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Im Alter allein, das muss nicht sein!

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Academic year: 2022

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Im Alter allein, das muss nicht sein!

Herzlich Willkommen in Ihrem neuen Zuhause

Gestalten Sie sich Ihr Zimmer mit eigenen Möbeln, Bildern und liebgewonnenen Erinnerungen.

In der Gemeinschaft wollen wir gemeinsam den

Lebensabend verbringen.

(2)

Einrichtungsinformationen

Träger: Michelspflege

Barnim Pflege GmbH Brandenburgallee 1 16321 Bernau

Komplementär: Einrichtungen der Seniorenpflege

Ort: Birkenhof Johann-Strauß-Str. 2 Ulmenhof Mendelssohnstr. 20

16321 Bernau

Verwaltung: Tina Prescher und Dayana Möller Telefon: 03 33 97 / 3 - 22 66 Fax: 03 33 97 / 3 - 22 00

E-Mail: info@barnim-pflege-gmbh.de Heimleitung Frau Jana Briese

Telefon: 03 33 97 / 3 - 22 70

E-Mail: jana.briese@barnim-pflege-gmbh.de Pflegedienstleitung Birkenhof: Frau Gundula Bartelt

Telefon: 03 33 97 / 3 - 2264

E-Mail: gundula.bartelt@barnim-pflege-gmbh.de Pflegedienstleitung Ulmenhof: Frau Anne Schlegel

Telefon: 03 33 97 / 3 – 21 64

E-Mail: anne.schlegel@barnim-pflege-gmbh.de Frau Anne Schwarz

Telefon: 03 33 97 / 3 – 29 46

E-Mail: anne.schwarz@barnim-pflege-gmbh.de Zentralverwaltung: Brandenburgallee 1

16321 Bernau

Telefon: 03 33 97 / 3 - 0

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Inhaltsverzeichnis

Hauskonzept

1. Grundgedanke des Hauskonzeptes Seite 4

2. Beschreibung der Einrichtung Seite 4-5

2.1 Betreiberfrage und Betriebsdefinition Seite 6

3. Dienstleistungsspektrum Seite 6

3.1 Ziele der pflegerischen Tätigkeit Seite 6

3.2 Ziele der Hauswirtschaft Seite 7

3.3 Ziel der Soziale Betreuung Seite 7

3.4 Ziel der Verwaltung Seite 8

4. Verhinderungspflege Seite 8

5. Entgelt Seite 8

6. Schlussbemerkung Seite 8

7. Kosten Seite 9

Hausordnung

Seite 10-12

Zimmerbeispiel

Seite 13-14

Checkliste Umzug

Seite 15-16

Ärztlicher Fragebogen

Seite 17-18

Bewohnerstammblatt zur Heimaufnahme

Seite 19

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Hauskonzept

1 Grundgedanke des Hauskonzeptes

In Fortschreibung der Bevölkerungsentwicklung nimmt die Zahl der alten bzw. sehr alten Menschen überproportional zu. Die Entwicklung dieses demographischen Übergangs und die damit verbundenen, herausfordernden Aufgaben einer ansprechenden und umfassenden sozialen Versorgung der Hochbetagten fordern durchdachte Infrastrukturen.

Neue Versorgungsmodelle werden diesbezüglich bundesweit erprobt. Im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Altenhilfe und Altenpflege treiben unterschiedliche Anbieter ihre Ausgestaltung voran.

In der Hauskonzeption der Unternehmensgruppe Michelspflege - Einrichtungen der Seniorenpflege - wurde ein besonderer Wert darauf gelegt, den steigenden Ansprüchen von Senioren umfassend begegnen zu können.

2. Beschreibung der Einrichtung Allgemein

Nach den Grundsätzen der Pflegeversicherung erhalten Prävention und Rehabilitation den Vorrang vor der Inanspruchnahme ambulanter Pflegeleistungen und diese wiederum Vorrang vor stationären Pflegeleistungen.

