\C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5100.doc
Anlage 1 Gebührentarif Rettungsdienst 2002 - Gegenüberstellung "neu/bisher"
(1) Für innerhalb des Stadtgebietes erbrachte Leistungen werden folgende Gebühren erhoben
Neu Bisher
EURO DM DM
1. für die Beförderung
a) mit Krankentransportwagen
von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr...125,00 244,00 210,00 von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr...165,00 323,00 320,00 b) mit Rettungstransportwagen...255,00 499,00 440,00 2. für den Notarzteinsatz ...165,00 323,00 275,00 (2) Wartezeiten bei einer beantragten Beförderung, die eine halbe
Stunde übersteigen, für jede weitere angefangene halbe Stunde 25% der nach Abs.1, Ziff. 1, Buchst. a festgesetzten Gebühr (3) Für die Bereitstellung - je angefangene Stunde -
1. eines Krankentransportwagens 2. eines Rettungstransportwagens 3. eines Notarztes
50% der nach Abs. 1, Ziff. 1, Buchst. a oder b bzw. Ziff. 2 festgesetzten Gebühr. Als Zeit der Bereitstellung zählt die Zeit vom Ausrücken bis zur Rückkehr des Fahrzeugs zur Rettungswache.
Eine Beförderung während der Bereitstellung, ggf. unter Notarzteinsatz, ist in den Kosten der Bereitstellung nicht enthalten. Diese Leistung wird nach dem Gebührentarif gesondert berechnet.
(4) Wird beim Einsatz die Grenze des Stadtgebietes überschritten, sind neben der Gebühr nach Abs.1 folgende Gebühren zu entrichten:
1. für jeden außerhalb der Grenze der Stadt Dortmund
zurückgelegten Kilometer ...0,75 1,47 1,40 2. das Tagegeld der Fahrzeugbesatzung nach Maßgabe des Landes-
reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Bei einem Einsatz, der die Dauer von 4 Stunden übersteigt, erhöht sich die Gebühr für jede angefangene Stunde um
50% der nach Abs. 1, Ziff. 1, Buchst. a oder b bzw. Ziff. 2 festgesetzten Gebühr.
(6) Besondere Leistungen
1. Besondere Reinigung eines Fahrzeuges...30,00 58,67 55,00 2. Desinfektion eines Fahrzeuges ...75,00 146,69 140,00 (7) Werden mehrere Patienten in einem Krankenkraftwagen befördert, erhöht
sich die Gebühr nach Abs.1, Ziff. 1 um 25 %. Diese Gebühr, ggf. zuzüglich der Gebühr nach Abs. 4, 5 und 6, wird von den beförderten Personen anteilig erhoben.
(8) Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze können bei der Beförderung einer Person zwei Begleitpersonen frei befördert werden. Ein Anspruch auf Mitnahme von Begleitpersonen besteht nicht.
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1
37/1-1 Anlage 2
F 71-6111
Gebührenbedarfsrechnung für den UA 1600 - Rettungsdienst - HJ 2002
1. Notwendigkeit der Gebührenanpassung
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Rettungsdienstgebühren bilden § 76 Abs. 2 GO NRW sowie § 6 KAG NRW.
Der z. Z. gültige Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund ist seit dem 01.Mai 2000 in Kraft. Eine Neukalkulation und Anpassung des Gebührentarifs ist aus folgenden Gründen
erforderlich:
1.1 Anpassung der Personal- und Sachkosten an die aktuelle Kosten- und Leistungsentwicklung
· Übertragung von zwei Krankentransportwagen (KTW) zum 01.12.2000 von der Feuerwehr auf Hilfsorganisationen (HO);
· Personalkostenerhöhungen bei den HO durch Einstellung hauptamtlichen Personals anstelle von Zivildienstleistenden infolge der Verkürzung des Zivildienstes von 13 auf 11 Monate seit Juli 2000;
· Neubemessung der Personal-Funktionen der Einsatzleitstelle (ELS) für Rettungsdienst-Einsätze;
· Einbeziehung der Kosten für Fehleinsätze in die Kalkulation;
· Umstellung des Gebührentarifs von DM auf EURO (€) 1.2 Durch Gebühren zu deckende Aufwendungen
Im Vergleich zu den im HPl 2001 veranschlagten Ausgaben des Rettungsdienstes von 24.631.700 DM (12.593.988 €) beträgt die Steigerungsrate 4,2 %.
