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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 09/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 28.02.2017

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ungewiss bleibt, ob der Winter mit Schnee und eisigen Tempe- raturen jedes Jahr unsere Re- gion erreichen wird. Aber auf etwas ist Verlass - pünktlich mit ansteigenden Nachttem- peraturen und feuchten Wit- terungsverhältnissen beginnt die jährliche Laichwanderung von Kröten, Fröschen und Mol- chen.

Die Tiere, die den Winter ein- gegraben im Waldlaub und in Erdhöhlen verbracht haben, warten auf den richtigen Zeit- punkt, ihre Wanderung zum Laichgewässer zu beginnen.

Milde Nachttemperaturen über 5 Grad Celsius und feuch- te Witterung sind ideale Vo- raussetzungen für den Beginn dieser Reise. Allerdings kann die Wanderung durch die zahl- reichen Nächte mit Niedrig- temperaturen immer wieder

zum Erliegen kommen.

Kröten sind ortsgebunden. Zur Laichablage kehren sie stets in das Gewässer zurück, in dem sie geboren wurden. Dabei le- gen die Kröten bis zu vier Kilo- meter zurück. Auf vielen Stra- ßen schweben sie dabei jedoch in Lebensgefahr und sind da-

rauf angewiesen, dass ihnen bei der Überquerung geholfen wird.

Um Kröten und Molche bei ih- rer Wanderung vor dem si- cheren Verkehrstod zu bewah- ren, haben sich im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Natur- schutzverbände und zahlreiche freiwillige Helferinnen und Hel- fer dem Schutz der Amphi- bien angenommen. Sie stellen Schutzzäune auf, die verhin- dern, dass die Kröten auf ih- rem Weg zu den Laichgewäs- sern nicht „unter die Räder“

kommen. Die Tiere laufen an den Zäunen entlang und fallen in die alle 20 Meter eingegra- benen Eimer. Hier werden sie von den Helfern geborgen und über die Straße getragen.

Diese mühevolle Arbeit kön- nen die Autofahrer unterstüt- zen, indem sie die betroffenen Straßenabschnitte, insbeson-

dere während der Dämmerung und den Nachtstunden, mei- den oder zumindest langsam fahren und auf Helfer und Hin- weisschilder achten.

Auf folgenden Straßenab- schnitten ist im Landkreis in er- höhtem Maße mit Amphibien- wanderungen zu rechnen:

• L 34 bei Eisenschmitt- Eichelhütte

• L 47 zwischen Osann und Klausen

• L 55 zwischen Bombogen und Ürzig

• L 60 und K 13 zwischen der Ortslage Landscheid und Gut Heeg

• K 21 zwischen Wittlich und Plein

• K 23 Ortsausgang Lüxem Richtung Flussbach

• K 29 am Lenzenhaus in Richtung Holzmaar

• K 37 zwischen Bruch und Gladbach

• K 93 zwischen Monzelfeld und Ortsteil Annenberg

• K 41 Ortsausgang Doden- burg Richtung Gladbach am Hofgut Weyers

• K 87 zwischen Brauneberg und Burgen

• K 118 zwischen Deusel- bach und Morscheid-Rie- denburg in der Talsenke zwischen Kochs- und Bau- ernmühle

• K 135 zwischen Bengel und

• K 105 zwischen Wederath Kröv und Kommen.

Achtung Krötenwanderung beginnt!

Kröten, Frösche, Molche haben Vorfahrt

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Im Januar wurden in den kreis- eigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur ko- stenlosen Ausleihe von Schul- büchern für das Schuljahr 2017/18 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige

Hinweise auf die für eine Be- willigung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu be- achten haben.

Der Landkreis Bernkastel-Witt- lich, als Schulträger weiterfüh- render Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Bean-

Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 15. März 2017 einreichen

tragung der Lernmittelfreiheit am 15. März 2017 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wol- len, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstr. 67, Ge- bäude Gesundheitsamt 1. OG,

54516 Wittlich, oder bei der je- weiligen Schule einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15.

März 2017 eingehende Anträ- ge nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie bei Schul- wechslern oder Klassenwieder- holern angenommen werden.

