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Archiv "Zahnersatz: Unhaltbare Rechtsauffassung" (05.06.1998)

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A-1414 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 23, 5. Juni 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

nichts angeht. Aber solange es Kollegen gibt, die sich an- maßen, über die Moral ihrer Patienten wachen zu wollen, wird sich die postkoitale Ver- hütung wohl nicht allzu schnell ausbreiten. Lieber soll so eine Frau (oder zum Bei- spiel ein Vergewaltigungsop- fer) schwanger werden und sich dann mit der Frage nach einer Abtreibung herum- schlagen.

Dr. med. Eva Maria Phieler, Kernscheider Höhenweg 14, 54296 Trier

Konfliktpotential

Die Schwangerschaft be- ginnt mit der Empfängnis.

Bei einer erfolgreichen post- koitalen Verwendung der

„Pille danach“ oder der Spi- rale handelt es sich also durchaus um eine Schwanger- schaftsunterbrechung (Nida- tionshemmung), die mit der Tötung individuellen perso- nalen menschlichen Lebens

einhergeht, und nicht um eine Verhütung einer noch nicht begonnenen Schwan- gerschaft.

Dies ist aufgeklärten Schwangeren und Ärzten be- wußt. Unter den Schwange- ren, die diese Tatsachen vor- übergehend außer acht lassen oder sogar verdrängen, kann die Bewußtwerdung dieser Tatsache nach einem Schwan- gerschaftsabbruch zu einem wesentlichen Konflikt führen.

Wenn bei den Beteiligten ei- ne höhere Stufe der Gewis- sensentwicklung vorliegt (wie bei gläubigen Christen), wird eine solche Tötung durch das eigene Gewissen abgewertet.

In der Folge geraten die be- troffenen Personen in seeli- sche Nöte. Es ist jedoch die vornehmste Aufgabe der Be- ratung, im Vorfeld solche seelischen Konfliktpotentia- le zu erkennen oder die Be- troffenen darauf hinzuwei- sen . . .

Dr. med. W. Keßler, Rodtgär- ten 15, 35396 Gießen

sten dafür haben Sie so ne- benbei auch zu tragen).

Dr. med. Andreas Pfeifer, Kernerstraße 13, 74189 Weinsberg

Diskussion nur innerärztlich führen

. . . Leider sind unsere Verdienstmöglichkeiten in den letzten Jahren so stark zu- sammengeschrumpft, daß wir nicht mehr die Möglichkeit haben, einen Reichen teurer und einen Armen billiger zu behandeln. Wir sollten der privaten Krankenversiche- rung unsere Gebührensätze darstellen, ohne nach deren eigener Situation zu fragen.

Meine Berufshaftpflichtversi- cherung fragte mich auch nicht, als sie meinen Haft- pflichtbeitrag von 7 000 DM auf 15 000 DM erhöhte, ob ich diese Kosten tragen könne.

Die private Krankenversi- cherung ebenso wie alle an- deren Versicherungen zielt auf einen sehr hohen Profit ab. Die Gelder der Beitrags- zahler werden von der priva- ten Krankenversicherung in hohem Maße in Sachgütern als Rücklagen verwendet, die zudem auch noch steuerlich absetzbar sind.

Es wäre Aufgabe unserer Bundesärztekammer, die Ge- bührenordnung zu diktieren, denn ohne unsere Tätigkeit würden diese Wirtschafts- zweige überhaupt nicht exi- stieren. Eine Diskussion über die Gebührenordnung für Ärzte darf nur innerärztlich geführt werden.

Dr. med. S. Cejnar, Josephs- burgstraße 83, 81673 Mün- chen

Auf welcher Seite stehen Sie eigentlich?

Entweder haben Sie sich von der Basis der Ärzte zu weit entfernt, oder Sie wissen nicht Bescheid: Es ist keines- wegs so, daß „die Ärzteschaft den vorgesehenen Tarif ak- zeptiert hat“. Alleine in mei- ner nächsten Umgebung könnte ich Ihnen 15 Ärzte

nennen, die diesen unseligen Standardtarif nicht akzeptie- ren. Auch sind diese Kollegen und ich von Ihnen nicht ge- fragt worden. Deshalb können Sie so eine Behauptung nicht aufstellen, und es würde Ihnen sehr gut anstehen, sie, für alle Ärzte erkennbar, wieder zurückzunehmen, damit kein falscher Eindruck bei den Ver- handlungspartnern entsteht.

