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Gleichstellungsarbeit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland: Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stellen sich vor

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Herausgegeben von Bärbel Miemietz unter Mitarbeit von Freya Markowis

im Auftrag der Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen BuKoF

Gleichstellungsarbeit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stellen sich vor

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Herausgegeben von Bärbel Miemietz unter Mitarbeit von Freya Markowis

im Auftrag der Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen BuKoF

Gleichstellungsarbeit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten stellen sich vor

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Impressum Herausgeberin:

Dr. phil. Bärbel Miemietz Redaktion:

Dr. phil. Bärbel Miemietz Dipl. Sozw. Freya Markowis Layout:

Wibke Schimpf Druckerei:

flyeralarm GmbH Umschlagfoto:

Universitätsklinikum Ulm Fotos:

Bodo Kremmin (Medizinische Hochschule Hannover, Pressestelle), privat

Hannover

Redaktionsschluss: 30.03.2009

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5

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

9

I Länderberichte

Bayern 12

Hessen 14

Niedersachsen 16

Nordrhein-Westfalen 18

Sachsen 20

Sachsen-Anhalt 22

Thüringen 24

II Länder- und Standortberichte

Berlin . Charité-Universitätsmedizin 26

Hamburg . Medizinische Fakultät der Universität

Hamburg und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 29 Rheinland-Pfalz . Universitätsmedizin der Johannes

Gutenberg-Universität Mainz 32

III Standortberichte

Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

Medizinische Fakultät 34

Universitätsklinikum Aachen 35

Ruhr-Universität Bochum

Medizinische Fakultät 36

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Medizinische Fakultät 37

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Universitätsklinikum Bonn 38 Technische Universität Dresden

Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus 39

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Medizinische Fakultät 40

Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg

Medizinische Fakultät und Klinikum 41

Universität Duisburg-Essen 42

Universitätsklinikum Essen 43

Klinikum der Johann Wolfgang

Goethe-Universität Frankfurt am Main 44

Justus-Liebig-Universität Gießen 45

Universitätsmedizin Göttingen 46

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 47

Medizinische Hochschule Hannover 48

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Medizinische Fakultät Heidelberg 49

Friedrich-Schiller Universität Jena 50

Universität zu Köln

Medizinische Fakultät 51

Universitätsklinikum Köln 52

Universität Leipzig

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 53

(7)

77 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 54 Medizinische Fakultät Mannheim

der Universität Heidelberg 55

Philipps-Universität Marburg

Fachbereich Medizin 56

Ludwig-Maximilians-Universität München

Medizinische Fakultät 57

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Medizinische Fakultät 58

Universitätsklinikum Münster 59

Universitätsklinikum Regensburg 60

Universität Rostock

Medizinische Fakultät 61

Universität Tübingen

Medizinische Fakultät 62

Universitätsklinikum Tübingen 63

Universität Würzburg

Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum 64

Weitere Adressen 65

IV Service

Landkarte Hochschulmedizin . C4/W3-Professuren 69 Landkarte Hochschulmedizin . Habilitand/inn/en 70 Landkarte Hochschulmedizin . Dissertationen 71

Wichtige Internetadressen 72

(8)
(9)

9 9 Die vorliegende Broschüre gibt zum ersten Mal einen Überblick über die Gleichstellungs-

arbeit an deutschen Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika und stellt diejeni- gen vor, die an dieser Arbeit besonders großen Anteil haben: die Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragten. Die Idee zu der Broschüre entstand im Juni 2008 in Leipzig während der Jahrestagung der BuKoF Kommission Klinika, also der Kommission, zu der sich die Frau- en- und Gleichstellungsbeauftragten der hochschulmedizinischen Einrichtungen innerhalb der Bundeskonferenz aller Hochschulfrauen- und Hochschulgleichstellungsbeauftragten in Deutschland zusammen geschlossen haben. Die Kommissionsmitglieder schätzen gute Ver- netzung und geben diesem Thema in ihren Beratungs- und Qualifizierungsangeboten für Frauen breiten Raum. Trotzdem mussten sie feststellen, dass auch sie nicht immer wissen, an welche Kollegin an einer anderen Medizinischen Fakultät sie zum Beispiel eine sich dort hin bewerbende Wissenschaftlerin verweisen sollen oder wer die richtigen Adressatinnen sind, um bei Stellenausschreibungen der eigenen Fakultät eine gute Resonanz von externen Bewerberinnen zu erreichen.

Missverständnisse sind bereits durch den Sprachgebrauch vorprogrammiert: In Frankfurt/Main gibt es z.B. eine Frauenbeauftragte für den Fachbereich und eine für das Klinikum. In Jena hat das Universitätsklinikum eine Gleichstellungsbeauftragte und die Medizinische Fakultät eben- falls. In Regensburg betreut die Frauenbeauftragte das wissenschaftliche Personal und die Studie- renden der Medizinischen Fakultät, die Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums das nichtwissenschaftliche Personal. In Dresden gibt es dagegen für die Beschäftigen des Klinikums eine Frauenbeauftragte und für die der Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte. Das Sächsische Universitätsgesetz kennt nur den Gleichstellungsbeauftragten. An den baden-württembergischen Universitätsklinika setzt sich für die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten die Beauftragte für Chancengleichheit ein.

Die Broschüre ist aber mehr als ein Sprachführer und ein Adressenverzeichnis. Sie gibt vor al- lem einen Überblick über die Bedingungen der Gleichstellungsarbeit an den einzelnen hoch- schulmedizinischen Standorten. Diese Bedingungen werden von den Bundesländern mit ihren Landeshochschul- und Landesgleichstellungsgesetzen bestimmt und in der konkreten Ausge-

Vorwort

(10)

staltung durch die einzelnen Universitäten/Fakultäten spezifiziert. Die Unterschiede, die sich daraus ergeben, könnten größer nicht sein: In das Amt der Frauen- und/oder Gleichstellungs- beauftragten kann Bestellung oder Wahl führen. Es kann hauptamtlich oder nebenamtlich aus- geübt werden. Öffentliche Ausschreibung oder Auswahl aus dem Kreis der Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung sind möglich. Die Wahl kann u.a. durch ein gruppenparitätisch besetztes Wahlgremium erfolgen, durch den gesamten Fachbereich oder durch alle Frauen der Fakul- tät. Die Amtszeit liegt zwischen zwei und fünf Jahren. Bei nebenamtlicher Tätigkeit kommen Freistellungen im Umfang von Null bis hundert Prozent vor. Die Handlungsmöglichkeiten der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten erweitern sich, wo ein ausgestattetes Büro und ein ei- genes Budget mit Personal- und Sachmitteln zur Verfügung stehen, was aber keineswegs in allen Bundesländern vorgesehen ist. Bei Privatisierung eines Universitätsklinikums steht das Amt der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten zur Disposition.

Bestimmte Handlungsfelder und Maßnahmen haben sich in der Gleichstellungsarbeit fest eta- bliert. Neben der Begleitung von Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren und einer um- fangreichen Beratungstätigkeit gehört an allen Standorten inzwischen der Einsatz für eine ver- besserte Versorgung mit Kinderbetreuungsangeboten zum Handlungsbereich der Frauen- bzw.

Gleichstellungsbeauftragten. Für Wissenschaftlerinnen, deren Förderung wegen der nach wie vor eklatanten Unterrepräsentanz von Frauen auf Professuren und in anderen Führungspositi- onen ein besonderes Augenmerk gilt, werden inzwischen an vielen Standorten Mentoring-Pro- gramme angeboten. Einige Fakultäten/Fachbereiche und Universitätsklinika können außerdem singuläre Maßnahmen vorweisen, denen durchaus Vorbildfunktion zu wünschen ist. So unter- stützt bisher offenbar nur die Charité promovierte Wissenschaftlerinnen durch Wiedereinstiegs- stipendien. An der Hamburger Fakultät wird für jede abgeschlossene Habilitation einer Frau eine Ausgleichsstelle finanziert. Die MHH wertet bei der Leistungsorientierten Mittelvergabe die Forschungsleistungen von Frauen mit dem anderthalbfachen Punktwert. Die Düsseldorfer Fakultät hat das erklärte Ziel, Lehrstuhlvertretungen gezielt an Wissenschaftlerinnen zu verge- ben. Die Fakultät Erlangen-Nürnberg beteiligt die Teilnehmerinnen des Mentoring-Programms in beratender Funktion an Berufungsverfahren. Die LMU zahlt Boni an Fakultäten, die eine Frau auf eine Professur berufen. In Magdeburg ist die geschlechterspezifische medizinische For- schung in die universitätsweite Koordinierungsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung eingebunden. Am Kölner Universitätsklinikum wird ein Mitteldienst zum Wiedereinstieg nach

(11)

11 Elternzeit erprobt. Und – als Nennung singulär, obwohl das Problem ubiquitär sein dürfte: Am

Universitätsklinikum Münster wird explizit geschlechtergerechter Sprachgebrauch zur Aufgabe der Gleichstellungsarbeit gemacht.

