heitenliste aufgeführt sind. Die Unfall- versicherungsträger haben danach auch Krankheiten als Berufskrankheit anzuerkennen, die nicht in der Berufs- krankheitenliste stehen, sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorlie- gen, die zum Zeitpunkt der Verab- schiedung der Liste noch nicht bekannt oder geprüft worden sind. Alle übrigen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenli- ste müssen aber erfüllt sein.
Literatur
1. Arbeitssicherheit 1996; Unfallverhütungs- bericht, Bundesministerium für Arbeits- und Sozialordnung, Bonn 1996.
2. Bundesministerium für Arbeits- und Sozial- ordnung, Bekanntmachung einer Empfeh- lung des ärztlichen Sachverständigenbeira- tes Sektion Berufskrankheiten: „Polyneuro- pathie oder Enzephalopathie durch organi- sche Lösemittel oder deren Gemische“, Bundesarbeitsblatt 1996; 9.
3. Bundesministerium für Arbeits- und Sozial- ordnung: Bekanntmachung einer Empfeh- lung des ärztlichen Sachverständigenbeira- tes Sektion Berufskrankheiten: „Chronisch obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenberg bei Nachweis einer Einwirkung einer kumu- lativen Feinstaubdosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren.“
4. Bundesministerium für Arbeits- und Sozial- ordnung: Bekanntmachung einer Empfeh- lung des ärztlichen Sachverständigenbeira- tes durch Asbest.“ Bundesarbeitsblatt 1996;
6: 25–28.
5. Doll W: Unfallverhütungsbericht 1994 – so niedrig wie noch nie, Bundesarbeitsblatt 1996; 1.
6. Doll R, Peto R: Sarcosis of cancer. Oxford university press oxford 1981.
7. Triebig G, Grobe T: Toxische Enzephalopa- thie durch chronische Lösemittelexposition als Berufskrankheit. Gentner-Verlag Stutt- gart 1987; 22: 222.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1998; 95: A-1295–1300 [Heft 21]
Anschriften der Verfasser Prof. Dr. med. Hans Drexler Institut für Arbeitsmedizin Universitätsklinikum der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
Pauwelsstraße 30 52057 Aachen
Dr. jur. Stephan Brandenburg Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Universitätsstraße 78 44702 Bochum
A-1300
T H E M E N D E R Z E I T
(36) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 21, 22. Mai 1998
AUFSÄTZE/BERICHTE
rkrankungen des allergischen Formenkreises haben vor al- lem bei Kindern und Jugendli- chen in den letzten zwanzig Jahren zu- genommen. Eine Atopie beispielswei- se wird bei Berufsanfängern in 20 bis 25 Prozent der Fälle angenommen.
Fast 80 Prozent der berufsbedingten Hautkrankheiten kommen in acht Berufsgruppen vor: bei Metall-, Hei- zungs-, Pflege-, Nah-
rungsmittel-, Bau- und Reinigungsberufen so- wie bei Friseuren und Malern. 40 Prozent der als Berufskrankheiten anerkannten Haut- krankheiten und ein Drittel aller anerkann- ten allergischen Be- rufskrankheiten ent- fallen auf Jugendliche.
Es wird empfoh- len, Jugendliche mit allergischer Dispositi- on zu erfassen und ih-
nen zu einer adäquaten Berufswahl zu verhelfen. Dazu müssen sich alle Ver- antwortlichen abstimmen – Ärzte, Lehrer, Arbeitgeber, Arbeitsämter, Medien sowie Gesetzgeber und Ko- stenträger. Ist die Berufsentscheidung bereits gefallen, sollte die Exposition gegenüber potenten Allergenen und Irritantien reduziert und der Patient individuell geschützt werden.
Eine ärztliche Berufsberatung vor der Berufswahl kann dazu beitra- gen, daß Jugendliche gesundheitliche Aspekte berücksichtigen und sich ge- gebenenfalls schon zu Beginn ihrer Berufslaufbahn entsprechend schüt- zen. Für eine „Aufklärung im richti- gen Moment“ bietet es sich an, die Thematik „Allergie und Berufswahl“
bei den Untersuchungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz anzuspre- chen, aber auch bei jeder beliebigen Konsultation von Jugendlichen oder deren Eltern.
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereini- gung haben das Thema für die Ärzt- lichen Präventionstage 1998 aufge- griffen. Sie finden zwischen dem 28. September und 4. Oktober 1998 statt. Den Landesärz- tekammern und Kas- senärztlichen Vereini- gungen der Länder wurden jetzt Maßnah- mensets zur Berufs- beratung bei allergi- scher Disposition Ju- gendlicher zur Verfü- gung gestellt:
c„Ansatzort Arzt- praxis“ enthält einen Fragebogen zur Aller- gieanamnese, Infor- mationsmaterial für Jugendliche, einen Entwurf für ein ärztliches Einfüh- rungsreferat im Rahmen von Grup- pengesprächen, nützliche Adressen und eine Literaturauswahl.
c„Ansatzort Schule“ enthält ei- nen Gestaltungsvorschlag für eine Schulstunde, einen Vorbereitungsleit- faden, einen Entwurf für ein ärztliches Referat sowie Informationsmaterial für die Jugendlichen. Beide Maßnah- mensets wurden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. entwickelt.
Ärztinnen und Ärzte, die an den Ärztlichen Präventionstagen 1998 mit- wirken möchten oder Interesse an Un- terlagen haben, wenden sich an den Präventionsbeauftragten der Landes- ärztekammer oder Kassenärztlichen Vereinigung. Dr. med. Frank Lehmann