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Archiv "Bundesärztekammer: Partnerschaft mit den Fachberufen im Gesundheitswesen" (20.04.1989)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

URZBERICHTE

Bundesärztekammer: Partnerschaft mit den Fachberufen im Gesundheitswesen

Für eine intensivierte partner- schaftliche Zusammenarbeit mit den wesentlichen Berufsverbänden der Fachberufe im Gesundheitswesen hat sich die Bundesärztekammer (BÄK) eingesetzt. Erstmals nahmen bei einer auf Initiative der Bundes- ärztekammer unter Vorsitz des BÄK-Präsidenten Dr. Karsten Vil- mar nach Köln einberufenen Konfe- renz neben Repräsentanten der Bundesärztekammer 50 Vertreter von 26 Verbänden und Organisatio- nen aus dem Gesundheitswesen teil, in denen 190 000 Angehörige der medizinischen Assistenz- und Kom- plementärberufe organisiert sind.

Die Repräsentanten der Fach- berufe aus dem Bereich der stationä- ren und ambulanten Versorgung un- terstrichen die Eigenständigkeit und das gewachsene Selbstverständnis der Fachberufe; sie befürworteten einen ständigen Dialog mit der Ärz- teschaft und eine Abstimmung in wichtigen gemeinsamen Fragen.

Bei dem Wunsch, daß auch die Fachberufe im Gesundheitswesen mitberatungs- und stimmberechtigte Mitglieder in der Konzertierten Ak- tion im Gesundheitswesen sein soll- ten, wies der Präsident der Bundes- ärztekammer darauf hin, daß der Personenkreis dieses Gremiums in

§ 141 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V ab- schließend definiert worden sei.

Folglich müßten sich solche Forde- rungen an den Gesetzgeber und an den Bundestag richten. Allerdings würden die bereits in der Konzertier- ten Aktion repräsentierten Spitzen- organisationen, von der Ärzteschaft bis hin zu den Gewerkschaften, auch viele Probleme erörtern, die die nicht vertretenen Berufsgruppen be- treffen.

Die Konferenz der Fachberufe versteht sich nicht als „Konkurrenz zu anderen Initiativen", etwa den Forderungen der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft oder der Bun- deskrankenhauskonferenz, sondern will vornehmlich Fragen erörtern, die die Zusammenarbeit, die Ab- grenzung von Tätigkeitsbereichen

und die Delegation von Leistungen in Kliniken und in der Praxis des nie- dergelassenen Arztes betreffen.

Festgestellt wurde: Die Arbeits- und Personalsituation vor allem im stationären Bereich der Krankenver- sorgung hat sich in den letzten Jah- ren verschärft und wird im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt 1993 noch an Problemen zunehmen. Einer Um- frage der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft zufolge (vom Januar 1989) können zwischen 2,6 und 3,9 Prozent der ohnehin schon knapp bemessenen Planstellen im Kranken- hauspflegebereich nicht besetzt wer- den. In einzelnen Bereichen, etwa in Großstädten, in Fachkrankenhäu- sern (insbesondere in der Psychia- trie) und in kleinen Akutkranken-

- ZITAT

Rechtsanspruch

„Wo Krankheit ein kon- sum- und leistungsschädlicher Betriebsunfall ist, und ein Rechtsanspruch gegenüber dem lieben Gott auf langes Le- ben besteht, macht der einzel- ne Bürger eben auch seinen Anspruch auf maximale Ge- sundheitsversorgung geltend.

Nach seinen Vorstellungen muß für ihn ein Krankenhaus bereitgehalten werden, das für ihn sofort ein freies Bett hat, ihm erstklassige Unterbringung und Verpflegung garantiert, ei- ne Chefarztkoryphäe zu seiner persönlichen Verfügung und liebevolle Pflege rund um die Uhr, wie er sie zu Hause nicht immer hat, und das alles mit dem gleichbleibenden unauf- fälligen Geräusch, das der Pa- tient von seinem Auto ebenso wie von seinem Herzen erwar- tet."

Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Rüdi- ger Zuck, Stuttgart, in einem Vortrag über aktuelle Probleme des Kranken- haus- und Gesundheitswesens vor einem Krankenhausträger in Bremerhaven

häusern, geht der Fehlbedarf weit darüber hinaus. In der psychiatri- schen Krankenpflege und in der Versorgung chronisch Kranker lie- gen die unbesetzten Stellen im Be- reich zwischen vier und neun Pro- zent. In Berlin sind 13 Prozent der Kräfte im Pflegebereich nicht berufs- spezifisch qualifiziert, in Hessen fünf Prozent. Es zeichnet sich bereits heute ein deutlicher Bewerberrück- gang für die Ausbildung zum Kran- kenpflegeberuf ab. Gleichzeitig steigt der Bedarf an qualifiziertem Personal auf Grund des medizini- schen Fortschritts und der demogra- phischen Entwicklung.

Im Hinblick auf die EG-Harmo- nisierung forderte die Fachkonfe- renz bei der Bundesärztekammer, für wichtige Berufsgruppen EG-Har- monisierungsrichtlinien einzuführen.

Diese gebe es, so betonte Dr. Vil- mar, erst für einige wenige Berufs- gruppen, so u. a. die Ärzte, die He- bammen und die Krankenpfleger.

Insbesondere die freiberuflich täti- gen Hebammen befürchten mit Be- ginn des Jahres 1993 eine „Über- schwemmung" des inländischen Marktes mit im Ausland ausgebilde- ten Hebammen, weil die Berufszu- gangs-Voraussetzungen in der Bun- desrepublik nicht mit denen des Auslandes vergleichbar sind.

Es ist beabsichtigt, den Mei- nungsaustausch in der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswe- sen fortzusetzen und bilaterale Ge- spräche zwischen den Repräsentan- ten der Fachberufe zu führen. Bei gegebenem Anlaß will die Bundes- ärztekammer auch die zuständigen ärztlichen Fachgesellschaften ein- schalten und Spezialinformationen einholen. Für den Fall, daß Be- schwerden vorzubringen sind und es in der Zusammenarbeit mit den Ärz- ten „haken" sollte, empfahl Bundes- ärztekammer-Präsident Dr. Vilmar, den direkten Weg über die einzelnen Ärztekammern zu gehen.

Die beim Auftaktgespräch ver- tretenen Verbände haben dieses An- gebot der Ärzteschaft beifällig aufge- nommen — als eine „Drehscheibe zu mehr Information und Meinungsaus- tausch", aber auch als eine Initiative zum partnerschaftlichen Miteinan- der. HC Dt. Ärztebl. 86, Heft 16, 20. April 1989 (25) A-1101

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