Sehr herzlich gedankt sei an dieser Stelle allen Kolleginnen, die sich die Zeit genommen und der Aufgabe gestellt haben, einen oder auch zwei Texte für diese Broschüre zu verfassen. Jede von Ihnen wird diese Aufgabe angesichts der knappen Zeichenvorgabe als Zumutung empfunden haben, angesichts der schieren Menge und der Vielfalt der tagtäglich im Frauen- und Gleich- stellungsbüro anfallenden Aufgaben. Besonders zu nennen sind dabei die ehrenamtlich tätigen Kolleginnen, die auch diesen Text noch zusätzlich zu ihren sonstigen Dienstaufgaben geschrie- ben haben. Danken möchte ich außerdem dem Medizinischen Fakultätentag für die Erlaubnis, einige Seiten der Landkarte Hochschulmedizin nachzudrucken. Damit ergibt sich eine gelunge- ne Abrundung des hier mit Standort-, Länder- und Kombinationsartikeln gebotenen Überblicks über die Gleichstellungslandschaft der Hochschulmedizin in Deutschland. Was könnte mehr ermutigen, in den Gleichstellungsbemühungen nicht nachzulassen, als der sichtbare Beweis, dass Frauenkarrieren in der Medizin möglich sind. Deshalb gilt mein Dank last not least der Ärztlichen Direktorin der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Ulm Professorin Doris Henne-Bruns für das spontan zur Verfügung ge- stellte Titelfoto.

Geplant ist, diese Broschüre auch im Internet bereit zu stellen und dort kontinuierlich zu aktu- alisieren.

Hannover, im April 2009 Dr. Bärbel Miemietz

Sprecherin BuKoF Kommission Klinika

Gleichstellungsbeauftragte Medizinische

Hochschule Hannover

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Bayern

In Bayern gibt es fünf Universitätskliniken. Das Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München hat mit Wirkung zum 1. Juli 2003 von der Möglichkeit zur Umwand- lung der Rechtsform im Rahmen eines Modellvorhabens Gebrauch gemacht. Mit Inkraft- treten des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes BayUniklinG am 1. Juni 2006 errichtete der Freistaat Bayern als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts: das Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen), das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität Mün- chen), das Klinikum der Universität Regensburg (Universitätsklinikum Regensburg) und das Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würz- burg). Das Klinikum rechts der Isar wird nach Maßgabe des Gesetzes als rechtsfähige An- stalt öffentlichen Rechts fortgeführt.

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen verbleiben beim Freistaat Bayern. Sie gehören der Univer- sität als Mitglieder an, der das Klinikum zugeordnet ist und werden für das Klinikum in der Krankenversorgung tätig. Die Arbeitsverhältnisse der nichtwissenschaftlichen, sonstigen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter gehen auf das Klinikum über.

Die Fakultätsfrauenbeauftragten setzen sich für das wissenschaftliche Personal und die Studie- renden der Medizinischen Fakultät und Klinik ein. Der Betriebsrat ist für das nichtwissenschaft- liche Personal der Klinik zuständig. Das Bayerische Hochschulgesetz BayHSchG bestimmt in Art. 4 Abs. 2 und 3, dass Frauenbeauftragte für die Hochschule vom Senat, für die Fakultät vom Fakultätsrat, aus dem Kreis des an der Hochschule tätigen wissenschaftlichen Personals gewählt werden. Fakultätsfrauenbeauftragte gehören dem Fakultätsrat und den Berufungsausschüssen als stimmberechtigte Mitglieder an. Sie sollen von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben entlas- tet werden und in angemessenem Maße Mittel zur Verfügung haben. Für den Bereich der Klini- ka ist die Frauenbeauftragte in der Klinikumskonferenz stimmberechtigt (Art. 11 BayUniklinG).

Die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/

innen wird in Teil III, Art. 15-20 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 23. Mai. 2006 beschrieben.

Autorin: Dr. Hela Ihloff . Adresse: Seite 57

(13)

13 Die Bedeutung der Frauenbeauftragten ist in den letzten Jahren erheblich aufgewertet worden,

besonders durch die Entscheidung, dass sie stimmberechtigte Mitglieder in Berufungsausschüs- sen und Findungskommissionen sind.

Würzburg

Regensburg

München Erlangen

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Hessen

Das Hessische Hochschulgesetz HHG vom 05. November 2007 verpflichtet die Hochschu- len „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und auf „die Beseitigung bestehender Nachteile“ hin zu wirken (HHG, § 5, 1). „Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen“ und „bei Auswahlentscheidungen sind Frauen angemessen zu berücksich- tigen“. Zu den „Aufgaben aller Hochschulen“ gehört die Erleichterung der „Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf “ (HHG, § 3, 4). Die

„besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern“ sollen berücksichtigt werden. Die Leistungen der Hochschulen bei „der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sollen regelmäßig bewertet und die Ergebnisse veröffentlicht werden“ (HHG,

§ 3, 9).

Die Frauenbeauftragten der hessischen Hochschulen werden auf Vorschlag des Senats vom Prä- sidium bestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben und Befugnisse als dienstliche Tätigkeit wahr und sind frei von Weisungen (HHG § 5, 3). Sie sind dem Präsidenten zugeordnet. Sie und ihre Stell- vertreterin werden für sechs Jahre bestellt.

In Hessen gibt es derzeit nur noch zwei Universitätsklinika. Die ehemaligen Universitätsklinika Gießen und Marburg wurden zusammengeführt und sind seit 2006 eine private Institution, an der die gleichstellungspolitischen Vorgaben des Landes Hessen nicht verbindlich sind. Die Fach- bereiche der beiden Standorte sind nach wie vor bei der jeweiligen Universität angesiedelt. Das Universitätsklinikum der Stiftungsuniversität Frankfurt am Main ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit einem eigenen Frauenförderplan und einer eigenen Frauen- und Gleichstellungsbe- auftragten. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes HGlG vom 18. Dezember 1993, das 2006 novelliert wurde.

Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten in hessischen Hochschulen ist das HGlG. Ziel des Gesetzes ist „die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbes- serung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterreprä- sentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.“ Die Frauenbeauftragten sind an der Aufstellung und

Autorin: Marion Oberschelp . Addresse: Seite 45

(15)

15 Änderung der Frauenförderpläne beteiligt und haben ein Widerspruchsrecht bei allen Maßnah-

men, die nach ihrer Auffassung gegen das Gleichberechtigungsgesetz verstoßen (HGlG § 17). Sie überwachen die Durchführung dieses Gesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeset- zes AGG – letzteres soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts einschließlich des Verbots von sexuellen Belästigungen geht – und unterstützen die Dienststel- lenleitung bei der Umsetzung dieser Gesetze.

Die hessischen Hochschulfrauenbeauftragten sind in der „Bundes- und Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an (hessischen) Hochschulen“ vernetzt.

Frankfurt am Main Marburg Gießen

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Niedersachsen

Das Niedersächsische Hochschulgesetz NHG (novelliert am 26. Februar 2007, erweitert am 13. September 2007) sieht bei der Beschreibung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3 Abs.

3) vor, dass diese „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern [fördern] und […] auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin [wirken] (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei“. Außerdem heißt es in § 3 Abs. 1 Satz 3, dass die Hochschulen auch „andere Aufgaben übernehmen [können], soweit diese mit ihren ge- setzlichen Aufgaben zusammenhängen…“ Auf der Grundlage dieser unspektakulären For- mulierung ist es den Hochschulen beispielsweise möglich, Kindertagesstätten zu betreiben.

Weitere gleichstellungsrelevante Passagen des NHG beziehen sich z. B. auf die Förderung von Studierenden mit Kindern (u. a. durch die Freistellung von Studiengebühren), auf die Zusammensetzung von Kommissionen und Gremien sowie speziell auf Berufungsverfah- ren.

Die Hochschulgleichstellungsbeauftragte ist in Niedersachsen „in der Regel“ hauptberuflich beschäftigt. Sie hat eine Amtszeit von „bis zu vier Jahren“ und wird vom Senat auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung gewählt. Stellung und Aufgaben der Gleichstellungsbeauf- tragten sind in § 42 NHG geregelt. Danach wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf die Er- füllung des Gleichstellungsauftrags (der Hochschule) hin, sie ist bei der Entwicklungsplanung, bei Struktur- und Personalentscheidungen beteiligt, und sie hat weitreichende Informations-, Antrags- und Rederechte. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden.

