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DE 10 2017 106 705 A1 2018.09.27

(12)

Offenlegungsschrift

(21) Aktenzeichen: 10 2017 106 705.1 (22) Anmeldetag: 29.03.2017

(43) Offenlegungstag: 27.09.2018

(51) Int Cl.:

F16B 15/00 (2006.01)

F16B 15/04 (2006.01) F16B 15/08 (2006.01) (66) Innere Priorität:

10 2017 106 335.8 23.03.2017 (71) Anmelder:

Raimund Beck Nageltechnik GmbH, Mauerkirchen, AT

(74) Vertreter:

Paul & Albrecht Patentanwaltssozietät, 41460 Neuss, DE

(72) Erfinder:

Korte, Hans, Dr., 23966 Wismar, DE; Siemers, Stefan, 84489 Burghausen, DE

(56) Ermittelter Stand der Technik:

DE 20 2016 101 860 U1

AT 63 154 E

US 1 492 029 A

WO 94/ 20 273 A1

WO 2016/ 180 900 A1

Norm DIN 7707-1 1979-01-00. Kunstharz- Pressholz und Isolier-Vollholz - Prüfverfahren. S.

1-5.

Prüfungsantrag gemäß § 44 PatG ist gestellt.

Die folgenden Angaben sind den vom Anmelder eingereichten Unterlagen entnommen.

(54) Bezeichnung: Nagel, insbesondere für den Einsatz in einem Nagelsetzgerät

(57) Zusammenfassung: Die vorliegende Erfindung betrifft einen Nagel, insbesondere für den Einsatz in einem Nagel- setzgerät, der aus einem überwiegend lignocellulosischem Material besteht und einen Nagelschaft (1a) aufweist, an dessen vorderem Ende eine als kegelförmige Rundspitze ausgebildete Nagelspitze (16) vorgesehen ist, und an des- sen hinterem Endbereich ein Kopfbereich (1c) ausgebildet ist, wobei der Spitzenwinkel der Nagelspitze > 36° ist. Des- weiteren betrifft die Erfindung einen Nagelstreifen umfas- send eine Mehrzahl von Nägeln, die in entsprechende Öff- nungen eines Lochstreifenbands eingeschoben sind.

(2)

Beschreibung

[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft einen Na- gel, insbesondere für den Einsatz in einem Nagel- setzgerät, der aus einem überwiegend lignocellulosi- schem Material besteht und einen Nagelschaft auf- weist, an dessen vorderem Ende eine als kegelför- mige Rundspitze ausgebildete Nagelspitze vorgese- hen ist, und an dessen hinterem Endbereich ein Kopf- bereich ausgebildet ist. Desweiteren betrifft die Erfin- dung einen Nagelstreifen umfassend eine Mehrzahl solcher Nägel, die in entsprechende Öffnungen eines Lochstreifenbands eingeschoben sind.

[0002] Nägel sind seit langer Zeit als Verbindungs- mittel bekannt. Sie werden überwiegend aus Me- tall, z.B. aus Stahl, Aluminium, Kupfer etc. herge- stellt. Metallnägel sind jedoch mit Nachteilen be- haftet. So neigen Stahlnägel trotz Korrosionsschutz- maßnahmen wie z.B. Verzinken unter ungünstigen Bedingungen zum Rosten, und zwar insbesonde- re dann, wenn in dem genagelten Werkstoff saure Bedingungen herrschen. Dies gilt insbesondere für gerbstoffreiche Hölzer, die wegen ihrer Dauerhaftig- keit im Außenbereich, z.B. bei Fassaden und Ter- rassen eingesetzt werden. Bei Bewitterung können entstehen unerwünschte dunkle bis schwarze Verfär- bungen an den Nagelstellen entstehen. Eine Abhilfe durch Verwendung rostfreier Stahlsorten ist möglich aber sehr kostenaufwendig. Ein weiterer Nachteil be- steht darin, dass sich das Recycling von mit Stahlnä- geln durchsetzten Holzprodukten aufwendig gestal- tet.