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenori- entiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienst- leistungsunternehmen stellt zum nächstmöglichen Zeit- punkt ein:

Mehrere Sozialarbeiter/innen, -pädagogen/innen

• Für die Aufgaben im Sozialdienst der Eingliederungs- hilfe/SGB XII - S 12 TVöD, Vollzeit, befristet bis zum 31.05.2018 –

• Für die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes bzw. der Spezialdienste des Jugendamtes (Eingliede- rungshilfe § 35a SGB VIII, JGH, Pflegekinderdienst) - S 12 bzw. S 14 (abhängig von der Stellenbildung), Voll- zeit, befristet bis zum 31.05.2018 -

Ihr Profil:

• Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Sozialar- beiter/in, -pädagoge/in (FH-Dipl./ Dipl./ B.A.)

• Die für die jeweilige Stelle erforderlichen Fach-, Metho- den- und Rechtskenntnisse in der Sozial- bzw. Jugend- hilfe

• Verantwortungsbewusstsein und –bereitschaft

• Selbständigkeit und Eigeninitiative

• Zielgerichtete Gesprächsführung

• Auffassungsgabe und Urteilsvermögen

• Fähigkeit zur Zusammenarbeit verbunden mit Konflikt- fähigkeit

• EDV-Kenntnisse

Die Tätigkeiten erfolgen im Innen- und Außendienst.

Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist Einstellungs- voraussetzung.

Die vollständige Stellenausschreibung mit Informationen zum Stelleninhalt und zum Anforderungsprofil finden Sie unter www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen mit Angabe, für welchen der beiden oben genannten Aufgabenbereiche Interesse besteht, werden bis zum 15.03.2017 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de In Zusammenarbeit mit der

Musikschule des Landkreises führt der Kreis-Chorverband Bernkastel-Wittlich im März einen zweitägigen Work- shop für Jugendliche durch, der ein modernes Crossover durch verschiedene Stilrich- tungen beinhaltet. Unter der Leitung von Chorleiter Mario Siry werden neben „Seite an Seite“ von Christina Stürmer

Abschlusskonzert Chorjugend-Workshop

unter anderem Titel wie „One Song“ (Bergaman/Hamlisch),

„Can you hear me“ (Bob Chil- cott) oder „Love is all around“

(WetWetWet) erarbeitet. Die Abschlusspräsentation findet am Sonntag, den 12. März um 15:00 Uhr in der Eberhards- klause in Klausen statt. Alle Musikinteressierten sind herz- lich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Am Montag, dem 6. März 2017, trifft sich der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, um 18:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung im Alten Sitzungssaal (A 10) der Kreis- verwaltung in Wittlich, Kurfür- stenstraße 16.

In der Sitzung werden die im Landkreis tätigen Integrations- und Migrationsberatungsstel- len über ihr Aufgabengebiet und ihre Arbeitsschwerpunkte informieren. Anschließend werden sich die Beiratsmit- glieder gemeinsam mit den Vertreterinnen der Integra- tions- und Migrationsbera- tungsstellen einen von der Kindertagesstätte Jahnplatz in Interviewform erstellten Film mit einer Familie aus dem Iran anschauen. Darüber hi- naus wird es in der Sitzung um die Beteiligung des Bei-

rats an interkulturellen Ver- anstaltungen gehen. Außer- dem stellt Silke Meyer, die in der Kreisverwaltung das Auf- gabengebiet der kommunalen Bildungskoordination für Neu- zugewanderte betreut, ihr Aufgabengebiet vor. Interes- sierte sind herzlich willkom- men.

Kontaktdaten des Beirats:

Vorsitzender: Tahir Dogan, Wittlich, E-Mail: dogantahir@

aol.com

1. Stellvertreterin: Irene Disch- ke, Wittlich, E-Mail: dischkei- rene@web.de

2. Stellvertreterin: Andrea Kien, Wittlich, E-Mail: a.kien@

gmx.net

Geschäftsstelle des Beirats:

Ute Erz, Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Kurfürsten- str. 16, 54516 Wittlich, Tel.

06571/14-2390, E-Mail: Ute.