Es ist niedersächsische Realität (und auch in Gleichstellungsplänen und Zielvereinbarungen festgeschrieben), dass die Hochschulgleichstellungsbeauftragte über ein voll ausgestattetes Büro und angemessene – je nach Hochschule natürlich unterschiedliche – Personal- und Sachmittel verfügt. Viele Gleichstellungsbeauftragte werben zusätzlich Mittel für Projekte ein.

Autorin: Dr. Bärbel Miemietz . Adresse: Seite 48

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17 Die niedersächsischen Hochschulgleichstellungsbeauftragten sind in der Landeskonferenz

LNHF vernetzt. Aktuell hat die LNHF in Kooperation mit der LandesHochschulKonferenz Nie- dersachsen und dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium die „Dialoginitiative Gleich- stellung und Qualitätsmanagement“ gestartet.

In Niedersachsen gibt es zwei hochschulmedizinische Einrichtungen: die Universitätsmedizin Göttingen UMG und die Medizinische Hochschule Hannover MHH. Beide Einrichtungen ha- ben jeweils eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Diese sind für die Studierenden und für die im wissenschaftlichen und im nichtwissenschaftlichen Bereich Beschäftigten zuständig.

Göttingen Hannover

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In Nordrhein-Westfalen befindet sich an sieben Standorten jeweils ein Universitätsklini- kum. Die früheren „Medizinischen Einrichtungen der Universitäten“ änderten 2001 ihre Rechtsform in „Anstalten des öffentlichen Rechts“. Dabei wurde das nichtwissenschaftliche Personal den Universitätsklinika und das wissenschaftliche (und ärztliche) Personal den Universitäten zugeordnet.

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW von 1999 LGG und das Hochschulfreiheitsgesetz NRW von 2006 HFG, die auf die Gleichberechtigung an Hochschulen hinwirken, betonen Gender Mainstreaming als Aufgabe der Hochschulen. Der Geltungsbereich des LGG umfasst auch die Anstalten des öffentlichen Rechts, so dass ab 2001 von den Vorständen der Universitätsklinika nach vorangegangener Ausschreibung erstmals Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissen- schaftliche Personal bestellt wurden. Die Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums nimmt ihre Aufgaben als Angehörige der Verwaltung wahr. Sie ist frei von fachlicher Weisung und hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung. Eine Freistellung bis zur vollen regelmäßigen Arbeitszeit dient ihrer Entlastung.

Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Unterstützung und Beratung aller Perso- nalverantwortlichen bei der Umsetzung der im LGG verankerten Ziele:

- Förderung der Gleichstellung, d.h. der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf

- Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen - Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Gleichstellungsbeauftragte ist an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maß- nahmen zu beteiligen. Sie kann an Besprechungen, die Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs berühren, teilnehmen, wirkt bei der Erstellung und Fortschreibung der Frauenförder- bzw.

Gleichstellungspläne mit und berät Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung. Gemäß der Sat- zung der Universitätsklinika gehört sie mit beratender Stimme dem Aufsichtrat an.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität bzw. ihre Stellvertreterin in der Medizinischen Fa- kultät betreut die wissenschaftlich (und ärztlich) Beschäftigten der Universitätsklinika. Sie ist in der Verwaltung angesiedelt. Weisungsfreiheit und Entlastung entsprechen denen der Gleich-

Nordrhein-Westfalen

Autorinnen:

Dr. Christiane Herweg . Adresse: Seite 34

(19)

19 stellungsbeauftragten der Universitätsklinika. Die Grundordnung der Hochschule regelt Wahl,

Bestellung und Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen (HFG).

Eine besondere Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten der Universität bzw. der Medizinischen Fakultät ist die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen Arbeit, der Entwicklungsplanung und der leistungsorientierten Mittelvergabe. Die nicht rechtzeitige Betei- ligung der Gleichstellungsbeauftragten verschiebt die Entscheidung über eine Maßnahme bis zur Nachholung der Beteiligung. Stellt die Gleichstellungsbeauftragte die Unvereinbarkeit einer Maßnahme mit dem LGG fest, hat sie ein Widerspruchsrecht. Sie kann an allen Gremiensitzun- gen teilnehmen, gehört dem Fakultätsrat als stimmberechtigtes und den Berufungskommissio- nen als beratendes Mitglied an.

Aachen

Bonn Köln Düsseldorf

Münster

Bochum Duisburg-Essen

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Sachsen

Seit dem 01.01.2009 gilt in Sachsen das neue Sächsische Hochschulgesetz SächsHSG und derzeit werden von den Hochschulen die entsprechenden Grundordnungen erarbeitet.

Neu im Gesetz ist, dass der Gleichstellungsbeauftragte bzw. sein Stellvertreter nach § 55 SächsHSG – trotz Einspruchs der Landessprecherinnen enthält der gesamte Gesetzestext ausschließlich männliche Personenbezeichnungen – mit Stimmrecht im Fakultätsrat ver- treten ist. Gleichstellungsbeauftragte sollen von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemes- senen entlastet werden. Ein Mindeststandard existiert nicht. Eine entsprechende Freistel- lung und Ausstattung liegt im Ermessen einer jeden Hochschule.

In Sachsen gibt es an der Technischen Universität Dresden und der Universität Leipzig Medizi- nische Fakultäten. Die Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultäten mit den entsprechenden Universitätsklinika ist in § 97 SächsHSG geregelt.

Die Gleichstellungsbeauftragten werden von allen Statusgruppen der jeweiligen Fakultäten für eine Dauer von bis zu fünf Jahren gewählt. In Leipzig ist die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät in Absprache mit dem Vorstand des Universitätsklinikums AöR auch für alle Beschäftigten des Klinikums zuständig. Für diese Tätigkeit ist sie insgesamt zu 50 % von ihren sonstigen Dienstaufgaben entlastet. In Dresden wird die Frauenbeauftragte des Universi- tätsklinikums durch den Vorstand bestellt. Sie ist zu 50% von ihren sonstigen Dienstaufgaben entlastet, die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht freigestellt.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus den entsprechenden gesetzli- chen Vorgaben (u.a. Sächsisches Frauenfördergesetz von 1994, Grundordnung der jeweiligen Hochschule). Der Frauenförderplan enthält die konkreten Forderungen und Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Gleichstellungs- beauftragte unterstützt die Leitung der Medizinischen Fakultät und den Vorstand des Universi- tätsklinikums bei der Umsetzung des staatlich geforderten Gleichstellungsauftrags.

Autorin: Dr. Monika Benedix . Adresse: Seite 53

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(22)

Sachsen-Anhalt

„Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sind ehrenamtlich tätig. Sie sind auf ihren Antrag teilweise, bei Hochschulen mit mehr als 1500 Personalstellen ganz von ihren Dienstaufgaben freizustellen. [Sie] und [ihre] Stellvertretung werden von den weiblichen Mitgliedern der Hochschule für zwei Jahre gewählt. Sie nehmen auch die Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten entsprechend § 15 des Frauenför- dergesetzes wahr und arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Gleichstellungsbe- auftragten der Fachbereiche zusammen.“ (§ 72 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt HSGSA) Die teilweise freigestellten Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultäten (Fachbereiche) und ihre Stellvertreterinnen werden von den weiblichen. Beschäftigten der Fakultät für zwei Jahre gewählt.

In Sachsen-Anhalt befindet sich an den Standorten Magdeburg und Halle jeweils ein Univer- sitätsklinikum. Die ehemaligen „Medizinischen Einrichtungen der Universitäten“ wurden im Januar 2006 zu “Anstalten des öffentlichen Rechts“ mit einem eigenständigen Vorstand. Die Zuordnung des wissenschaftlichen und des nichtwissenschaftlichen Personals erfolgt entspre- chend dem Hochschulmedizingesetz Sachsen-Anhalt HMGSA. Für die Beschäftigten der Medi- zinischen Fakultät ist die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät zuständig, für die Beschäftigten des Klinikums die Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät ergeben sich u.a. aus dem Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalts und den Grundordnungen der Hochschulen gemäß HSGSA. Sie sind Mitglied der Gleichstellungskommission der Universität und beratendes Mit- glied im Fakultätsrat, nehmen an den Berufungsverfahren teil und geben, den Vorschriften des Hochschulgesetzes entsprechend, ein schriftliches Votum zu Berufungsvorschlägen ab.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Universitätsklinika und ihre Stellvertreterinnen werden von den weiblichen Beschäftigten der Klinika für vier Jahre gewählt und teilweise freigestellt.

