.

Anlage 3.1

Da der zeitliche Ablauf der Umsetzung des Vertragsarztände- rungsgesetzes offen ist, wird die Befristung des Teils I der Ver- tragsänderungen vom 29. Juni 2005 (Praxisgebühr: pragmati- sche Regelungen zur Durchführung des Vollstreckungsverfah- rens hinsichtlich nicht geleisteter Zuzahlung) um zunächst ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2007 verlängert. Dies gilt auch für die Fristsetzung hinsichtlich der Regelungen zur Kennzeich-

nungspflicht und der Protokollnotiz zur Umsetzung des Be- schlusses des Bundesschiedsamtes vom 8. 12. 2003. Die einzel- nen vertraglichen Regelungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Das Ratifizierungsverfahren ist eingeleitet. Die Bekanntgabe erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeich-

nung durch alle Vertragspartner. )

Verlängerung von bundesmantelvertraglichen Regelungen, die bis zum 31. 12. 2006 befristet sind

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskran- kenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bergisch Glad- bach, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die See-Krankenkasse, K. d. ö. R, Hamburg, die Knappschaft, K. d. ö. R., Bochum, – andererseits – vereinbaren, den

Bundesmantelvertrag-Ärzte

– Stand: 1. Oktober 2006 – wwiiee ffoollggtt zzuu äännddeerrnn::

1. §§ 37 Abs. 3 und 44 Abs. 6

Die Fristsetzung für die Regelungen zu den §§ 37 Abs. 3 und 44 Abs. 6 in Nr. 3 der Vereinbarung vom 22. Februar 2005 wird bis zum 30. Juni 2007 verlängert.

2. Protokollnotiz zu den §§ 37 Abs. 3 und 44 Abs. 6

In der Protokollnotiz zu den §§ 37 Abs. 3 und 44 Abs. 6 werden

die Worte „bis zum 31. Dezember 2006“ ersetzt durch die Worte

„bis zum 30. Juni 2007“.

3. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.

Berlin/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum,

den 13. Dezember 2006 )

Mitteilungen

Bekanntmachungen

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