Mehrkosten i. Höhe von rd. 250.000 € für das - seit Sept. 2001- durch die HO zusätzlich betriebene NEF in Do-Hombruch konnten zum HPL 2002 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Kosten sind in die Kalkulation eingestellt, wurden jedoch vor Errechnung der Gebührensätze von den Gesamtausgaben abgesetzt, da die Neuorganisation des bestehenden Notarztstandortes als neues Rettungsmittel angesehen werden könnte, für das der derzeit gültige Rettungsdienstbedarfsplan keine Kalkulationsgrundlage darstellt.
Von den der Kalkulation zugrundeliegenden Gesamtausgaben
in Höhe von EURO 13.272.563 werden abgezogen:
· Ausgaben für Rettungsdienstleistungen zugunsten der Feuerwehr
zur Sicherung von Einsätzen nach § 1 FSHG 76.694
· Betriebskosten der Hilfsorganisation für NEF in Do-Hom 230.081
· Einnahmen aus
1600 1500–Schadensfälle u. Gutschriften 9.203 1600 1650 - Erstatt. v. Haftpflichtvers.-prämien für Notärzte 511
...316.489 Durch Gebühren zu deckende Aufwendungen einschl. Kosten/Gebühren für
spezielle Leistungen (Ferntransporte, Bereitstellungen, Desinfektionen) 12.956.074
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2. Erläuterung einzelner Kostenarten EURO
2.1 Personalausgaben (4109 - 4509 außer 4160)
Hh.-Ansatz 2000 = 3.927.080
RE 2000 = 2.565.970
Hh.-Ansatz 2001 = 3.927.693
Hh.-Ansatz 2002 = 4.125.809
Bedarf = 72,95 Stellen; Veränderung der Anzahl der für den Rettungsdienst benötigten Leitstellenplätze von zwei auf vier, Neubemessung des für Führungs- und Verwaltungsaufgaben erforderlichen Personals ab 2001;
2.2 Vergütung für Notärzte (4160)
Hh.-Ansatz 2000 = 639.115
RE 2000 = 614.192
Hh.-Ansatz 2001 = 639.115
Hh.-Ansatz 2002 690.244
Mehrausgaben durch Einrichtung der Funktion
„Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“ rd. 85.000 DM/J (43.460 €) 2.3 Miete für Einrichtungen des Rettungsdienstes (5310)
Hh.-Ansatz 2000 = 73.064
RE 2000 = 73.028
Hh.-Ansatz 2001 = 74.495
Hh.-Ansatz 2002 = 72.501
Kalkulatorische Miete für Diensträume und Fahrzeugstellflächen auf den Wachen der Berufsfeuerwehr sowie Miete für Räume der Gebührenabrechnungsstelle in der Leopoldstr., Verringerung durch Abgabe von 2 KTW an die HO;
2.4 Fahrzeugunterhaltung (5510)
Hh.-Ansatz 2000 = 324.670
RE 2000 = 322.795
Hh.-Ansatz 2001 = 347.678
Hh.-Ansatz 2002 = 366.085
Für die Unterhaltung der KKW einschl. der Fahrzeuge, die den HO zur Durchführung des Rettungsdienstes übertragen wurden;
2.5 Betriebsausgaben (5700)
Hh.-Ansatz 2000 = 61.662
RE 2000 = 112.457
Hh.-Ansatz 2001 = 102.258
Hh.-Ansatz 2002 = 107.371
Für Medikamente, Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel, Wäschereinigung etc.
2.6 Entgelte für zentrale Telekommunikationsanlagen (6519)
Hh.-Ansatz 2000 = 44.840
RE 2000 = 8.142
Hh.-Ansatz 2001 = 60.486
Hh.-Ansatz 2002 = 60.474
2.7 Erstattung von Verwaltungskosten an das Dortmunder Systemhaus (6750)
Hh.-Ansatz 2000 = 51.129
RE 2000 = 25.153
Hh.-Ansatz 2001 = 51.129
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3
EURO
Hh.-Ansatz 2002 = 51.129
2.8 Erstattungen für Leistungen der Hilfsorganisationen (HO) (6770)
Hh.-Ansatz 2000 = 5.010.660
EURO
RE 2000 = 5.085.090
Hh.-Ansatz 2001 = 6.340.019
Hh.-Ansatz 2002, benötigte Ausgaben = 6.800.000.€, veranschlagt 6.544.536 Kostensteigerungen durch Wegfall von Zivildienststellen ab Juli 2000,
Übernahme von 2 KTW, die bis Nov. 2000 durch die Feuerwehr betrieben wurden, Indienststellung eines NEF am Marienhospital in Do-Hombruch (255.500 €);
2.9 Innere Verrechnungen (6790)
Hh.-Ansatz 2000 = 202.625
RE 2000 = 202.165
Hh.-Ansatz 2001 = 197.921
Hh.-Ansatz 2002 = 197.205
Im einzelnen fallen Kosten an für:
· 0220 Personalamt
für Personalbetreuung, Zahlbarmachung der Gehälter, Arbeitsmedizinischer Dienst, Controlling u. a.
