Stadt Monheim am Rhein
Schulentwicklungsplanung
Sportunterricht - Hallenbedarf
Stadt Monheim am Rhein
Schulentwicklungsplanung Sportunterricht - Hallenbedarf
Dr. Garbe & Lexis Hüscheider Str. 72 51381 Leverkusen Tel.: 02171-733574 Fax: 02171-733575 E-Mail: info@garbe-lexis.de URL: http://www.garbe-lexis.de
Projektleitung:
Dr. Detlef Garbe Autoren:
Dr. Detlef Garbe
Leverkusen, Oktober 2018
Inhaltsverzeichnis
1 Schulsport in NRW – Vorgaben zur Infrastruktur ... 2
1.1 Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW 2
1.2 Lehrplan Sport Grundschule - Kernaussagen 3
1.3 Kernlehrpläne Sekundarstufe I – Kernaussagen 4
1.4 Rahmenstundentafeln – zeitliche Anforderungen 7
1.5 Modelle der Bedarfsberechnung und Bedarfskategorien 7
2 Hallenflächen in Monheim am Rhein - Angebot ... 9 3 Sportunterricht an Schulen in Monheim am Rhein ... 11
3.1 Der (rechnerische) Hallenbedarf 11
3.1.1 Grundschulen 11
3.1.2 Schulen der Sekundarstufe 11
3.2 Hallenbedarf und Hallenzuteilung - Grundschulen 12
3.2.1 Stundenbedarf 2020/21 – Muss-Kategorie 12
3.2.2 Stundenbedarf 2026/27 – Muss-Kategorie 12
3.2.3 Zwischenfazit Grundschulen – Perspektive 2026/27 13
3.3 Hallenbedarf – Schulen am Berliner Ring 14
3.3.1 Hallenangebot Schulen am Berliner Ring 14
3.3.2 Hallenbedarf am Berliner Ring – Endausbau 14
3.4 Hallenbedarf Peter-Ustinov-Gesamtschule 15
3.4.1 Hallenangebot Peter-Ustinov-Gesamtschule 15
3.4.2 Hallenbedarf Peter-Ustinov-Gesamtschule 15
1 Schulsport in NRW – Vorgaben zur Infrastruktur
Die Stadt Monheim am Rhein hat als Schulträger die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Neben der „klassischen“ Aufgabe, die Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen für die Schulen zu analysieren und fortzuschreiben, sollte auch eine quantitative Analyse des vom Schulträger bereit zu stellenden Bedarfes an Hallenflächen und -stunden durchgeführt werden.
Ausgangspunkte für diese Analyse sind
Ø die Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW
Ø die Kernlehrpläne mit ihren pädagogischen Perspektiven und Vorgaben sowie Ø die Rahmenstundentafeln für die einzelnen Schulformen und Schulstufen.
1.1 Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW
Diese Rahmenvorgaben sind in einem eigenständigen Erlass1 formuliert, die für den Schulträger rele- vanten Kernpassagen werden hier zitiert:
„Der für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Sportunterricht ist die erste Säule des Schul- sports. Mit einem festgelegten Zeitumfang basiert er auf den schulform- spezifischen Kernlehrplänen und wird ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern gemäß § 57 Schulgesetz NRW erteilt. Weitere unterrichtliche Bereiche sind der Sportförderunterricht sowie Bewegung, Spiel und Sport im Rahmen besonderer Entwicklungsvorhaben Sport (gem. Schulentwicklungskonferenz). Die Kernlehrpläne las- sen den Schulen neben den obligatorischen fachlichen Kompetenzerwartungen auch Freiräume, die in schulinternen Lehrplänen bzw. didaktischen Jahresplänen ausgestaltet werden. Dies eröffnet Mög- lichkeiten einer standortbezogenen Realisierung, die die spezifischen Anforderungen, Möglichkeiten und Schwerpunkte der Schule und ihrer Partner vor Ort einbinden.“
Der Erlass formuliert Verbindlichkeiten für den Sportunterricht:
„Der Schulsport muss allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in allen Bewegungsfeldern und Sportbereichen Erfahrungen zu machen und Kompetenzen zu er- werben. Alle Bewegungsfelder und Sportbereiche werden in den Lehrplänen für das Fach Sport aller Schulformen der Primarstufe und der Sekundarstufe I verbindlich ausgelegt. Die Schulformen der Sekundarstufe II treffen in ihren Lehrplänen eine akzentuierende Auswahl. Weiter gehende Regelungen über die Verbindlichkeiten wer- den in den Lehrplänen für das Fach Sport der verschiedenen Schulformen getroffen. Generell gilt, dass sich diese Aussagen zur Verbindlichkeit der Bewegungsfelder und Sportbereiche ausschließ- lich auf den Sportunterricht laut Stundentafel beziehen. Das Inhaltsspektrum kann in der Verantwor- tung der einzelnen Schule im außerunterrichtlichen Schulsport (vgl. Kapitel 4) ausgeweitet werden.