[0003] Aus diesem Grund werden alternativ Nägel aus Holz oder verholztem Pflanzenmaterial wie z.B.

Bambus eingesetzt. Lange Zeit konnten solche Holz- nägel nur dann eingesetzt werden, wenn der zu na- gelnde Untergrund zuvor mit einem Loch versehen wurde, in welches der Nagel getrieben wurde. Neue- re Entwicklungen ermöglichen es jedoch, Nägel aus Holz oder holzartigen, überwiegend lignocellulosi- schen Materialien mit Hilfe von Nagelsetzgeräten wie z.B. Druckluftnaglern direkt in Holz einzuschießen, ohne das Holzmaterial vorzubohren. Zu verweisen ist insbesondere auf die WO 2016/1809001 A der An- melderin, aus der ein Nagelstreifen zum Einsatz in ei- nem Nagelsetzgerät bekannt ist, dessen Nägel aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen und durch Ver- bindungsmittel miteinander verbunden sind, welche beim Setzen der Nägel automatisch abgeschert wer- den. Die Nagelspitze oder Nägel ist hier kegelförmig ausgebildet, wobei das Verhältnis der Länge der Na- gelspitze zur kleinsten Dicke des Nagelschafts zwi- schen 1,5 und 3 liegt.

[0004] Es hat sich gezeigt, dass diese Nagelspit- zenausbildung beim Setzen der Nägel zum Spal- ten der zu verbindenden Bauteile führen kann, wenn diese aus anisotropen Baustoffen wie beispielswei-

se Holz bestehen. Ebenso wird als nachteilig ange- sehen, dass sich die Herstellung der Nagelstreifen durch Pressen und/oder Fräsen aufwendig gestaltet.

[0005] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es da- her, einen Nagel der eingangs genannten Art bereit- zustellen, der sich auch in Holzwerkstoffe ohne die Gefahr eines Spaltens derselben eintreiben lässt.

[0006] Diese Aufgabe ist bei einem Nagel der ein- gangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Spit- zenwinkel der Nagelspitze > 36° ist. In bevorzugter Weise ist der Spitzenwinkel der Nagelspitze ≥ 40°

und liegt insbesondere im Bereich von 45° und 60°, wobei er in zweckmäßiger Weise genau 45° oder 60°

beträgt. Größere Winkel wie beispielsweise 90° sind jedoch auch möglich.

[0007] Es hat sich gezeigt, dass Nägel, bei denen die Spitzenwinkel in den angegebenen Bereichen liegen und insbesondere größer als 50° sind, eine deutlich geringere Spaltwirkung auf genagelte Bauteile aus- üben als Nägel, deren Spitzenwinkel kleiner sind, bei- spielsweise bei 20° liegen.

[0008] Obwohl Nägel aus verholztem Pflanzenma- terial gegenüber solchen aus Stahl der gleichen Ab- messungen eine erhöhte Auszugsfestigkeit besitzen und deshalb in den meisten Fällen keines Kopfes be- dürfen, gibt es Anwendungsfälle, in denen nicht nur die Auszugsfestigkeit, sondern auch die Durchzugs- festigkeit von Bedeutung ist. Um die Durchzugsfes- tigkeit zu erhöhen, aber die Produktionsvorteile von stiftartigen Nägeln gegenüber solchen mit Kopf auf- recht zu erhalten, ist gemäß einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass der Kopfbereich ge- genüber dem Nagelschaft verdickt ist und sich insbe- sondere zum freien Ende des Nagels hin kontinuier- lich verbreitert.

[0009] Ebenso kann in der oberen Stirnfläche des Kopfbereichs wenigstens eine sich in der Axialrich- tung des Nagelschaftes erstreckende Ausnehmung vorgesehen sein, die derart ausgebildet ist, dass in sie ein Keil axial eintreibbar ist, um die benach- bart zu der Ausnehmung vorhandenen Materialstege des Kopfbereiches nach außen zu drücken. Zweck- mäßigerweise ist die wenigstens eine Ausnehmung schlitzförmig ausgebildet und durchsetzt den Kopf- bereich von dessen einen Randbereich zu dessen gegenüberliegenden Randbereich. Insbesondere ist nur eine einzige schlitzförmige Ausnehmung vorge- sehen, die den Kopfbereich zentral durchsetzt und die Nagelschaftlängsachse schneidet.