Sie nehmen ihre Aufgaben frei von fachlicher Weisung wahr und haben ein unmittelbares Vor- tragsrecht bei der Dienststellenleitung. Sie unterstützen die Universitätsklinika bei der Umset- zung des Frauenfördergesetzes sowie bei allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkun- gen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben.

Autorin: Brigitte Zimmermann . Adresse: Seite 47

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23 Dies gilt insbesondere für:

- die Förderung der Gleichstellung, d.h. die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern, im Beruf

- den Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen - die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

- die Aufstellung und Umsetzung des Frauenförderplans

- die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Universitätsklinika und Medizini- schen Fakultäten in Fragen der Gleichstellung

- die regelmäßige Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an der BuKoF Kommission Klinika.

Magdeburg

Halle

(24)

Thüringen

Das einzige Universitätsklinikum Thüringens ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena und untersteht der Rechtsaufsicht des Landes. Für die Gleichstellungsarbeit am Klinikum gilt § 6 des Thüringer Hochschulgesetzes THG sowie das Thüringer Gleichstellungsgesetz.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Thüringer Hochschulen können an den Beratungen der Hochschulräte mit Rederecht teilnehmen. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbe- auftragten LaKoF ist im Gesetz als Organ verankert, das die Belange der Gleichstellung an Thüringer Hochschulen gegenüber dem Thüringer Kultusministerium TKM vertritt.

§ 8 THG regelt, dass bei der Evaluation der Arbeit der Hochschulen die Erfüllung des Gleich- stellungsauftrages ein wichtiger Bestandteil ist. Entsprechend § 12 THG sollen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Universitäten messbare und überprüfbare Ziele für die ver- schiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt werden, auch um die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags sicher zu stellen. Für die Verteilung der Haushaltsmittel auf die Thü- ringer Hochschulen gilt das Modell LUBOM-Thüringen (Leistungs- und belastungsorientierte Verteilung und Zuweisung der Personalmittel und der Mittel für Lehre und Forschung). Bei der Verteilung der Sachmittel werden 25 % nach der Zahl des wissenschaftlichen Personals und 10 % nach abgeschlossenen Promotionen, Habilitationen und der Zahl der Juniorprofessuren verteilt – hier werden Frauen jeweils doppelt gewichtet.

An Thüringer Hochschulen sowie am Klinikum gibt es nur Gleichstellungsbeauftragte, die aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Professorinnen der Hochschule kom- men und vom Senat für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Es gibt keine verbindlichen Regelungen zu ihrem Stimmrecht im Senat sowie zu ihrer Freistellung und der materiellen Aus- stattung der Gleichstellungsbüros. An der FSU Jena ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte zu 50 % von ihren sonstigen Dienstaufgaben freigestellt. Die dezentralen Gleichstellungsbeauf-

Autorin: Dipl.-Ing. Silke Augustin . Gleichstellungsbeauftragte TU Ilmenau Landessprecherin Thüringen . Gleichstellungsbüro

(25)

25 tragten werden nicht freigestellt. Dies gilt auch für die Gleichstellungsbeauftragte der Medizini-

schen Fakultät und die Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums. Details zur Wahl sowie zu den Rechten der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten regeln die Grundordnungen. Es gibt keine für Thüringen einheitlichen Regelungen.

Alle finanziellen Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen bzw. für Frauen- und Geschlechterforschung wurden 2008 vom TKM gestrichen. Die bisherigen Lan- desmittel in Höhe von ca. 350.000 Euro werden in vollem Umfang zur Kofinanzierung des Pro- fessorinnenprogramms eingesetzt. Zur Ausgestaltung der Finanzierung für das Jahr 2009 laufen Verhandlungen zwischen der Landesrektorenkonferenz, der LaKoF sowie dem TKM.

Jena

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Die Gleichstellungsarbeit an der Charité-Universitätsmedizin Berlin ist im Berliner Hoch- schulgesetz BerlHG, dem Landesgleichstellungsgesetz LGG und dem Berliner Universi- tätsmedizingesetz UniMedG geregelt.

Zentrales Netzwerk der Hochschulfrauenbeauftragten Berlins ist die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen LaKoF. Außerdem nehmen die Frauenbeauf- tragten der Charité an den internen Treffen der Frauenbeauftragten der Freien Universität Berlin FU und der Humboldt Universität zu Berlin HU teil.

Die Charité ist der Zusammenschluss der früheren Medizinischen Fakultäten der HU Berlin und der FU Berlin, hat aber als Gliedkörperschaft öffentlichen Rechts weitgehende Eigenstän- digkeit. In politischen Netzwerken wie der LaKoF wird die Charité als Universität betrachtet.

Die gewählten Frauenbeauftragten sind für die Belange aller Beschäftigten und Studierenden an der Charité zuständig. Organisatorisch sind sie beim Vorstand der Charité angesiedelt.

Sie haben in Gremien Informations-, Rede- und Antragsrecht, aber meistens kein Stimmrecht.

In Berufungsverfahren werden sie von Anfang an beteiligt und geben bei Abschluss des Verfah- rens immer eine schriftliche Stellungnahme ab.

Laut der genannten Gesetze gibt es an Berliner Hochschulen bislang lediglich „Frauenbe- auftragte“. Durch einen Antrag beim Vorstand der Charité wurde die Berufsbezeichnung auf

„Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ erweitert.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden durch ein Wahlgremium von je zwei Frauen der vier Statusgruppen gewählt. Die hauptamtliche zentrale Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragte wird für vier Jahre gewählt. Die Ausschreibung erfolgt intern und extern. Die stellvertretende zentrale und die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und de- ren Vertreterinnen werden alle zwei Jahre mit einer internen Ausschreibung durch das Wahl- gremium gewählt.

Berlin

Charité-Universitätsmedizin

(27)

27 Die stellvertretende zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird zu 50 %, die dezentra-

len Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden zu 100 % und die stellvertretenden dezent- ralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bis zu 25 % freigestellt.

Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterin und die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten verfügen über eigene Büroräume. Die Vertreterinnen der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nutzen die Büroräume mit. Die zentra- le Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein Sekretariat, die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben gemeinsam eine Sekretariatsstelle.

Gender Mainstreaming ist im Unternehmenskonzept ver- ankert, wird aber hauptsäch- lich durch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Umstrukturierungsprozessen durch ein entwickeltes Kon- zept gewährleistet und durch fortwährende Aktivitäten in den Gremien und Kommissio- nen implementiert.

Über den Frauenförderplan, an dem die Frauen- und Gleich- stellungsbeauftragten aktiv beteiligt sind, wurde das Lydia

Rabinowitsch-Stipendium zum Wiedereinstieg nach der Familienphase für Wissenschaftlerin- nen initiiert. Seit 1999 besteht das Rahel Hirsch Stipendium. Im Auftrag der Medizinischen Fa- kultät der Charité-Universitätsmedizin Berlin werden junge Wissenschaftlerinnen gefördert, bei denen zeitnah der Abschluss der Habilitation zu erwarten ist. Seit 2004 wird darüber hinaus das interne Mentoringprogramm der Charité für Nachwuchswissenschaftlerinnen durchgeführt.

v. l.: Susanne Rehse, Jutta Laser, Kirsten Metscher, Christine Kurmeyer, Sabine Barleben, Gerlinde Hoherz, Martina Gehres, Lydia Wintergrün

(28)

Daneben gibt es Stipendien für promovierte Wissenschaftlerinnen, die aus dem Berliner Pro- gramm für Chancengleichheit gefördert werden, sowie zahlreiche Seminar- und Coaching- Angebote der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Zur Vernetzung der Nachwuchswis- senschaftlerinnen untereinander wurde die so genannte ‚Rotunda Habilis’ ins Leben gerufen:

zwei- bis dreimal pro Semester lädt die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte alle Habilitandinnen ein, um themenzentriert mit Referentinnen oder Referenten über die Karrie- remöglichkeiten in der medizinischen Wis-

senschaft für Frauen zu diskutieren und sich über die eigenen Erfahrungen in diesem Be- reich auszutauschen.

Seit 2007 hat die Charité als erstes und bis- lang einziges Unternehmen bundesweit beide Auditierungsprozesse der Hertie-Stif- tung durchlaufen und die entsprechenden Zertifikate erhalten. Sowohl in der Fakultät als auch im Klinikum werden in der Folge Maßnahmen umgesetzt, die helfen, die Cha- rité familiengerechter zu gestalten.