Die Einrichtung

bietet die teilstationäre Versorgung im Sinne der Verhinderungspflege

und sichert in seinem stationären Bereich die Langzeit- oder Heimunterbringung pflegebedürftiger Bewohner – immer vor dem Hintergrund der Bedürfnisorientierung.

externe Physiotherapeuten übernehmen in diesem Bereich die notwendige Versorgung

Ein solides Serviceangebot rundet das gesamte Angebot des Hauses ab.

Lage

In ruhiger Lage von Bernau, in der Waldsiedlung, diese Einrichtung liegt mitten im Kurklinikgelände. Regelmäßige Busverbindung nach Bernau und Wandlitz ist

gegeben.

Anzahl der Pflegeplätze

Die Seniorenresidenz „Birkenhof und Ulmenhof“ hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen im Rahmen des SGB XI geschlossen und verfügt über 99 bzw. 98 Wohnpflegeplätze, alles Einzelzimmer mit Bad.

Gemeinschaftseinrichtungen

Die Einrichtung bietet der Bewohnerin / dem Bewohner verschiedene Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Haus an.

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Schwesternruf / Klingelanlage :

Es sind in jedem Zimmer, in allen Bädern und Nasszellen sowie in allen anderen Räumen die Anlagen einer zentralen Mitarbeiterrufanlage vorhanden, so dass über feste und teilmobile (Schnur und Kabel) Taster jeder Bewohner Mitarbeiterhilfe anfordern kann.

Ärztliche Versorgung :

Die Leitung des Hauses gewährleistet, dass jeder Bewohner die erforderliche ärztlich-medizinische Versorgung erhält. Die Pflegemitarbeiter bemühen sich um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten. In unserem Haus gilt das Hausarztprinzip, d.h. jeder Bewohner hat das Recht auf freie Arztwahl.

Seelsorge:

Als Mitglieder einer Religionsgemeinschaft gehören die Bewohner unseres Hauses zu den jeweiligen Kirchengemeinden. Die seelsorgerliche Betreuung der Bewohner ist Aufgabe des jeweiligen Gemeindepfarrers. Die Seniorenresidenz „Birkenhof und Ulmenhof“ stellt sicher, dass in einem regelmäßigen Turnus ökumenische Gottesdienste im Gemeinschaftraum des Hauses stattfinden können.

Auf Bewohnerwunsch werden jeweilige Kontakte zu Kirchen, Geistlichen und Hospiz vermittelt und ermöglicht.

Zusätzlich verfügt die Brandenburgklinik über einen Diakon, der im Rahmen der hauseigenen Sozialbetreuung tätig ist. Auf dem Gelände der Brandenburgklinik finden regelmäßig Gottesdienste statt, die ebenfalls genutzt werden können.

Sonstige Leistungen:

Im Rahmen der Möglichkeiten des Hauses ist ein individuelles und umfassendes Zusatzangebot in vielen Leistungsbereichen denkbar. Wünsche können in jedem Einzelfall mit der Leitung des Hauses abgesprochen und gegen Rechnungsstellung realisiert werden.

Grundsätzlich mögliche Zusatz- und Sonderleistungen sind in einem gesonderten Sonder- und Zusatzleistungsverzeichnis beschrieben. Gern sind wir Ihnen bei der Erledigung von Aufgaben behilflich.

Zum Leistungsangebot gehören nicht

 die ärztliche Versorgung und deren Leistung

 Gestellung von individuellen Hilfsmitteln zur Pflege, die über den allgemeinen Umfang hinausgehen und zum Leistungsangebot nach dem SGB V einzustufen sind

 Medikamente und Verbandstoffe sowie Arzneimittel

 Individuelle Körperpflegeartikel

 Telefongebühren

 Private Haftpflichtversicherung

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2.1 Betreiberfrage und Betriebsdefinition

Die Einrichtung wird betrieben von der Michelspflege, „Barnim Pflege GmbH“.

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist definiert mit der Versorgung, Betreuung und Pflege älterer und sehr alten Menschen und zwar in den Bereichen:

der stationären Versorgung (Langzeitunterbringung) oder der Verhinderungspflege

Die Michelspflege unterhält Einrichtungen der Seniorenpflege und beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich an der Umsetzung eines kundenorientierten Dienstleistungsmanagements sowie nach neuesten Erkenntnissen arbeiten. Die Grundsätze dieser Arbeit sind gekennzeichnet von einer wirtschaftlichen Betriebsführung und der ständigen Suche bzw. Umsetzung professioneller Marktlösungen für den Kunden. Das Unternehmen und die ihm angeschlossenen Häuser fühlen sich ihren Unternehmensleitsätzen verpflichtet.

