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Archiv "Entschädigung: Sachkundigen Kritikern angeschlossen" (05.05.1995)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

diziner zulassungsmäßig nicht möglich.

„Nach dem Stand der Wis- senschaft und Technik" ist es jedoch erforderlich, im Inter- esse des Patienten die lei- stungsfähigere Methode an- zuwenden und nicht diejeni- ge, die sich aufgrund des Vor- handenseins einer Genehmi- gung zum Umgang mit radio- aktiven Substanzen anbietet (RIA). Man darf also aus der Not keine Tugend machen.

Der tatsächlich „schon oft totgesagte RIA wird sich (lei- der) gegenüber den alternati- ven, nicht radioaktiven La- bormethoden" mittelfristig nicht „behaupten", sondern weiter zurückgedrängt wer- den..

Die Verselbständigung vorhandener nuklearmedizi- nischer Funktionsbereiche ist tatsächlich dringend erfor- derlich. Der Bedarf an Betten für die nuklearmedizinische Therapie kann allerdings niedriger angesetzt werden, wenn man für den Großteil der benignen Schilddrüsener- krankungen und die wenigen nicht die Schilddrüse betref- fenden Therapien alternative Verfahren anwenden läßt.

Die Gründung neuer nukle- armedizinischer Abteilungen ist somit meines Erachtens nicht vordringlich.. .

Prof. Dr. med. Dr. med. habil.

Ingolf G. Böttger, Sigmarin- ger Straße 18, 10713 Berlin

Wettbewerb

Zu dem Beitrag „Kassen-Konkurrenz

— Wettbewerb eröffnet Chancen auch für Ärzte" von Josef Maus in Heft 11/1995:

Logische Konsequenz

Eine Kassen-Konkurrenz hätte nur dann einen Sinn, wenn die Versicherten durch günstigere Beiträge gewor- ben werden könnten. In unse- rem Finanzierungs-System werden die sicher enormen Kosten für Werbung und

„Geschenke" an die Versi- cherten mit Sicherheit wieder bei den Arztkosten durch di-

rigistische Maßnahmen her- eingeholt. Seehofer wird's schon richten!

Sie zitieren einen Satz von Fritz Schösser, alternierender AOK-Vorsitzender auf Ar- beitnehmerseite: „Wir wollen Qualitätsstandards festlegen und dann nur noch mit den Ärzten und Krankenhäusern Verträge schließen, die diese Standards halten." Daraus er- gibt sich die logische Konse- quenz, daß der einzelne Arzt das Recht haben muß, Patien- ten von Kassen, mit denen er Ärger hat, abzulehnen oder umgekehrt, nur Patienten von solchen Kassen oder Kas- senverbänden zu behandeln, die ihm eine ihm selbst aus- reichende Bezahlung bieten.

Das würde dann wirklich zu einer Kassen-Konkurrenz führen.

Dr. med. Hans A. Kopf, Am Kreuzberg 16, 86633 Neu- burg

Verkehrsgutachter

Zu dem Varia-Beitrag „Neues Gutach- ten zur MPU — Psychologischer Leitfa- den für Verkehrsgutachter" von Alex- andra Endres in Heft 9/1995:

Menschlich entwürdi- gende Behandlung

Die Erstellung eines Leit- fadens als Grundlage für die psychologischen Gutachten

„Kraftfahreignung" ist nur zu begrüßen. Der Wildwuchs scheint zumindest hier im westlichen Westfalen immer schlimmer.

Es steht außer Frage, daß eine Alkoholfahrt zu bestra- fen ist, von mir aus sogar hart, mit dem wirksamsten Mittel, nämlich dem Führerschein- entzug. Auch hier sollte Stra- fe nicht nur Abschreckung, sondern vor allen Dingen Chance der Reintegration sein.