Christine Kurmeyer (Autorin) . Zentrale Frauenbeauftragte

Charitéplatz 1 . 10117 Berlin . Tel: 030/450-577 251 . Fax: 030/450-577 951

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Hamburg

Medizinische Fakultät der Universität Hamburg und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

An der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) der Universität Hamburg werden die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin angebo- ten. Das UKE ist eine rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts und eine Gliedkörper- schaft der Universität Hamburg.

Die Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit am Standort Hamburg ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG), dem UKE-Gesetz und dem Hamburgischen Hoch- schulgesetz (HmbHG).

Nach § 14 des LGG können die Dienststellen weibliche Beschäftigte als „Frauenbeauftragte“ be- nennen. Die bestellte Frauenbeauftragte setzt sich für die Belange des nichtwissenschaftlichen Personals ein. Ihre Stelle ist dem Kaufmännischen Direktor des Klinikums zugeordnet. Die Stelle ist seit August 2008 vakant.

Das HmbHG formuliert in § 3 Abs. 4 den Gleichstellungsauftrag der Hochschule. Für die Me- dizinische Fakultät ist eine Gleichstellungsbeauftragte nach § 9 Abs. 4 UKEG, sowie § 91 Abs. 2 Nr. 7 HmbHG; in Verbindung mit den maßgeblichen Satzungen der Universität Hamburg, durch den Fakultätsrat zu wählen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät und ihr Team, bestehend aus zwei Stellvertreterinnen, der Frauenreferentin und einer Verwaltungskraft, setzen sich für die Interessen des wissenschaftlichen Personals und der Studierenden ein. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von der Frauenkonferenz – be- stehend aus den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen der Fakultät – vorgeschlagen und vom Fa- kultätsrat für zwei Jahre gewählt.

Die Amtsträgerinnen haben in allen Gremien Informations-, Rede- und Antragsrecht. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen erhalten zusammen eine Stellenkom- pensation von mindestens 75 % einer Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin. Die Stellen der Frauenreferentin für die Medizinische Fakultät (100 %) und der Verwaltungskraft (50 %) sind dem Dekanat zugeordnet. Das Gleichstellungsteam verfügt über eigene Büro- und Bera- tungsräume.

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Prof‘in Dr. Ursula Platzer (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Elke Mätschke . Frauenreferentin der Medizinischen Fakultät

Martinistraße 52 . 20246 Hamburg . Tel.: 040/74 10-5 83 54 . Fax: 040/74 10-5 83 53 platzer@uke.uni-hamburg.de . maetschke@uke.uni-hamburg.de

Zu den originären Aufgaben der Gleichstellungsbeauftrag- ten gehört die Begleitung der Berufungsverfahren. Sie ist vom Bedarfsprüfungsverfah- ren bis zum Abschluss der Liste an den Berufungsverfah- ren beratend beteiligt und gibt eine Stellungnahme zur Verab- schiedung der Liste ab.

Die Medizinische Fakultät und der Akademische Senat der Universität Hamburg beschlie- ßen den Gleichstellungsplan der Medizinischen Fakultät für jeweils 5 Jahre. Der Dekan oder die Dekanin sind beauftragt, im Vorstand für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Der Plan sieht die Verankerung von Gen- der Mainstreaming in Entscheidungsprozessen vor. Der dritte Gleichstellungsplan (2008-2013) sieht u.a. die mittel- und langfristige Erhöhung des Frauenanteils der Wissenschaftlerinnen vor.

Und zwar durch

- Karriereplanung im Hinblick auf eine Wissenschaftskarriere für Studentinnen - Ausbau der Personalentwicklungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen - Gezielte Nachwuchsförderung vor und nach der Habilitationsphase - Erhöhung des Frauenanteils bei der Neubesetzung von Professuren.

Weitere Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit sind:

- Verbindung von organisations- und personengebundenen Fördermaßnahmen

- Verknüpfung von Fördermaßnahmen mit einem verlässlichen Konzept zur Vereinbarung von Beruf/Studium und Familie

vl. Dr. Heidrun Lauke-Wettwer, Elke Mätschke, Prof‘in Dr. Ursula Platzer, Prof‘in Dr. Hertha Richter-Appelt

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31 - Entwicklung eines Wiedereinstiegskonzeptes für Wissenschaftlerinnen

- Neubewertung der klinischen Arbeitsplätze im Hinblick auf Mutterschutzbestimmungen.

Das im Oktober 2008 etablierte MENTORING-Programm für Wissenschaftlerinnen an der Me- dizinischen Fakultät trägt zur gezielten Nachwuchsförderung bei.

Ein herausragendes Anreizsystem zur För- derung der Habilitation von Frauen sind Ausgleichstellen. Die jeweilige Klinik oder das Institut erhält für jede abgeschlosse- ne Habilitation einer Frau für zwei Jahre eine halbe Wissenschaftliche Mitarbeite- rinnen-Stelle zusätzlich. Diese Stelle dient der Qualifizierung einer weiteren Nach- wuchswissenschaftlerin und wird aus dem Forschungsförderungsfonds „Frauenför- derung“ der Medizinischen Fakultät finan- ziert. Im Jahr werden durchschnittlich 17 halbe Stellen finanziert.

2007 erreichte das UKE den zweiten Platz im bundesweiten Ranking zur Chancengleichheit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika.

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Rheinland-Pfalz

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mit Beginn des Jahres 2009 trat in Rheinland-Pfalz das neue Universitätsmedizingesetz UMG in Kraft. Mit diesem Gesetz sind der Fachbereich Medizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und das Universitätsklinikum in einer Körperschaft öffentlichen Rechts als „Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz“ zusammengeführt worden und bleiben durch die so genannte „doppelte Integration“ hochschulrechtlich wie auch organisationsrechtlich mit der Universität eng verbunden.

Für die Gleichstellungsarbeit und Frauenförderung in der Universitätsmedizin gelten die § 8 Abs. 2 Ziffer 3 sowie § 24 Abs. 5 und § 32 des Universitätsmedizingesetzes, das Landesgleichstel- lungsgesetz Rheinland-Pfalz sowie die entsprechenden Paragraphen des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz HochSchG. Zudem gibt es einen Frauenförderplan für das (ehemalige) Klinikum, einen Frauenförderplan des (ehemaligen) Fachbereichs Medizin der Universität sowie einen Rahmenplan zur Frauenförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Silke Paul (Autorin) . Frauenbeauftragte der Johannes Gutenberg-Universität Mainz . Frauenbüro Saarstraße 21 . 55099 Mainz . Tel.: 06131/39-22988 . Fax.: 06131/39-25747

frauenbuero@verwaltung.uni-mainz.de . www.frauenbuero.uni-mainz.de

Antje Schlehenbecker . Gleichstellungsbeauftragte für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Langenbeckstraße 1 . 55101 Mainz . Tel.: 06131/17-2794 antje.schlehenbecker@verwaltung.klinik.uni-mainz.de

apl. Prof. Dr. rer. nat. et med. habil. Ellen Ildicho Closs . Gleichstellungsbeauftragte für wissen- schaftliche Mitarbeiter/innen . Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz closs@mail.uni-mainz.de

PD Dr. rer. nat. et med. habil. Cornelia Dietrich . cdietric@mail.uni-mainz.de

Univ.-Professorin Dr. Annerose Keilmann . keilmann@kommunikation.klinik.uni-mainz.de

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33 Aufgrund der Aktualität des Zusammenschlusses und der noch nicht abschließend geklärten

konkreten Ausgestaltung der Zuständigkeiten im Kontext Gleichstellung und Frauenförderung, sind noch einige Fragen offen. Die genannten Ansprechpartnerinnen stehen bei weiterem Infor- mationsbedarf zur Verfügung.

Mainz

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Dr. Christiane Herweg (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen

Pauwelsstraße 30 . 52074 Aachen . Tel.: 02 41/80-8 86 03 . cherweg@ukaachen.de Marlies Diepelt . Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen

Templergraben 55 . 52056 Aachen . Tel.: 02 41/80-9 35 76 . Fax: 02 41/80-9 22 58

Rheinisch-Westfälische

Technische Hochschule Aachen

Medizinische Fakultät

Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät unterstützt diese bei der Berücksich- tigung gleichstellungsrelevanter Aspekte entsprechend dem LGG. Sie ist Ansprechpartnerin für die wissenschaftlichen/ärztlichen Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung und als solche bei allen personellen und organisatorischen Entscheidungen zu beteiligen. Ihre Hauptaufgabe ist die Mitarbeit in den zahlreichen Berufungskommissionen der Fakultät. Ein weiterer Aufgabenbe- reich ist die Umsetzung des Gender-Aspektes in der Studienordnung. Die Gleichstellungsbeauf- tragte unterhält ein Netzwerk von Frauen in Leitungspositionen am Universitätsklinikum. Die Medizinische Fakultät finanziert ihre berufliche Entlastung.