Erz@Bernkastel-Wittlich

Beirat für Migration und Inte-

gration trifft sich am 6. März

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Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich bietet ab Mittwoch, dem 5.

April 2017 wieder meditative Tanzabende in der Eberhards- klause, Eberhardstraße 3 in Klausen unter der Leitung von Magdalena Peters an.

Weitere Termine sind der 10.05. und der 07.06. jeweils von 18:45 bis 20:30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt 25 Euro, Einzelabende jeweils 10 Euro.

„Beim meditativen Tanzen handelt es sich um einfache bis mittelschwere, ruhige oder auch beschwingte Kreis-

tänze, die durch ihre feste Choreografie und die heil- same Wirkung der Musik die Teilnehmer aus der Betrieb- samkeit des Alltags in die Ruhe und Stille führen. In Ver- bundenheit mit den andern kommen wir immer wieder zur Mitte und damit zur Quel- le unserer inneren Kraft. Uns daran erfreuend können wir wieder gestärkt den Weg zu- rück in den Alltag gehen.“

Interessierte Erwachsene sollten sich direkt mit Magda- lena Peters, Tel.: 0651 16466, E-Mail josefpeters@gmx.de in Verbindung setzen.

Meditative Tanzabende in Klausen

Magier Hamid mit Assisten- tin Lara.

Ganz oben auf dem Sieger- treppchen: Kreissieger Daniele Garofalo“

Auch in diesem Jahr findet im Landkreis Bernkastel-Wittlich ein Sprachaustauschprojekt mit Kindern und Jugendlichen aus dem Großherzogtum Luxemburg statt. Mit dabei sein können alle Kinder und Jugendlichen aus den Land- kreisen im Alter von 12 bis 15 Jahren.

Nun schon seit vielen Jahren organisiert die Jugendförde- rung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich in Zusammen- arbeit mit der Association de Soutien aux Travailleurs Imi- grés (ASTI) aus Luxemburg diese Interkulturelle Begeg- nung von Kindern und Jugend- lichen. Mit Erfolg!

Der Sprachaustausch bietet Jahr für Jahr nicht nur den Kin- dern und Jugendlichen, son- dern der ganzen Familie die Gelegenheit, unsere Nachbarn und deren kulturelle Beson- derheiten und das Großher- zogtum Luxemburg vielleicht mal anders als bisher kennen zu lernen.

Der Sprachaustausch gliedert sich in zwei Teile:

In der Zeit vom 3. bis zum 11.

Juni 2017 werden die luxem- burgischen Kinder und Ju-

gendlichen ihre gleichaltrigen Austauschpartner in deren Fa- milien besuchen. Der Aufent- halt in der Gastfamilie, sowie die Teilnahme am Schulalltag und die gemeinsame Freizeit- gestaltung bieten Möglich- keiten, einander besser ken- nen zu lernen und bereits erste kulturelle Unterschiede zu entdecken.

Der zweite Teil des Austausch- projektes wird vom 15. bis 18.

Juni 2017 stattfinden. Die Kin- der und Jugendlichen aus dem Landkreis werden zusammen mit ihren Austauschpartner vier Tage in einer Jugendher- berge in der Stadt Luxemburg verbringen und durch ver- schiedene Aktivitäten Luxem- burg und dessen kulturellen Besonderheiten entdecken.

Die Teilnehmerzahl ist auf ma- ximal 15 Teilnehmende be- schränkt.

Weitere Informationen und Anmeldeflyer erhalten In- teressierte bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kreisjugendpfleger Peter Cas- pers, Tel.: 06571 14-2389 oder E-Mail: jugend@bernkastel- wittlich.de. Anmeldeschluss ist der 31. März 2017.

Interkulturelle Begegnung von Kindern und Jugendlichen

Trotz Erkältungswelle trafen alle 13 Schulsieger vergangene Woche in der Stadt- und Kreis- ergänzungsbücherei Wittlich ein, um beim Kreisentscheid des Vorlesewettbewerbs ge- geneinander anzutreten. Be- reits zum 58. Mal wurde der Wettbewerb bundesweit vom Börsenverein des deutschen Buchhandels unter den sechs- ten Klassen ausgetragen.