1 Stufenübergreifende Unterrichtsvorgaben – alle Schulstufen; Richtlinien und Lehrpläne; Rahmenvorgaben für den Schulsport; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Düsseldorf 2014
Aber auch im Pflichtunterricht können, z. B. je nach örtlichen Gegebenheiten, gelegentlich weitere Bewegungs- und Sportaktivitäten thematisiert werden.“2
1.2 Lehrplan Sport Grundschule - Kernaussagen
Im Folgenden werden die für die Grundschule verbindlichen Bereiche und Schwerpunkte entspre- chend den Rahmenvorgaben für den Schulsport aufgeführt:
• den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
• das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
• Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
• Bewegen im Wasser – Schwimmen
• Bewegen an Geräten – Turnen
• Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
• Spielen in und mit Regelstrukturen - Sportspiele
• Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport
• Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport.
Der Bereich „Wissen erwerben und Sport begreifen“ ist in der Grundschule integraler Bestandteil der anderen neun Bereiche und wird bei den Schwerpunkten, Kompetenzerwartungen und vorgeschla- genen Beispielen berücksichtigt.
Die beschriebenen Bereiche des Faches sind für den Sportunterricht in der Grundschule verbindlich.
Für jeden der neun Bereiche sind etwa 30 Unterrichtsstunden vorzusehen, die entsprechend den schulischen Gegebenheiten und dem jeweiligen Schulsportprofil in pädagogisch sinnvollen Einheiten über die Grundschulzeit zu verteilen sind. Die sich ergebenden Freiräume von etwa 1/3 der Unter- richtszeit2 bieten den Grundschulen Möglichkeiten, eigene pädagogische und inhaltliche Schwer- punkte, auch unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, auszuprägen.
Der Unterricht im Bereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ muss auf Grund seiner Bedeutung und angesichts seiner organisatorischen Besonderheiten im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 Minuten Wasserzeit) erteilt werden.
Um die in den Bereichen formulierten Schwerpunkte für den Sportunterricht zu verwirklichen und die angestrebten Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern zu erreichen, ist es für jede Grundschule erforderlich, schuleigene Arbeitspläne zu erstellen. Die Fachkonferenz Sport und/oder die Konferenz der Lehrkräfte treffen darin Regelungen für schulspezifische Akzentuierungen und benennen gegebenenfalls weitere Inhalte, die sich aus den besonderen örtlichen Möglichkeiten er- geben können.
Um den Bewegungsbedürfnissen von Grundschulkindern gerecht zu werden und Bewegungschancen und - impulse regelmäßig über die ganze Woche zu verteilen, soll der Sportunterricht grundsätzlich in Einzelstunden erteilt werden. Von dieser Regelung soll nur dann abgewichen werden, wenn Sport- stätten lediglich nach einem längeren Fuß-/Anfahrtsweg erreicht werden können.
2 ebenda
1.3 Kernlehrpläne Sekundarstufe I – Kernaussagen
Die zentralen Aussagen in den Kernlehrplänen für den Sportunterricht in der Sekundarstufe I werden hier exemplarisch am Beispiel des Kernlehrplanes für die Gesamtschule skizziert.
