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2020/037-5 Bericht AGÖM

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 37-5 /20 IN HESSEN UND NASSAU

Bericht des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederorientierung, AGÖM, zur Herbsttagung der Kirchensynode 2020

Der AGÖM hat sich zwischen den beiden Herbsttagungen der Kirchensynode 2019-2020 zu zehn Sitzungen analog oder digital getroffen und dabei schwerpunktmäßig folgende Themen behandelt: Besuch: In der Zentrale des GEP, Aussprache mit Direktor Jörg Bollmann über die Aufgabengebiete des GEP und die Veränderungen der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit in unserer Zeit.

Besprechung des Buches „Kirche – ja bitte“: Auch gute Basisarbeit kann die Megatrends unserer Zeit nicht umkehren. Trotzdem sind gute Praxisbeispiele immer neu zu kommunizieren und die Haltung einer einladenden, zeitgemäßen und profilierten Kirche zu stärken.

Überblicksmäßig hat sich der Ausschuss in fast jeder Sitzung mit aktuellen Fragestellungen der Öffentlichkeitsarbeit befasst, beraten und begleitet von OKR Krebs und Frau Arndt. Stichworte der behandelten Themen: Hessentag, Worms 2021, hingucker-Wettbewerb, Bar-Camps, Weihnachtsaktionen in Fußballstadien, Impulspost, Kirche in Neubaugebieten, EKHN-Shop, Abschluss youg-clip-Award,…

Schwerpunktmäßig wurde in zwei Sitzungen die Öffentlichkeitsarbeit beraten.

Im Februar 2020 das Medienkommunikationskonzept der EKHN: Die Zukunftsszenarien betreffend betont der AGÖM die hohe Relevanz der Wahrnehmung von Pfarrpersonen gerade durch kirchlich gering verbundene Menschen: Stärkung der Beziehungsebenen vor Ort in Gemeinden, Schulen und Spezialseelsorge, gesellschaftliche Stimme der Kirche vor Ort – ergänzt durch landeskirchliche und vor allem EKD- Stellungnahmen; hier sind Kooperationen auch in der Öffentlichkeitsarbeit zu stärken.

Vorstellung diverser ÖA-Bereiche im August 2020: indeon als neues evangelisches online-Portal. Es wird sich zeigen, wie groß die angestrebte Reichweite tatsächlich sein wird. Erneuerung von ekhn.de. Sozial- Media sollen auf allen Kanälen stärker genutzt werden. Mitgliederkommunikation soll stärker als „Begleitung einer Lebensreise“ gestaltet werden. Relaunch des Corporate Designs – allerdings mit geringen Veränderungen. Öffentlichkeitsarbeit zur KV-Wahl 2021.

Schwerpunktthema „Gottesdienst in der EKHN“ auf der Herbsttagung der Synode 2019: Die AG von ThA und AGÖM hat die Auswertung der Kommentare und Vorträge im Frühjahr 2020 abgeschlossen. Der Bericht sollte noch einmal synodal aufgenommen werden. Das Thema ist zu wichtig, als dass es nach der Synodentagung in den Akten verschwindet. Eine Fortschreibung durch die Erfahrungen in der Corona-Zeit ist naheliegend.

Beratung des Zwischen- und des Abschlussberichts der Kita-Kommission: Zustimmung zur hohen Wert- schätzung der Kita-Arbeit für die EKHN gerade angesichts der aktuellen Orientierung auf Familien und deren Kinder. Betonung der enormen Möglichkeiten durch eine gute evangelische Kita-Arbeit und zugleich der Herausforderung, die darin liegt. Durch die vorgeschlagenen Finanzierungsumstellungen besteht gleichzeitig ein Einsparpotential und die Ermöglichung finanzieller Schwerpunktsetzungen und Entlastungen im Kita- Bereich. Voraussetzung ist die langfristige Umstellung der Betriebsverträge mit den Kommunen.