· 0230 Rechtsamt
für juristische Betreuung etc.
· 0300 Kämmerei
· 0310 Stadtkasse
für Kto.-Führung, Gebühreneinzug, Vollstreckungen pp.
· 0355 für UA 0354 Immobilienwirtschaft
2.10 Verwaltungskostenbeiträge an den NKH (6759) 29.144
· bisher unter Innere Verrechnung veranschlagt 2.11 Abschreibungen (6800)
Hh.-Ansatz 2000 = 391.496
RE 2000 = 391.496
Hh.-Ansatz 2001= 390.627
Hh.-Ansatz 2001= 391.496
Berechnet vom Wiederbeschaffungszeitwert. Seit 1/99 werden keine Investitionskostenzuschüsse vom Land mehr gewährt.
2.12Verzinsung des Anlagekapitals (6850)
Hh.-Ansatz 2000 = 163.562
RE 2000 = 163.562
Hh.-Ansatz 2001 = 140.094
Hh.-Ansatz 2002 EURO = 163.562 163.562
Restwertverzinsung auf der Basis der Anschaffungswerte. Für HJ 2002 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 7,5% angesetzt.
3. Voraussichtliche Leistungen des Rettungsdienstes:
· Beförderungen mit Krankenkraftwagen (KTW, RTW/NAW)
· Einsätze von Notärzten mit Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
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Nach der Hochrechnung 2001 werden für HJ 2002 folgende Einsatzleistungen erwartet:
Leistungsträger
KJ 2001 KJ 2002
KTW 25.895 25.900
RTW/NAW 28.659 28.600
NEF/Notarzt 13.198 13.100
Voraussichtlich durchgeführte Beförderungen/Einsätze
Diese Leistungen sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.
4. Verteilung der Kosten auf die einzelnen Leistungsarten
Zur Durchführung der Kalkulation sind die Kosten auf die einzelnen Leistungsarten (Kostenstellen) zu verteilen. Die Verteilung erfolgt:
· sofern möglich durch direkte Zuordnung
· sofern nicht möglich, mit Hilfe von Schlüsseln.
Direkt zugeordnet werden
· die Personalausgaben für die Besatzung der Krankenkraftfahrzeuge (KTW, RTW, NEF),
· die Ausgaben für Notärzte.
Alle anderen Ausgaben können nicht direkt zugeordnet werden und sind deshalb mit Hilfe von Schlüsseln zu verteilen. Die Schlüssel werden über Mengenberechnungen ermittelt.
Es werden unterschiedliche Schlüssel angesetzt:
· Mengenschlüssel - kombiniert aus Anzahl der Personalstunden (PS) der Fahrzeugbesatzungen der Berufsfeuerwehr (BF) und der Hilfsorganisationen (HO) und Anzahl der Einsätze je Fahrzeuggruppe (sh. Tabelle „Prozentuale Zuordnung der Kosten auf die Kostenstellen KTW/RTW/NEF“)
· auf Einsätze bezogene Mengenschlüssel 5. Kosten für Fehleinsätze
Nach der Novellierung des RettG vom 17.12.98 - § 15 Abs. 1 – können in die Gebührensatzung auch Fehleinsätze als ansatzfähige Kosten aufgenommen werden. Dementsprechend wurden bei der vorliegenden Kalkulation die zum Haushaltsplan 2002 veranschlagten bzw. erforderlichen
Ausgaben berücksichtigt und nur die im Zusammenhang mit feuerwehrspezifischen Einsätzen voraussichtlich anfallenden Kosten des Rettungsdienstes zur Absicherung des Feuerwehrpersonals aus den ansatzfähigen Kosten ausgesondert. Die verbleibenden Kosten wurden durch die Anzahl der in 2002 erwarteten echten Einsätze dividiert. Hierzu wird auf die Tabelle -Ziff. 8 – Kalkulation der Gebühren - verwiesen.