3 Dienstleistungsspektrum

3.1 Ziele der Pflegerischen Tätigkeit

Die Pflegekräfte der Unternehmensgruppe Michelspflege arbeiten vor dem Hintergrund des ganzheitlichen Ansatzes bewohnerorientiert.

Erklärtes Ziel ist es:

Bewohnern bei der Bewältigung körperlicher und geistiger Behinderungen bzw.

Beeinträchtigungen umfassend zu versorgen, individuell zu betreuen, fachgerecht zu pflegen und zu motivieren bzw. zu aktivieren, so wie es die individuellen Möglichkeiten zulassen

den Bewohnern ein weitgehend selbständiges Leben in der Einrichtung zu ermöglichen

physiologische Grundbedürfnisse zu sichern

Sozial- und Sicherheitsbedürfnissen zu entsprechen

Ein einheitliches Pflegekonzept und ein Pflegeleitbild – von den Mitarbeitern im Rahmen der Qualitätssicherung erarbeitet – bildet die Grundlage des Pflegeverständnisses, um einerseits professionelle Pflege auf dem fachlich aktuellsten Stand zu sichern, andererseits bewohnerorientiert arbeiten zu können.

Die pflegerische Versorgung wird im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bewohner und – wenn möglich – mit seiner Beteiligung durchgeführt. Zu originären Aufgaben des Pflegebereiches gehören:

Erstellung bewohnerorientierter Pflegeplanungen und Pflegedokumentation Pflegeverlaufs- und Krankenbeobachtung

Psychosoziale Betreuung und Begleitung Krisenintervention / Gesprächsführung

Durchführung grundpflegerischer Maßnahmen

Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung Eine intensive Zusammenarbeit mit betreuenden Haus- und Fachärzten sowie Therapeuten ist angestrebt, um Pflegeerfolge zu sichern.

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3.2 Ziele der Hauswirtschaftlichen Tätigkeit Leistungen der Hauswirtschaft

Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind in Zusammenwirkung mit anderen Bereichen für die Gestaltung und Erhaltung einer wohnlichen Atmosphäre im Hause verantwortlich, für die Raumpflege, für die Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie für die Wäscheversorgung.

Die Bewohnerwäsche wird in unserem Haus gewaschen. Grundvoraussetzung ist, dass jedes Wäschestück gekennzeichnet sein muss. Ohne diese Kennzeichnung ist ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet. Wir bieten Ihnen gegen ein kleines Entgelt die Kennzeichnung der Wäsche an.

Leistungen der Küche

Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, seniorengerechte Mahlzeiten aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zu bereiten und so zu präsentieren und zu servieren, dass die Bewohner in einer kultivierten Atmosphäre ihre Mahlzeiten einnehmen können. Der Bewohner kann die Portionsgröße selbst bestimmen.

Die Seniorenresidenz „Birkenhof und Ulmenhof“ bietet der Bewohnerin/dem Bewohner folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an:

 Frühstück

 Mittagessen

 Abendessen

 Zwischen- und Spätmahlzeit (bei Diabetikern)

 Kaffeegedeck

 ausreichend alkoholfreie Getränke zu und zwischen den Mahlzeiten

Leistungen der Haustechnik

Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehört auch die Hilfestellung beim Einzug in das Haus und Beratung bei der Gestaltung und Erhaltung des persönlichen Wohnraumes der Bewohner.

3.3 Ziele der Sozialen Betreuung

Die Aufgabe der sozialen Betreuung ist es, die Integration in das Gemeinschaftsleben zu begleiten und die Vermeidung der sozialen Isolation vorzubeugen.

Weitere Aufgaben sind, dafür Sorge zu tragen, dass die Bewohner die notwendigen Hilfen beim Einzug in das Haus, bei der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensraums und Orientierung im Haus erhalten. Seine Aufgabe ist es weiterhin, dafür zu sorgen, dass Bewohner die Gelegenheit wahrnehmen können, an den kulturellen, religiösen und sozialen Angeboten des Hauses teilzunehmen.