Nur mit den Methoden, wie hier von Psychologen und Ämtern verfahren wird, ist das Kämpfen um die Wieder- erlangung der Fahrerlaubnis mit einem Spießrutenlaufen vergleichbar. Da werden

Männer mit 30jähriger Lkw- Fahrpraxis zu einem Sicher- heitstraining bestellt: als Vor- aussetzung zur Bestätigung der Fahrsicherheit! Da müs- sen sich 50jährige von 25jährigen „anpfeifen" las- sen, weil sie wegen Zugver- spätung fünf Minuten zu spät kamen (denn selbst fahren durften sie ja nicht!). Da wird alle paar Monate zu einem psychologischen Gutachten eingeladen. Da werden Auf- lagen gemacht wie die monat-

Mobilität nicht gleich Autofahren

Sie zitieren aus dem Gut- achten „betrifft die Fahrer- laubnis das im Grundgesetz geschützte Recht auf Mobi- lität". Dies kann nicht un- kommentiert bleiben.

Auch wenn der politische Alltag diese Vermutung na- helegt, so ist doch keineswegs die Mobilität im Grundgesetz verankert. Im Gegenteil, die freie Entfaltung wird im GG eingeschränkt, wo andere ge- schädigt werden.

Die meisten Straßenver- kehrsunfälle, die jedes Jahr zahlenmäßig die Bewohner einer Kleinstadt auslöschen und ein Vielfaches davon an Menschen verletzen, entste- hen durch Raserei bezie- hungsweise durch die Einwir- kung von Alkohol, Medika- menten oder Drogen am Steuer.

Weder Strafen noch die MPU schrecken hinreichend ab. Deshalb sollte man auch bei Tätern, die „selten" vor- sätzlich Menschenleben ge- fährden, keine Milde walten lassen und Führerscheinent- zug öfter aussprechen. Dies kann als medizinische Prävention gesehen werden.

Hilfreich wäre die Null- Promille-Regelung, da die korrekte Selbsteinschätzung des Blutalkoholgehaltes bei Fahrtantritt in der Regel nicht gelingt und zudem die Kritikfähigkeit herabgesetzt ist. Auch sind Beeinträchti- gungen des Fahrvermögens schon bei 0,3 Promille nach- gewiesen.

liehe Untersuchung von Le- berwerten: aus medizinischer Sicht völlig unsinnig.

Auch wenn man diese ein- seitige Schilderung hier in der Allgemeinarztpraxis berücksichtigt, was übrig bleibt, kann nur als mensch- lich entwürdigend betrachtet werden und erinnert mehr an eine Inquisition als an Leben im 20. Jahrhundert.

Dr. med. Jan Müller-van Meerbeke, Ostwall 7, 46397 Bocholt

Im übrigen bedeutet „Mo- bilität" nicht nur Auto fah- ren, selbst in Deutschland entfallen nur 20 bis 30 Pro- zent aller Wege auf dieses Ge- fährt.

Christian Loos, AK Verkehr

& Gesundheit des VCD Bay- ern e.V., Erlbachstraße 2d, 81249 München

Entschädigung

Zu dem „Seite eins"-Beitrag „Auf- wandsentschädigung: Ärztliche Demo- kratie" in Heft 12/1995:

Sachkundigen Kriti- kern angeschlossen

Doch auch wenn Sie Ihren Standpunkt verkürzt darstel- len müssen: der stern hat sich nicht, wie Sie andeuten, ange- maßt, die Aufwandsentschä- digungen für Ärzte-Funk- tionäre bestimmen zu wollen.

Wir schließen uns lediglich der Meinung sachkundiger Kritiker an, etwa von den Aufsichtsbehörden, denen die Bezüge überhöht erschei- nen.

Dies besonders unter dem Aspekt, daß die kritisierten Aufwandsentschädigungen nicht, wie Sie meinen, dem Aufrechterhalten der bisheri- gen Existenzgrundlage die- nen. Zusätzlich zu den be- achtlichen monatlichen Zah- lungen wird den Funk- tionären, wie Sie wissen, das Gehalt für einen Praxisver- treter erstattet. Die Erträge aus dem Weiterbetrieb der Praxis dürfen die Funktionä- A-1274 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 18, 5. Mai 1995