6. Einbeziehung der Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorj. in die Gebührenkalkulation Nach den Bestimmungen des KAG sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Nach Rechnungsergebnis (RE) 1999 betrug die
Kostenüberdeckung im Gebührenhaushalt Rettungsdienst 632.032 DM. Dabei ist zu berück- sichtigen, daß in den Einnahmen des RE 1999 Gebühren in Höhe von rd. 2,6 Mio DM enthalten sind, die aus abrechnungstechnischen Gründen erst in 1999 veranlagt, aber dem Abrechnungs- zeitraum 1998 zuzuordnen sind. Nach zeitlicher Abgrenzung ergäbe sich im Abrechnungszeitraum 1999 eine Kostenunterdeckung i. H. v. rd. 1,9 Mio DM, die in die Kalkulation für 2002 einzu- beziehen wäre. Da der Gesetzgeber verlangt, Kostenüberdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen, den Gemeinden aber freistellt, Kostenunterdeckungen durch Gebühren- erhöhungen auszugleichen, wurde darauf verzichtet, die Unterdeckung von 1,9 Mio DM in die Kalkulation für das Jahr 2002 vorzutragen. Die Kalkulation beruht somit ausschließlich auf den für 2002 veranschlagen/erforderlichen Ausgaben.
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5
7. Erlöskontrolle – Gebührenaufkommen HJ 2002 -
Lfd.
Nr. Leistungen Anzahl Gebühren
€
Su.
Gebühren € Ges.-Su € 1. Grundgebühren
1.1 KTW-Beförderung
1.1.1 06.00 bis 22.00 Uhr 22.900 125,00 2.862.500
1.1.2 22.00 bis 06.00 Uhr 3.000 165,00 495.000 3.357.500
1.2 RTW/NAW-Beförderungen 28.600 255,00 7.293.000
1.3 NEF-/Notarzteinsätze 13.100 165,00 2.161.500
Su. /€ 12.812.000
2. Besondere Leistungen 2.1
Bereitstellung von KKW,
Ferntransporte, Desinfektionen u. a. 153.388
Su. Gebühren 12.965.388
3. Sonstige Einnahmen UA 1600 9.714
4. Su. der Einnahmen UA 1600 12.975.102
5. Su. der Ausgaben UA 1600 13.124.585
6. Zuschußbedarf 149.483
7. Kostendeckungsgrad in % 98,9
Die Gebührenbedarfsrechnung wird auf der Grundlage der Divisionskalkulation erstellt. Dabei werden die Kosten auf die einzelnen Leistungsarten -Fahrzeug- und Notarzteinsätze- verteilt.
Kostenanteil in % anteilige Kosten in EUR
Grupp.-
Ziff. Bezeichnung stellenPers.-
Haushalts- ansatz 2002 in
EURO
KTW RTW
NAW NEF Notarzt KTW RTW/ NAW NEF Notarzt
1600 Rettungsdienst 06.00 - 22.00 22.00 - 06.00 06.00 - 22.00 22.00 - 06.00
Personalausgaben
für 3 RTW im 24-Std.-Dienst, 6 Funktionen (Fkt) direkte Zuordnung
a' 4,35 Stellen à 51.896,13 € 26,10 1.354.489 0 0 100 0 0 0 0 1.354.489 0 0
2 RTW, 16 Std. Rett.D, 8 Std. Brandschutz
4 Fkt. à 4,35 St /3*2=11,60*51.896,13 € 11,60 601.995 0 0 100 0 0 0 0 601.995 0 0
1 NEF,24 Std. 1 Fkt à 4,35 St. á 56.651,14 € 4,35 246.432 0 0 0 100 0 0 0 0 246.432 0
nach Einsatzzahlen
Einsatzleitstelle, 4 Fkt á 4,35 St á 59.207,6 € 17,40 1.030.212 34 5 43 9 9 350.272 51.511 442.991 92.719 92.719
Desinfektor 1,00 56.651 34 5 43 18 0 19.261 2.833 24.360 10.197 0
Rettungsassistentenschule 1,00 71.734 0 0 70 30 0 0 0 50.567 21.167 0
Gebührenabrechnung 3,5 St á 40.406,67 3,50 141.423 34 5 43 9 9 48.084 7.071 60.812 12.728 12.728
nach Personal-Std. u. Einsatzzahlen
Leitungs-u. Verwaltungsfkt.- anteilig - 8,00 515.203 29 5 52 7 7 149.409 25.760 267.906 36.064 36.064