Zudem ist es unglaublich, ei- nen Standardtarif einführen zu wollen, der alleineauf dem Rücken der Ärzte ausgetra- gen werden soll. Sollen wir vielleicht auch im Privatbe- reich genauso defizitär arbei- ten wie im EBM-Bereich?

Wenn ja, warum wollen Sie das, fälschlicherweise auch noch in unserem Namen, ak- zeptieren? Auf welcher Seite stehen Sie eigentlich? Sie wer- den nun vielleicht sagen, daß wir diese Kröte schlucken müs- sen, um anderen Nachteilen aus dem Weg zu gehen. Dann darf ich Sie aber daran erin- nern, daß Krötenschlucken uns Ärzten noch nie belohnt worden ist und daß das auch in diesem Falle nicht belohnt werden wird, dazu kennen wir (Sie auch?) die Krankenkas- sen zu gut. Jüngstes Beispiel, das allerdings die gesetzlichen Krankenkassen betrifft: Ein- führung der Leistungsvolumi- na.

Dr. med. Ulrich Hoppe, Brei- testraße 34, 72116 Mössingen

Zahnersatz

Zu dem Beitrag „Strenge Regeln für Honorarbindung“ von Dr. Harald Cla- de in Heft 9/1998:

Unhaltbare Rechtsauffassung

In diesem Artikel über- nehmen Sie, sowohl inhaltlich als auch im Tenor, die Rechts- auffassung der Ministerial- bürokraten zum NOG 2 in bezug auf Zahnersatz. Diese Rechtsauffassung ist nach un- serer Meinung keineswegs haltbar. Sie widerspricht in Teilen eklatant dem Geset- zestext und ist ein weiterer Beweis einer Gesundheitspo-

GOÄ

Zu dem Beitrag „Essentials für die Re- form“ von Renate Hess in Heft 17/1998:

Mit gutem Beispiel vorangehen

Sie verwechseln hier aber Verantwortlichkeiten. Es ist sicher richtig und ehrenhaft, daß Sie, um auf den Kern der Sache zurückzukommen, sich dafür einsetzen, die Finanzsi- tuation der öffentlichen Haus- halte, die Beitragslast älterer Privatversicherter und Be- amter und die private Absi- cherung sozial sicherungsbe- dürftiger Personenkreise zu lösen. Darum einzig allein geht es ja, auch wenn Sie es erst zum Schluß schreiben.

Verantwortlich für diese Fi- nanzmiseren sind aber doch nicht wir als Ärzte. Einen Bäcker wird die Handwerks- kammer auch nicht zwingen, das Brot zu verschenken, bloß weil es sehr viele arme Leute gibt. Auch die Rechts- anwälte haben eine Ge-

bührenordnung, die zudem dank des Engagements deren Kammer immer wieder ange- messen steigt. Kein Mensch, und schon gar nicht deren ei- gene Standesvertretung, wür- de auf den Gedanken kom- men, diese Gebührenord- nung abzuschaffen oder zu reduzieren, bloß weil mehr prozessiert wird und den Leuten dadurch finanzielle Belastungen entstehen. Es ist also, wenn, eine gesamtge- sellschaftliche Aufgabe, die Finanzprobleme zu korrigie- ren. Bei mir beträgt der Um- satz durch Privatversicherte zirka 20 Prozent des Gesamt- umsatzes der Praxis. Bei Re- duktion dieses Anteils um die Hälfte fehlen mir 10 Prozent Umsatz. Das führt zu einer Reduktion des Gewinns um zirka 20 Prozent. Vielleicht sollten Sie und die einbezo- genen Gremien mit gutem Beispiel vorangehen und auf 20 Prozent Ihres Nettoge- halts zugunsten der Beitrags- last älterer Beamter etc. ver- zichten. Selbstverständlich qualitätsgesichert (die Ko-

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A-1415 Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 23, 5. Juni 1998 (11)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

litik, die den Ärzten auf der einen Seite Freiberuflichkeit attestiert, sie auf der anderen Seite aber als Galeerenskla- ven einer verfehlten Gesund- heitspolitik hält . . .

