Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2015-267
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Titel: Motion von Siro Imber, FDP: Passives Wahlrecht für
Gemeindebehörden für sämtliche Stimmberechtigte im Kanton
Autor/in: Siro Imber
Mitunterzeichnet von: --
Eingereicht am: 25. Juni 2015
Bemerkungen: --
Verlauf dieses Geschäfts
Das aktive und passive Wahlrecht gehen im Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich einher. Für politische Ämter gewählt werden (passives Wahlrecht) kann in der Regel nur, wer selbst im Gemein- wesen wählen darf (aktives Wahlrecht).
Gerade in kleineren Gemeinwesen wird es zunehmend schwieriger, aufgrund der immer höher werdenden fachlichen und zeitlichen Anforderungen, genügend Personen zu finden, welche sich für politische Ämter zur Wahl stellen.
Wenn in Gemeindebehörden nicht nur Personen gewählt werden dürfen, welche in der nämlichen Gemeinde stimmberechtigt sind, sondern sämtliche im Kanton stimmberechtigte Personen, so würde dem Volk die Möglichkeit gegeben, sich für eine breiteren Kreis von Personen zu entscheiden.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt, die notwendigen Gesetzesanpassung vorzuneh- men, damit sämtliche im Kanton stimmberechtigten Personen für Gemeindebehörden wählbar sind. Gleichzeitig sind allfällige Regeln für Unvereinbarkeiten und lnteressenskon- flikte zu schaffen.