Die Kontrahenten mussten jeweils eine Textstelle aus einem selbst gewählten Buch, als auch einen unbekannten Text vortragen. Breit gefä- chert war auch diesmal wie- der das Themenspektrum der vorgestellten Bücher: von preisgekrönten Jugendbü- chern wie „Der gelbe Vogel“, über Pferde- und Teenager- geschichten bis hin zu Fanta- sy-Romanen und Dystopien war alles vertreten. Aus der Welt der Magie stammte der Pflichttext „Die magischen Au- gen von Stonehill“ von Juma Kliebenstein, in dem es das Geheimnis um die besonde- ren Fähigkeiten einer neuen Mitschülerin zu lüften gilt.

Zu Beginn der Veranstaltung konnte man die Anspannung unter den Jugendlichen deut- lich spüren, denn ein wenig Lampenfieber lässt sich kaum vermeiden. Alle Teilnehmer zeigten eine gute Vorstellung und die Jury war nicht um ihre Aufgabe zu beneiden. Aufat-

men dagegen durften endlich die jungen Vorleserinnen und Vorleser, die sich gemeinsam mit dem Publikum von der verblüffenden Zaubershow des Magiers Hamid begeistern ließen.

Mit der Siegerehrung stieg die Spannung dann noch ein- mal richtig an. Neben Buch- geschenken vom Börsenver- ein und der Kreisverwaltung – verpackt in schicken Fahr- radkuriertaschen – wurden alle von Jury-Mitglied Clau- dia Schmitt zu einer Führung durch das Kreisarchiv und die Bibliothek Mehs mit ihrem kostbaren Buchbestand einge- laden.

Durch ihren Mut, sich einem großen Publikum zu präsen- tieren, zählten sowieso schon alle zu den Siegern, betonte Anke Freudenreich von der Kreisergänzungsbücherei. Die Nase vorn hatte in diesem Jahr Daniele Garofalo von der Kur- fürst-Balduin-Realschule plus in Wittlich. Mit seinem sou- verän vorgetragenen Auszug aus dem Fantasy-Roman „Ma- gisterium – Der Weg ins Laby- rinth“ konnte er die Jury über- zeugen. Auch den Fremdtext meisterte er locker und stand zum Schluss als strahlender Sieger fest.

Der elfjährige Schüler bevor- zugt Fantasy-Romane und spricht neben Deutsch noch italienisch und rumänisch – die Muttersprachen seiner El- tern. Als Kreissieger darf er demnächst den Landkreis beim Bezirksentscheid vertre- ten und bekommt die Chance, die nächste Runde auf Landes- ebene zu erreichen.

Spannung pur

beim Lese-Wettstreit

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Am Montag, den 06.03.2017, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Gro- ßer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Vergaben

3.1 Erweiterung, Umbau und Sanie- rung der IGS Morbach - Vergabe von Aufträgen 4. Haushaltssatzung und Haus-

haltsplan des Landkreises Bern- kastel-Wittlich für 2017;

- Genehmigungsverfügung der ADD vom 13.02.2017 5. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

6. Mitteilungen

7. Personalangelegenheiten 8. Vergaben

8.1 Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

8.2 Mitteilung von Submissionser- gebnissen

9. Verschiedenes Wittlich, 24. Februar 2017 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Am Montag, dem 6. März 2017, fin-

det um 18.00 Uhr, in der Kreisver- waltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche Sitzung des Beirats für Migration und Integrati- on des Landkreises Bernkastel-Witt- lich statt.

TAGESORDNUNG 1. Mitteilungen

2. Vorstellung der im Landkreis tä- tigen Integrations- und Migrati- onsberatungsstellen

3. Filmvorstellung zum Thema Mi- gration und Integration 4. Veranstaltungsbeteiligung des

Beirats

5. Kommunale Bildungskoordinati- on für Neuzugewanderte 6. Verschiedenes

Wittlich, 27. Februar 2017 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Tahir Dogan, Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal-

tung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- reich 10 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, für sie ein zustellungsbedürf- tiges Schriftstück vorhält.