[0010] Bei dieser Ausführungsform wird nach dem Einschlagen bzw. Eintreiben eines Nagels in einen Untergrund ein Keil axial in die Ausnehmung ein- getrieben, so dass die benachbart zu der Ausneh- mung vorhandenen Materialstege auseinander ge-

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drückt werden. Hierdurch wird der Kopfbereich ins- gesamt nach außen verformt, so dass es zu einer erhöhten Anpressung gegen das Untergrundmaterial kommt. Wenn dieses weich genug ist, wird das Unter- grundmaterial sogar ebenfalls zusammengedrückt. In diesem Fall erhalten der Kopfbereich und der hierzu korrespondierende Abschnitt durch den eingeschla- genen Nagel in dem Untergrundmaterial gebildeten Nagelkanalsabschnitt eine leichte Konusform ähnlich der einer Schraube mit einem Senkkopf. Durch die höheren Anpresskräfte im Kopfbereich sowie die Ko- nusform wird die Durchzugsfestigkeit der Nägel deut- lich erhöht.

[0011] Die Tiefe der Ausnehmungen/Schlitze kann dabei variabel gewählt werden, sollte jedoch so be- messen sein, dass die benachbarten Materialstege des Kopfbereichs hinreichend auseinandergedrückt werden können. Hierzu ist gemäß einer Ausführungs- form der Erfindung vorgesehen, dass sich die Aus- nehmung ausgehend von der oberen Stirnfläche des Kopfbereiches des Nagels über eine axiale Länge von wenigstens 3 mm, insbesondere wenigstens 4 mm und bevorzugt wenigstens 5 mm in den Kopfbe- reich erstreckt.

[0012] Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vor- gesehen, dass in der äußeren Umfangsfläche des Nagelschafts mehrere parallel zu einander in der Längsrichtung des Nagelschafts, bevorzugt parallel zu der Nagelschaftlängsachse verlaufende Längsril- len ausgebildet sind. Dabei können sich die Längs- rillen über die gesamte Länge des Nagelschaftes er- strecken und gleichmäßig entlang des Umfangs des Nagelschafts verteilt angeordnet sein. Die Form der Längsrillen kann frei gewählt werden. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgese- hen, dass sie in Form von Einkerbungen mit etwa dreieckigem Querschnitt ausgebildet sind.

[0013] Dadurch, dass der Zylinderschaft nicht glatt, sondern geriffelt mit etwa sternförmigem Querschnitt ausgeführt ist, wird die Auszugsfestigkeit der Nägel weiter erhöht.

[0014] Der Nagel kann bestehen aus Holz und/oder einem Holzwerkstoff, insbesondere einem organisch gebundenen Holzwerkstoff, bevorzugt einem kunst- harzgebundenen Schichtholz oder einem kunstharz- gebundenen Faserverbundwerkstoff, der lignosecel- lulosische Fasern aus Einjahrespflanzen enthält, be- steht.

[0015] Es hat sich gezeigt, dass gute Ergebnisse er- zielt werden, wenn der organisch gebundene Holz- werkstoff Phenolharz als Kunstharz enthält. Insbe- sondere sollte der organisch gebundene Holzwerk- stoff Kunstharz in einer Menge von wenigstens 30 Gew-%, insbesondere wenigstes 35 Gew-% enthal-

ten, wobei der Kunstharzanteil bevorzugt 40 Gew-%

beträgt.

[0016] In bevorzugter Weise bestehen die erfin- dungsgemäßen Nägel aus einem Material mit einer Dichte > 0,65 g/cm3, insbesondere einer Dichte > 0, 85 g/cm3 und bevorzugt einer Dichte > 1,0 g/cm3, wo- bei die Dichte insbesondere 1,3 g/cm3 beträgt.