Das Angebot der sozialen Betreuung ist im Sinne einer ergänzenden Pflege zu sehen und wird auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner hin abgestimmt. Täglich werden verschiedene Beschäftigungen angeboten.

(8)

3.4 Ziele der Verwaltung

Den Mitarbeiterinnen der Verwaltung obliegt die Bewohner- und Mitarbeiterbezogene Verwaltung. Sie sind verpflichtet, die Bewohner und Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden zu beraten bzw. die Beratung anzubieten, auch die Beratung anderer Mitarbeiter des Hauses zu vermitteln.

4. Die Verhinderungspflege

Verhinderungspflege- (Urlaubspflege-) ist im Haus möglich.

Die Leistungen entsprechen – jeweils nach Pflegegrad – den Leistungen des stationären Pflegebereiches.

Die Einrichtung verfügt über die Versorgungs- und Vergütungsverträge mit den Pflegekassen, so dass die Kosten der Verhinderungspflege in unserem Hause anteilig von den entsprechenden Kassen übernommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und vor Aufnahme beantragt wurden.

Freie Plätze werden jedoch vorranging vollstationär vergeben. Eine längerfristige Planung ist nicht möglich.

5. Entgelte

Das Entgelt für die Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des BSHG vereinbart sind. Die Höhe der zurzeit geltenden Entgelte ist in der Anlage aufgeführt, selbstverständlich werden auch über die Regelleistungen hinaus, Zusatzleistungen angeboten oder vermittelt.

6. Schlussbemerkung

Die unterschiedlichen Leistungen der Seniorenresidenz „Birkenhof und Ulmenhof“ sollen dazu beitragen, alten, hochbetagten, behinderten und dementen Menschen die nötige Hilfestellung zu geben, die benötigt wird, um auch ein Leben mit altersbedingten Beschwerden lebenswert zu gestalten.

Hieran arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig.

(9)

7. Kosten in der Seniorenresidenz „Birkenhof“ Vollzeitpflege

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5

Unterkunft 13,21 € 13,21 € 13,21 € 13,21 € 13,21 €

Verpflegung 5,08 € 5,08 € 5,08 € 5,08 € 5,08 €

Pflegesatz 30,13 € 38,63 € 54,80 € 71,67 € 79,23 €

Investitionskosten 10,13 € 10,13 € 10,13 € 10,13 € 10,13 €

Ausbildungskosten 2,17 € 2,17 € 2,17 € 2,17 € 2,17 €

Gesamt tägl. 60,72 € 69,22 € 85,39 € 102,26 € 109,82 €

Gesamt monatl.

30,42 Tage 1.847,10 € 2.105,67 € 2.597,56 € 3.110,75 € 3.340,72 € Anteil Pflegekasse 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 € Eigenanteil monatl.

30,42 Tage 1.722,10 € 1.335,66 € 1.335,56 € 1.335,74 € 1.335,72 €

7. Kosten in der Seniorenresidenz „Ulmenhof“ Vollzeitpflege

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5

Unterkunft 14,51 € 14,51 € 14,51 € 14,51 € 14,51 €

Verpflegung 4,77 € 4,77 € 4,77 € 4,77 € 4,77 €

Pflegesatz 39,46 € 41,77 € 57,95 € 74,81 € 82,37 €

Investitionskosten 15,86 € 15,86 € 15,86 € 15,86 € 15,86 €

Ausbildungskosten 2,28 € 2,28 € 2,28 € 2,28 € 2,28 €

Gesamt tägl. 76,88 € 79,19 € 95,37 € 112,23 € 119,79 €

Gesamt monatl.

30,42 Tage 2.338,69 € 2.408,96 € 2.901,16 € 3.414,04 € 3.644,01 € Anteil Pflegekasse 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 € Eigenanteil monatl.