Betroffener: BALESTRA Biagio, geb.

am 25.06.1969

letzte bekannte Anschrift: Trierer Landstr. 64, 54516 Wittlich, Datum und Aktenzeichen des Schreibens:

Ladung vom 22.02.2017, Az.: 10-W- 16/063 zum Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsaus- schuss am 22.03.2017, um 14:15 Uhr, in der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Besprechungsraum N10/

Neubau, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich.

Das Schriftstück kann von dem Be- troffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10 / Torhaus West -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ein- gesehen werden.

Die Ladung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Wittlich, den 22.02.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 10 -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Anna Ellert

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- reich 10 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, für sie ein zustellungsbedürf- tiges Schriftstück vorhält.

Betroffener: MAMEDI Arman, geb.

am 11.12.1975

letzte bekannte Anschrift: Trierer Landstr. 64, 54516 Wittlich, Datum und Aktenzeichen des Schreibens:

Ladung vom 22.02.2017, Az.: 10-W- 15/075 zum Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsaus- schuss am 22.03.2017, um 14:00 Uhr, in der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Besprechungsraum N10/

Neubau, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich.

Das Schriftstück kann von dem Be- troffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10 / Torhaus West -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ein- gesehen werden.

Die Ladung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Wittlich, den 22.02.2017

Eine möglichst zügige Vermitt- lung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist mit Voraus- setzung für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft.

Der im Jahr 2016 in Rheinland- Pfalz eingeführte „Beschäf- tigungspilot für Flüchtlinge“

führt auch 2017 in leicht abge- änderter konzeptioneller Form seine Tätigkeit bis zunächst 30. Juni 2017 fort. Das Land Rheinland-Pfalz und die Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich sowie der Projektträger, das Überbetriebliche Ausbil- dungszentrum Wittlich, wer- den sich gemeinsam um die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt innerhalb des Landkreises Bernkastel- Wittlich bemühen. Die Finan- zierung des „Beschäftigungs- piloten für Flüchtlinge“ erfolgt

im Rahmen des Europäischen Sozialfonds durch das Land Rheinland-Pfalz und durch die kommunalen Gebietskörper- schaften – für den Landkreis Bernkastel-Wittlich durch die Kreisverwaltung. Während des Asylverfahrens haben Asylsuchende in der Regel ei- nen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In diesem Zeit- raum können jedoch bereits erste Schritte für eine spätere Integration in den Arbeits- markt nach der Entscheidung des Asylverfahrens eingeleitet werden.

Angesprochen werden er- werbsfähige Flüchtlinge, die noch keinen ausreichenden Zugang zu den Angeboten der Jobcenter beziehungsweise der Bundesagentur für Arbeit haben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-

Beschäftigungspilot für Flüchtlinge im Landkreis

gesetzt beziehen. Dies ist vor allem der Fall, wenn das je- weilige Asylverfahren noch nicht abgeschlossen und die Personen somit nicht dem Rechtskreis des SGB II zuzu- ordnen sind. Der Schwerpunkt des Projekts liegt in der aufsu- chenden Arbeit, zum Beispiel in laufenden Sprachkursen oder anderen Veranstal- tungen der ehrenamtlichen Unterstützungsprojekte. Zu den Projektinhalten gehören unter anderem, die Vermitt- lung grundsätzlicher Informa- tionen über den deutschen Ausbildungs- und Arbeits- markt sowie der Rahmenbe- dingungen für eine Beschäf- tigung in Deutschland, die erheblich von den Regeln und Anforderungen und den sozi- alrechtlichen Rahmenbedin- gungen der Flüchtlinge in ih-

ren Heimatländern abweichen können. Weiterhin hat der Be- schäftigungspilot die Aufgabe - sofern noch nicht erfolgt - die beruflichen und schulischen Kompetenzen der Asylsuchen- den aufzunehmen. Die Agen- tur für Arbeit übernimmt dann, nach Übermittlung der Daten durch den „Beschäfti- gungspiloten“ die individuelle Beratungs- und Vermittlungs- arbeit. Darüber hinaus ist wei- terhin eine individuelle Lot- senfunktion auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit vorge- sehen.