Die Medizinische Fakultät fördert gezielt Wis- senschaftlerinnen/Ärztinnen und Medizinstu- dentinnen durch Mentoring-Programme (TAN- DEMplusMED/TANDEMmed). Zusätzlich werden jährlich zwei Habilitationsstipendien mit einer Laufzeit von drei Jahren einschließlich der Teilnahme am Mentoring-Programm und einer finanziellen Unterstützung auch zur Kin- derbetreuung ausgeschrieben.

2008 wurde an der Medizinischen Fakultät im Rahmen der Exzellenz-Initiative der RWTH der Lehrstuhl für Neuropsychologische Geschlech- terforschung eingerichtete, der mit einer Professorin besetzt ist.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, arbeitet die Gleichstellungsbe- auftragte der Medizinischen Fakultät mit der des Universitätsklinikums an der Entwicklung eines flexiblen Kinderbetreuungsmodells. Sie wird in ihrer Arbeit von den Personalräten unterstützt.

v.l.: Dr. Christiane Herweg, Marlies Diepelt

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35 Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Universitätsklinikum ist es, die Betriebslei-

tung bei der Umsetzung der Vorgaben des nordrheinwestfälischen Landesgleichstellungsgeset- zes LGG zu unterstützen. Für ihre Tätigkeit ist sie im vollen Umfang freigestellt. Sie beteiligt sich an Strategieworkshops und Arbeitsgruppen zu Themen wie z.B. „Verbesserung der Kinder- betreuung am UKA“ und „flexible Arbeitszeitmodelle“. Außerdem ist sie an allen Stellenbeset- zungsverfahren beteiligt.

Sie unterstützt und begleitet die Beschäftigten bei Konflikten am Arbeitsplatz (Mobbing). Sie berät u.a. in Bezug auf die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf und die Karriereplanung. Sie organisiert und bietet Seminare/Workshops an zu Themen der persönlichen und beruflichen Weiterbildung z.B. Rhetorik, Stimmtraining oder Selbstbehauptungsstrategien. Hierzu wer- den regelmäßig Bedarfsabfragen durchgeführt.

In Kooperation mit der Gleichstellungsstelle der RWTH Aa- chen erfolgt die Durchführung des jährlichen „Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag“ und die Organisation von Ferien- freizeiten für Kinder von Beschäftigten der RWTH und des Universitätsklinikums. Regelmäßig finden Sprechstunden des Eltern-Service-Büros der RWTH in den Räumen der Gleich- stellungsstelle im UKA statt.

Die Betriebskindertagesstätte ist mit 53 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von ein bis zehn Jahren ganzjährig geöffnet. Hier ist eine Erhöhung der Plätze vorgesehen. Für das Jahr 2009 ist außerdem die Einrichtung einer „offenen Kinderbetreuung“ geplant, die die Möglichkeit der kurzfristigen Betreuung sicherstellt. Dieses Angebot richtet sich an alle Eltern (Beschäftigte, Studierende, Besucher/innen, etc.).

Marlies Diepelt (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums Aachen Pauwelsstraße 30 . 52074 Aachen . Tel.: 02 41/80-8 01 15 . Fax: 02 41/80-8 20 34

gsb@rwth-aachen.de . www.rwth-aachen.de/gsb

Universitätsklinikum Aachen

v.l.: Andrea Münch, Marlies Diepelt, Rita Winkels

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Ruhr-Universität Bochum

Medizinische Fakultät

Der Rahmenplan zur Gleichstellung an der Ruhr-Universität Bochum ist 2005 in Kraft getre- ten und soll dazu beitragen, Bedingungen zu schaffen, die eine echte Chancengleichheit für beide Geschlechter ermöglichen. Neben der Gleichstellungsbeauftragten der Ruhr-Universität werden dezentrale Gleichstellungsbeauftragte gewählt, die Gleichstellungsmaßnahmen in den Fakultäten umsetzen. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakul- tät beinhalten die Stellungnahme bei der Verabschiedung der Gleichstellungspläne der Fakultät, die Kontrolle und Unterstützung ihrer Umsetzung sowie Stellungnahmen zu Berufungsvor- schlägen und zur Einstellung von Personal.

Zur Karriereförderung der Frauen an der Medizinischen Fakultät wurden spezifische Maßnah- men in das Gleichstellungskonzept eingebracht. Dazu gehören die Anbindung an das mento- ring3-Konzept (Kooperationsprojekt der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universi- tät Dortmund und der Universität Duisburg-Essen) für naturwissenschaftliche Doktorandinnen und die Implementierung eines Mentoring Programms für promovierte Wissenschaftlerinnen.

In Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Interne Fortbildung und Beratung wurde das Mento- ring-Programm m2@RUB für promovierte Wissenschaftlerinnen an der Medizinischen Fa- kultät (Campus und Universitätskliniken) entwickelt. Durch das Mentoring wird die für die wissenschaftliche Karriere entscheidende Phase der Habilitation/Facharztausbildung begleitet, so dass ein nachhaltiger Effekt auf die Zahl der Frauen in Führungspositionen an der Medizini- schen Fakultät erwartet wird.

Prof‘in Dr. Katrin Marcus/Prof‘in Dr. Carola Meier (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät . Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum

Universitätsstraße 150 . 44801 Bochum

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Ursula Mättig (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Universität Konviktstraße 4 . 53012 Bonn . Tel.: 02 28/73-74 90 . Fax: 02 28/73-94 87

maettig@uni-bonn.de . www.gleichstellung-uni-bonn.de

Rheinische Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn

Medizinische Fakultät

Die Gleichstellungsbeauftragte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität ist für das wis- senschaftliche/ärztliche Personal der Medizinischen Fakultät zuständig. Den Schwerpunkt der Tätigkeit in der Medizinischen Fakultät bildet die Begleitung von Berufungsverfahren, da Pro- fessorinnen sowohl in den vorklinischen als auch den klinischen Fächern deutlich unterreprä- sentiert sind.

An den universitären, vom Gleichstellungsbüro koordinierten Maßnahmen im Rahmen des Maria von Linden-Programms zur Förderung von Nachwuchswissenschafterlinnen sind Medi- zinerinnen aller Qualifikationsstufen außerordentlich stark beteiligt. Der intensive Dialog über strukturelle Barrieren, die Wissenschaftlerinnen in der Medizin zu überwinden haben, findet im Austausch mit der Gleichstellungsbeauftragten und den Teilnehmerinnen auch im Rahmen des Programms statt.

Einzelfallberatungen von Medizinerinnen aller Qualifikationsstufen gehören zum Alltag des Gleichstellungsbüros. Das Problem der fehlenden Kinderbetreuungsplätze, vor allem für die un- ter dreijährigen Kinder, sowie die starken Überbelastungen im klinischen Alltag und die daraus resultierende fehlende Zeit für Forschungstätigkeit sind dabei Kernthemen.

Die Gleichstellungsbeauftragte berät zum Thema finanzielle Unterstützung der wissenschaftli- chen Karriere vor allem während der Habilitationsphase. Mit dem Dekan der Fakultät findet ein regelmäßiger Austausch über Fort- oder Rückschritte der Gleichstellung in der Fakultät statt.

Die Medizinische Fakultät beteiligt sich finanziell an den universitären Förderprogrammen zur Gleichstellung.

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Sabine Zander (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte des Universitätsklinikums Bonn Sigmund-Freud-Straße 25 . 53105 Bonn . Tel.: 02 28/287-1 55 54 . Fax: 02 28/287-9 01 55 54

Universitätsklinikum Bonn

Nach den ersten Jahren der Pionierarbeit brachte die Erstellung des Frauenförderplans für das nichtwissenschaftliche Personal 2005 den ersten erfolgreichen Durchbruch im Gleichstellungs- management am Universitätsklinikum Bonn. Die gesetzlich normierten Aufgaben des Lan- desgleichstellungsgesetzes NRW wurden als Ziele der Personalarbeit vereinbart. Der aktuelle Gleichstellungsplan 2008 – 2010 bietet einen erweiterten Blick auf die Umsetzung der berufli- chen Chancengleichheit für Frauen und Männer. Familienfreundlichkeit als Teil des Führungs- verständnisses wird durch die Konzepte des Gleichstellungsplans unterstützt.

2008 ist das Universitätsklinikum der Kampagne des Marburger Bundes „Für ein familien- freundliches Krankenhaus“ beigetreten. Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsbereichs- leitungen haben Patenschaften zu einzelnen Handlungsfeldern wie z.B. „Flexible Gestaltung der Arbeitszeit und Arbeitsorganisation“ übernommen.

