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2020/037-2 Bericht AAKJBE

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 37-2 /20 IN HESSEN UND NASSAU

Jahresbericht des Ausschusses für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung (AAKJBE) gemäß § 37 der Geschäftsordnung der

Kirchensynode

Der AAKJBE hat seit dem letzten Bericht zur Herbstsynode 2019 nur 5 Sitzungen abgehalten, die beiden letzten in Form einer Videokonferenz. Die üblichen Sitzungen im März bzw. April fanden dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht statt.

Eines der zentralen Themen unserer Sitzungen war die Frage der Teilhabe und Mitbestimmung von Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern auf allen Ebenen unserer Kirche. Es ging uns vor allem um die Stärkung der Mitarbeit Jugendlicher. Nicht alle Gemeinden haben Jugendvertretungen und selbst in den Jugendausschüssen gibt es mitunter so gut wie keine Jugendlichen. Die Anzahl und die Einbindung von Jugendvertreter*innen in den Dekanaten ist sehr unterschiedlich. Die Arbeit der Jugenddelegierten in der Kirchensynode wird wertgeschätzt.

Deshalb haben wir mit den Jugenddelegierten überlegt, inwieweit ihre Beteiligung erweitert werden kann. So wurde eine Aufstockung der Anzahl der Jugenddelegierten in der Synode diskutiert, damit sie in allen Ausschüssen vertreten sein könnten. Nach internen Abwägungen kamen die Jugenddelegierten zu dem Schluss, dass zurzeit das bestehende System für sie am besten realisierbar ist. Es sei schwierig noch mehr verlässliche Zusagen für ein zusätzliches Engagement in der Synode zu bekommen.

Außerdem habe die derzeit kleine Zahl durchaus Vorteile. Man könne sich in einem kleineren Kreis sehr gut absprechen und ein harmonisches Team bilden. Man habe Rederecht in allen Ausschüssen, könne sich überall also sehr gut vertreten. Würde man den übrigen Synodalen gleichgestellt, dann müsse man zunächst in den Dekanaten gewählt werden, sich in der Synode für einzelne Ausschüsse zur Wahl stellen und könne so nicht mehr in jedem Ausschuss Rederecht beanspruchen. Es sollten auch zunächst Erfahrungen anderer Landeskirchen gesammelt werden um dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Frage noch einmal aufzugreifen.

In drei Sitzungen haben wir uns mit den Kitas und der Kita-Kommission beschäftigt. Zunächst ging es um einen Zwischenbericht. Dabei wurden die Trennung von Trägern bei Nichteinhaltung der Qualitätsstandards angesprochen, die Verhandlungen mit den Ländern über Veränderungen, die das „Gute-Kita-Gesetz“ ermöglicht, die Eigenbeteiligung der Gemeinden bei Unterhalt, Renovierung und Sanierung des Gebäudebestands sowie der Stand im Bereich der religionspädagogischen Standards und der Gewinnung von Multiplikatoren für die Fortbildung in diesem Bereich. In einer späteren Sitzung ging es dann um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Zwang zu bestimmten finanziellen Maßnahmen, mit denen Kommunen der finanziellen Situation der Kirche entgegenkommen müssten, wenn das bisherige Angebot in vollem Umfang beibehalten werden sollte.

Schließlich haben wir uns im August mit der Erarbeitung der religionspädagogischen Kriterien für die Arbeit in den Kitas eingehend beschäftigt. Es ging von der Bildung des Projektteams über die Erarbeitung des Konzepts, die Schulungsmaßnahmen bis hin zu den Problemen, die die Umsetzung mit sich bringen wird. Wichtig dabei war die Überzeugung, dass der Glauben eine andere Dimension habe als einen Anspruch auf Rechte. Die Auseinandersetzung mit Religion gehöre zwar zum Bildungshorizont, allerdings löse „Recht auf Religion“ auch andere eher kontraproduktive Assoziationen aus. Falls im Rahmen der Sparauflagen Veränderungen kirchlicher Zuweisungen für die Kitas beschlossen werden, sehen wir Probleme für die GÜTs oder die Kirchenvorstände dies den einzelnen Kommunen zu kommunizieren. Hier müsste ein schlüssiges Kommunikationskonzept rechtzeitig für die Verhandlungen mit den Kommunen entwickelt werden.

Das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt wurde beraten und vom Ausschuss unterstützt. Wichtig war uns dabei auch, dass es neben kirchlichen auch eine nicht-kirchliche Anlaufstelle für Betroffene geben wird.

Das neugegründete Schulwerk der Schulen in kirchlicher Trägerschaft wurde zur Kenntnis genommen und erörtert.

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Drucksache Nr. 37-2 /20

Aus einem konkreten Vorfall heraus wurde die mögliche Befreiung von Pflichtstunden bei der nebenamtlichen Erteilung von Religionsunterricht durch Pfarrpersonen mit OKR Krützfeld erörtert. Es war uns wichtig zu hören, dass auch ein umfangreiches gesamtkirchliches Engagement Grund für eine solche Befreiung sein kann und deshalb nicht verweigert werden sollte.

Der Ausschuss sieht Probleme in der Tatsache, dass sowohl die Altersentwicklung innerhalb der Pfarrerschaft als auch die rückläufige Zahl von Pfarrpersonen und die damit verbundene Vakanzvertretungssituation Auswirkungen auf die Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrpersonen haben wird. Ein vom Ausschuss weitergeleiteter Impuls, wie die Zusammenarbeit zwischen den Dekanaten und den an den Schulen arbeitenden Hauptamtlichen im Religionsunterricht mit der Kirche aufgeschlossenen Vertretungen staatlicher Schulen verbessert werden könnte, wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Unser Ausschuss sieht eine Notwendigkeit über die Vernetzung von Schulen in den Dekanaten nachzudenken, auch weil die Dekanate immer mehr Aufgaben zugewiesen bekommen. Ferner sollte nicht die Sicht auf die Veränderungen der Situation des Religionsunterrichts vernachlässigt werden.

Ein wichtiges Thema bleiben die Jugendbildungsstätten. Wir haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Kenntnis genommen und erörtert, die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der Häuser diskutiert und sehen mit Spannung den Ergebnissen der Arbeitsgruppe im Rahmen der Prioritätendiskussion entgegen.

Mit dem Bibelhaus haben wir uns ebenfalls beschäftigt. Dabei haben wir nicht so recht verstanden, wieso auf der letzten Herbstsynode der Standort St. Johannis als Lösungsmöglichkeit eingebracht wurde obwohl die Widerstände sowohl in St. Johannis als auch in der Bibelgesellschaft uns wohl bekannt waren.

Schließlich hat der Vorsitzende regelmäßig über seine Teilnahme an den Sitzungen des Kuratoriums des Evangelischen Gymnasiums Bad Marienberg berichtet und Frau Limpert über ihre Teilnahme an der AG Land.

Rainer Lorenz für den AAKJBE

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