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Archiv "Medizinisch-psychologische Untersuchung: „Adieu Idiotentest - bye-bye MPU“" (07.04.2000)

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rand-Prix-de-Drive, Sec- ond-Brain-Check oder Auweiatest (Auto-Wei- ter-Fahr-Attest)? Kreative Geister sind aufgerufen, beim bundesweiten „Krea- TÜV-Netbewerb“ mitzuma- chen. Die „Medizinisch-psy- chologische Untersuchung“

(MPU) soll einen gefälligeren Namen bekommen. Der Ver- band der Technischen Über- wachungsvereine (VdTÜV) bittet unter dem Motto

„Adieu Idiotentest – bye-bye MPU“ um rege Beteiligung.

Beim TÜV-Nord sind bereits 10 000 E-Mails und Postkar- ten eingegangen. Noch bis zum 15. Mai können Vor- schläge unter den Internet- adressen der einzelnen TÜV oder per Post eingesandt wer- den. Der Sieger bekommt ei- nen Laptop.

Falscher Begriff Bei einer MPU testen Psy- chologen die Einstellung der Fahrer zum Straßenverkehr, Ärzte untersuchen unter an- derem Kreislauf, Sehschärfe, Sehkraft oder die Beweglich- keit der Autofahrer. Der Be- griff „Idiotentest“ sei irrefüh- rend, sagt Prof. Dr. Wal- ter Schneider vom Institut für Auto-Sicht-Sicherheit der Universität zu Köln. Men- schen, die sich dem Test unter- ziehen, seien nicht schwach- sinnig. Für Autofahrer, die be- sonderen Belastungen im Be- ruf ausgesetzt sind wie zum Beispiel Bus- und Taxifahrer, ist der Test genauso Vor- aussetzung für den Erwerb des Führerscheins wie für an- dere Führerscheinbewerber der Sehtest (Grafik 1). Auch Christa Merfert-Diete von der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren ärgert sich über den „dummen“ Begriff.

Sie hat jedoch große Zweifel, dass sich eine andere Bezeich- nung durchsetzt, da „Idioten- test“ so gut eingeführt ist.

Verpflichtet zum Test wer- den Männer und Frauen, bei denen ein Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr im Blut (bei unfallfreier Fahrt) festgestellt wird, die ein Kon- to mit 18 Punkten in Flens-

burg haben oder körperliche Mängel wie Altersschwäche oder Epilepsie zeigen. Zwei Drittel der jährlich rund 150 000 MPU werden jedoch wegen Alkohol am Steuer veranlasst (Grafik 2).In den letzten fünf Jahren starben nach Angaben des Statisti- schen Bundesamtes jährlich etwa 1 500 Menschen bei Un- fällen, deren Ursache Alko- hol am Steuer war (Tendenz abnehmend). Eine MPU soll zeigen, ob die Verkehrsteil- nehmer Fahren und Trinken

verantwortungsbewusst aus- einander halten können. Ziel der Gutachten ist, möglichst viele Trunkenheitsfahrten zu verhindern. Typische „Alko- holfahrer“ sollen möglichst erst wieder fahren, wenn sie ihr Alkoholproblem im Griff haben. Zusätzlich bieten die amtlich anerkannten Medizi- nisch Psychologischen Unter- suchungsstellen Beratungen und Kurse zur Wiederherstel- lung der Fahreignung an.

In den vergangenen Jah- ren häuften sich auch die Un-

tersuchungen von Kraftfah- rern, die Ecstasy, Cannabis oder Medikamente genom- men hatten. Den VdTÜV- Statistiken zufolge stieg die- ser Anteil von 1 721 Unter- suchungen (1989) auf 6 370 Untersuchungen (1998). In Deutschland fehlen jedoch spezifische Rehabilitations- angebote für drogenauffällige Kraftfahrer.

Seit 1997 gibt es als Mo- dell-Projekt den Rehabilitati- onskurs „DRUGS – Drogen und Gefahren im Straßenver- kehr“ des TÜV Hessen. An DRUGS nehmen hauptsäch- lich Kraftfahrer teil, bei denen noch keine körperliche Ab- hängigkeit besteht. Ziel des Kurses ist, dass die Teilneh- mer den Drogenkonsum ein- stellen und sich mit ihren psy- chischen Problemen ausein- ander setzen. Horst Ziegler, Leiter des Medizinisch Psy- chologischen Instituts Frank- furt, berichtet von positiven Ergebnissen: „Die meisten Teilnehmer zeigen in den Nachuntersuchungen keine Drogenauffälligkeiten mehr.“

Außerdem sei die Bereitschaft der Teilnehmer, sich mit den eigenen Gründen für den Dro- genkonsum auseinander zu setzen, viel höher als bei Al- kohol-Rehabilitationskursen.