Su. 72,95 4.018.141 567.026 87.174 2.803.120 419.309 141.511
4160 Vergütung für Notärzte 690.244 0 0 0 0 100 0 0 0 0 690.244
Su. 4.708.385 567.026 87.174 2.803.120 419.309 831.755
Sachausgaben 5017
u. a. 1.636 29 5 52 7 7 474 82 851 115 115
5208
u. a. 21.832 29 5 52 7 7 6.331 1.092 11.353 1.528 1.528
5439 132.016 29 5 52 7 7 38.285 6.601 68.648 9.241 9.241
5629
u. a. 18.151 29 5 52 7 7 5.264 908 9.438 1.271 1.271
6519 60.474 29 5 52 7 7 17.537 3.024 31.446 4.233 4.233
5110 40.903 29 5 52 7 7 11.862 2.045 21.270 2.863 2.863
5220 69.791 29 5 52 14 0 20.239 3.490 36.291 9.771 0
5310 72.501 29 5 52 7 7 21.025 3.625 37.701 5.075 5.075
5510 366.085 29 5 52 14 0 106.165 18.304 190.364 51.252 0
5600 25.565 0 0 79 10 11 0 0 20.196 2.556 2.812
5700 107.371 29 5 52 14 0 31.138 5.369 55.833 15.032 0
Kostenarten
4109 u. a.
Entgelte für zentrale Telekommunikationsanlagen
Dienst- u. Schutzkleidung
Aus- u. Fortbild., Gemeinsame Fortbildungsver- anst., Dienstfahrten u. Reisekosten,
Baul. Unterhalt., Betrieb techn. Anlagen i. Gebäud., Unterh. der gärtn. Anlagen
Unterhalt. der nachrichtentechn. Anlagen Ersatz u. Unterhalt. d. bew. Vermögens Miete für Einricht. d. Rett.D.
Fahrzeugunterhaltung
Versicherungen u. Schadenersatzleistungen
Betriebsausgaben
Unterh. u. Anmietung v. Büroausstatt. u. -masch., Drucksach., Bürobed., Portok., Post u. Transp.
C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5102.xls kalkul.2002 (5) 08.04.2008
Kostenanteil in % anteilige Kosten in EUR Grupp.-
Ziff. Bezeichnung stellenPers.-
Haushalts- ansatz 2002 in
EURO
KTW RTW
NAW NEF Notarzt KTW RTW/ NAW NEF Notarzt
1600 Rettungsdienst 06.00 - 22.00 22.00 - 06.00 06.00 - 22.00 22.00 - 06.00
Kostenarten
6580 ua. 4.908 29 5 52 14 0 1.423 245 2.552 687 0
6720 10.226 0 0 100 0 0 0 0 10.226 0 0
6750 Erst. v. Verwalt.-kosten an "Dortm. Systemhaus" 51.129 29 5 52 7 7 14.827 2.556 26.587 3.579 3.579
6759 29.144 29 5 52 7 7 8.452 1.457 15.155 2.040 2.040
nach Kosten lt. Zahlungsplan
6770 6.800.182 28 5 53 14 0 1.904.051 340.009 3.604.096 952.025 0
6790 197.205 29 5 52 7 7 57.190 9.860 102.547 13.804 13.804
6800 391.496 29 5 52 14 0 113.534 19.575 203.578 54.809 0
6850 163.562 29 5 52 14 0 47.433 8.178 85.052 22.899 0
8.564.178 2.405.231 426.419 4.533.185 1.152.781 46.561
13.272.563 2.972.257 513.594 7.336.305 1.572.090 878.317
76.694 29 5 52 7 7 22.241 3.835 39.881 5.369 5.369
230.081 100 0 0 0 230.081 0
153.388 58 12 20 5 5 88.965 18.407 30.678 7.669 7.669
460.163 111.206 22.241 70.558 243.119 13.038
1500 9.203 29 5 52 14 0 2.669 460 4.786 1.288 0
1650 511 0 0 0 0 100 0 0 0 0 511
9.715 2.669 460 4.786 1.288 511
12.802.686 2.858.382 490.893 7.260.961 1.327.682 864.768
06.00 - 22.00 22.00 - 06.00
Erwartete Einsätze in 2002 22.900 3.000 28.600 13.100 13.100
Gebührensätze 2002 / EURO 124,82 163,63 253,88 101,35 66,01
Gebührensätze 2002 für Beförderungen / Einsätze in EURO - gerundet - 125 165 255 Gebührensätze für die Beförderung / Einsatz 2002 in DM 244 323 499
zum Vergleich: Gebührensätze 2001 in DM 210 320 440 275
Differenz in DM 34 3 59
Schadensfällen und Gutschr.