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Uberempf., akute Vergilt. durch Alkohol, Schmerz-, Schlafmittel od. andere Psychopharmaka. Sollte nicht angew. werden b. Opioidabhängigk., Bewußtseinsstör. unklarer Ursache, Stör. d. Atemzentrums u. d. Atemfunktion, Zust. mit erhöhtem Hirndruck, wenn keine Beatmung durchgef. wird, Ki. unter 1 J. Sow. Schmerzbeh. m. Opioiden i. d. Schwangersch. Indiz. ist, Beschränk.

auf Einzeldos. Keine chron. Anw. währ. d. Schwangersch. Kein Einfluß auf Uteruskontrakt. vor/währ. d. Geburt. Nicht anw. in Stillz., b. einmal. Anw. keine Unterbrech. d. Stillens erford. Nebenwirk.: Dosisabh. Atemdepr. u. Sedie- rung in untersch. Ausmaß (nicht b. oraler/rektaler Anw. in empfohl. Dos. b.

mäßig starken Schmerzen). Geleg. Übelk., Schwitzen, Mundtrockenh., Schwindel, Benommenh. Selten Beeinfluss. d. Kreislaufreg. (Herzklopfen, Tachyk., Kollapsneig. bis Kreislaufkollaps), insb. b. aufrechter Körperhalt., i.v.

Gabe u. b. körperl. Betast. Selten Kopfschmerz, Brechreiz, Erbrechen, Ver- stopfung, Magen-Darm-Stör. u. Hautreakt. Sehr selten motorische Schwäche, Appetitänd., Stör. beim Wasserlassen, versch. psychische Nebenwirk., die bzgl. Stärke u. Art indiv. unterschied'. in Erschein. treten, z.

Stimmungsveränd., Veränd. der Aktivität u. d. kognitiven u. sens. Leistungs- fähigk. In Einzelt. Krampf. anf. d. Gehirns (fast 'ausschl. nach 1.v. Anwend.

hoher Dos. u. Begleitmed. mit Neuroleptika). Allerg. Renkt. bis zum Schock nicht sicher ausgeschl. Bes. Vorsichtshinw.: Mißbrauch u. Abhängigk. mögl.

Eignet sich nicht als Ersatzdroge. Bei Überschreit. d. empf. parenteralen Dos.

(v. a. i. Rahmen d. Allg.narkose) sowie b. Überschreit. d. empf. Dos. u.

gleichz. Anwend. and. ZNS-dämpf. Medik. muß eine atemdämpf. Wirkung berücks. werden. B. Leber- u. Nierenfunk.stör. Dosierungsintervall verlän- gern. Wechselwirk.: Mit ZNS-dämpf. Arzneim., Alkohol, Neuroleptika, Carb- amazepin, MAO-Hemmern. Warnhinw.: Abhängigkeitspot. B. läng. Gebr.

Toleranz, psych. u. phys. Abhängigk. Kreuztoleranz zu and. Opioiden. Das., Art u. Dauer d. Anwend.: Dos. abh. v. Stärke d. Schmerzen u. individ. Emp- findlichk. d. Pot. Erw. und Jugendl. über 14 Jahre bei mäßig starken Schmer- zen als Einzeldos. 50-100 mg, entspr. 1-2 Kaps./1-2 Tbl./1 Zäpf. /20-40 Tropf.

bzw. 1-2 Amp. Triff nach Anw. von 50 mg (1 Kaps./1 Tbl./20 Tropf./1 Amp. (50 Inj.-Lsg.)) innerh. v. 30-60 Min. keine ausr. Schmerzbefr. ein, Wiederh. mögl.

B. schweren Schmerzzust. zu Beh.beg. 100 mg mögl. Ki. ab 1 Jahr 1-2 mg/kg KG (Tropf. (4 Tropf. entspr. 10 mg), Amp.). Wirkdauer je nach Schmerzstärke 4-8 Std. Durchschnitt Tagesdos. bis 400 mg, b. Tumorschmerzen auch deutl. höhere Tagesdos. B. Nieren- und Leberfunk.stör. u. b. älteren Pat. evtl.

