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Archiv "Urteil aus Karlsruhe: Genetischer Fingerabdruck" (09.02.2001)

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Erfahrungsaustausch

Der kranke Arzt

Workshop für Betroffene

A

uf große Resonanz bei den Lesern des Deutschen Ärzteblattes stieß im vergan- genen Jahr der Beitrag

„Der kranke Arzt“ (Heft 5/

2000). Dies bewog den Autor, Dr. med. Thomas Ripke, am 24./25. Mai 2001 zu einem ersten bundes- weiten Workshop über Ge- sundheit und Krankheit von Ärzten nach Heidelberg einzuladen. Der Workshop in den Räumen der Abtei- lung für Medizinische Psy-

chologie soll auch dem Erfah- rungsaustausch betroffener Ärzte dienen.

Kontaktadresse: Dr. med.

Thomas Ripke, Mönchhof- straße 11, 69120 Heidelberg, Telefon: 0 62 21/47 28 87 (Pra- xis), 0 62 21/47 50 04 (privat), E-Mail: thomas_ripke@t-on- line.de

D

erzeit lagern in den briti- schen Krankenhäusern et- wa 100 000 Organe, von de- nen mindestens 16 500 ohne Wissen und Zu- stimmung der Famili- en entnommen wur- den. Ein Großteil die- ser Organe wird be- reits seit Jahren auf- bewahrt, ohne jemals für wissenschaftliche Zwecke genutzt wor- den zu sein. Dies geht aus dem Abschluss- bericht eines Unter- suchungsausschusses hervor, den Gesund- heitsminister Alan Milburn in der ver- gangenen Woche dem Parlament vorlegte.

Als besonders erschreckend bezeichnete Milburn die Vor- gänge am Alder-Hey-Kran- kenhaus in Liverpool, wo zwi- schen 1988 und 1995 Hun- derten von Kindern Orga- ne widerrechtlich entnommen

worden seien. Auch hier seien die meisten Organe niemals zu Forschungszwecken verwen-

det worden. Gegen den verant- wortlichen Pathologen läuft zurzeit ein Ermittlungsverfah- ren. Das Gesundheitsministe- rium will nun die bestehenden Bestimmungen zur Organent- nahme präzisieren.

A K T U E L L

A

A280 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 6½½½½9. Februar 2001

kranke Der Arzt

Wandel

Themen der Zeit

Patienten vom

Arzt zum

Großbritannien

Entnahme von Organen

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses liegt vor.

Urteil aus Karlsruhe

Genetischer Fingerabdruck

Kein unangemessener Eingriff in die

Persönlichkeitsrechte

D

ie Erfassung „genetischer Fingerabdrücke“ bei be- stimmten Straftätern verstößt nicht gegen die Verfassung.

Das hat das Bundesverfas- sungsgericht entschieden. Es billigte damit gesetzliche Be- stimmungen, wonach nach ei- ner „Straftat von erheblicher Bedeutung“ und bei Wieder- holungsgefahr den Tätern Zellen für die Feststellung des genetischen Identifizie- rungsmusters entnommen werden dürfen. Damit sollen

ihnen gegebenenfalls weitere Straftaten leichter nachgewie- sen werden können. Das Ge- richt befand, die Abnahme des „genetischen Fingerab- drucks“ greife nicht unange- messen in das Recht auf infor- mationelle Selbstbestimmung ein. (Az.: 2 BvR 1741/99)

Zur Begründung hieß es, nach dem Gesetz dürfe nur das DNA-Identifizierungsmu- ster erhoben werden. Die ge- netischen Erbanlagen würden nicht festgestellt. Eine Einzel- fallprüfung vor der Zellunter- suchung sei aber notwendig.

Das Bundeskriminalamt führt seit 1998 eine DNA-Da- tei. Sie enthielt Ende letzten Jahres 72 354 Datensätze von Straftätern, 8 860 von Spuren.

Bislang wurden 1 100 „Tref- fer“ zwischen Täter und Spur oder verschiedenen Spuren erzielt; 610 Straftaten wurden laut BKA dadurch aufgeklärt.

Rehabilitation

Mehrausgaben befürchtet

Krankenkassen kritisieren autonome Servicestellen.

D

ie Spitzenverbände der Kran- kenkassen befürchten Mehr- ausgaben von bis zu einer Milliar- de DM jährlich, wenn im Zuge der Neukodifizierung des Rehabili- tations- und Schwerbehinderten- rechtes im Sozialgesetzbuch IX der vom Bundesarbeitsministeri- um vorgelegte Entwurf Gesetzes- kraft erlangt. Die erste Lesung war am 19. Januar, in Kraft treten

soll das Gesetz am 1. Juli. Weder die Sozialversicherungs- träger noch die Länder und Kommunen als Träger der So- zialhilfe könnten die Mehrausgaben infolge beabsichtigter Leistungsverbesserungen verkraften.

Der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände, Herbert Rebscher, erklärte, die Einbindung der Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe verbesserten die Versorgung nicht. Als einen „Reflex auf die bisherige geglie- derte Zuständigkeit“ werten die Ersatzkassen die beabsich- tigte Einrichtung von trägerübergreifenden Servicestellen und die Kompetenzerweiterung zugunsten der Bundesar- beitsgemeinschaft für Rehabilitation. Statt den Zugang zu Reha-Leistungen für Behinderte zu erleichtern, würden zu- sätzliche bürokratische Hürden aufgebaut. Entscheidungs- kompetenzen würden verändert, ohne die Finanzverantwor- tung zu verlagern. Die Ersatzkassen erkennen zwar an, dass die Beratung bei trägerübergreifenden Fragen verbessert werden muss. Eine Überreglementierung müsse aber ver- mieden werden (siehe DÄ 51–52/2000).

Herbert Rebscher Foto:

Herbert Mück

Die Behälter mit Organen lagern im Alder- Hey-Krankenhaus in Liverpool. Foto: dpa

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