[0017] Damit können harte Hölzer als Material für die erfindungsgemäßen Nägel dienen. Zu den har- ten Hölzern gehören Laubhölzer mit Dichten ab 0, 65 g/cm3, wie z.B. Rotbuche (Fagus sylvatica), Hain- buche (Carpinus betulus), Ahorn (Acer pseudoplata- nus oder A. platanoides), bevorzugt Laubhölzer mit Dichten größer 0,85 g/cm3, wie z.B. Pernambuc (Cae- salpinia echinata), Bangkirai (Shorea ssp.) oder eini- ge Palisanderarten (Dalbergia ssp, Machaerium ssp), besonders bevorzugt Laubhölzer mit Dichten größer 1,0 g/cm3, wie z.B. Bongossi (Lophira alata) oder Pockholz (Guaiacum ssp.).

[0018] Zu geeigneten Holzwerkstoffen, die ohne Zu- satz von Bindemitteln hergestellt werden, gehören verdichtete Hölzer mit Dichten größer 0,65 g/cm3, ins- besondere mit Dichten größer 0,85 g/cm3 und bevor- zugt mit Dichten größer 1,0 g/cm3. Diese können bei- spielsweise nach der WO94/20273 A hergestellt wer- den.

[0019] Zu geeigneten Holzwerkstoffen, die unter Zu- satz von Bindemitteln hergestellt werden, gehören nicht verdichtete Furnierschichthölzer und Sperrhöl- zer aus Holzarten ausreichender Dichte (s.o). Zu den kommerziell erhältlichen Furnierschichthölzern aus- reichender Dichte gehört z.B. BauBuche von Pollmei- er Massivholz GmbH & Co.KG, Creuzburg, mit einer Dichte von 0,68 g/cm3. Sperrhölzer mit gleich star- ken Furnierlagen, sogenannte Multiplexplatten, wer- den aus Buche oder Birke mit Dichten von ≥ 0,7 g/

cm3 von verschiedenen Herstellern, wie z.B. UPM Plywood, Lahti, Finnland, angeboten. Zu den bevor- zugten Holzwerkstoffen mit Bindemittelanteilen gehö- ren verdichtete Furnierschichthölzer, Presslagenholz und Sperrhölzer, z.B. aus Buchenfurnier mittlerer bis hoher Verdichtung mit Dichten von 1,1 g/cm3 bis 1,4 g/cm3, wie z.B. Kunstharzpressholz nach DIN 7707.

[0020] Den Holzwerkstoffen strukturell sehr ähnlich sind verdichtete und verleimte Werkstoffe aus ver- holztem Pflanzenmaterial, z.B. aus Monokotylidonen, zu denen u.a. Gewebe aus Palmen- und Bambusge- wächsen gehören. Verdichtete Bambusprodukte wer- den unter anderem unter der Bezeichnung CoBAM (compressed Bamboo) geführt. CoBAM weist Dich- ten von 0,95 bis 1,25 g/cm3 auf.

[0021] Der Nagelschaft kann prinzipiell einen belie- bigen Querschnitt besitzen. Beispielsweise kann er oval oder mehreckig ausgebildet sein. In bevorzugter

(4)

Weise besitzt der Nagelschaft jedoch einen kreisrun- den Durchmesser. Bevorzugt liegt der Durchmesser des Nagelschafts bzw. die kleinste Nageldicke bei ei- nem ovalen oder mehreckigen zwischen 2 mm und 8 mm, insbesondere zwischen 3,5 und 6 mm und be- vorzugt zwischen 4 und 5 mm.

[0022] Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Nägel einen Nagelkopf in der Form einer halblinsenförmigen Kalotte aufweisen, der bezüglich der Schaftachse radial über den Schaft nach außen vorsteht. In bevorzugter Weise ist der Nagelschaft jedoch an seinem der Nagelspitze ge- genüberliegenden Ende glatt unter einem Winkel von 90° zur Schaftachse abgeschnitten ausgeführt.