Keine Drogen Das Fahren unter Dro- geneinfluss ist seit August 1998 ausdrücklich verboten.

Drogenkonsum am Steuer kann mit Bußgeldern bis zu 3 000 DM, Fahrverbot oder Punkten in Flensburg geahn- det werden. Der entschei- dende Unterschied zur Pro- millehöchstgrenze beim Al- kohol ist, dass bei Drogen kein Grenzwert festgelegt werden kann und daher der positive Nachweis im Blut genügt.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) stellt den Polizeischulen seit September 1997 das Schulungsprogramm

„Drogenerkennung im Stra- ßenverkehr“ zur Verfügung.

Es soll Polizeibeamten helfen, drogen- oder medikamenten- beeinflusste Fahrer zuverläs- A-934 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 14, 7. April 2000

V A R I A AUTO UND VERKEHR

Medizinisch-psychologische Untersuchung

„Adieu Idiotentest – bye-bye MPU“

Der „Idiotentest“ braucht einen neuen Namen. Die offiziellen Bezeichnungen „Medizinisch-psychologische Untersuchung“

(MPU) und „Fahreignungsbegutachtung“ setzten sich in der Bevölkerung nicht durch.

160 000 – 140 000 – 120 000 – 100 000 – 80 000 – 60 000 – 40 000 – 20 000 – 0

Medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) und Alkohol-Fragestellungen

1989 1991 1993 1995 1997 1999*

MPU Alkohol

* Schätzwerte Quelle: VdTÜV-Statistik

Alkohol-Fragestellungen Kraftfahrer mit hohem Punktestand Gewerblicher Personenverkehr Gesundheitliche Beeinträchtigung Suchtkranke (Drogen, Medikamente) Vorzeitige Führerscheinerteilung Allgemein strafrechtlich auffallende Führerschein-Bewerber Fahrlehrer-Bewerber Sonstige

101 651 22 575 12 688

2 089 6 370 4 422 1 093 274

4 607

Begutachtungsanlässe der Medizinisch-psychologischen Untersuchungen 1998

Quelle: VdTÜV-Statistik

Grafik 1

Grafik 2

(2)

siger zu erkennen. Solche Fahrer weisen ähnliche Sym- ptome wie alkoholisierte Fah- rer auf: übertriebenes Lang- samfahren, Schlangenlinien, häufig wechselnde Geschwin- digkeiten, unmotiviertes Ab- bremsen und abrupte Lenk- korrekturen.

Bleibt die Alkoholatem- kontrolle negativ, ordnen die Polizisten eine Blutkontrolle auf Drogenkonsum an. Um Cannabiskonsum festzustel- len, leuchten die Polizeibe- amten den Autofahrern häu- fig mit einer Taschenlampe ins Gesicht. Normalerweise ziehen sich die Pupillen bei Lichteinfall prompt zusam- men, bei Cannabiskonsum bleiben sie meist fünf Sekun- ken oder länger offen.

Meldung nötig In einem Vortrag anläss- lich des 10. Symposiums Ver- kehrsmedizin des ADAC zum Thema „Alkohol, Dro- gen, Medikamente und Ver- kehrssicherheit“ berichtete Dr. med. Sabine Joó, Refe- ratsleiterin Verkehrsmedizin der bast, von den Erfolgen der Drogenschulungen. Im Saarland wurden bereits 900 der 1 600 Verkehrspolizisten geschult. Die Anzahl der ein- gesandten Blutproben an das gerichtsmedizinische Labor der Universität des Landes Saarland verdoppelte sich 1999 gegenüber 1998.

Joó betonte, es sei äußerst wichtig, dass Polizei und Verwaltungsbehörden zusam- menarbeiteten, da den Behör- den sonst oft die Beweise für eine Fahruntüchtigkeit wegen Drogenkonsums fehl- ten. Wird ein Kraftfahrer wegen Fahrens unter Dro- geneinfluss nach dem Stra- ßenverkehrsgesetz verurteilt, meldet das Gericht dies der Führerscheinstelle oder den Verwaltungsbehörden.

Sie sind dann verpflichtet, ei- ne Untersuchung anzuordnen und gegebenenfalls eine MPU zu veranlassen. Wenn sich da- bei herausstellt, dass der Pro- band regelmäßig Drogen kon- sumiert, wird der Führer- schein entzogen. Lina Panitz

A-935 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 14, 7. April 2000

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