Bereits seit 1974 besteht am Klinikum eine Betriebskinderta- gesstätte. Ein Neubau und die Erweiterung auf 140 Plätze sind für 2009/10 beschlossen. Kinder im Alter von ein bis zehn Jahren können hier ohne Ferienschließung ganzjährig betreut werden. Der Aufbau eines Familienzentrums und das Angebot einer offenen Betreuung für Notfallsituationen und für Kinder von Besucher/inne/n sind in der Diskussion.

Projekte für eine erfolgreiche Gestaltung des beruflichen Wie- dereinstiegs nach einer Familienphase – Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen zum Erhalt der Qualifikation, Etablierung von Informationswegen und eine durch den internen Arbeits- markt gestützte Beratung und Vermittlung – befinden sich im Aufbau.

Sabine Zander

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39 Das Universitätsklinikum ist eine rechtlich eigenständige Gesellschaft Öffentlichen Rechts, die

Medizinische Fakultät ist Teil der TU Dresden. Beide sind über die Aufgaben in Lehre und For- schung miteinander verflochten.

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden von allen Mitgliedern der Fa- kultät gewählt. Sie sind für die Fakultät inklusive der von der Fakultät in das Klinikum gestellten Mitarbeiter/innen zuständig. Das Universitätsklinikum hat eine vom Vorstand bestellte Frauen- beauftragte, die für alle Beschäftigten des Klinikums zuständig ist.

Die Frauenbeauftragte arbeitet eng mit dem Vorstand des Klinikums und dem Personalrat zu- sammen; die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten mit der Fakultätsleitung (Dekanat und Fa- kultätsrat) zusammen und sind vor allem in Berufungsverfahren involviert.

Gegenwärtig erarbeitet die Fakultät einen Maßnahmenkatalog zur Erhöhung des prozentualen Anteils der Wissenschaftlerinnen auf der Leitungsebene. Darin enthalten sind Zielvereinbarun- gen und Selbstverpflichtungen zur Erhöhung der Familienfreundlichkeit und zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft.

Es gibt einige Stipendien des Freistaates Sachsen für Habilitandinnen und Wiedereinsteigerin- nen. Darüber hinaus unterstützt die Fakultät Dual-Career-Couples bei Berufungen.

Die Medizinstudierenden werden infolge der gegenwärtigen Personalunion von Gleichstel- lungsbeauftragter und Studienberatung (Inge Rost) über verwaltungstechnische Aspekte der Gleichstellung/Gleichbehandlung aus erster Hand informiert und in konkreten Fragen kom- petent beraten.

Technische Universität Dresden

Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Inge Rost (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Fetscherstraße 74 . 1307 Dresden . Tel.: 03 51/458-38 19 . Fax: 03 51/458-43 20 stdek@mailbox.tu-dresden.de Ruth Meyer . Frauenbeauftragte des Universitätsklinikums . Fetscherstraße 74 . 01307 Dresden Tel.: 03 51/458-56 86 . Fax: 05 31/458-58 23 . ruth.meyer@uniklinikum-dresden.de

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Heinrich-Heine-

Universität Düsseldorf

Medizinische Fakultät

Der Schwerpunkt der Arbeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakul- tät der Heinrich-Heine Universität liegt in der Begleitung von Berufungsverfahren und Verfah- ren zur Besetzung wissenschaftlicher Stellen.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten nehmen darüber hinaus an Sitzungen der Fakultätsgre- mien und Gleichstellungskommissionssitzungen der Universität mit beratender Funktion teil, sind Vorsitzende der Fakultätsgleichstellungskommission und koordinieren so die Fortschrei- bung des seit 2001 geltenden Frauenförderplans der Medizinischen Fakultät sowie die jährliche Berichterstattung über die erreichten Ziele.

Zu den im geltenden Frauenförderplan der Fakultät festgelegten Zielen gehören:

- die Erhöhung des Frauenanteils in der Professor/inn/enschaft

- die Vergabe von Lehrstuhlvertretungen an qualifizierte Wissenschaftlerinnen

- die Unterstützung des zentralen Gleichstellungsbüros insbesondere im Rahmen der Zertifizie- rung als familienfreundliche Universität

- die Verbesserung der Kinderbetreuung

- Ausweitung der leistungsorientierten Mittelvergabe von den vorklinischen Instituten auf die gesamte Fakultät.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit der zentralen Gleichstellungsbeauf- tragten zusammen und beraten beim Auswahlverfahren von Medizinerinnen für das hochschul- eigene Selma-Meyer-Mentoring-Programm.

Prof‘in Dr. Birgit Henrich (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Institut für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene

Universitätsstrasse 1 . 40225 Düsseldorf . Tel.: 02 11/81-1 52 06 . Fax: 02 11/81-1 59 06 birgit.henrich@uni-duesseldorf.de

PD Dr. Hildegard Graß . Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums

Moorenstraße 5 . 40225 Düsseldorf . Tel.: 02 11/81-0 40 58 . Fax: 02 11/81-1 93 66

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Friedrich-Alexander Univer- sität Erlangen-Nürnberg

Medizinische Fakultät und Klinikum

Prof‘in Dr. Kerstin Amann . Frauenbeauftragte der Medizinischen Fakultät Sekretariat Frau Marx (Autorin) . Hugenottenplatz 1a . 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31/85-2 54 44 . Fax: 0 91 31/85-2 53 94 . kerstin.amann@uk-erlangen.de

www.frauenbeauftragte.uni-erlangen.de Gisela Zapf (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums Maximilianplatz 1 . 91054 Erlangen . Tel.: 0 91 34/707 31 95 . gisela.zapf@uk-erlangen.de Am Standort Medizin in Erlangen-Nürnberg gibt es eine Fakultätsfrauenbeauftragte, zuständig für das wissenschaftliche Personal und Studierende, sowie eine Gleichstellungsbeauftragte des Klinikums, die sich um das nichtwissenschaftliche Personal kümmert. Die Fakultätsfrauenbe- auftragte, die Gleichstellungsbeauftragte, der Familienservice und das Frauenbüro der Fried- rich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg arbeiten eng zusammen. Das Thema Kinderbe- treuung ist auch an unserem Standort hochaktuell. Ferienbetreuung und Notfallbetreuung für kranke Kinder von Beschäftigten sind zwei Highlights.

An der Medizinischen Fakultät gibt es seit 2007 eine Zielvereinbarung zur Steigerung des Frau- enanteils in der Wissenschaft: Der Anteil an habilitierten Frauen soll von 17 % auf 25 % (aktueller Stand 22 %) erhöht werden. Der Professorinnen-Anteil soll auf 10 % ansteigen. Alle zwei Jah- re werden zwei Habilitationsstipendien vergeben. Teilnahmen an wissenschaftlichen Tagungen werden jährlich mit 10.000 Euro unterstützt. Wichtige Maßnahmen, um diese Ziele zu errei- chen, sind das Head Hunting durch die Forschungsreferentin, das Gender Mainstreaming und das ARIADNEmed Mentoring Programm für Postdoktorandinnen und Habilitandinnen. Seit Oktober 2008 werden Teilnehmerinnen des Mentoring Programms in beratender Funktion an Berufungsverfahren beteiligt.

Für nichtwissenschaftliche Beschäftigte des Klinikums gibt es verschiedene Arbeitsmodelle, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren. An der Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe werden u.a. frauenspezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Eine Zielverein- barung zur Gleichstellung am Klinikum wird angestrebt.

Die Universität Erlangen-Nürnberg erhielt im April 2008 das Grundzertifikat ‚audit familienge- rechte hochschule‘.

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Die Gleichstellungsbeauftragte der UDE nimmt die Belange der wissenschaftlichen und ärztli- chen Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums wahr. Sie ist insbesondere an Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren beteiligt. Die Gleichstellungsbeauftragten der UDE und des Klini- kums tauschen sich regelmäßig aus, insbesondere in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Gleichstellungsbeauftragte der UDE berät bei spezifischen Fragen, insbesondere in Bezug auf Themen im Bereich der Mutterschutzgesetzgebung im Zusammenhang mit der arbeits- rechtlichen Situation, in Fragen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.

Bei Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs, die den Fachbereich Medizin betreffen, kann sich die Gleichstellungsbeauftragte der UDE von der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs vertreten lassen. Sie und ihre bis zu drei Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Frauen, die Mitglieder des Fachbereichs sind, vom Fachbereichsrat gewählt. Zum Zeitpunkt der Druck- legung ist die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten in der Medizin noch nicht abschließend durchgeführt.