[0023] Die Nagellänge (Kopf + Schaft + Spitze) va- riiert in der Regel zwischen 20 mm und 90 mm, ins- besondere zwischen 30 mm und 70 mm, bevorzugt zwischen 40 mm und 60 mm.

[0024] Die erfindungsgemäßen Nägel werden be- vorzugt einzeln hergestellt und anschließend magazi- nisiert. Sie können dabei entweder einzeln oder in lo- ser Schüttung über einen Vorratsbehälter, der die Nä- gel - geordnet nach einseitiger Ausrichtung der Na- gelspitzen - einem Nagelsetzgerät zuführt, in ein Na- gelsetzgerät geladen werden. Bevorzugt erfolgt eine Magazinisierung der Nägel zu Coils mit Lochstreifen- band, in welches die Nägel eingeschoben werden.

Beim Setzen werden die Nägel aus den Lochstreifen- bändern herausgeschoben, ohne dass das Verbin- dungsmittel, hier das Lochstreifenband, dabei abge- schert wird. Das Lochstreifenband bleibt unversehrt in seiner Struktur erhalten und wird nicht wie bei ab- gescherten Verbindungsmitteln entweder mit in die Bauteile geschossen oder in Form von Bruchstücken um den Arbeitsbereich verteilt. Der unbeschädigte Lochstreifen kann entweder als Ganzes entsorgt oder zur Wiederverwendung erneut eingesetzt werden.

[0025] Die erfindungsgemäßen Nägel können ver- wendet werden, um von Hand eingenagelt zu wer- den. Alternativ können sie auch mittels eines Nagel- setzgerätes beispielsweise einem Druckluftnagler in einen Untergrund eingeschossen werden.

[0026] Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestal- tungen der Erfindung wird auf die Unteransprüche sowie die nachfolgende Beschreibung eines Ausfüh- rungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegen- de Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt:

Fig. 1 den vorderen Endbereich von Nägeln mit unterschiedlich ausgebildeten Nagelspitzen in Vorderansicht,

Fig. 2a eine Ausführungsform eines erfindungs- gemäßen Nagels mit einer am Kopfbereich ver- sehenen schlitzförmigen Ausnehmung,

Fig. 2b den Nagel aus Fig. 2a mit einem in die schlitzförmige Ausnehmung eingetrieben Keil, Fig. 3 einen möglichen Querschnitt des Nagel- schaftes eines erfindungsgemäßen Nagels und Fig. 4 eine Alternative Ausführungsform eines Querschnitts des Nagelschaftes.

[0027] In den Fig. 2a und Fig. 2b ist schematisch ein Nagel 1 gemäß der vorliegenden Erfindung dar- gestellt. Der Nagel besteht überwiegend aus einem li- gnocellulosischen Material. In dem vorliegenden Fall besteht er aus einem kunstharzgebundenen Schicht- holz, das 35 Gew-% Phenolharz als Kunstharz ent- hält und damit eine Dichte von mehr als 1 g/cm3, kon- kret knapp 1,3 g/cm3 besitzt.

[0028] Der Nagel 1 besitzt einen Nagelschaft 1a, an dessen unterem Ende eine Nagelspitze 1b mit ei- nem kreisrunden Querschnitt, d.h. eine kegelförmige Rundspitze ausgebildet ist. Die Nagelspitze 1b be- sitzt hier eine axiale Länge, die etwa so groß wie der Durchmesser des Nagelschaftes 1a ist, so dass der Spitzenwinkel der Nagelspitze 1b 60° beträgt.

[0029] Wie in Fig. 1d gezeigt ist, kann der Spitzen- winkel auch beispielsweise 90° betragen. Wesentlich ist, dass er größer als 36° ist, damit die Spaltwirkung auf genagelte Bauteile geringer ist als bei Nägeln, de- ren Spitzenwinkel kleiner ist, und beispielsweise bei 20° liegt, wie dies in Fig. 1a gezeigt ist.