Pädagogische Perspektiven3
Die entsprechende pädagogische und fachdidaktische Grundlegung für das Fach Sport ist für alle Schulformen und Schulstufen in den Rahmenvorgaben für den Schulsport in der jeweils geltenden Fassung differenziert entfaltet. Die pädagogische Leitidee für den Sportunterricht, der sportbezogen bilden und gleichzeitig erziehen soll, wird als Doppelauftrag formuliert: Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.
Dieser Doppelauftrag wird durch sechs pädagogische Perspektiven akzentuiert (s. Rahmenvorgaben für den Schulsport):
● Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern (A)
● Sich körperlich ausdrücken, Bewegung gestalten (B)
● Etwas wagen und verantworten (C)
● Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen (D)
● Kooperieren, Wettkämpfen und sich verständigen (E)
● Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln (F)
Diese sechs pädagogischen Perspektiven sind mit den Grundsätzen eines erziehenden Unterrichts in Verbindung mit den Bewegungsfeldern und Sportbereichen im Sportunterricht verbindlich in Unter- richtsvorhaben umzusetzen.
Inhaltsfelder
Die obligatorischen sechs Inhaltsfelder, die den pädagogischen Perspektiven folgen, markieren be- wegungsfeld- und sportbereichsübergreifende inhaltliche Schwerpunkte. Sie umfassen immer auch fachliche Sinngebungen.
Durch die Inhaltsfelder werden die zentralen Unterrichtsgegenstände strukturiert und festgelegt. Sie sind in enger Anbindung an das Bewegungshandeln durch reflektierte Praxis im Sportunterricht zu vermitteln und werden in den Kompetenzerwartungen differenziert aufgegriffen. Erst die Verknüp- fung der Inhaltsfelder mit den Kompetenzbereichen und den Bewegungsfeldern und Sportbereichen ermöglicht die Formulierung der Kompetenzerwartungen.
3 Auszug aus dem Kernlehrplan für die Gesamtschule – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen; 2012
Inhaltsfelder Inhaltliche Schwerpunkte
a Bewegungsstruktur und Bewegungserfahrung
• Wahrnehmung und Körpererfahrung
• Informationsaufnahme und -verarbeitung bei sportli- chen Bewegungen
• Bewegungsstrukturen und grundlegende Aspekte des motorischen Lernens
b Bewegungsgestaltung
• Gestaltungsformen und -kriterien (individuell und gruppenspezifisch)
• Variationen von Bewegung (u. a. räumlich, zeitlich, dy- namisch)
• Gestaltungsanlässe, Gestaltungsthemen und - objekte.
c Wagnis und Verant- wor- tung
• Spannung und Risiko
• Emotionen (u. a. Freude, Frustration, Angst)
• Handlungssteuerung (u. a. Regeln und Verfahren zum Umgang mit Risiken bzw. zur Risikovermeidung oder -minderung)
d Leistung
• Faktoren sportlicher Leistungsfähigkeit (u. a. physi- sche Leistungsvoraussetzungen wie Kraft, Schnellig- keit, Ausdauer, Koordination)
• Methoden zur Leistungssteigerung (am Beispiel aus- gewählter Bewegungsfelder und Sportbereiche)
• Differenziertes Leistungsverständnis (z. B. relative und absolute, normierte und nicht normierte Leistungs- messung und -bewertung)
e Kooperation und Konkur- renz
• Mit- und Gegeneinander (in kooperativen und kon- kurrenzorientierten Sportformen)
• soziale und organisatorische Aspekte von Gruppen- und Mannschaftsbildungsprozessen
• (Spiel-)Regeln und deren Veränderungen
• Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (u. a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe).
