baua: Praxis kompakt
baua: Praxis kompakt
Dieses Faltblatt informiert darüber, wie Lüften am Arbeitsplatz das Risiko senken kann, dass sich das Coronavirus in Innenräumen ausbreitet. Es richtet sich an Fachleute für den Arbeitsschutz und an Beschäftigte.
Infektionsschutz durch Lüften
Das Coronavirus SARS-CoV-2 kann sich über Tröpfchen und Aerosole in der Luft ausbreiten. Tröpfchen sinken schon nach kurzer Zeit auf den Boden. Aerosole sind kleinste Par- tikel, die in der Luft schweben. Damit kann Raumluft zum Übertragungsweg werden.
Lüften bewirkt, dass die Anzahl der Viren in der Luft verrin- gert wird. Dadurch sinkt das Infektionsrisiko. Sachgerechtes Lüften kann durch raumlufttechnische Anlagen oder freies Lüften, zumeist über die Fenster, erfolgen. Die Grundla- gen hierfür sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung, der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Abschnitt 4.2.3 Lüftung und den Informationen „Infektions- schutzgerechtes Lüften“ der BAuA beschrieben. Zentral sind folgende Punkte:
Grundsätze: Lüften – ein wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz
Zufuhr unbelasteter Frischluft. Ziel ist es, durch intensives Lüften einen Verdünnungseffekt zu erreichen und auf diese Weise vorbeugend das Infektionsrisiko durch virenbelastete Aerosole in Innenräumen zu verringern.
Lüften als wichtiger Baustein. Regelmäßiges freies Lüften über Fenster und Türen sowie der sachge- rechte Betrieb raumlufttechnischer Anlagen sind ein wichtiger Beitrag zum betrieblichen Infektions- schutz.
Technische Maßnahmen haben Vorrang. Auch beim Infektionsschutz haben nach § 4 Arbeits- schutzgesetz technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und diese wiederum Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.
Freies Lüften
Die Fensterlüftung ist die einfachste Form des freien Lüf- tens. Sie besitzt eine hohe Akzeptanz unter den Beschäftig- ten. Für eine wirksame Fensterlüftung wird empfohlen:
Checkliste: Fensterlüftung
Zu Beginn. Die erste Fensterlüftung im Arbeits- raum muss spätestens erfolgen, wenn die Tätigkeit aufgenommen wird. In Besprechungsräumen soll vorher gelüftet werden.
Möglichst häufig. In Büroräumen sollte mindes- tens alle 60 Minuten gelüftet werden, in Bespre- chungsräumen mindestens alle 20 Minuten.
In Coronazeiten sollte möglichst noch häufiger gelüftet werden.
Stoßlüftung. Hierbei werden die Fenster während des Lüftens über ihre gesamte Fläche geöffnet.
Das ist am wirkungsvollsten, um ausreichend Außenluft zuzuführen.
3 bis 10 Minuten. Die Stoßlüftung soll mindestens 3 bis 10 Minuten dauern, abhängig von Außen- temperatur und Winddruck.
Dauerlüftung. Dauerlüftung ist mit Kippstellung der Fenster möglich und kann durch den stetigen Luftaustausch verhindern, dass die Virenkonzen- tration in der Raumluft stark ansteigt.
Behaglichkeit. Bei der Lüftung ist darauf zu achten, dass es nicht zu kühl oder zu warm wird, Geräu- sche erträglich sind und keine Zugluft entsteht.
Kohlendioxid messen. Ein CO2-Messgerät im Raum kann daran erinnern, wann es Zeit ist, wieder zu lüften. Eine CO2-Konzentration von 1 000 ppm (Anteile pro Million) sollte eingehalten, in Corona- zeiten wenn möglich unterschritten werden.
CO2 Ampel
Lüften am Arbeitsplatz in
Coronazeiten
baua: Praxis kompakt Lüften am Arbeitsplatz in Coronazeiten
2Raumlufttechnische Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen befördern die Luft und reini- gen, heizen, kühlen, be- oder entfeuchten sie dabei. In der Regel besitzen sie eine Lüftungsfunktion, d. h. sie führen den Räumen Außenluft zu. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung bereiten einige Anlagen zu einem gewissen Grad abgeführte Raumluft wieder auf (Wärmerück- gewinnung). Diese sogenannte Umluft wird nach entspre- chender Reinigung und Temperaturanpassung den Räumen wieder zugeführt.
Raumlufttechnische Anlagen senken das Risiko, das Corona- virus zu übertragen, wenn sie:
sachgerecht eingerichtet, betrieben und instandgehalten werden und
ausschließlich oder einen hohen Anteil an Außenluft zuführen oder
geeignete Filter oder andere Einrichtungen verwenden, um die Virenkonzentration zu verringern.
Die folgende Checkliste fasst zusammen, was bei raumluft- technischen Anlagen zu beachten ist.
Checkliste: Raumlufttechnische Anlagen
Den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen anpassen.
Hierbei sollte mehr Außenluft bzw. Zuluft zugeführt werden. Der Anteil der Umluft ist zu senken. Die An- lagen sollten zusätzlich vor und nach der Arbeitszeit in Betrieb sein, bei Büros z. B. jeweils 2 Stunden. Op- timal für den Infektionsschutz ist ein Dauerbetrieb.
Risiken beim Umluftbetrieb senken. Umluft in raumlufttechnischen Anlagen birgt ein erhöhtes Risiko, Viren zu übertragen. Wenn Umluftbetrieb nicht vermeidbar ist, sollten geeignete Methoden zur Luftbehandlung eingesetzt werden, die Viren abscheiden (Filterung) oder unwirksam machen (z. B. UV-C-Bestrahlung).