30,42 Tage 2.213,69 € 1.638,95 € 1.639,15 € 1.639,03 € 1.639,01 €

(10)

HAUSORDNUNG

Allgemeines

Das Wohnen und Leben in der Seniorenresidenz „Birkenhof und Ulmenhof“ beruht auf gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme. Jedes Zusammenleben erfordert Vertrauen, Geduld und Verständnis. Immer wenn Menschen beieinander wohnen sind Freundlichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft nötig für ein gutes Zusammenleben. Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben die gleichen Rechte und Pflichten. Grundlage der Betreuung und des Heimaufenthaltes ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner der vor der Aufnahme abgeschlossene Heimvertrag und der nachgewiesene Pflegegrad.

Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den Aufenthalt in unserer Pflegeeinrichtung so angenehm wie möglich machen. Wir bitten Sie und Ihre Besucher um freundliche Beachtung folgender Hausregeln, die als Hilfe für ein gutes Miteinander in unserer Pflegeeinrichtung gedacht sind.

Abwesenheit

Jeder Bewohner/-in hat das Recht, das Heim zu verlassen. Zur eigenen Sicherheit bitten wir darum, dass das Pflegepersonal informiert wird. Wenn Bewohner voraussichtlich nach 22.00 Uhr zurückkehren, ist das diensthabende Personal zu informieren. Jeder Heimbewohner/-in kann sich für bestimmte Zeit außerhalb des Heimes (z. B. Urlaub) bei Angehörigen oder Bekannten aufhalten. Die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung sind rechtzeitig über die Dauer der Abwesenheit schriftlich zu informieren. Die Ab- und Rückmeldung erfolgt beim Pflegepersonal.

Besuchs- und Ruhezeiten

Ein Besuch ist jederzeit möglich, im Interesse aller Heimbewohner/-in ist während der Mittagsruhe in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr (wenn möglich) und während der Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr jede Ruhestörung zu vermeiden.

Grundsätzlich ist ein Geräuschpegel über das Maß „Zimmerlautstärke“ zu vermeiden.

Brand- und Katastrophenschutz

Bei Bränden und anderen Katastrophen folgen Sie bitte den Anweisungen des Pflegepersonals bzw. der Rettungsmannschaften. Der Sammelplatz in Notsituationen ist der Platz vor dem Haupteingang der Einrichtung. Ansonsten beachten Sie bitte die Hinweise auf dem auf Ihrem Wohnbereich ausgehängten Rettungswegplan.

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Essen

Ähnlich wie im Familienleben, treffen wir uns zu den Mahlzeiten in den dafür vorgesehene Gemeinschaftsräume. Nur bei medizinisch begründbaren Fällen erfolgt die Einnahme der Speisen im Zimmer.

Bitte beachten Sie unsere Essenzeiten

Frühstück 07.00 – 09.00 Uhr Mittag 12.00 – 13.30 Uhr Kaffee 15:00 – 16:30 Uhr Abendessen 18.00 – 19.30 Uhr

Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, von den Mahlzeiten Essen mit auf das Zimmer zu nehmen. Wenn Bedarf besteht, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter. Sie erhalten jederzeit Essen und Trinken.

Wenn Sie Obst oder Süßigkeiten im Zimmer haben, achten Sie bitte darauf, dass dies möglichst schnell verzehrt wird oder sich in Behältern befindet.

Haftung

Da jeder Bewohner für die von ihm verursachten Schäden am Gebäude, am Heiminventar sowie am Eigentum der Mitbewohner und eventuell auch für verursachte Personenschäden haftet, sollte eine entsprechende private Haftpflichtversicherung bestehen.

Parken

Das Parken der Fahrzeuge von Besuchern und Angehörigen ist auf den vorgesehenen Parkplätzen außerhalb des direkten Klinikgeländes möglich. Das Parken im gesamten Bereich des Haupteinganges der Pflegeeinrichtung ist untersagt. Dieser Bereich dient als Anlieferungszone und Notfall- bzw. Feuerwehrzufahrt. Bei eventuellen Schäden übernimmt die Pflegeeinrichtung keine Haftung. Weiterhin bitten wir um Einhaltung der Parkordnung und die ordnungsgemäße Sicherung der Fahrzeuge (keine Gegenstände sichtbar im Auto hinterlassen).