f Gesundheit
• Unfall- und Verletzungsprophylaxe
• grundlegende Aspekte der Gesundheitsförderung und gesundheitliche Auswirkungen des Sporttreibens
• unterschiedliche Körperideale und Verhaltensweisen unter gesundheitlicher Perspektive
Bewegungsfelder und Sportbereiche
In diesem Kapitel werden auf der Basis der Rahmenvorgaben für den Schulsport die für die Sekundar- stufe I der Gesamtschule verbindlichen inhaltlichen Kerne in den einzelnen Bewegungsfeldern und Sportbereichen vorgegeben. Diese inhaltlichen Kerne werden verbunden mit den jeweiligen inhaltli- chen Schwerpunkten in den Kompetenzerwartungen differenziert wieder aufgegriffen:
Bewegungsfelder und
Sportbereiche Inhaltliche Kerne
1
Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
● Aufwärmen
● Funktionsgymnastik und Haltungsaufbau
● Fitness- und Konditionstraining
● Entspannungstechniken
2 Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
● Kleine Spiele und Pausenspiele
● Kooperative Spiele
● Spiele aus anderen Kulturen
● Spiele im Gelände und in unterschiedlichen Umgebungsräumen
3 Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
● grundlegende leichtathletische Disziplinen
● Formen ausdauernden Laufens
● leichtathletische Wettkämpfe
4 Bewegen im Wasser – Schwimmen
● grundlegende Schwimmtechniken einschließlich Start und Wende
● ausdauerndes Schwimmen
● Tauchen, Springen und Rettungsschwimmen
5 Bewegen an Geräten – Tu- nen
● Turnen an Geräten
● Turnen an Gerätebahnen oder –kombinationen
● Akrobatik
6
Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewe- gungskünste
● Gymnastik mit und ohne Handgerät sowie mit anderen Materialien bzw. Objekten
● Tanzen in unterschiedlichen Erscheinungsformen
● Bewegungskünste 7 Spielen in und mit Regel-
strukturen – Sportspiele
● Mannschaftsspiele
● Partnerspiele
8
Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport/Bootssport/ Win- tersport
● Fortbewegung auf Rädern und Rollen oder Gleiten auf dem Wasser oder Gleiten auf Schnee und Eis
9 Ringen und Kämpfen – Zwei- kampfsport
● Normungebundene Kampfformen und grundlegende normgebun- dene Zweikampfformen
Hinweis: Kampfsportarten, deren Handlungsziel es ist, den Beteiligten Schmerzen zuzufügen oder sie gar zu verletzen, widersprechen dem pädagogischen Auftrag und stellen keine Schulsportarten dar.
1.4 Rahmenstundentafeln – zeitliche Anforderungen
Die für den Schulträger relevanten zeitlichen Anforderungen sind in den Rahmenstundentafeln der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Schulstufen bzw. Schulformen formuliert. Diese geben keine Verteilungen für die Bewegungsfelder und Sportbereiche an, sondern überlassen diese Vertei- lung der jeweiligen Schule mit der Verpflichtung, entsprechende Unterrichtspläne bzw. Didaktische Jahresplanungen zu erarbeiten und vorzulegen.
Die Stundenangaben werden in der Regel für die Primar- und Sekundarstufe genau angegeben; die Verteilung auf die Jahrgangsstufen ist flexibel – ebenso wie die Verortung des Schwimmunterrichts.
Stunden pro Woche nach Schulstufen/Schulformen Schulen... Sportstunden pro Wo-
che je Klasse
Schwimmunterricht Stunden für z.B. 1 Jahrgangsstufe und je Klasse
Primarstufe 3 2
Sekundarstufe I + II 3 2 * ggf. Berücksichtigung
des Flächenbedarfs für best. Angebote
1.5 Modelle der Bedarfsberechnung und Bedarfskategorien
Im alten, nicht mehr gültigen Musterraumprogramm für NRW wurde der Bedarf an Sporthallen nach der Anzahl von Klassen an einer Schule berechnet. Mit der 11. bzw. 21. Klasse wurde z.B. der Schule eine zweite bzw. dritte Hallenfläche zugestanden. Dieses Modell ist bei „Grenzüberschreitungen“ für die Schulen attraktiv, bei 18 oder 29 Klassen extrem unattraktiv. Das Modell produziert in der Regel Überkapazitäten.
Bedarf und Muss-Kategorie
Passgenauer ist das Modell der Berechnung auf der Basis von „Klassenzahl x Wochenstunden“. Die hier errechnete Zahl stellt eine „Muss-Kategorie“ für den Schulträger dar, d.h. diese Anzahl von Hal- lenstunden in einer sog. einfach-Turnhalle muss angeboten werden, um den pflichtigen Teil des Lehrplans zu erfüllen.
