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Academic year: 2022

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(1)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsbereich Infrastruktur

Fachbereich Telematiksysteme

Alarmierung und Ereigniskommunikation

Info Wasseralarm

Infoanlass Talsperren

Ittigen, 09.03.2016

Alain Fellmann, BABS

Leiter Sachbereich Alarmierungssysteme Gesamtprojektleiter POLYALERT

(2)

Agenda

• Rechtliche Grundlage

• Wasseralarmdispositive

• Wasseralarm und Überflutungszone

• Systemtest Dispositiv

• Evakuierungspläne

• Kostenregelung

• Organisatorische Regelungen

(3)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsbereich Infrastruktur

Fachbereich Telematiksysteme Seite:  3

Wasseralarm: gesetzliche Ref.

Aufgaben Wer tut was

Wer trägt die Kosten

Wo, wieviel wie

(4)

Das Wasseralarmdispositiv

(5)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsbereich Infrastruktur

Fachbereich Telematiksysteme Seite:  5

Wasseralarm und Überflutungszone

Gemäss Richtlinie BFE: Notfallreglement (Kap.1.3):

Die Betreiberin ist für die Planung, die Installation und den Unterhalt der werkseitigen Komponenten des Wasseralarmsystems zuständig, gemäss den Weisungen des BABS und in Abstimmung mit den kantonalen

Organen.

• Berechnung der Gebiete, die im Falle eines Bruchs ihrer Stauanlage

gefährdet werden und Darstellung dieser Gebiete in einer Überflutungskarte

• Absprache mit den kantonalen Organen des Bevölkerungsschutzes über die im Notfall zu benutzenden Kommunikationsmittel und –wege.

• Aufbau einer betriebsinternen Notfallorganisation.

Zuständigkeiten der kommunalen und kantonalen Behörden:

• Festlegung der notwendigen Mittel des Wasseralarms in der Nahzone gemäss Überflutungskarte und Evakuationsplänen.

Reminder: In der Nahzone(Gebiet, das bei plötzlichem totalem Bruch der Anlage innert zwei Stunden überflutet wird) wird bei einem drohenden oder erfolgten unkontrollierten Abfluss einer grossen Wassermasse die Bevölkerung durch die Betreiberin mit dem Wasseralarm aufgefordert, die Überflutungszone sofort zu verlassen.

(6)

Systemtest Wasseralarmdispositiv

Wasseralarmdispositiv ist nach wie vor mindestens jährlich

vollständig von den Betreibern von Stauanlagen zu prüfen (Systemtest).

• Test aller Sirenen Auslösestellen (KGP) und Wasseralarm-Sirenengruppen

• Beim Systemtest dürfen nur stumme Alarme ausgelöst werden!

• Prüfen der Schlaufenauswertung (SAP)

• Prüfen der zwei unabhängigen Sprach- Kommunikationsverbindungen zur Einsatzzentrale der Kantonspolizei (intern, fest, mobil, POLYCOM, …)

Die Ergebnisse und Protokolle der Systemtests sind dem kantonalen Amt und dem BABS spätestens bis Ende Jahr zuzustellen.

WICHTIG:

• Parallel zum Sirenentest ist der Sirenentest am ersten Mittwoch Februar

(7)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsbereich Infrastruktur

Fachbereich Telematiksysteme Seite:  7

BABS

Nationale Alarmzentrale

BFE Kanton

Bevölkerungschutz

Evakuierungspläne: Prozessablauf

Übermittlung Evak-Pläne

Entgegennahme Evak-Pläne

Entgegennahme Evak-Pläne

bis 31.3.

2Q-4Q

4Q

2016

Review

Ablage Überarbeitung

Ablage Aktualisierung

nach Bedarf

2017+

OK Überflutungskarte

(8)

Kosten Wasseralarm

Initial Aufbau, Projekt

Betreiber: alle Kosten, ausser:

Kanton: eigenes Personal (Koordination)

Bund: Sirenen, inkl. Fernsteuerung, Auslösegerät (KGP) und Schlaufe Auswertungsgerät (SAP)

Betrieb und Unterhalt

Betreiber: alle Kosten, ausser:

Kanton: einem Teil der Sirenenkosten gemäss Vereinbarung mit Betreiber (z.B. 50%)

Bund: Kosten für die zentralen Systeme (Rechenzentren, Applikation, …)

(9)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsbereich Infrastruktur

Fachbereich Telematiksysteme Seite:  9

Organisatorische Regelung

Seit der Einführung der Kombi-Sirenen und der Migration der Sirenen auf POLYALERT haben sich die Aufgaben der Betreiber von Stauanlagen

und deren Prozesse mit den Kantonen und dem Bund stark geändert.

1. Die 5 Wasseralarm-Pools und der bisherige Wasseralarm-Ausschuss wurden formell aufgelöst.

2. Pro Stauanlagenbetreiber sind ein Chef Wasseralarm sowie ein Stellvertreter zu nominieren.

3. Die Betreiber melden alle operativen Belange direkt an denjenigen Kanton 4. Neu sind die Chefs Wasseralarm Mitglied der regionalen Arbeitsgruppe

Alarmierung.

Die Betreiber können Gruppen aus mehreren Betreibern von Stauanlagen bilden, aus welchen 1-2 Vertreter in einer Arbeitsgruppe (4x) nominiert

werden. Die Vertreter sind, falls noch nicht erledigt, dem BABS (sekretariat- polyalert@babs.admin.ch) und dem betroffenen Kanton zu melden.

(10)

BABS Sachbereich Alarmierungssysteme

Sekretariat-Polyalert@babs.admin.ch

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