Menschen, Gruppen und Ein- richtungen, die das Angebot des Beschäftigungspiloten nutzen wollen, können sich an das Überbetriebliche Aus- bildungszentrum (ÜAZ), Tel.:

06571 97870, E-Mail: info@

ueaz-wittlich.de wenden.

(5)

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================

Heinzerath Auf der Strud Waldfläche 0,5959 ha Lösnich In der Feitenwiese Weingarten 0,3133 ha

Dorf In der Spitz Ackerland 0,9612 ha

Dorf In der Spitz Ackerland 0,8025 ha

Neuerburg Im Wald Waldfläche 0,5382 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 10.03.2017 schriftlich mitzuteilen.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 10 -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Anna Ellert

Haushaltssatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haus- haltsjahr 2017

Der Kreistag hat am 12.12.2016 auf- grund der §§ 17 und 57 der Land- kreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) und der §§

95 ff. Gemeindeordnung für Rhein- land-Pfalz vom gleichen Tag (GVBl. S.

153) in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlos- sen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirek- tion in Trier vom 13.02.2017 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden:

1.) im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 202.335.296 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 199.495.296 EUR

Saldo 2.840.000 EUR 2.) im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 195.079.083 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf 187.825.087 EUR

Saldo 7.253.996 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR

Saldo 0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 10.339.100 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 21.174.100 EUR

Saldo -10.835.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstä- tigkeit auf 10.835.000 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 7.253.996 EUR

Saldo 3.581.004 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 216.253.183 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 216.253.183 EUR

die Veränderung des Finanzmittelbe- standes im Haushaltsjahr auf 0 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finan- zierung von Investitionen und Investi- tionsfördermaßnahmen erforderlich sind, wird festgesetzt für

zinslose Kredite unverändert auf 0 EURverzinste Kredite auf 10.835.000 EUR

zusammen auf 10.835.000 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächti- gungen zum Eingehen von Verpflich- tungen, die in künftigen Haushaltsjah- ren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) füh- ren können, wird festgesetzt auf 25.243.500 EUR

Die Summe der Verpflichtungser- mächtigungen, für die in den künf- tigen Haushaltsjahren voraussicht- lich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird festgesetzt auf 8.545.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Li- quiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Li- quditätssicherung wird festgesetzt auf 50.000.000 EUR

§ 5 Umlage

(1) Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanz- ausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. No- vember 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. De- zember 2015 (GVBl. S. 57) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.

(2) Der Umlagesatz wird festgesetzt für:

- die Schlüsselzuweisung A nach

§ 8 LFAG und die Schlüsselzu- weisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 46,600 %

- die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A und B auf 46,600 - %die Steuerkraftmesszahl der Ge-

werbesteuer auf 46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Ein-

zahlungen aus dem Gemeinde- anteil an der Umsatzsteuer auf 61,592 %

- die Steuerkraftmesszahl der Ein- zahlungen aus dem Gemeinde- anteil an der Einkommensteuer auf 46,600 %

- die Steuerkraftmesszahl der Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG auf 46,600 %

Die Kreisumlage ist mit je einem Vier- tel ihres Jahresbetrages am 15. Fe- bruar, 15. Mai, 15. August und 15.

November des Haushaltsjahres zu entrichten.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug 11.066.962 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Ei- genkapitals zum 31.12.2016 beläuft sich auf 12.901.962 Euro und zum 31.12.2017 laut Haushaltsplanung auf ca. 15.741.962 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Auf- wendungen und Auszahlungen Die Grenze für erhebliche über- und

außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ist in der Haupt- satzung geregelt.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgren- ze von 100.000 Euro sind im jewei- ligen Teilhaushalt einzeln darzustel- len.

§ 9 Leistungszahlungen1

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.

April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.) für Leistungsstufen 0 EUR 2.) für Leistungsprämien und Leistungszulagen 10.000 EUR

§ 10 Altersteilzeit2

Im Jahr 2017 werden keine Altersteil- zeitstellen bewilligt.