Bedarf und Soll-Kategorie
Allerdings muss für alle Schulen der Sekundarstufe berücksichtigt werden, dass nicht alle Bewegungs- felder und Sportbereiche mit einer Hallenfläche auskommen, sondern manchmal auch zwei Hallen-
flächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Deshalb wird hier vorgeschlagen, dass unter dem Aspekt eines qualitativ hochwertigen Sportunterrichts für 25% der für eine Schule errechneten Stun- denzahl mindestens eine Zweifach-Turnhalle zur Verfügung gestellt wird.
Bedarf und Kann-Kategorie
Darüber hinaus können Schulen im Wahlpflichtbereich und bei den Arbeitsgemeinschaften (AGs) Sportangebote machen. Diese können dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Hallenzeiten zur Verfügung stehen. Hier sehen wir den Schulträger nicht in der Pflicht, ggf. neue, zu errichtende Hallenflächen zur Verfügung zu stellen.
2 Hallenflächen in Monheim am Rhein - Angebot
In Lengerich werden seitens des Schulträgers und in Zusammenarbeit mit dem Kreis folgende Hallen- flächen für den Sportunterricht in Schulen zur Verfügung gestellt:
Halle Ortsteil Zuordnung Schule Sporteinheiten Bemerkung Sporthalle OHG Monheim Otto-Hahn-Gymnasium 3
Sporthalle SEK Monheim Sekundarschule/neue Ge- samtschule 2019
2
Sporthalle am Häckstadion
Monheim soll mit Fertigstellung Anfang 2019
1 nächste Schule rd. 300- 400 Meter
Sporthalle PUG alt
Monheim Peter-Ustinov-Gesamtschule 2
Sporthalle PUG neu
Monheim Peter-Ustinov-Gesamtschule 1
Sporthalle ge- plant
Monheim Peter-Ustinov-Gesamtschule 2 DIN 1-fach, teilbar in zwei Einheiten; Fertigstellung nach bish. Planung Mit- te/Ende 2022
Sporthalle Monheim Lottenschule/Astrid- Lindgren-
Schule/Förderzentrum Süd (Kreis ME)
Hallen entfallen wegen Ab- bruch / Umnutzung ab 2019
Turnhalle Lot- tenschule
Monheim Lottenschule/Astrid- Lindgren-
Schule/Förderzentrum Süd (Kreis ME)
Sporthalle ge- plant
Monheim Lottenschule/Astrid- Lindgren-
Schule/Förderzentrum Süd (Kreis ME)
3 2-fach Sporthalle mit Mög- lichkeit der Dreiteilung als Ersatz für die beiden vorste- henden Hallen, Fertigstellung Mitte Ende 2021
Turnhalle HGS Monheim Hermann-Gmeiner-Schule 1 Turnhalle GLS Monheim Grundschule am Lerchenweg 1 Turnhalle AMS Baumberg Armin-Maiwald-Schule 1
(zukünftig 2)
Zweiteilung der Halle vorge- sehen, Fertigstellung Ende 2023
Turnhalle WvK Baumberg Winrich-von-Kniprodeschule 1 Wilhelm Busch
(Friedenauer Straße)
Monheim 1 keine unmittebare Zuordnung
zu Schulen - Nutzung durch die Kitas und Vereine; nächs- te Schule HGS fussläufig rd.
500 Meter
Liselott-Diem Baumberg 2 keine unmittelbare Zuord-
nung zu Schulen - wird zur- zeit in großen Teilen durch die PUG genutzt; nächste Schule AMS fussläufig rd.