Su. Sachausgaben
Erst. für Leistungen Dritter (Hilfsorganisationen) Kosten-Erst. f. Luftrettungsdienst
Innere Verrechnungen
Erstatt. v. Haftpflichtaufwendungen für Notärzte Zwischensumme
abzügl. Einnahmen aus:
Betriebskosten der HO für NEF in DO-Hom, Marienhospital
48 Kostenträger KTW
165 323 RTW/NAW NEF Notarzt Geschäfts- u. Vermischte Ausgaben
Verwaltungskostenbeiträge an den NKH
Verzinsung des Anlagekap.
verbleiben/Kalkulationsbasis Gesamtausgaben
Rettungsdienstleistungen für die Feuerwehr zur Sicherung von Einsätzen nach § 1 FSHG abzügl. Ausgaben für:
2. Besondere Leistungen (Bereitstellungen von KKW, Einsätze über 4 Std., Ferntransporte, Fahrzeug- Desinfektionen, pp (Erhebung spezieller Gebühren)
Zwischensumme Abschreibungen
C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5102.xls kalkul.2002 (5) 08.04.2008
Anlage 3
Dortmund Bochum Düsseldorf
Leistung geplant
ab 2002
geplant ab 2002
seit 1991
geplant ab 2002
seit 1994
geplant ab 2002
seit 04/00
geplant ab 2002
seit 7/95 geplant ab 2002
von 06.00 bis
22.00 Uhr 210,00 244,00 Mo. - Freit. 07.00 -
23.00 Uhr 134,00
von 22.00 bis
06.00 Uhr 320,00 323,00
Mo. - Freit. 23.00 - 07.00 Uhr u. Sa., So.,
Feiert.
268,00
Beförderung mit RTW
(Notfalltransport) 499,00 425,00 711,00 656,00 364,00
Km-Gebühr bei Fahrt über
Stadtgrenze 1,47 2,50 2,80 4,40 bis 100 km 4,10
ab 100 km 2,60
484,00 1) 743,00 2)
Verlegungs-, Untersuchungs- o. Krankenhaus- Entlassungsfahrten
innerstädt.
80,00 DM außerhalb 160,00 DM
entf. entf.
50,00 bzw.
40,00 DM (Dialyse-fahrten)
soll entfallen
Erläuterungen: 1) Notarztwageneinsatz (Beförderung mit NAW)
KTW=Krankentransportwagen 2)Notarzteinsatz = Personal- u. Sachkosten des Notarztes RTW=Rettungstransportwagen u. Beförderung des Patienten
NAW=Notarztwagen NEF=Notarzteinsatzfahrzeug
160,00
985,00 Notarzt mit NAW 560,00 + 110,00 670,00
174,00
Notarzt mit NAW 722,25
963,00 Notarzt
mit NEF 275,00
715,00
2,60
842,00
Gebührenbedarfsrechnung Rettungsdienst HJ 2002
Kommunaler Vergleich der Gebühren im Rettungsdienst in DM - Stand 12/2001 -
Beförderung mit KTW
Notarzteinsatz und
Beförderung mit RTW/NAW 822,00
Notarzteinsatz
Änderung geplant
seit Mai 2000
Essen Duisburg
seit 1/2002
noch keine Änderung geplant
Notarzt mit NEF 323,00
Änderung geplant
Notarzt mit NEF 414,00
428,00
entf. entf.
440,00
1,40
Köln
Änderung geplant
205,00
Änderung geplant
Notarzt mit NEF 515,00 Personal-
u. Sachko.
