Zu diesem Foto schreibt Dr. med. Th. M. Unger, 2807 Achim: An dem dargestellten Gebäude befindet sich noch ein zweiter, Neon-illuminierter ÄsIculapstab, die Eckseiten dieses sogenann- ten Ärztehauses sind mit über drei Etagen laufenden, vertikalen Leuchtstofflampen versehen. Darüber hinaus befindet sich ein zir- ka 1 m großer, mit einem roten Kreuz versehener Leuchtwürfel an der Hausfassade
BERUFSETHIK
Zu dem „seite eins"-Beitrag in Heft 43/1987 „Reporters Sterbe- beistand" und einer Stellenanzeige im selben Heft:
Verurteilender Nationalismus
Zu dem Kommentar möchte ich Sie beglückwün- schen. Zum einen spricht mir der Artikel aus der Seele, zum anderen freue ich mich, ein weniger medizinisches und eher „philosophisches"
Thema auf „seite eins" zu finden.
Um so entsetzter war ich, als ich die Anzeige . . . (einer Fachklinik) las, die einen deutschen Assistenzarzt sucht. Ich hatte eigentlich vermutet, daß die Ärzte- schaft über solch einen klein- bürgerlichen, verurteilenden Nationalitätsglauben erhaben sei — weit gefehlt. Mir persön- lich ist vollkommen unklar, wie der entsprechende Chef- arzt es verantworten kann, ausländische Kollegen — und das betrifft ja bereits unsere Nachbarstaaten aus der EG oder dem deutschsprachigen Raum — ohne die Möglichkeit einer persönlichen Vorstel- lung dermaßen benachteiligt werden zu lassen.
Dieses Problem kann na- türlich das Deutsche Ärzte- blatt nicht lösen. Ich halte es
jedoch für angebracht, sol- cherartige Annoncen, die in meinen Augen gegen „Sitte und Anstand" verstoßen, im Deutschen Ärzteblatt nicht mehr zu veröffentlichen .. . Sollte es mir gelingen, auf diese Weise eine Diskussion über die Frage der Beschäfti- gung ausländischer Kollegen zu beginnen, wäre ich er- freut. Auf jeden Fall schäme ich mich als deutscher Assi- stenzarzt, solche Anzeigen lesen zu müssen.
Wolfhart König, Assi- stenzarzt Uniklinik Bonn, Siepmanns Hof 4, 4330 Mül- heim-Speldorf
ZULASSUNG
Zu dem Leserbrief von Dr.
med. Th. Hoffman über Anwalts- kosten im Zusammenhang mit ei- ner „Numerus-clausus-Klage":
Wettbewerbsvorteil
Es trifft zu, daß der Sohn von Dr. Hoffmann bei uns Mandat erteilt hatte. Die Hö- he der Kostenrechnung ist richtig wiedergegeben ebenso wie die kurze Vertretungs- zeit. Was Herr Hoffmann un- terschlägt, ist der Umfang der Arbeitsleistung, die wir als Gegenwert für seine Ho- norarzahlung erbracht ha- ben. Und gerade dies ist das Mißliche!
Lassen Sie mich einen
Vergleich bringen: Es ist ein Unterschied, ob ein Patient innerhalb weniger Tage ope- riert wird, hohe Aufwände für Pflege und Medikamente bewirkt, als wenn ein Patient zum niedergelassenen Arzt kommt, sich einmal beraten läßt und mit einem Rezept für ein Schnupfenmittel die Praxis wieder verläßt.
In den Numerus-clausus- Verfahren, den Kapazitäts- prozessen, werden üblicher- weise alle Universitäten ver- klagt, weil die Studienplätze verlost werden und keiner vorher sagen kann, an wel- cher Universität den Man- danten das Losglück trifft.
Zudem sind hier vor Seme- sterbeginn verbindliche Fri- sten einzuhalten. Würden diese Fristen nicht eingehal- ten werden, wäre die Rechts- verfolgung zwecklos.
Herr Hoffmann war, ge- nauso wie sein Sohn, von mir darauf hingewiesen worden, daß eine Honorarreduktion gegenüber dem ursprünglich vereinbarten, um 2000 DM höheren, Pauschalhonorar in Frage kommt, wenn eine kurzfristige Zulassung im Nachrückverfahren erfolgt.
Dies war ihm, wie gesagt, be- kannt, als er uns beauftragt.
Berechnet nach der ge- setzlichen (!) Gebührenord- nung wäre unser Honorar ge- genüber den abgerechneten Honorarsätzen und Pauscha- len um über 2000 DM höher gewesen.
Wenn Herr Hoffmann schließlich darauf verweist, daß Kollegen ihre Forderun- gen nicht gestellt haben, so kann ich wenig dazu sagen.
Nur so viel: Unser Gebüh- ren- wie Standesrecht ver- pflichtet uns dazu, die gesetz- lichen Gebühren in Ansatz zu bringen. Tut dies der Kollege nicht, macht er sich ehren- rechtlich belangbar, weil er sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil dadurch erschleicht, was dem Ver- braucher der Dienstleistung
„anwaltliche Vertretung"
natürlich besser gefällt.
Rechtsanwalt Dr. A. W.
Breinersdorfer, Spittlerstra- ße 21, 7000 Stuttgart 1
12.Interdisziplinäres Forum der
Bundesärztekammer
„Fortschritt und Fortbil- dung in der Medizin"
13.bis 16. Januar 1988 in Köln
Themen
und Moderatoren
Eröffnungsreferat (Mitt- woch, 13. Januar 1988, 14.00 Uhr): „Einflüsse der natür- lichen Umwelt auf das mensch- liche Leben" (Prof. Dr. Dr.
Heinrich Schipperges, Heidel- berg)
Thema I: (Mittwoch, 13. Ja- nuar 1988, 15.00 bis 18.15 Uhr) Prävention — Möglichkeiten und Grenzen (Prof. Dr. Franz Daschner, Freiburg)
Thema II: (Donnerstag, 14.
Januar 1988, 9.00 bis 13.15 Uhr) Geriatrie: Neue diagno- stische und therapeutische Möglichkeiten bei älteren Menschen (Innere Medizin) (Prof. Dr. Ulrich Kanzow, Bonn-Bad Godesberg)
Thema III: (Donnerstag, 14.
Januar 1988, 15.00 bis 18.15 Uhr) Geriatrie: Neue diagno- stische und therapeutische Möglichkeiten bei älteren Menschen (Angiologie, Neu- rologie) (Prof. Dr. Werner Schoop, Engelskirchen)
Thema IV: (Freitag, 15. Ja- nuar 1988, 9.00 bis 11.00 Uhr) Neue Möglichkeiten der Krebsnachsorge (Prof. Dr. Ek- kehard Grundmann, Münster) Thema V: (Freitag, 15. Ja- nuar 1988, 11.15 bis 13.15 Uhr) Neue Möglichkeiten der Be- handlung von Metastasen (Prof. Dr. Walter Gallmeier, Nürnberg)
Thema VI: (Freitag, 15. Ja- nuar 1988, 15.00 bis 18.15 Uhr) Neue Möglichkeiten der Prä- vention und Behandlung spe- zieller Krebsformen (Prof. Dr.
Carl Gottfried Schmidt, Essen) Thema VII: (Samstag, 16.
Januar 1988, 9.00 bis 12.15 Uhr) Therapeutische Konse- quenzen neuer Erkenntnisse zur Pathophysiologie der soge- nannten endogenen Psychosen (Prof. Dr. Kurt Heinrich, Düs-
seldorf) ❑
A-3276 (12) Dt. Ärztebl. 84, Heft 48, 26. November 1987