1.000 Meter Sporthalle
Waldbeerenweg
Baumberg 1 keine unmittelbare Zuord-
nung zu Schulen - soll im Zuge des Neubaus am Schulzentrum vorübergehend den Wegfall der Hallen kom- pensieren, nächste Schule AMS fussläufig rd. 1.200 Meter
Kommentare
o Für die Erfüllung der Verpflichtung aus den Lehrplänen werden für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen nur die sog. Schulsporthallen anerkannt, nicht aber Gymnastik- hallen oder Bewegungsräume. Letztere können nur für Zusatzangebote genutzt werden.
o Die Sporthallenkapazitäten sollen den unterrichtlichen Bedarf abdecken, deshalb sollen die Sporthallen in unmittelbarer Nachbarschaft des Schulgebäudes liegen. Fußwege zu entfern- ter gelegenen Sporthallen verringern die faktischen Unterrichts- hier Sportzeiten. Da der Schulträger auch für den Sportunterricht qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen schaf- fen will, werden von den Schulgebäuden entfernter liegende Sporthallen nicht für die Pflichtstunden Sport nach Stundentafel. Allerdings sollen diese auch für Arbeitsgemeinschaf- ten und/oder Wettkämpfe genutzt werden.
3 Sportunterricht an Schulen in Monheim am Rhein
3.1 Der (rechnerische) Hallenbedarf
3.1.1 Grundschulen
Der Hallenbedarf nach Stundentafel für die Grundschulen wird hier auf Basis der aktuellen Zügigkei- ten und der prognostizierten Klassenzahlen für das Schuljahr 2020/21 sowie auf Basis der geplanten Ausbaustufen zum Schuljahr 2026/27 berechnet. Eventuelle Veränderungen durch die Begrenzung oder die Erweiterung von Zügigkeiten im Zuge des Prozesses der Schulentwicklungsplanung sind unter Planungsgesichtspunkten berücksichtigt worden.
Auf Basis der Stundentafel sind drei Sportstunden pro Woche zu erteilen.
Für den Schwimmunterricht wird unterstellt, dass für diesen 2 Wochenstunden für eine Jahrgangs- stufe im Laufe der vier Jahrgangsstufen bereitgestellt werden.
Der Sportunterricht an den Grundschulen kann in den ersten sechs Stunden des Tages stattfinden.
Die OGS-Gruppen können – wenn örtlich möglich – die Sporthalle am Nachmittag nutzen Hinweis: In diesen Fällen wurde im Gutachten Teil „Raumbilanz Grundschulen“ kein weiterer Raum für „Bewe- gung unter Dach“ zugestanden, sondern immer auf die Möglichkeit der Nutzung der Sporthalle ver- wiesen.
Im rhythmisierten Ganztag kann die Sporthalle von 8 bis 16 Uhr genutzt werden; das ergibt bei Ein- heiten von 45 Minuten sowie Pausen am Vormittag und über Mittag eine Nutzungszeit von 9 Stun- den.
3.1.2 Schulen der Sekundarstufe
Hier gilt, dass der Hallenbedarf nach Stundentafel für die Schulformen auf Basis der aktuellen Zügig- keiten und der prognostizierten Klassenzahlen für das Schuljahr 2026/27 berechnet wird. Mit diesem Zeitpunkt sind die Veränderungen durch G9 mit der entsprechenden Erhöhung der Klassenzahlen erfasst. Ebenso wird eine mögliche Veränderung der Schulform „Sekundarschule“ durch Errichtung einer Gesamtschule in dieses Rechenmodell „eingepreist“.
Ein Blick auf kurzfristige Zeitziele verbietet sich nahezu, da ein eventuell notwendiger Zubau von Hal- lenkapazitäten auch einen entsprechenden Planungs- und Errichtungsvorlauf hat.
Eventuelle Veränderungen durch die Begrenzung oder die Erweiterung von Zügigkeiten im Zuge des Prozesses der Schulentwicklungsplanung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
Auf Basis der Stundentafel sind drei Sportstunden pro Woche zu erteilen.
Für den Schwimmunterricht wird unterstellt, dass für diesen 2 Wochenstunden für eine Jahrgangs- stufe im Laufe der Sekundarstufe I bereitgestellt werden.