[0030] Der obere Endbereich des Nagelschaftes 1a ist senkrecht zur Nagellängsachse abgeschnitten.

Damit besitzt der Nagel 1 einen Kopfbereich 1c, wel- cher den gleichen Querschnitt wie der Nagelschaft 1a besitzt. Wie in der Zeichnung erkennbar ist, ist der Kopfbereich 1c ferner mit einer schlitzförmigen Ausnehmung 2 versehen, die sich ausgehend von der oberen Stirnfläche des Nagels 1 axial über ei- ne Länge von mehreren Millimetern in den Kopfbe- reich 1c respektive den Nagelschaft 1a entlang ei- ner Längsmittelebene des Nagels 1 erstreckt und den Kopfbereich 1c bzw. den Nagelschaft 1a von des- sen einem Randbereich zum dessen gegenüberlie- gendem Randbereich durchsetzt. In die Ausnehmung 2 ist nach oder vor dem Einschlagen des Nagels 1 in ein Bauteil oder einen Untergrund ein Keil 3 ein- schlagbar, so dass die die Ausnehmung 2 begren- zenden Materialstege auseinandergedrückt werden und sich in der Folge der Kopfbereich 1c aufweitet, wie dies in Fig. 2b angedeutet ist. Durch die Aufwei- tung werden die Presskräfte zwischen dem Kopfbe- reich 1c und dem Bauteil, in welches der Nagel 1 mit dem Kopfbereich 1c eingeschlagen ist/wird, erhöht, und in der Folge wird die Durchzugsfestigkeit des Na- gels 1 gesteigert.

[0031] Der Nagelschaft 1a und der Kopfbereich 1c können grundsätzlich eine glatte Oberfläche haben.

(5)

In bevorzugter Weise ist die Umfangsfläche des Na- gels 1 im Bereich des Nagelschaftes 1a sowie des Nagelkopfes 1c jedoch geriffelt ausgebildet. Mit an- deren Worten ist der Nagelschaft 1a bzw. Nagelkopf 1c mit Längsrillen 4 versehen, die sich über die ge- samte Länge des Nagelschaftes 1a/des Nagelkop- fes 1c erstrecken und hier in Form von Einkerbun- gen mit dreieckigem Querschnitt ausgebildet sind, so dass Wandungsabschnitte mit trapezoidalem (siehe Fig. 3) oder dreieckigem (siehe Fig. 4) Querschnitt gebildet werden.

(6)

ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG

Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw.

Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.

Zitierte Patentliteratur

- WO 2016/1809001 A [0003]

- WO 94/20273 A [0018]

(7)

Patentansprüche

1.  Nagel, insbesondere für den Einsatz in einem Nagelsetzgerät, der aus einem überwiegend lignocel- lulosischem Material besteht und einen Nagelschaft (1a) aufweist, an dessen vorderem Ende eine als ke- gelförmige Rundspitze ausgebildete Nagelspitze (16) vorgesehen ist, und an dessen hinterem Endbereich ein Kopfbereich (1c) ausgebildet ist, dadurch ge- kennzeichnet, dass der Spitzenwinkel der Nagelspit- ze > 36° ist.

2.  Nagel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich- net, dass der Spitzenwinkel der Nagelspitze (1b) ≥ 40° ist, insbesondere im Bereich von 45° und 60° liegt und bevorzugt 45° oder 60° beträgt.

3.  Nagel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge- kennzeichnet, dass der Nagelschaft (1a) an seinem der Nagelspitze (1b) gegenüberliegenden Kopfbe- reich (1c) unter einem Winkel von 90° zur Schaftach- se abgeschnitten sind.

4.  Nagel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich- net, dass der Kopfbereich (1c) gegenüber dem Na- gelschaft (1a) verdickt ist und sich insbesondere zum freien Ende des Nagels (1) hin kontinuierlich erwei- tert.

