SIEMENS
Auf die Taste, fertig OS •
das Studium und die Appro- bation verzögerten. In dieser Zeit konnte Kollege Dr. Asch bereits an seiner Weiterbil- dung basteln. Nun beklagt er sich über angebliche finan- zielle Einbußen (die er sich vom Versorgungsamt mildern lassen wird, was mir nach dem Abitur nicht gelang).
Das nun als Schikane hinzu- stellen, zeigt die Eigenwillig- keit seiner Schlußfolgerun- gen.
Roland Hirschelmann, Tele- mannstraße 24a, 58710 Men- den
Wo bleibt der
Gleichheitsgrundsatz?
. . . Ärzte werden auch nach dem neuen Wehrdienst- gesetz bis zum 32. statt allge- mein üblich bis zum 25. Le- bensjahr herangezogen — wo bleibt der Gleichheitsgrund- satz des Grundgesetzes?
Zur Einberufungspraxis kann ich aus eigener Erfah- rung mitteilen, daß weder auf Zeitarbeitsverträge noch an- dere Härtegründe eingegan- gen wird. Die Heraufsetzung des Einberufungsalters für Ärzte der neuen Bundeslän- der vom 23. auf das 32. Le- bensjahr wird als zumutbare Härte angesehen — die Wie- dervereinigung hätte ich also rechtzeitig einplanen müssen.
Markus Tittel, Sophienstraße 8, 07743 Jena
Der Kollege hat sich verspekuliert
. . . Der Kollege sollte auch erwähnen, daß man fast immer die Möglichkeit hat, seinen Grundwehrdienst be- reits vor dem Studium abzu- leisten. Dann wären die fi- nanziellen Einbußen auch nicht so gravierend. Die mei- sten spekulieren jedoch dar- auf, gar nicht „dienen" zu müssen, und lassen sich daher zurückstellen. Kollege Dr.
Asch hat sich im Zweifel schlicht verspekuliert!
Rainer Sempell, Lornsenstra- ße 45 b, 22869 Schenefeld
Transplantation
Zu der Nachricht und Grafik über Organ-Transplantationen in Heft 13/1994:
Hornhauttrans- plantation fehlt
Leider wird nicht nur in Ihrer Übersicht die Horn- hauttransplantation nicht er- wähnt: bekanntlich ist sie die mit Abstand als erste (1905 durch Zirm) und auch heute noch die am häufigsten und erfolgreichsten durchgeführte Transplantation beim Men- schen.
Im Auftrag der Vereini- gung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (V.O.L.) erfassen wir in Erlangen alle an den Universitäts-Augen- kliniken und Städtischen Au- genkliniken in Deutschland durchgeführten Hornhaut- transplantationen. Im Jahre 1991 waren dies insgesamt 3 367 und 1992: 3 245.
Die de facto-Zahl ist we- gen nicht kompletter Erfas- sung wahrscheinlich noch hö- her. Der Bedarf dürfte in der Größenordnung von 5 000 bis 6 000 im Jahr liegen. Der Mangel an geeignetem Spen- dermaterial ist das Hauptpro- blem bei Hornhauttransplan- tationen beim Menschen in unserem Land. Die Situation kann nur verbessert werden, wenn die Information der deutschen Ärzte über diesen in der Regel segensreichen Eingriff besser geschieht als im Deutschen Ärzteblatt .
Prof. Dr. med. G. 0. H. Nau- mann, Augenklinik mit Poli- klinik der Universität, Schwa- bachanlage 6, 91054 Erlangen
Ausbildung
Zu dem Beitrag „Sozialmedizinische Ausbildung im Stadtteil" von Dipl.- Sozialarbeiter W. Kunstmann und Prof. Dr. J. Bircher in Heft 14/1994:
Klinische Ausbildung:
unvollständig
Der Vorschlag, die medi- zinische Ausbildung über die Klinik hinaus auf das gemein- LESERBRIEFE
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 22/23, 6. Juni 1994 (15) A-1579
SPEKTRUM LESERBRIEFE
denahe Umfeld zu erstrecken, ist zwar als sinnvoll zu be- trachten. Jedoch ist die der- zeitige Ausbildung im klini- schen Abschnitt des Medizin- studiums derart defizient, daß zunächst das Augenmerk auf die Vermittlung urärztli- cher Fertigkeiten gerichtet werden sollte. So dürfte die Mehrzahl der heutigen Studi- umsabsolventen wohl kaum in der Lage sein, adäquate neu- rologische oder pädiatrische Untersuchungen vorzuneh- men, geschweige denn im Rahmen einer Normalgeburt zu assistieren.