3.2 Hallenbedarf und Hallenzuteilung - Grundschulen 3.2.1 Stundenbedarf 2020/21 – Muss-Kategorie
Schule / Standort Zügig- keit
x Jahr- gang
Schul- jahr 2020/2
1 Klas- sen
Sportstun- den nach Stunden- tafel
ge- samt
Schwim- men 2 Std. für 1 J.-stufe
Hallen- stunden nach Stun- dentafel
Hallenflä- chen nach Klassen
Hallenbe- darf nach Stunden 6 Std. pT Winrich-von-
Kniprode 2 8 8 3 24 4 20 2 0,67
Armin-Maiwald-
Schule 3,5 14 14 3 42 7 35 1 1,17
Astrid-Lindgren-
Schule 2 8 8 3 24 4 20 1 0,67
Lottenschule 3 12 12 3 36 6 30 2 1,00
Hermann-Gmeiner-
Schule 3 12 12 3 36 6 30 1 1,00
Schule Am Lerchen-
weg 3 12 12 3 36 6 30 2 1,00
66 66 33 165 9 5,50
3.2.2 Stundenbedarf 2026/27 – Muss-Kategorie
Hier wird mit den Planwerten für die Zügigkeiten auf Basis des SEP und des Schülerzahlen- Monitorings von 2018 gerechnet:
Schule / Standort Zügig- keit*
x Jahr- gang
Schul- jahr 2026/2
7 Klas- sen
Sportstun- den nach Stundenta- fel
ge- samt
Schwim- men 2 Std. für 1 J.-stufe
Hallenstun- den nach Stundenta- fel
Hallenkapa- zität
Freie Stun- den Winrich-von-
Kniprode 2 8 8 3 24 4 20 30 10
Armin-Maiwald-
Schule 4 16 16 3 48 8 40 60 20
Astrid-Lindgren-
Schule 2 8 8 3 24 4 20
90 40
Lottenschule 3 12 12 3 36 6 30
* Planwert
Schulen im rhythmisierten Ganztag:
Schule / Standort Zügig- keit
x Jahr- gang
Klas- sen
Sport- stunden nach Stunden- tafel
ge- samt
Schwim men 2 Std. für 1 J.-stufe
Hallen- stunden nach Stunden- tafel
Hallenflä- chen nach Klassen
Hallenka- pazität nach Stun- den im rhythmi- sierten Ganztag
Freie Stun- den
Schule Am Ler-
chenweg 3 12 12 3 36 6 30 1 45 15
Hermann-Gmeiner-
Schule 4 16 16 3 48 8 40 2 45 5
3.2.3 Zwischenfazit Grundschulen – Perspektive 2026/27
Schule Raumtyp Soll-
Stunden Kapazität Bemerkungen Winrich-von-
Kniprode- Schule
1-fach-
Sporthalle 20 30
Ok
Nutzung am Nachmittag durch OGS möglich
Armin- Maiwald- Schule
2-fach Sport-
halle 40 60
OK
Nutzung am Nachmittag durch OGS möglich
Astrid- Lindgren-
Schule 2-fach Sporthalle
neu 50 90
OK
Nutzung am Nachmittag durch OGS möglich
Lottenschule OK
Nutzung am Nachmittag durch OGS möglich
Hermann- Gmeiner- Schule
1-fach-
Sporthalle 40 45 OK
Schule Am
Lerchenweg 1-fach
Sporthalle 30 45 OK
3.3 Hallenbedarf – Schulen am Berliner Ring
3.3.1 Hallenangebot Schulen am Berliner Ring
Halle Ortsteil Zuordnung Schule Sporteinheiten Bemerkung Sporthalle OHG Monheim Otto-Hahn-Gymnasium 3
Sporthalle SEK Monheim Sekundarschule/neue Ge- samtschule 2019
2
Sporthalle am Häckstadion
Monheim soll mit Fertigstellung Ende 2018/Anfang 2019
1 nächste Schule
OHG/SekSchule fussläufig rd. 300- 400 Meter
Annahme zur Hallenkapazität:
Die Sporthallen werden aktuell von 8 bis 18 Uhr genutzt. Die Unterrichtsstunden in den Schulen am Berliner Ring betragen 60 Minuten. Mit der Verrechnung von Pausen sind 9 Sportstunden pro Hallen- fläche möglich.