Dosisanpassung. Die empf. Dos. sind Anhaltswerte. Grundsätzt sollte die kleinste wirksame Dosis gewählt werden. 5 Ther. chron., Schmerzen ist Dos.

nach festem Zeitplan vorzuziehen. Nicht länger als ther notw. anw. Falls län- gdre Beh. erforderl., sorgt., regelm. Überprüf. d. med. Erfordern. in kurzen Abst. Zus. f. Amp: Zur Beh. starker postoperat. Schmerzen im On-demand- Analgesie-Vert. bis 500 mg/4 Std. (überwachen!), Inj. s.c., i.m., i.v. od. in Inf.- Lsg. verdünnt anw., i.v. Inj. langsam. Warn-, Verkehrshinw. u. weitere Einzelh.

s. Fach-, Gebrauchsinfo. Verschreibungspflichtig. Mat.-Nr.: 1/002371/72/01 Stand: Februar 1995 HEXAL® PHARMA GmbH, 83607 Holzkirchen

SPEK TRUM LESERBRIEFE

re ebenfalls behalten, was zum Beispiel Herr Schorre von der KBV unter anderem gegenüber dem stern auch eingeräumt hat.

Dr. med. Michael Kröher, Ressort Wissenschaft, Um- welt und Medizin, stern, Gru- ner + Jahr AG & Co., 20444 Hamburg

AiP

Zu Problemen bei der Bezahlung nach Tarif:

Schäbiges Verhalten?

Nach dem Abschluß mei- nes Medizinstudiums war ich seit Oktober 1993 als Arzt im Praktikum am Walter-Fried- rich-Krankenhaus in Magde- burg-Olvenstedt beschäftigt

— mit dem allseits bekannten AiP-„Gehalt" (Ost). Nun ha-

be ich das Glück, den Sprung in eine Assistenzarztstelle geschafft zu haben. Um diese Stelle anzutreten, war es zeit- lich notwendig, meinen AiP- Ausbildungsvertrag mit die- sem Haus einen Monat vor- fristig zu lösen. Die Rech- nung — im wahrsten Sinne des Wortes — kam prompt von der Verwaltung: Die Rück- forderung der Sonderzuwen- dung (Weihnachtsgeld) für 1993 — im Sinne des Tarifver- trages mag das korrekt sein, wobei man bedenken muß, daß ich in der bisherigen Ein- richtung keine Perspektive bekam. Ein höflicher Antrag, nach siebzehnmonatiger Tätigkeit auf die Rückforde- rung zu verzichten — was durchaus im Ermessen der Einrichtung liegt —, wurde in deutsch-bürokratischer Ma- nier negativ beantwortet. Ei- ne kurze mündliche Ausspra-

che wurde mir verwehrt. Nun ja — mögen meine 1 142,48 DM dem Haus helfen, aus den roten Zahlen zu kom- men. Bei meinen zirka 20 000 DM BAFÖG-Schulden wä-

EDV

Zu der Bekanntgabe der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung in Heft 9/1995: „Bundesmantelvertrag-Ärz- te":

Schreibweise mit fatalen Konsequenzen beim EDV-Einsatz

Der ganze 11. Abschnitt des Bundesmantelvertrags- Ärzte mit drei Paragraphen und 15 Absätzen regelt das Procedere beim EDV-Ein- satz. Es wird aber mit kei- nem Wort auf eine durchaus

ren sie ohnehin nur ein

„Tropfen auf den heißen Stein".

Jens-Olaf Naumann, Müh- lenstraße 23, 39326 Herms- dorf

wichtige Selbstverständlich- keit eingegangen, nämlich zu vereinbaren, für die Perso- nalien auf der Versiche- rungskarte ausschließlich die korrekte und vollständi- ge Schreibweise, entspre- chend den amtlichen Perso- nalpapieren nach den gel- tenden orthographischen Regeln, zu verwenden. Was sich zunächst wie haarspalte- risches Besserwissertum an- hört, hat fatale Konsequen- zen, wie folgendes Beispiel zeigt.

Kein EDV-Programm ist in der Lage zu erkennen, daß die bereits gespeicherte Frau Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 18, 5. Mai 1995 (9) A-1275

Referenzen

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