Dr. Joachim Schwalber, Be- zirkszahnärztekammer Frei- burg, Schönauer Straße 4, 79115 Freiburg

Arzneimittel

Zu der Meldung „Arzneimittelausga- ben sind erstmals wieder gesunken“

in Heft 13/1998:

Gefährliches Politikum

Gebetsmühlenartig wer- den seitens der Krankenkas- sen die Sprüche wiederholt, daß jährlich für sieben Milli- arden DM Arzneimittel ver- ordnet würden, deren thera- peutische Wirksamkeit nicht

nachgewiesen sei. Weitere drei Milliarden DM ließen sich einsparen, wenn die Ärz- te noch konsequenter als bis- her Generika verschrieben.

Beide Behauptungen ent- stehen durch sinnentstellende Verkürzung der Originaltexte beziehungsweise beruhen auf grob fahrlässigen Rechenfeh- lern . . . Zu den umstrittenen Arzneimitteln heißt es im Original, daß „die Wirkungen beim Menschen nicht zwei- felsfrei nachgewiesen“ sind – und wieviel in der Medizin ist zweifelsfrei? In sehr umstrit- tenen „Austauschvorschlä- gen“ im Arzneiverordnungs- report ’97 wird der Einsparef- fekt von 4,2 Mrd. DM (und schon nicht mehr 7 Mrd. DM) vorwiegend durch Weglassen der Therapie erreicht. Einige Austausche verteuern . . . und vermehren die Nebenwirkun- gen. Andere Austausche sind,

wie das schlichte Unterlassen von Therapie, ethisch unver- tretbar . . .

Die Generika-Lüge be- ruht schlicht auf falschen Zahlen. Bei einer Reihe von umsatzstarken Substanzen werden Einsparpotentiale be- hauptet, die größer sind als die Preisdifferenz zwischen Festbetrag und billigstem An- bieter . . . Das WIdO bleibt die Antwort auf unsere Fra- gen schuldig, die KBV ist ver- ständnisvoll für die Fehler und sieht keinen Handlungs- bedarf. Aber: das falsche Zeugnis des WIdO vor dem Schiedsamt in Sachsen hat die Budgets rückwirkend ab 1995 um vier Prozent kürzen las- sen. Dazu wird eine Schuld der sächsischen Ärzte von 240 Mio. DM konstruiert, die Hälfte der gesamten behaup- teten Überziehungen des im nachhinein festgelegten Arz-

neimittelbudgets. Damit hö- ren die Äußerungen des WIdO auf, lediglich ein wis- senschaftlicher Meinungs- streit zu sein. Sie sind ein ge- fährliches Politikum.

Dr. med. Diethard Sturm, Sächsischer Berufsverband der Fachärzte für Allgemein- medizin, Weinkellerstraße 20, 09337 Hohenstein-Ernstthal

Allgemeinmedizin

Zu dem Beitrag „Länder wollen ,Ne- gativtrend‘ stoppen“ von Dr. Harald Clade in Heft 16/1998:

Unverständlich

. . . Eine Weiterbildungs- stelle in einer allgemeinmedi- zinischen Praxis zu finden mit entsprechender Bezahlung ist eine große Glückssache, zu- mal die niedergelassenen

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A-1416 (12) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 23, 5. Juni 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Kollegen mit der Budgetie- rung zu kämpfen haben.

Mir ist es unverständlich, warum große Initiativen ge- startet werden und nicht eine Praxistätigkeit bei einem hausärztlich tätigen Interni- sten als allgemeinmedizini- sche Praxiszeit angerechnet werden kann. Das Aufgaben- gebiet eines hausärztlich täti- gen Internisten (mit inter- nistischer Weiterbildungser- mächtigung) mit Hausbe- suchen, sozialmedizinischen Problemen, Notversorgung, Betreuung von jungen und äl- teren Patienten, anfallender Diagnostik und vieles mehr ist meiner Meinung nach dem Aufgabengebiet einer allge- meinmedizinischen Praxis- tätigkeit gleichzusetzen . . .