Notarzt 259,00
879,00 232,00
C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5103.xls
d
Stadt Dortmund 44122 Dortmund
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Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister
r Sie können mit uns sprechen: montags bis mittwochs 8.00 -12.00 / 13.00 - 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.00 Uhr freitags 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
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Dortmunder Krankenkassen Burgwall 20
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Steinstr. 25 302
Herr Granseier 845-6111 845-6180
37/1-2 27.02.2002
Gebührenbedarfsrechnung 2002 für den Rettungsdienst Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben vom 31.01.2002 bedanke ich mich. Gleichwohl vermag ich jedoch die Argumen- tation Ihrer Stellungnahme nicht nachzuvollziehen, dass die angestrebte Änderung der Gebüh- rensatzung rechtswidrig sei, da ein gültiger Rettungsdienstbedarfsplan fehle.
So ist der derzeitige Bedarfsplan erst im Jahre 1998 grundlegend überarbeitet und vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.11.1998 beschlossen worden. Im Zuge seiner Aufstellung ist die Ar- beitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen entsprechend § 13 des Gesetzes über den Ret- tungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz - RettG -) in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung vom 24.11.1992 intensiv beteiligt worden.
Wenngleich das angestrebte Einvernehmen in dem umfangreichen Schriftverkehr und persönlichen Gesprächen nicht erreicht werden konnte, hat der Rettungsdienstbedarfsplan mit der genannten Ent- scheidung des Trägers des Rettungsdienstes Rechtsgültigkeit erlangt.
Nach den Regelungen über die Bedarfsplanung in § 12 des Rettungsgesetzes in der Fassung vom 15.06.1999 ist der Rettungsdienstbedarfsplan kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätes- tens alle vier Jahre, erstmals im Jahre 2000 zu ändern. Die dementsprechende Überprüfung des Dortmunder Rettungsdienstbedarfsplanes hatte zum Ergebnis, dass eine grundlegende Überarbei- tung erforderlich sein würde. Bereits im Vorfeld wurde Einigkeit mit Ihnen darüber erzielt, die Ar- beitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen angesichts der im Rettungsgesetz mittlerweile geregelten weitergehenden Beteiligungsrechte durch eine von ihr in Auftrag gegebene gutachtliche Untersuchung des Rettungsdienstes bereits in der Phase der Erarbeitung eines neuen Bedarfsplanes zu beteiligen. Ich rufe in Erinnerung, dass die Gründe, warum es bislang nicht zu einer Beschluss- fassung gekommen ist, in den vollständig unbrauchbaren Ergebnissen des Gutachtens und damit nicht im Bereich des Trägers des Rettungsdienstes liegen. Schließlich waren die Grundlagen für die Novellierung der Organisation des Rettungsdienstes Dortmund in einem Arbeitskreis, an dem Sie ebenfalls beteiligt sind, völlig neu zu erarbeiten.
Feuerwehr Anlage 4
Verwaltungsabteilung
Die Bestimmung des § 12 RettG besagt jedoch nicht, dass der bestehende Bedarfsplan unter den geschilderten Umständen außer Kraft getreten ist. Auch schließt das Rettungsgesetz eine Gebühren- anpassung aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen auf der Grundlage des bisherigen Bedarfspla- nes nicht aus.
Nach dem Rettungsgesetz - wie auch nach dem von Ihnen angeführten Erlass des MFJFG NRW – können ohne Überprüfung des Bedarfsplanes lediglich neue Maßnahmen, wie zusätzliche Ret- tungswachen oder Notarztstandorte, nicht in die Bemessungsgrundlage für die Rettungsdienstge- bühr eingehen. Obwohl ich der Auffassung bin, dass es sich bei der Inbetriebnahme des zusätzli- chen Notarzteinsatzfahrzeuges lediglich um eine Maßnahme der Reorganisation des bisher schon bestehenden Notarztstandortes Hombruch und nicht um eine, im Sinne der obigen Ausführungen, neue Maßnahme handelt, habe ich die diesbezüglichen Kostensteigerungen im Interesse der Kon- sensfähigkeit nicht mehr in die Gebührenbedarfsrechnung einbezogen. Den überarbeiteten Entwurf bitte ich der Anlage zu entnehmen.