Wittlich, den 12.12.2016

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes

- Landrat -

1 Für Beschäftigte ergibt sich aus § 18 VKA des TVöD ein tariflicher An- spruch.

2 Für Beschäftigte kann sich ein An- spruch aus dem Tarifvertrag zur Rege- lung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte ergeben.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Werktagen (Arbeitstagen) nach die- ser Bekanntmachung im Dienstgebäu- de der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich in Wittlich, Kurfürstenstraße 16, Zimmer A 216, öffentlich aus. Sat- zungen, die unter Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung (LKO) i. V. m. der Gemeindeordnung (GemO) zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genann- ten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Ver- letzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge- macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Öffentliche Ausschreibung nach VOB Bauvorhaben:

Realschule plus Manderscheid – Spothallenboden-

Cusanusstraße 7, 54531 Manderscheid Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Ansprechpartner: Herr Burkhard Born, Tel.: 06571-142295

e-mail: Burkhard.Born@bernkastel- wittlich.de

Planung und Bauleitung:

Architektur & Ingenieurbüro Simon GbRJugendheimstr. 8, 54470 Bernkastel-Kues, Tel.: 06531- 9731360, Fax: 9734249, E-Mail: info@

architekturbuero-simon.de

(Im Auftrag vom Büro Berens & Fried- rich, Wittlich)

Leistungen:

3. Sportboden nach DIN 18032 mit Fußbodenheizung

Versand:

ab 01.03.2017 Submission:

Dienstag, 22.03.2017

Der detaillierte Langtext der öf- fentlichen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 27.02.2017

i. A. Burkhard Born

(6)

Die Gleichstellungsbeauftrag- te Gabriele Kretz lädt anläss- lich des Internationalen Frau- entages, am 8. März um 9:30 Uhr in die Kreisverwaltung in Wittlich, Kurfürstenstraße 16 zu einem Vortrag mit Früh- stück ein. Unter dem Motto

„Gender und Gewänder“ be- schäftigt sich die Referentin Manuela Borella mit der Klei- dung und welche Botschaft diese im Kontext von Gender Mainstreaming, Frauenquo- te, Karriere und sozialer Mit- bestimmung hat. Sie gibt in- teressante Einblicke in die Art wie Menschen Kleidung wahr- nehmen und welche Assozia- tionen hinsichtlich Rolle und

Stellung hiermit verbunden werden. Wie Frau sich kleidet, wirkt nicht nur im Business- Kontext. Es ist interessant für Frauen und Männer sich die- se Mechanismen in der non- verbalen Kommunikation be- wusst zu werden.

Zu diesem Vortrag mit Früh- stück sind Frauen wie Män- ner eingeladen, denn Gleich- berechtigung geht besser im Miteinander der Geschlech- ter. Um Anmeldung per E-Mail wird gebeten bei der Gleich- stellungsbeauftragten des Landkreises, Gabriele Kretz, Tel.: 06571 14-2255, E-Mail:

Gabriele.Kretz@Bernkastel- Wittlich.de.

Die Macht von Rosarot und Himmelblau

Wer in Übersee oder im au- ßereuropäischen Ausland ein Kraftfahrzeug führen will, be- nötigt in einigen Staaten zu- sätzlich zu dem Kartenführer- schein einen Internationalen Führerschein. Ein derartiger Internationaler Führerschein wird von der Fahrerlaubnis- behörde bei Vorlage eines Kartenführerscheines sofort ausgestellt. Hierzu bedarf es lediglich der Vorlage eines Passfotos mit biometrischen Gesichtsmerkmalen. Die Ge- bühr beträgt 16,30 Euro.

Wer noch im Besitz eines al- ten deutschen Führerscheines in grau oder rosa ist, muss vor der Ausstellung des internati- onalen Führerscheines den al- ten deutschen Führerschein in einen Kartenführerschein um- zutauschen. Hierzu wird eben- falls ein Passfoto mit biome- trischen Gesichtsmerkmalen benötigt. Die Gebühr beträgt 29,10 Euro.