Bessere Filter einsetzen. Damit die 80 bis 160 Nanometer kleinen Coronaviren herausgefiltert werden können, sind Schwebstofffilter der Klas- sen H13 oder H14, sogenannte High Efficiency Particulate Air Filter (HEPA-Filter), mit entspre- chender Vorfilterung notwendig. Zudem können auch Feinstaubfilter der Gruppe ISO ePM1 > 70 % (vormals F8) oder ISO ePM1 > 80 % (vormals F9) die Konzentration virenbelasteter Aerosole senken.
Filterung und Bestrahlung möglicherweise kom- binieren. Es kann hilfreich sein, die Filterung mit einer kurzwelligen Ultraviolettbestrahlung (UV-C) zu kombinieren, um den Luftstrom zu desinfizie- ren. Hinsichtlich der Inaktivierung von luftgetrage- nen Coronaviren durch UV-C-Bestrahlung besteht derzeit noch Forschungsbedarf. Außerdem sind die Beschäftigten vor der Strahlung zu schützen.
Sekundärluftgeräte
Sekundärluftgeräte ohne Außenluftzufuhr, wie Ventilatoren, mobile Klimageräte oder Heizlüfter, sind bezüglich der Über- tragung von Coronaviren nicht eindeutig zu bewerten. Sie können das Infektionsrisiko senken, indem sie virenbelas- tete Aerosole in der Luft räumlich begrenzt verdünnen. Sie können es aber auch steigern, wenn der Luftstrom von einer Viren ausscheidenden Person auf eine andere gelenkt wird.
Grundsätzlich breiten sich Aerosole in Innenräumen aber auch ohne zusätzliche Gebläse innerhalb weniger Minuten aus.
Daher muss bei Sekundärluftgeräten die Gefährdung beur- teilt werden, wie die folgende Checkliste zeigt.
Checkliste: Sekundärluftgeräte
Die Gefährdung beurteilen, wenn Geräte ohne Luftreinigung eingesetzt werden. Für den Einsatz von Geräten ohne Luftreinigungsfunktion, wie Ventilatoren, Geräten zur persönlichen Kühlung oder Erwärmung, sollte bei mehrfach belegten Räumen eine Gefährdungsbeurteilung durchge- führt werden. Dabei sind neben dem Infektions- schutz weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie sommerliche Raumtemperaturen, Zugluft oder Geräuschentwicklung.
Geräte mit wirksamen Methoden der Luftreinigung können hilfreich sein. Sogenannte Luftreiniger, vor allem solche mit HEPA-Filter, können in besonderen Fällen eine ergänzende Maßnahme des Infektionsschutzes sein, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Reduktion der Virenkonzentra- tion bestehen. Das gilt etwa für kleine Räume mit hoher Personenbelegung, die über keine raumluft- technische Anlage verfügen, wie z. B. Wartezim- mer. Dabei ist stets ausreichend zu lüften, da diese Geräte dem Raum keine Außenluft zuführen und die CO2-Konzentration nicht senken.
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Impressum | Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Friedrich-Henkel-Weg 1–25, 44149 Dortmund, Telefon: 0231 9071-2071, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de, Internet: www.baua.de | Fachliche Beratung:
Dr. S. Voß, Dr. A. Gritzki, Dr. K. Bux, Redaktion: T. Frindte, Gestaltung: S. Graul, Fotos: hrabar/iStock.com, KangeStudio/iStock.com | ISBN 978-3-88261-299-8 (Print), doi:10.21934/baua:praxiskompakt20201015 (online) | 1. Auflage, November 2020
baua: Praxis kompakt Lüften am Arbeitsplatz in Coronazeiten
Empfehlungen im Überblick
Die folgende Abbildung fasst die wichtigsten Handlungs- empfehlungen zusammen.
Freies Lüften
Außenluftzufuhr sicherstellen: regelmäßige Stoß- lüftung oder Dauer- bzw. Kipplüftung, Raumnutzer daran erinnern, etwa durch ein CO2-Messgerät oder eine CO2-Ampel
Möglicherweise zusätzlich mobile Luftreiniger zeit- lich begrenzt einsetzen, etwa für kleine Räume mit vielen Personen, wie Wartezimmer
Raumlufttechnische Anlagen
Außenluftvolumenstrom sicherstellen, wenn mög- lich erhöhen
Laufzeiten verlängern: Dauerbetrieb oder mindestens Vor- und Nachlaufzeit, z.B. bei Büros jeweils
2 Stunden
weniger als 100 % Außenluft
Außenluftvolumenstrom sicherstellen, wenn mög- lich erhöhen
Laufzeiten verlängern: Dauerbetrieb oder mindestens Vor- und Nachlaufzeit, z. B. bei Büros jeweils 2 Stunden
Anteil der Umluft verringern Umluft reinigen
Bestandsanlagen überprüfen (z. B. Filterwechselin- tervall beachten), ggf. optimieren: höhere Filterklas- se, evtl. zusätzliche Luftdesinfektion, z. B. durch
UV-C-Bestrahlung ohne Lüftungsfunktion
Das Infektionsrisiko beurteilen hinsichtlich Perso- nenbelegung, Luftströmung und Luftbehandlung Bestandsanlagen überprüfen (z. B. Filterwechselin- tervall beachten), ggf. optimieren: höhere Filterklas- se, evtl. zusätzliche Luftdesinfektion, z. B. durch
UV-C-Bestrahlung mit Lüftungsfunktion
100 % Außenluft
Weiterführende Informationen
BAuA, Hrsg., 2020. Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2- Epidemie.
BAuA, Hrsg., 2020. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
BAuA, Hrsg., 2019. Arbeitsstätten: Arbeitsstätten- verordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten. Stand:
Februar 2019. 5. Auflage. Dortmund.