Rauchen

Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Pflegeeinrichtung grundsätzlich verboten.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf die vorhandenen Raucherplätze.

(12)

Sicherheit

Den Bewohnern/-in und Ihren Besuchern ist aus Sicherheitsgründen folgendes nicht gestattet:

1. die Inbetriebnahme von privaten elektrischen Geräten (z. B. Tauchsieder, Kaffeemaschinen, Heizdecken usw.)

2. die widerrechtliche Nutzung der Notausgänge und -treppen 3. das Betreten haustechnischer Anlagen/Räume

4. die unbeaufsichtigte Nutzung von Therapieräumen

5. offenes Feuer in jeglicher Form (z. B. Kerzen, Räucherkerzen usw.).

Unfälle

Unfälle sind unverzüglich der Einrichtungs-, Pflegedienst- oder der Wohnbereichsleitung zu melden. Diese Regelung gilt für Betroffene und Zeugen eines Unfalls.

Wertgegenstände

Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls können wir für Bargeld nicht haften, daher besteht die Möglichkeit bei der Verwaltung ein Taschengeldkonto einzurichten bzw. im Tresor dieses gegen Quittung aufzubewahren. Bei Verlust durch eigenes Fehlverhalten kann keine Haftung übernommen werden.

Zimmereinrichtung

Jeder Bewohner darf sein Zimmer persönlich gestalten. Es dürfen Möbel, Bilder und persönliche Sachen mitgebracht werden. Denken Sie bitte daran, dass die Beweglichkeit im Zimmer für den Bewohner erhalten bleibt. Im Umgang mit der Zimmereinrichtung, einschließlich der technischen Anlagen, bitten wir um äußerste Sorgfalt. Dennoch auftretende Defekte melden Sie bitte umgehend dem Pflegepersonal. Gleiches gilt bei Nutzung anderer Räumlichkeiten der Pflegeeinrichtung.

Das Zusammenleben vieler Menschen auf einem begrenzten Raum erfordert von uns allen gegenseitige Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

(13)

Beispiel eines Zimmers im Birkenhof

(14)

Beispiel eines Zimmers im Ulmenhof

(15)

Checkliste

Umzug in die Seniorenresidenz

1. Verwaltungsunterlagen (sind vorzulegen!)

 Medikamentenplan / Arztbrief

 Einstufungsbescheid der Pflegekasse / Anmeldung auf vollstationäre Pflege

 Versicherungskarte / Personalausweis

 Schwerbehindertenausweis

 Befreiungsausweis für Zuzahlungen

 Vollmacht / Betreuerausweis / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

 Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Rollator, usw.)

 ärztlicher Fragebogen / ansteckende Krankheiten

 Haftpflichtversicherung

 GEZ Teilnehmernummer

 polizeiliche Ummeldung nach Bernau

 Rentenbescheid

2. Persönliche Dinge für die Körperpflege

 Zahn -bürste, -pasta, -becher

 Prothesen- dose, -reiniger, haftcreme

 Rasier- apparat, -schaum, -wasser

 Duschbad

 Haarwäsche

 Körperlotion

 Bürste / Kamm

 Gesichtscreme

 Parfüm / Deo

 Fön

 Nagelpflegeset

 Waschtasche

Bitte denken Sie auch an:

eine kleine Reise- u. Waschtasche für den eventuellen Krankenhausbesuch

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3. Persönliche Gestaltung des Zimmers

Es ist uns ein Anliegen, dass Sie Ihr Zimmer in unserem Haus so persönlich, wie möglich einrichten können.

 Große gut lesbare Uhr

 Großer Kalender

 Fernseher/Radio

 Bilder/Fotos mit Erinnerungswert - Leselampe, Stehlampe - Sessel

- Fußhocker

- Kommode (max. 45 cm tief)

 Allgemeines:

- Vasen

- Sammeltassen

- Tagesdecke, Kuschelkissen - Mülleimer fürs Bad

- Staubtuch - Kleiderbügel

- Tischdecken/Deckchen

4. Kleidung

 Unterwäsche (Slip, Hemden)

 Strümpfe, Strumpfhosen

 Pullover

 T-Shirt

 Sweat-Shirt

 Blusen / Oberhemden

 Hosen

 Jogginganzug

 Sommer- u. Winterjacke (max. je 2)

 Strickjacke

 Röcke

 Schal / Mütze / Handschuhe

 Morgen- oder Bademantel

 Hausschuhe / Winterschuhe / Sandalen / Turnschuhe (möglichst keine Latschen – Sturzgefahr!!!)