Afschin Gandjour, Medizin- student, Am Kalkbruche 5, 30455 Hannover
ICD-Code
Zu dem „seite eins"-Beitrag „Dia- gnoseverschlüsselung: Hoffen auf Einsicht" in Heft 12/1994:
Nicht wiederholen
Die EDV wird im Ge- sundheitsschutz, in den Kran- kenversicherungen und der Medizinalstatistik weiter- schreiten und in Zukunft si- cherlich alle Arztpraxen er- fassen. Aber ich bezweifle, ob die Einführung des ICD-Co- des die erhofften Fortschritte für Morbiditätsanalyse, Wirt- schaftlichkeitsprüfung, Krankheitskostendurch- schnitt etc. bringen wird. Be- kanntlich braucht man das Rad nicht noch einmal zu er- finden. Ebenso gibt es bereits Erfahrungen mit dem ICD- Code. Er wurde einige Jahre lang für die Krankenhaussta- tistik, für ambulante Patien- ten, Arbeitsunfähigkeits- scheine, Rezepte in der DDR angewandt, aber für viele Co- dierungen bald verworfen.Den Ärzten war nämlich die diffizile Codierung zu um- ständlich, so daß sie zumeist einen Code der häufigsten 10 bis 15 Krankheiten ange- wandt haben. Wenn in der KBV kein Medizinalstatisti- ker aus den neuen Bundes- ländern bei diesem Thema mitarbeitet, dann sollte einer konsultiert werden. Der Auf-
wand für die Einführung der ICD wird riesengroß sein.
Man sollte gewisse Pannen nicht zweimal machen, auch wenn es sich dann um die 10.
Revision der ICD handelt.
Prof. Dr. med. Erwin Gün- ther, Max-Steenbeck-Straße 46, 07745 Jena
Blutprodukte
Zu dem Beitrag Arzneimittel aus Blut und Plasma: Diskussionen um Selbstversorgung und Sicherheit"
von Sabine Dauth in Heft 15/1994:
Effektive Werbemittel
. . . Wenn, wie in unserem ländlichen Gebiet, etwa ein Prozent der erwächsenen Be- völkerung spendebereit und -willens ist, muß man sich um effektive Werbemittel bemü- hen. Da das DRK für die Or- ganisation in unserem Lande zuständig ist, erwartet ein Teil der Spender „Angebote"dieser Organisation. Man spricht Wegfall der Kranken- transportzuzahlungen im Krankheitsfall . . ., Erlaß von Pflegeaufwendungen und ko- stenlose (?) Hilfeausbildung für Pflegetätigkeiten durch das DRK an. Es gibt auch Forderungen an den „Staat", um Nachlaß bei Zuzahlungen in Apotheken, beim Optiker oder für orthopädisches Schuhwerk zu erhalten. Dies geschieht in der letzten Zeit intensiver, weil die Spender das Handelsobjekt Blut als solches erkannt haben und sich mehr und mehr in die Marktwirtschaft finden, die Bürger erleben das Gesund- heitswesen als geldabhängi- ges, ja vielfach profitori- entiertes Unternehmen, und es fällt schwer, als Spender- arzt solche Diskussionen als völlig abwegig zu verwerfen.
Wenn wir die Spenderak- tivität ernst nehmen, müssen wir zu den Argumenten der Freiwilligen plausible und ärztlich vertretbare (nicht monetäre) Haltungen auf- bauen. . .