Die Gleichstellungsbeauftragte der UDE unterstützt das Mentoringprogramm MediMent, das sich an Assistenzärztinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen richtet, die eine wissen- schaftliche Karriere in der Medizin anstreben. Weitere Informationen zu MediMent: http://

www.uni-due.de/zfh/karriere/mediment/

Universität Duisburg-Essen

Ingrid Fitzek (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte der Universität Duisburg-Essen Universitätsstraße 9 . 45117 Essen . Tel.: 02 01/183-40 14 . Fax: 02 01/183-40 13

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43 Ein Schwerpunkt der Gleichstellungsarbeit am Universitätsklinikum Essen ist die praktische

Unterstützung der Beschäftigten in allen Belangen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Aktuell steht die Umsetzung eines MitarbeiterServiceBüros an, das Beschäftigte mit Familien- aufgaben unterstützen soll. Information und Beratung rund um die Themen Kinderbetreuung, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und haushaltsnahe Dienstleistungen sollen die Balan- ce zwischen Privatleben und Arbeitsalltag erleichtern.

Seit Jahrzehnten stellt die Betriebskindertagesstätte Betreu- ungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 12 Jahren zur Verfügung. Aktuell werden 100 Kinder von Beschäftigten sowohl aus dem Pflegebereich als auch aus den wissenschaft- lichen und nichtwissenschaftlichen Bereichen dort betreut.

Eine Erweiterung um 45 Plätze ist in Planung. Seit 2006 wird am UK Essen Kinderbetreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien organisiert. Wir arbeiten konstruktiv mit dem Elternservicebüro der Universität Duisburg-Essen zusammen und engagieren uns im Hochschulnetz Familie HNF, einem Zusammenschluss der Elternservicebüros verschiedener Uni- versitäten in NRW.

Das Universitätsklinikum hat die Grundsatzerklärung zum Erfolgsfaktor Familie unterzeichnet und ist Mitglied in dem Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“.

Den Beschäftigten steht ein umfangreiches Programm der Bildungsakademie am Universitäts- klinikum Essen zur Fort- und Weiterbildung und zu gleichstellungsrelevanten Themen zur Ver- fügung.

Universitätsklinikum Essen

Angelika Pietsch (Autorin). Gleichstellungsbeauftragte für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten Hufelandstraße 55 . 45122 Essen . Tel.: 02 01/723-41 77 . Fax: 02 01/723-52 00 angelika.pietsch@uk-essen.de Angelika Pietsch

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Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-

Universität Frankfurt am Main

Luise Otto (Autorin) . Frauenbeauftragte des Klinikums

Theodor-Stern-Kai 7 . 60590 Frankfurt/Main . Tel.: 069/63 01-46 41 . Luise.Otto@kgu.de Gleichstellungsbüro der Universität

Bockenheimer Landstraße 133 . Hauspostfach 115 . 60054 Frankfurt/Main

Die Frauenbeauftragte am Klinikum ist der Dienststellenleitung zugeordnet. Sie übt ihr Amt hauptberuflich aus und hat eine Mitarbeiterin mit einer Vollzeitstelle. In Berufungsangelegen- heiten sind die Universitäts- und die Fachbereichsfrauenbeauftragten zu beteiligen. In allen an- deren Fällen ist in Gleichstellungsfragen die Frauenbeauftragte des Klinikums zuständig. Die Beteiligungsrechte und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Hessischen Gleichberechtigungs- gesetz HGlG. Die Frauenkommission ist gruppenparitätisch zusammengesetzt.

Der Frauenförderplan wird für eine Dauer von sechs Jahren aufgestellt. Er enthält Angaben zur bestehenden Beschäftigtenstruktur. Aus diesen Informationen werden Ziele und Maßnahmen zur Erreichung der Gleichstellung formuliert. Ein Ziel ist unter anderem die Steigerung des Frau- enanteils im ärztlichen/wissenschaftlichen Bereich bei den Stellen in den Vergütungsgruppen Ä5 und Ä6 (Führungsverantwortung und Entfristung). Als Maßnahmen werden im Frauenför- derplan auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten und ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Weiterbildung genannt.

Weiterhin sollen Mentoring- und Coaching-Programme für Frauen in Führungspositionen für das gesamte Klinikum angeboten werden. Im Jahr 2008 wurde die Abteilung Personalentwick- lung gegründet, die Beschäftigten aller Berufsgruppen Angebote macht.

Am Klinikum gibt es eine Kindertagesstätte mit 60 Plätzen für Kinder am Klinikum beschäftig- ter Eltern. Das Klinikum ist seit 2006 als ‚familiengerechte hochschule‘ auditiert.

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Justus-Liebig-Universität Gießen

Die Frauenbeauftragte der Justus-Liebig-Universität Gießen JLU arbeitet auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes. Kernstück ihrer Arbeit ist die Teilnahme an Be- rufungs- und Einstellungsverfahren. Sie wird dabei von ca. 50 Frauenbeauftragten der Fachbe- reiche unterstützt. Das Universitätsklinikum hat seit seiner Privatisierung im Jahr 2006 keine eigene Frauenbeauftragte mehr. Der Fachbereich Medizin wird nach wie vor von der Frauen- beauftragten der Universität betreut. Sie verfügt über ein jährliches Betriebsmittelbudget und arbeitet mit einem Team von vier Mitarbeiterinnen zusammen.

Die Universität unterstützt Studierende und Beschäftigte mit Kindern in Studium und Beruf. Dabei ist die Frauenbeauftragte als Geschäftsführerin für die Umsetzung des ‚audit familienge- rechte hochschule’ zuständig. Sie ist außerdem Kontaktperson für das „MentorinnenNetzwerk für Frauen in Naturwissen- schaft und Technik“.

Nach der erfolgreichen Bewerbung der JLU im Professorinnen- programm des Bundes und der Länder wird mit Beginn dieses Jahres das neue Gleichstellungskonzept der JLU umgesetzt.

Hier ist die Frauenbeauftragte als Mitglied der Gleichstellungs- kommission, verantwortlich für die Arbeit der Programmko- ordinatorin und Ansprechpartnerin bei der Realisierung der geplanten Maßnahmen.

In jedem Semester bietet die Frauenbeauftragte eine Veranstaltungsreihe für Frauen an. Das halbjährlich von der Frauenbeauftragten herausgegebene Frauenveranstaltungsverzeichnis HEDWIG bietet einen einmaligen kommentierten Überblick über Vorlesungen, Seminare und Forschungsprojekte an der JLU im Rahmen der Gender Studies.

Marion Oberschelp (Autorin). Frauenbeauftragte der Universität Ludwigstraße 23 . 35390 Gießen . Tel.: 06 41/99-1 20 50 . Fax: 06 41/99-1 20 59 Marion.Oberschelp@admin.uni-giessen.de . www.uni-giessen.de/frauen Marion Oberschelp

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Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums ist zuständig für das gesamte Personal der Fakultät und des Klinikums und für die Studierenden.

Ein Arbeitsschwerpunkt der Gleichstellungsbeauftragten ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Seit 2002 existiert an der Universitätsmedizin Göttingen UMG ein Mentoring-Projekt. Ergänzt wird dieses Angebot durch Karri- eretrainings für Frauen mit Führungsaufgaben.

Da der Anteil von Frauen an den Habilitationen und Professu- ren wesentlich geringer ausfällt als ihr Anteil an den Promo- tionen, fördert die UMG die Habilitation von Wissenschaftle- rinnen mit dem Heidenreich von Siebold-Programm. Ferner ist im Gleichstellungsplan ein finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Habilitation von Frauen verankert. Die fakul- tätsinternen Forschungsfördermittel werden zu mindestens 50 Prozent an Wissenschaftlerinnen ausgeschüttet.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die geschlechtersensible Medizin (Gender Medizin). Aktuelle For- schungsergebnisse werden durch die Einwerbung von Gastprofessuren im Rahmen des nie- dersächsischen Maria-Goeppert-Mayer-Programms für internationale Frauen- und Genderfor- schung sowie durch die Organisation von Vortragsreihen publik gemacht.

Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreibt die UMG eine eigene Kindertages- stätte und kooperiert mit der örtlichen Tagespflegebörse. Die Gleichstellungsbeauftragte gibt die Zeitschrift Georgia heraus und präsentiert regelmäßig Ausstellungen zu frauenpolitischen Themen.

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Universitätsmedizin Göttingen

Inken Köhler (Autorin) . Gleichstellungsbeauftragte Universitätsmedizin Göttingen Robert-Koch-Straße 40 . 37075 Göttingen . Tel.: 05 51/39-97 85 . Fax: 05 51/39-93 39 Inken Köhler

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