Für unsere Stätten der Erinnerung suchen wir Gegenstände aus der Vergangenheit.

Wenn sich in der Wohnung oder im Keller geeignete Stücke befinden, sprechen Sie uns an.

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Ärztlicher Fragebogen beim Einzug

Name: ... Vorname:...

geb. am: ...

Der Bewohner ist frei von ansteckungsfähigen Erkrankungen nach IfSG § 36 Abs.4 vom 01.01.2001

Der Bewohner hat keine ansteckenden Krankheiten

Personen, die in ein Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder eine gleichartige Einrichtung im Sinne des

§1 Abs.1 oder 1a des Heimgesetzes aufgenommen werden sollen, haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.

Medizinische Diagnosen:...

...

...

...

...

...

...

...

...

Medikamentengabe:

Medikament morgens mittags abends nachts

...

...

...

...

...

...

... ...

Ort / Datum Arztstempel / Unterschrift des Arztes

(18)

Ärztlicher Fragebogen beim Einzug

Suchterkrankungen nein ja welche:_________________________________________

Allergische Reaktion nein ja welche:_________________________________________

Dauerkatheter/ Cystofix nein ja seit wann: ______________________________________

Diagnose:

_____________________________________________________________________________________________

PEG – Sonde nein ja seit wann: ______________________________________

Diagnose:_____________________________________________________________________________________

Orale Zufuhr möglich nein ja Art der Zufuhr Flüssigkeit

Brei

feste Nahrung

Diabetes nein ja Anzahl der BE`s: ________________________________

Diät Tabletten Insulin

Dekubitus nein ja Grad:________________________

Lokalisation:__________________________________________________________

Wundversorgung nein ja

Lokalisation/ Art :____________________________________________________

nein ja

Lokalisation:__________________________________________________________

Orientierung

vorhanden teilweise/ zeitweise vorhanden nicht vorhanden

Zeit Zeit Zeit

Ort Ort Ort

Person Person Person

Situativ Situativ Situativ

Psychische Situation Aggression Weglauftendenzen

stabil verbal ja

labil handgreiflich nein

Beweglichkeit gehfähig gehfähig mit Hilfsmittel

benötigt einen Rollstuhl bettlägerig

(19)

Bewohnerstammblatt zur Heimaufnahme

Nachname: Geburtsname:

Vorname/n:

Wohnung

(polizeilich gemeldet)

Straße PLZ / Wohnort

Geburtsdatum: Ort:

Familienstand: seit: Konfession:

GEZ Teilnehmernummer: ehemaliger Beruf:

Rente: € ggf Zusatzrenten:

Rententräger: Rentennummer:

Sozialhilfe beantrag

Rechnungsempfänger:

1. Angehörige

(Falls keine Angehörigen vorhanden, bitte eine sonstige Vertrauensperson angeben)

Vor- und Zuname Telefonisch erreichbar / Mobiltelefon

Anschrift

Verwandtschaftsgrad:

2. Angehörige Vor- und Zuname Telefonisch erreichbar / Mobiltelefon Anschrift

Verwandtschaftsgrad

3. Angehörige Vor- und Zuname Telefonisch erreichbar / Mobiltelefon Anschrift

Verwandtschaftsgrad gerichtlich bestellter

Betreuer

Vor- und Zuname Telefonisch erreichbar / Mobiltelefon

Anschrift

Amtsgericht: Aktenzeichen:

Krankenkasse/

Pflegekasse

Name Mitglieds-Nr.

Beamtenrechtl. o. ähnl.

Beihilfeanspruch

Bezeichnung der Beihilfestelle

Hausarzt Name:

Anschrift:

Telefon:

weiter behandelnde

Ärzte:

weiter behandelnde

Ärzte:

weiter behandelnde

Ärzte:

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