Da die Kartenführerscheine von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist mit einer Bearbeitungsdau- er von circa einem Monat zu rechnen. Die Fahrerlaubnisbe- hörde bittet daher, bis späte- stens einen Monat vor Antritt einer Reise den Umtausch des deutschen Führerscheines in einen Kartenführerschein und die Ausstellung eines Inter- nationalen Führerscheines zu beantragen.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

• Mechthild Hennen, Tel.: 06571 14-2334

• Renate Hock, Tel.: 06571 14-2473

• Jörg Goller, Tel.: 06571 14-2232

• E-Mail: Fahrerlaubnisbe- hoerde@Bernkastel-Witt- lich.de

• Bürgerberatung der Kreisverwaltung, Tel.: 06571 14-2700

Internationaler Führerschein bei Reisen außerhalb der EU Fachvortrag Personalführung

und Frauen in Führung

Die Gleichstellungsstellen der Region Trier hatten zu- sammen mit der Wirtschafts- förderung im Landkreis Trier-Saarburg zu einer In- formationsveranstaltung „Ihr Personal – der Schlüssel zum prof-fit“ kleine und mittlere Unternehmen in den Indus- triepark nach Föhren eingela- den. Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen die die Wirtschaftsstruktur der Region Trier prägen. Betriebe und Unternehmen, die sich in Zukunft am Markt behaupten wollen, brauchen eine Perso- nalentwicklungsstrategie, die auf die Vielfalt von Kompe- tenzen und Perspektiven set- zen. Ziel der Veranstaltung war es über neue Ideen und Methoden in der Personalge- staltung zu informieren, Im- pulse aus der Wissenschaft aufzugreifen und gute Bei- spiele aus der Praxis aufzu- zeigen.

Landrat Günther Schartz be- grüßte etwa 35 interessierte Frauen und Männer und die beiden Referentinnen. Die renommierte Diplom Volks- wirtin Daniela Nowak, Unter- nehmensberaterin und Grün- derin des Unternehmens Nowcon referierte über mo- derne Personalplanung und verschiedene Führungsstile.

Sie wies auf die Chancen und Vorteile hin bewährte Mitar- beiter und Mitarbeiterinnen und ihre besonderen Fähig- keiten und Kenntnisse be- wusst in die Personalplanung miteinzubeziehen. Daniela Nowak, sprach über voraus- schauende Personalpolitik und erklärte warum die größ- ten Potenziale für den Er- folg eines Unternehmens in den weichen Kompetenzen von Menschen und Organi- sationen, den sogenannten soft-skills, liegen. Anhand von konkreten Beispielen zeigte sie auf, wie auf Basis einer Unternehmensanalyse Instrumente der Unterneh- mensführung und der Per-

sonalarbeit passgenau ein- gesetzt werden können, um somit das Unternehmen und die Mitarbeiter und Mitarbei- terinnen zu neuen Zielen zu führen

Edda Bauer, Projektmanage- rin von Arbeit & Leben RLP, gGmbH stellte die Workshop- Reihe: „Frauen in Führung“, vor. Diese ist speziell für klei- ne und mittlere Unterneh- men konzipiert, die Frauen in Führung bringen wollen und diese auf dem Weg dorthin stärken wollen. Ziel ist, das vorhandene und erfahrene Personal, insbesondere die Frauen im Betrieb, im Unter- nehmen, in den Blick zu neh- men und das Potenzial dieser gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Frauen zu nut- zen.Unternehmen können Frauen mit Potenzial zu den Füh- rungsworkshops anmelden und so vorhandene, noch schlummernde Leistungspo- tenziale ihrer Beschäftigten wecken und Frauen ermun- tern Führungspositionen und damit auch mehr Verantwor- tung im Betrieb zu überneh- men.Die Themen der Workshops sind im Einzelnen:

• Mein Führungsprofil

• Kommunikationskompe-

• Gesund führen und tenz

• Selbstpräsentation.

Am 18. Mai startet das erste Modul „Mein Führungspro- fil“ in der Kreisverwaltung Daun. Die Gleichstellungs- beauftragten werben für di- ese Workshop Reihe, zu der sich Frauen aus kleinen und mittleren Unternehmen auch selbst anmelden können. Je- der Baustein kann auch ein- zeln gebucht werden.

Anmeldung bei der Gleich- stellungsbeauftragten des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, Gabriele Kretz, Tel.:

06571 14-2255 oder per E- Mail: Gabriele.Kretz@Bern- kastel-Wittlich.de.

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

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