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Amtliche

Bekanntmachungen

Nummer 391

Potsdam, 08.05.2020

Regelungen zur Durchführung der

Gremienwahlen im Sommersemester 2020 und

Änderung der Wahlordnung der

Fachhochschule Potsdam vom 27.08.2014 (ABK Nr. 256) ausschließlich zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2020

Herausgeberin: Präsidentin der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5, 14469 Potsdam

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Regelungen zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2020 Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nr. 391 vom 08.05.2020

Seite 2 von 3

Regelungen zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2020

1. Allgemein

Die Beschränkungen der Wahlordnung (WO) auf die Hochschulöffentlichkeit in Bezug auf die Wahlausschreibung, die Wahlvorschläge und das Wahlergebnis werden für diese Wahlen aufgehoben (§ 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 6 WO).

2. Wahlausschreibung

Die Wahlberechtigten werden wie üblich per E-Mail über die Durchführung der Wahlen (Wahlausschreibung) informiert. Die Wahlausschreibung wird im Internet veröffentlicht.

Dabei werden die Wahlberechtigten explizit darauf hingewiesen,

• dass die Aufstellung der Wahlvorschläge online erfolgt,

• dass sie online unter Angabe der aktuellen Postadresse Briefwahl beantragen können,

• dass unter wahlen@fh-potsdam.de individuelle Unterstützung angeboten wird, falls es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein sollte, sich in die Online-Wahlvorschläge einzutragen oder online Briefwahl zu beantragen,

• dass sie den zentralen Wahlvorstand informieren können, wenn sie eine Listenwahl beabsichtigen.

2. Verzeichnis der Wahlberechtigten

§ 11 Abs. 2 WO wird außer Kraft gesetzt. Stattdessen kann die Überprüfung einer Eintragung ins Verzeichnis der Wahlberechtigten per E-Mail beim zentralen Wahlvorstand beantragt werden.

3. Wahlvorschläge

Die Aufstellung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge erfolgt online. Hierzu werden außer Kraft gesetzt:

• § 12 Abs. 3 WO (Unterstützerunterschriften),

• § 12 Abs. 4 WO (Reihenfolge der Einzelbewerbungen),

• § 12 Abs. 5 WO (Formblätter), stattdessen Eintragung in eine vom zentralen Wahlvorstand initiierte Online-Eintragung,

• § 12 Abs. 8 bis 10 WO (sofern keine Listen eingereicht werden, werden alle Wahlvorschläge für ein Gremium in der Veröffentlichung der Wahlvorschläge alphabetisch aufgelistet),

• § 13 Abs. 1 Satz 1 WO.

4. Durchführung der Wahlhandlung

Die Wahlen werden vom 23.-25. Juni 2020, je 10 bis 15 Uhr im Foyer des Hauptgebäudes durchgeführt.

Die Wahlberechtigten werden explizit auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.

(3)

Regelungen zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2020 Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nr. 391 vom 08.05.2020

Seite 3 von 3 Änderung der Wahlordnung ausschließlich zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester

2020

Der Senat der Fachhochschule Potsdam hat am 06.05.2020 folgende Satzung zur Änderung der Wahlordnung (WO) ausschließlich zur Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2020 erlassen. Diese Änderungen gelten auch für eventuelle Wiederholungswahlen oder Nachwahlen im Wintersemester 2020, sofern die Konsequenzen der Covid-19 Pandemie weiterbestehen und die Durchführung der Gremienwahlen vor Ort zum Schutz der Hochschulmitglieder und –angehörigen nicht empfohlen werden kann.

§ 1

Änderung der Wahlordnung der Fachhochschule Potsdam vom 27.08.2014 (ABK Nr. 256)

(1) Die Beschränkungen der Wahlordnung auf die Hochschulöffentlichkeit in Bezug auf die Wahlausschreibung, die Wahlvorschläge und das Wahlergebnis werden für diese Wahlen aufgehoben (§ 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 6 WO).

(2) § 11 Abs. 2 WO: wird außer Kraft gesetzt. Die Überprüfung einer Eintragung ins Verzeichnis der Wahlberechtigten kann per E-Mail beim zentralen Wahlvorstand beantragt werden.

(3) § 12 Abs. 3 und 4 sowie 8 bis 10 werden ersatzlos außer Kraft gesetzt.

(4) § 12 Abs. 5 wird außer Kraft gesetzt. Die Eintragung der Bewerbung erfolgt online.

(5) § 12 Abs. 6 wird außer Kraft gesetzt. Die Zustimmung zur Kandidatur erfolgt durch die Absendung der Online-Kandidatur.

(6) § 13 Abs. 1 Satz 1 wird außer Kraft gesetzt.

§ 2 Inkrafttreten Diese Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

gez. Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund Präsidentin

Potsdam, den 08.05.2020

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