Dr. Ruth Weber, In der Schley 130, 52531 Übach-Pa- lenberg

Glaukom

Zu dem Beitrag „Nicht nur eine Frage des hohen Augeninnendrucks“ von Dr. med. Ronald D. Gerste in Heft 11/1998:

Tagesprofile erstellen

Kollege Gerste hat mit seinem Hinweis auf die Be- deutung des „Perfusions- druckes“ völlig recht: Diese Differenz zwischen aktuel- lem Augeninnendruck und zeitgleich herrschendem ar- teriellen Druck in der intra- okularen Endstrombahn ist der entscheidende Parameter für den Stoffwechsel des empfindlichen neuronalen Apparates. Die Forderung nach Messung dieser Drücke an möglichst verschiedenen Punkten der gerade beim Glaukom sehr schwanken- den Tagesdruckkurven ist aber schon sehr viel älter.

Goldmann, 1958, und Sam- paolesi, 1964, haben dies sehr gründlich untersucht und be- wiesen. Diese fatale Erkennt- nis, daß gerade zu den Zeit- punkten des abfallenden Blutdrucks eine inverse Ver- schiebung des intraokularen Druckes stattfindet, damit der Perfusionsdruck eben

von beiden Seiten her ungün- stig beeinflußt wird, ist also wenigstens 40 Jahre alt. Ge- rade heute ist nun aber eine wirklich engmaschige Mes- sung vielfach aus organisato- rischen (aber auch wirt- schaftlichen) Gründen kaum noch möglich. So ist es sicher- lich ein wesentlicher Fort- schritt für die Differential- diagnose und Verlaufskon- trolle des vielfach verkann- ten Glaukoms, daß uns jetzt das technische Rüstzeug zur Verfügung steht: Automa- tisch messende Selbsttono- meter ermöglichen es dem Patienten, eben auch zu „un- möglichen Zeiten“ präzis den Augeninnendruck zu bestim- men, diese Tagesprofile als- dann dem betreuenden Au- genarzt vorzulegen. Hier läßt sich dann mit einem Blick er- kennen, ob überhaupt ein

„Glaukom“ im herkömmli- chen Sinne vorliegt oder ob es sich auch einmal um eine dann eben mit internistischen Mitteln zu behandelnde pri- märe intracranielle Durch- blutungsstörung handelt. Oh- ne die wirklich präzise Kennt- nis eines derartigen Tages- profils des tatsächlich herr- schenden Perfusionsdruckes ist es also eher fahrlässig, von

„Normaldruckglaukom“ zu sprechen.

Prof. Dr. J. Draeger, Univer- sitäts-Krankenhaus Eppen- dorf, Martinistraße 52, 20246 Hamburg

Lehrgang

Zu der Meldung „Lehrgang für Ärzte aus Osteuropa“ in Heft 16/1998:

Unsinn

. . . Ich halte es mindestens für Unsinn, Ärzte aus der GUS und anderen osteu- ropäischen sowie asiatischen Staaten, noch dazu auf Ko- sten des deutschen Steuer- zahlers, auf eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland vor- zubereiten, solange es bei uns eine nennenswerte Arbeitslo- sigkeit von Ärzten gibt.

Dr. med. Jürgen Brandis, Markstraße 4, 13409 Berlin

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l Osteoporose (Bd. 18)

l Jodmangelerkrankungen (Bd. 18) Psychiatrie, Psychotherapie

l Differentialdiagnostik und Therapie von Angstzu- ständen (Bd. 19)

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Neurologie

l Läsionen des peripheren Nervensystems (Bd. 18) Orthopädie

l Thromboseprophylaxe (Bd. 18)

l Betreuung chronisch Rheumakranker – einschließ- lich Patientenschulung (Bd. 19)

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