Auch mir wäre es sehr viel angenehmer, wenn die Änderung der Gebührensatzung einvernehmlich erst nach der Beschlussfassung eines neuen, mit Ihnen abgestimmten Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgen könnte. Die mittlerweile eingetretenen Kostensteigerungen lassen jedoch ein weiteres Zu- warten auch mit Blick auf § 6 KAG, nach dem eine kostendeckende Gebühr für eine Einrichtung wie den Rettungsdienst erhoben werden soll, nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
S c h ä f e r
Ltd. Städt. Branddirektor
\C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5105.doc
37/1-1 Anlage 5
20.02.02
Gebührenhaushalt: Rettungsdienst
Jahr: 2002
Zusammenfassung der Auswirkungen
Haushalts-Unterabschnitt: 1600 – Rettungsdienst - EURO
Su. der Ausgaben Haushaltsansatz HJ 2002 13.124.585
Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr 530.597
Su. der Einnahmen Haushaltsansatz HJ 2002 13.205.503
Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr 767.254
Durch Gebühren zu deckende Kosten: 12.956.074
Voraussichtliche Gebührenerlöse: 12.965.388
Kostendeckungsgrad / % 100,1
Kostendeckungsgrad im Verhältnis
Gesamtausgaben/-einnahmen / % 100,6
Höhe der wichtigsten Einnahmepositionen im Vergleich zum Vorjahr in EURO:
Haushaltsstelle Bezeichnung 2001 2002
1600 1100 0000 Rettungsdienst, Gebühren 12.429.045 13.195.788
\C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5106.doc
Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund vom
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung (GO NRW) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), des § 41 Abs. 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.
Februar 1998 (GV NRW S. 122/SGV NRW 213), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabenge- setzes für das Land NRW (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610) und der §§ 1, 2, 6 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458/SGV NRW 215) hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung vom... ... folgende Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund beschlossen:
§ 1
Paragraph 4 der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund vom 20.12.1994 (Dortmunder Bekanntmachungen - Amtsblatt der Stadt - vom 23.12.1994) in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.05.2000 (Dortmunder Bekanntmachungen - Amts- blatt der Stadt Dortmund vom 26.05.2000) erhält folgende Fassung:
Gebühren:
(1) Für innerhalb des Stadtgebietes erbrachte Leistungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. für die Beförderung
a) mit Krankentransportwagen
von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 125,00 EURO von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 165,00 EURO b) mit Rettungstransportwagen 255,00 EURO 2. für den Notarzteinsatz 165,00 EURO (2) Wartezeiten bei einer beantragten Beförderung, die eine halbe Stunde übersteigen, für jede weitere angefangene halbe Stunde 25% der nach Abs.1, Ziff. 1, Buchst. a festgesetzten Gebühr.
(3) Für die Bereitstellung - je angefangene Stunde - 1. eines Krankentransportwagens
2. eines Rettungstransportwagens 3. eines Notarztes
50% der nach Abs. 1, Ziff. 1, Buchst. a oder b, bzw. Ziff. 2, festgesetzten Gebühr.
Als Zeit der Bereitstellung zählt die Zeit vom Ausrücken bis zur Rückkehr des Fahrzeugs zur Rettungswache.
Eine Beförderung während der Bereitstellung, ggf. unter Notarzteinsatz, ist in den Kosten der Bereitstellung nicht enthalten. Diese Leistung wird nach dem Gebührentarif gesondert berechnet.
(4) Wird beim Einsatz die Grenze des Stadtgebietes überschritten, sind neben der Gebühr nach Abs. 1 folgende Gebühren zu entrichten:
- 2 -
\C66F3462DCEAE152C12574240075ABF5106.doc
1. für jeden außerhalb der Grenze der Stadt Dortmund
zurückgelegten Kilometer 0,75 EURO 2. das Tagegeld der Fahrzeugbesatzung nach Maßgabe
des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Bei einem Einsatz, der die Dauer von 4 Stunden übersteigt, erhöht sich die Gebühr für jede angefangene Stunde um
50% der nach Abs. 1, Ziff. 1, Buchst. a oder b bzw. Ziff. 2 festgesetzten Gebühr.
(6) Besondere Leistungen
1. Besondere Reinigung eines Fahrzeuges 30,00 EURO .2. Desinfektion eines Fahrzeuges einschl. Reinigung 75,00 EURO
(7) Werden mehrere Patienten in einem Krankenkraftwagen befördert, erhöht sich die Gebühr nach Abs. 1, Ziff. 1 um 25 %. Diese Gebühr, ggf. zuzüglich der Gebühren nach Abs. 4, 5 und 6, wird von den beförderten Personen anteilig erhoben.
(8) Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze können bei der Beförderung einer Person zwei Begleitpersonen frei befördert werden. Ein Anspruch auf Mitnahme von Begleitpersonen besteht nicht.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Dortmunder Be- kanntmachungen, Amtsblatt der Stadt, in Kraft.