Klimaschutzbericht der EKHN: Wahrnehmung der hohen Komplexität des Gesamtthemas Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Hier sind weniger gesamtkirchliche Appelle als konkrete Maßnahmen in Gemeinden und Einrichtungen gefragt. (Energetische) Sanierung von Gemeindehäusern muss mit einer Flächenreduktion einher gehen. Diese muss systematisch in den gemeindlichen Nachbarschaftsräumen entwickelt werden und darf nicht zu zufälligen Flächenstilllegungen führen…

Kostenfreie Amtshandlungen: Grundsätzliche Zustimmung im AGÖM. Im Sinne der Kirchenmitglieder ist aber sowohl eine einheitliche und kostenfreie Durchführung von Amtshandlungen, als auch eine generelle Ermöglichung vielfältiger Gestaltung im Blick zu behalten. Dies ist in jedem Einzelfall neu zu bewerten. Die im Ausschuss benannte besondere Konfliktlinie zwischen Kirchengemeinden und Kommunen bei Trauerfeiern ist möglicherweise auf Einzelfälle beschränkt, dort aber virulent.

Zum (jetzt verschobenen) neuen Umsatzsteuerrecht begrüßt der AGÖM die vorgestellte neue Handrei- chung. Sie ist allerdings bislang wohl nicht an alle Gemeinden gegangen. Die meisten Gemeinden werden

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Drucksache Nr. 37-5/20

wohl unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Nicht befriedigend dargestellt und gelöst ist die Frage nach gemeindlichen Fahrten und Freizeiten. Hier gibt es Praxisbeispiele für einen steuergerechten Umgang damit ohne Gemeindeaktivitäten einzuschränken.

Erneuter Austausch mit Vertretern von Kirchenverwaltung und Rechnungsprüfungsamt zum Stand der Einführung der Doppik: Es gibt unverändert große Baustellen und erhebliche zeitliche Verzögerungen und Belastungen. SERL ist wichtig, darf aber nicht zulasten der regelmäßigen Gemeindearbeit gehen.

Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse hinken immer noch zT über Jahre hinterher. Dies beeinträchtigt die Wahrnehmung der Finanzverantwortung durch die Kirchenvorstände erheblich. Vereinfachungen der kirchlichen Doppik erscheinen in vielen Bereichen unumgänglich. Ganze Bereiche wie z.B. Kirchliche Friedhöfe sind nicht durchdacht. – Wahrnehmungen in KV und RPA sind durchaus unterschiedlich. – Es ist bezeichnend, dass der Absatz des Ausschussberichts 2019 nahezu unverändert übernommen werden muss.

Die durch das neue Umsatzsteuerrecht entstehende erhebliche zusätzliche Verwaltungsarbeit für haupt- und ehrenamtlich in den Gemeinden Tätige ist grundsätzlich nicht innerkirchlich begründet, sondern kommt staatlicherseits auf uns und viele andere (Vereine etc.) zu. Hilfestellungen durch die KV und die Regionalverwaltungen sind unbedingt sinnvoll. Es erscheint allerdings sehr fraglich, ob die an alle Gemeinden versandten Formulare in diesem Umfang notwendig, sinnvoll und gut handhabbar sind. Der Ausschuss wünscht und empfiehlt für vergleichbare Fälle eine frühere Einbindung erfahrener Gemeindepraktiker und steht hierfür selbst auch gerne zur Verfügung.

Eine Änderung der Kollektenverwaltungsverordnung wird ausdrücklich begrüßt. Der AGÖM hatte bereits vor Inkrafttreten der bisher gültigen Verordnung enorme Zusatzkosten und Zusatzarbeit in den Regionalverwaltungen benannt und von einer Einführung abgeraten. Auch auf Dauer werden die Regionalverwaltungen die Kollektenkassen nicht ohne erhebliche Zusatzkosten führen können; solche weiteren Verwaltungskosten sind vor dem Hintergrund der ekhn2030 weniger denn je zu verantworten.

Hilfsweise muss für eine Gesetzeskonformität die KHO verändert werden.

Im Weiteren wurde diverse Dekanatsanträge und kleinere Punkte beraten. Beratung der diversen Neuregelungen zu digitalen Konferenzmöglichkeiten, Kirchenvorstandssitzungen und Gemeindeversammlungen.

Dr. Klaus Neumeier als Vorsitzender des AGÖM Ende Oktober 2020

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