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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN AUSGANGSBEDINGUNGEN UND RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN

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Academic year: 2022

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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

AUSGANGSBEDINGUNGEN UND RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN

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AUSGANGSBEDINGUNGEN UND RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN

DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 CORONA-TESTS AM ARBEITSPLATZ

 DATENSCHUTZ & BETRIEBSRAT

FAZIT

 EINSATZ VON VIDEO-KONFERENZDIENSTEN

 ARBEITEN IM HOME-OFFICE

ANWENDUNGSSZENARIEN AUSGANGSBEDINGUNGEN

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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 Fragen des betrieblichen Datenschutzes stellen sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie mit zunehmender Dringlichkeit

Digitalisierungsdruck ohne Umsetzungsfrist

 Rückgriff auf verschiedene Online-Dienste hat Remote-Arbeit partiell überhaupt erst ermöglicht

Vielzahl relevanter Dienste kommt aus den USA – Schrems-II

standardisierte IKT-Angebote global agierender Unternehmen orientieren sich regelmäßig nicht (strikt) an der DSGVO

 Verhältnis von Datenschutz- und Arbeitsrecht im Einzelfall oft nicht eindeutig bestimmt

 Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers anerkannt

 Datenschutzrechtliche Grundsätze sind auch unter Pandemie-Bedingungen zu wahren

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Rechtsgrundlage

Transparenz der Verarbeitung – Information der Betroffenen

Datensparsamkeit – Berechtigungs- und Löschkonzepte

1. AUSGANGSBEDINGUNGEN

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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 Arbeiten im Home-Office

Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb des Betriebes birgt grundsätzlich erhöhte Gefahren

der Kenntnisnahme betriebliche Vorgänge und personenbezogener Daten durch Dritte

für die IT-Infrastruktur des Arbeitsgebers

Bring your own Device

in Bezug auf private Arbeitsmittel scheidet Herausgabeanspruch des Arbeitgebers aus

Arbeitgeber kann die Überlassung privater Arbeitsmittel an dritte Personen nicht verbieten

Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung von Datenschutzvorgaben und Geschäftsgeheimnissen der Geschäftspartner – aus Gesetz und Vertrag

rechtliche Herausforderungen

Home-Office-Vereinbarung

transparente und aktuelle Datenschutzinformationen

rechtliche Absicherung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen

2. ANWENDUNGSSZENARIEN

(5)

DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 Einsatz von Video-Konferenzdiensten

Anforderung an internationale Datentransfers komplex

relevante Dienstanbieter haben ihren Sitz oftmals in den USA

aufgrund von Marktmacht oftmals keine Verhandlungsbereitschaft der Dienstanbieter

Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern: Wie wird man diesen gerecht, wenn Datenverarbeitung durch den Dienstanbieter selbst nicht transparent ist?

rechtliche Herausforderungen

Einordnung des Rechtsverhältnisses (Art. 26 vs. Art. 28 DSGVO) und Verhandlung vertraglicher Grundlagen mit den Dienstanbietern

transparente Information der Betroffenen

ggf. Einholung von Einwilligungserklärungen

2. ANWENDUNGSSZENARIEN

(6)

DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 Corona-Tests am Arbeitsplatz

Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten besonders schutzwürdig

Besondere Verarbeitungsanforderungen im Hinblick auf

Verarbeitungszweck

Informationspflichten

Einwilligungsbedingungen

Berechtigungs- und Löschkonzepte

rechtliche Herausforderungen

transparente Betroffeneninformation

rechtssichere Implementierung technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Integrität und Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten, um missbräuchliche Verwendung zu verhindern und Fehlern in der Verarbeitung entgegenzuwirken

2. ANWENDUNGSSZENARIEN

(7)

DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 Datenschutz & Betriebsrat

Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates müssen gewahrt werden

§ 80 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG – Recht auf rechtzeitig und umfassend Information durch den Arbeitgeber soweit zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich

§ 99 Abs. 1 BetrVG – Versetzung ins „Home-Office“

Mitbestimmungsrechte nach

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen)

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Gesundheitsschutz)

rechtliche Herausforderungen

Entwicklung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

transparente Information des Betriebsrates

2. ANWENDUNGSSZENARIEN

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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

 mit zunehmender Digitalisierung des Arbeitsverhältnisses wird dieses auch zunehmend „datenschutzlastiger“

 allgemeine Datenschutzgrundsätze erfahren im Beschäftigtendatenschutz aufgrund besonderer Ausgangslage partiell spezielle Ausprägungen, vgl.

Einwilligungsvoraussetzungen

 Verhältnis von Datenschutz und Arbeitsrecht wird erst schrittweise durch

Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden konkretisiert und unterliegt stetigem Wandel

 Realisierung rechtlicher Anforderungen bisweilen praktisch schwer umsetzbar und verbunden mit „Risikoabwägung“

3. FAZIT

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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN

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Dr. Laura Schulte

Rechtsanwältin

T +49 521 96535 - 883 F +49 521 96535 - 113

E laura.schulte@brandi.net

(10)

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