Medizinalrat Dr. med. Jo- chen Richter, August-Bebel- Straße 35, 04910 Elsterwerda
Qualitätssicherung
Zu dem Beitrag über die Gründung der Arbeitsgemeinschaft zur Förde- rung der Qualitätssicherung in der Medizin: „Die Sucharbeit kann be- ginnen" von Dipl.-Volksw. Franz F.
Stobrawa in Heft 13/1994:
Selbsthilfeorgani- sationen vergessen
Dem Deutschen Ärzte- blatt entnehmen wir, daß der Beschluß zur Einführung der
„Arbeitsgemeinschaft Quali- tätssicherung" ein Bekenntnis zur Notwendigkeit der Ko- operation im Gesundheitswe- sen ist und sich diese Koope- ration auch auf nichtärztliche Berufe, wie zum Beispiel auch die sozialen Dienste, er- strecken sollte. So erfreulich das auch ist und so sehr wir eine solche Qualitätssiche- rung nicht zuletzt auch im Tinnitusbereich für wichtig halten, so sehr verwundert es uns, daß hier nicht auch eine Zusammenarbeit mit den ge- meinnützigen Selbsthilfeor- ganisationen der Behinderten und chronisch Kranken ange- sprochen wird. Sie sind es ja schließlich, die stillschwei- gend und weitgehend für Gotteslohn viele Aufgaben der gesetzlichen Krankenkas- sen subsidiär oder originär wahrnehmen...
Hans Knör, Deutsche Tinni- tus-Liga e. V., Erbschlöer- straße 22, 42353 Wuppertal
Berufsrecht
Zu der Meldung „BGH-Urteil: Zahn- ärzte auch in GmbH angestellt" in Heft 10/1994:
Verfälschend
Durch Ihre Nachricht zum BGH-Urteil I ZR 281/91, wel- ches die Ausübung der zahn- ärztlichen Heilkunde durch bei einer GmbH angestellte approbierte Zahnärzte er- laubt, verfälschen Sie die Ur- teilsbegründung: In dieser heißt es, daß eine hinrei- chend gewohnheitsrechtliche Fixierung der beiden vorherr-
schenden Berufsbilder bishe- riger ärztlicher und zahnärzt- licher Betätigung nicht fest- gestellt werden kann, so daß ohne gesetzliche oder vorkon- stitutionelle gewohnheits- rechtliche Normen die or- dentlichen Gerichte nicht be- fugt sind, Regelungen zu er- lassen, die im Gegensatz zur durch das Grundgesetz (Art.
12 Abs. 1) garantierten freien Berufsausübung stünden.
Mir sind die Bauch- schmerzen der deutschen Ärztekammer in Sachen der Heilkunde GmbH wohl be- kannt. Übrigens auch den Hohen Richtern.
Dr. med. Ulrich Kübler, Dr.
Kübler GmbH, Lerchenfeld- straße 20, 80538 München
GOA-Novelle
••Zu dem Kommentar „Im Bremser- häuschen" von Renate Hess in Heft 14/1994:
Kann die BÄK diese GOA mittragen?
. . . Richtigerweise schrei- ben Sie, daß das, was den Ärzten in die rechte Tasche gegeben wird (leider nur sehr spärliche Verbesserungen der Grundleistungen, die mit der Kostenentwicklung keines- wegs Schritt halten können), ihnen aus der linken Tasche wieder genommen wird (dra- stische Honorarabsenkungen bei den „ärztlichen Sachlei- stungen" Labor, Sonographie etc.).
Kann es im Sinne der Bundesärztekammer sein, daß die GOÄ, wie es Frau Gerda Enderer-Steinfort for- mulierte, „außerhalb des sozi- alversicherungsrechtlichen Leistungsbereiches auf das Niveau sozialer Tarife herun- tergefahren wird"?
Kann denn die Bundes- ärztekammer gerade im Lich- te dieser Entwicklung (Ab- lehnung der marginalen Ge- bührenerhöhung durch die SPD-regierten Länder) diese GOA wirklich noch weiterhin mittragen? . . .
Dr. Harald Dietsche, Vor- holzstr. 36, 76137 Karlsruhe
A-1580 (16) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 22/23, 6. Juni 1994