5.  Nagel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge- kennzeichnet, dass in der oberen Stirnfläche des Kopfbereichs (1c) wenigstens eine sich in der Axial- richtung des Nagelschaftes (1a) erstreckende Aus- nehmung (2) vorgesehen ist, die derart ausgebildet ist, dass in sie ein Keil (3) axial eintreibbar ist, um die benachbart zu der Ausnehmung vorhandenen Mate- rialstege des Kopfbereichs (1c) nach außen zu drü- cken.

6.    Nagel nach Anspruch 5, dadurch gekenn- zeichnet, dass die wenigstens eine Ausnehmung (2) schlitzförmig ausgebildet ist und den Kopfbereich (1c) von einem Randbereich zu einem gegenüberliegen- den Randbereich desselben durchsetzt, wobei ins- besondere eine einzige schlitzförmige Ausnehmung (2) vorgesehen ist, die den Kopfbereich (1c) zentral durchsetzt und die Nagelschaftlängsachse schnei- det.

7.  Nagel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge- kennzeichnet, dass sich die Ausnehmung (2) ausge- hend von der oberen Stirnfläche des Kopfbereiches (1c) des Nagels über eine axiale Länge von wenigs- tens 3 mm, insbesondere wenigstens 4 mm und be- vorzugt wenigstens 5 mm in den Kopfbereich (1c) er- streckt.

8.  Nagel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der äußeren Um- fangsfläche des Nagelschafts (1a) mehrere parallel

zu einander in der Längsrichtung des Nagelschafts (1a), bevorzugt parallel zu der Nagelschaftlängsach- se verlaufende Längsrillen (4) ausgebildet sind.

9.  Nagel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich- net, dass sich die Längsrillen (4) über die gesamte Länge des Nagelschafts (1a) erstrecken und/oder in Form von Einkerbungen mit etwa dreieckigem Quer- schnitt ausgebildet sind.

10.  Nagel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge- kennzeichnet, dass die Längsrillen (4) gleichmäßig entlang des Umfangs des Nagelschafts (1a) verteilt angeordnet sind.

11.    Nagel nach einem der vorhergehenden An- sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Nagel aus Holz und/oder einem Holzwerkstoff, insbeson- dere einem organisch gebundenen Holzwerkstoff, bevorzugt einem kunstharzgebundenen Schichtholz oder einem kunstharzgebundenen Faserverbund- werkstoff, der lignosecellulosische Fasern aus Ein- jahrespflanzen enthält, hergestellt ist.

12.  Nagel nach Anspruch 11, dadurch gekenn- zeichnet, dass der organisch gebundene Holzwerk- stoff Phenolharz als Kunstharz enthält.

13.  Nagel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch ge- kennzeichnet, dass der organisch gebundene Holz- werkstoff Kunstharz in einer Menge von wenigs- tens 30 Gew.-%, insbesondere wenigstens 35 Gew.-

% enthält, wobei der Kunstharzanteil bevorzugt 40 Gew.-% beträgt.

14.    Nagel nach einem der vorhergehenden An- sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er aus ei- nem Material mit einer Dichte > 0,65 g/cm3, insbeson- dere einer Dichte > 0,85 g/cm3 und bevorzugt einer Dichte > 1,0 g/cm3 besteht, wobei die Dichte insbe- sondere 1,3 g/cm3 beträgt.

15.    Nagel nach einem der vorhergehenden An- sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Nagel- schaft (1a) einen runden, ovalen oder mehreckigen Querschnitt besitzt.

16.  Nagel nach Anspruch 15, dadurch gekenn- zeichnet, dass der Durchmesser beziehungsweise die kleinste Schaftdicke 2 mm bis 6 mm, insbeson- dere 3 mm bis 6 mm und bevorzugt 4 mm bis 5 mm beträgt.

17.    Nagelstreifen umfassend eine Mehrzahl von Nägeln nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die in entsprechende Öffnungen eines Lochstreifen- bands eingeschoben sind.

Es folgen 2 Seiten Zeichnungen

(8)

Anhängende Zeichnungen

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Referenzen

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