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Archiv "Ratgeber: Kostenlose Formulare" (22.12.2014)

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A 2280 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 51–52

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22. Dezember 2014

PRAXISASSISTENTIN

Extrabudgetär vergütet werden soll Hausärzten künftig der Einsatz von Praxisassistentinnen (DÄ 46/2014: „Nichtärztliche Praxisassistentin:

Geld für arztentlastende Strukturen“ von Tho- mas Gerst).

Lieber einen Assistenzarzt

. . . Es gelingt weder der Politik, den Kran- kenkassen noch den ärztlichen Funktionä- ren, junge Ärzte aufs Land zu locken, um eine Arztpraxis zu übernehmen. Und nun sollen es unsere Mitarbeiterinnen als

„VERAH“ richten – und Kollegin Frau Feldmann und Kollege Gassen scheinen ja richtig glücklich über diese Entscheidung zu sein. Sind diese vielleicht nur falsch in- formiert? Immerhin scheinen sie verges- sen zu haben, welche Regelungen bezüg- lich Hausbesuchen bestehen. Ist es nicht so, dass in erster Linie die Arztpraxis zur Betreuung unserer Patienten vorgesehen und ein Hausbesuch nur im Ausnahmefall indiziert ist? Es braucht keine „VERAH“, da der Großteil der Patienten durchaus ei- ne Arztpraxis aufsuchen kann. Und wenn ein Hausbesuch tatsächlich indiziert ist, dann muss ich diesen als Arzt immer selbst durchführen. Oder habe ich etwas missverstanden? Wir brauchen keine VERAHs, sondern einfach nur eine ange- messene Honorierung. Dann kann ich nämlich eine zusätzliche Mitarbeiterin ein- stellen, was mir eine wirkliche Entlastung bringt. Oder noch besser, einen Assistenz- arzt – wenn es denn auch welche gäbe . . .

Dr. med. Matthias Frank, 76187 Karlsruhe

fände ich es hilfreich und unterstützend, wenn auch die seit 2004 mit DIN 18041 für Neu- und Umbauten von Bildungseinrich- tungen obligatorischen lärmreduzierenden Akustikdecken als generelle Norm (auch für Altbauten!) in den Forderungskatalog mit aufgenommen würde. Dies empfehle ich vor dem Hintergrund konkreter Erfahrungen mit BGW-Messungen in Kitas, die im lau- fenden Betrieb eine Dauerbelastung von bis zu 83 Dezibel (dB) als Tageswert mit Spit- zenwerten bis 113 dB(A) ergeben hatten.

Nach Einbau von Akustikdecken blieben 75 dB(A) und damit eine erträgliche Arbeitssi- tuation für die Erzieherinnen sowie entspre- chend verbesserte Lernbedingungen für die Kinder – ohne Gesundheitsgefährdungen.

Dr. phil. Konrad Zaiss, 28199 Bremen

HÖRSTÖRUNGEN

Zu der Bekanntmachung der Bundesärztekam- mer (DÄ 44/2014: Empfehlung der Bundesärz- tekammer „Zur Frage der Vermeidung von Hör- störungen durch Freizeitlärm im Kindes- und Jugendalter“).

Einbau von Akustikdecken

Als Fachberater für Kindertageseinrich- tungen (Kitas) bin ich sehr erfreut, dass die Bundesärztekammer das in unserer Gesellschaft immer noch vernachlässigte Thema der Lärmbelastung für Kinder und Jugendliche aufgreift und differenzierte, leicht umsetzbare Empfehlungen in die Öffentlichkeit trägt.

Sollte eine Erweiterung beziehungsweise Ergänzung der Empfehlungen möglich sein,

gen über fehlerhafte Leichenschauen von unerfahrenen Kollegen sind bestimmt nicht hilfreich, um das „rechtsmedizini- sche Denken“ zu verbessern.

Dr. med. Honke Georg Hermichen, 41468 Neuss

Unerträglich

Die ewigen Klagen zu mangelhaften Lei- chenschauen sind unerträglich. Es ist näm- lich eindeutig und schlichtweg dem Haus- arzt nicht möglich, diese „lege artis“

durchzuführen, ohne das unabdingbare Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten zu zerstören. Spekulationen bezüglich

„ungeliebter Aufgabe“ und „Unsicherheit“

sind absurd falsch.

Die penetrante Ignoranz der Tatsache der Unvereinbarkeit, beide Tätigkeiten paral- lel durchzuführen, und die Bequemlich- keit der Rechtsmediziner und des Staates, die anstatt endlich Normalität zu schaffen, regelmäßig den basisversorgenden Ärzten drohen, ist ein Skandal.

Nur ein System der Leichenschau durch extra betraute Ärzte, ähnlich dem „Coro- ner“ in den USA, kann hier abhelfen und wäre auch problemlos finanzierbar über entsprechende Gebühren, die bei Bestat- tungskosten, die immer in die Tausende gehen, nicht groß ins Gewicht fallen wür- den.

Dr. med. Udo Saueressig, 74931 Lobbach

DAS GESPRÄCH

Rechtsmediziner zum Stand ihres Fachgebietes (DÄ 46/2014: „Das Gespräch mit Prof. Dr. med.

Thomas Bajanowski, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Es- sen, und Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität zu Köln: „Mit Leichen gewinnen Sie keine Wahlen“ von Heike Korzilius).

Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft

Eine wesentliche Ursache der mangelnden Akzeptanz der Rechtsmedizin auch in Kollegenkreisen liegt meines Erachtens in der Tatsache begründet, dass die Rechts- mediziner bei uns fast immer als Hilfsor- gan der Staatsanwaltschaft fungieren. In über 22 Jahren als Chefarzt einer großen Unfallchirurgie habe ich nach gerichtsme- dizinischen Obduktionen, die teilweise auch von uns selbst initiiert wurden, nicht ein einziges Mal einen Obduktionsbericht erhalten. Diesbezügliche Nachfragen bei den Instituten gingen stets ins Leere. Die- ses Vorgehen ist im Sinne einer umfassen- den Weiterbildung gerade der jungen Kol- legen in hohem Maße kontraproduktiv.

Auch wir hätten manches Mal gerne mehr über die jeweilige Todesursache gewusst.

Die Institutsleiter sollten sich tatsächlich Gedanken darüber machen, wie sie dieses Dilemma auflösen können. Alleinige Kla-

Leserbriefe per E-Mail richten Sie bitte an leserbriefe

@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln. Die Redaktion wählt Briefe zur Veröffentlichung aus und behält sich Kürzungen vor.

RATGEBER

Die Verbraucherzentrale NRW rät, die Vorsorge- vollmacht mit einer Patientenverfügung und ei- ner Betreuungsverfügung zu kombinieren (DÄ 45/2014: „Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung“).

Kostenlose Formulare

In dem oben genannten Beitrag verweisen Sie auf Formulare, die von der Verbrau- cherzentrale kostenpflichtig bezogen wer- den können.

An dieser Stelle sollte das elektronische Angebot des Bundesministeriums der Jus- tiz und für Verbraucherschutz zu diesem Thema nicht unerwähnt bleiben, alle Mus- terschreiben können kostenlos herunterge- laden werden: www.bmjv.de/DE/Themen/

Gesellschaft/Patientenverfuegung/patien tenverfuegung_node.html

Dr. med. Andreas Dinter, Fachbereichsleiter Hygiene und Umweltmedizin, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 12105 Berlin

B R I E F E

Referenzen

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