Annahmen zu Hallenbedarf:
o Um Sportangebote auch auf 2 Hallenflächen anbieten zu können, wird der errechnete Stun- denbedarf mit 1,2 multipliziert, d.h. jede 5. Sportstunde könnte dann auf 2 Hallenflächen stattfinden.
o In der geplanten neuen Gesamtschule soll in der Sek. II ein „Leistungskurs Sport“ angeboten werden. Dazu werden 4 Wochenstunden a 60 Minuten benötigt. Um im Leistungskurs Sport die Bandbreite von Sportarten erfahren und ausüben zu können, wird der Stundenbedarf mit dem Faktor 2 multipliziert, so dass rechnerisch immer 2 Hallenflächen zur Verfügung stehen.
3.3.2 Hallenbedarf am Berliner Ring – Endausbau
Schule / Standort Zügigkeit Sek, I* Klas
sen
Sport- stunden nach Stun- denta- fel
ge- sam t
Schwi mmen 2 Std.
für 1 J.- Stufe
Hallen- stunden nach Stun- dentafel
Stun den a 60 Minu nu- ten
Soll 2- fach Hal- le = 1,2 der Ge- samt- stunden
Bedarf Hallen- fläche pro Woche bei 45 Stun- den Otto-Hahn-
Gymnasium 7 77 3 231 14 217 162,
75 195,30 4
Neue Gesamtschu-
le Endausbau 6 46 3 138 12 126 94,5 113,40
Neue Gesamtschu-
le Sport LK 1 3 4 12 12 24,00
Neue Gesamtschu-
le gesamt 183 540 500 375 137,40 3
Wenn man nur die beiden Sporthallen an den Schulgebäuden anrechnet, würden 2 Halleneinheiten fehlen.
3.4 Hallenbedarf Peter-Ustinov-Gesamtschule
3.4.1 Hallenangebot Peter-Ustinov-Gesamtschule
Halle Ortsteil Zuordnung Schule Sporteinheiten Bemerkung Sporthalle PUG
alt
Monheim Peter-Ustinov-Gesamtschule 2
Sporthalle PUG neu
Monheim Peter-Ustinov-Gesamtschule 1
Sporthalle ge- plant
Monheim Peter-Ustinov-Gesamtschule 1 Einfachhalle teilbar in zwei Einheiten; Fertigstellung nach bish. Planung Mit- te/Ende 2022
Annahme zur Hallenkapazität:
Die Sporthallen können von 8 bis 18 Uhr genutzt werden. Die Unterrichtsstunde an der Peter- Ustinov-Gesamtschule beträgt 65 Minuten. Ohne die Verrechnung von Pausen sind 6 Sportstunden pro Hallenfläche möglich.
Annahmen zu Hallenbedarf:
o Um Sportangebote auch auf 2 Hallenflächen anbieten zu können, wird der errechnete Stun- denbedarf mit 1,2 multipliziert, d.h. jede 5. Sportstunde könnte dann auf 2 Hallenflächen stattfinden.
o In der Bedarfsberechnung wird das 65-Minuten-Modell zu Grunde gelegt. Die tägliche Nut- zungszeit wird mit mindestens bis zur 6. Stunde (16.35 Uhr).
o Weitere Nutzungszeiten wären
o durch Teilung der neuen Halle möglich
o die Zeit der Mittagspause unter der Prämisse, dass das Mittagessen auch später ein- genommen werden kann oder
o die Zeit nach 16.35 Uhr.
3.4.2 Hallenbedarf Peter-Ustinov-Gesamtschule
Schule / Stand-
ort Zügigkeit
Sek, I*
Schul jahr 2026 /27 Klas- sen
Sport- stunden nach Stun- denta- fel
ge- sam t
Schwi mmen 2 Std.
für 1 J.- Stufe
Hallen- stunden nach Stun- dentafel
Stun den a 65 Mi- nu- ten
Soll 2- fach Hal- le = 1,2 der Ge- samt- stunden
Hallen- kapazität pro Wo- che (mit 65 Minu- ten pro Ustd.) 6 pro Tag = 30 Peter-Ustinov-
Gesamtschule 7 57 3 171 14 157 109 130,80 4
Mit der neu geplanten Sporthalle stehen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung.