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244 Niederbipp - Aanwangen - Langenthal - Huttwil Gemeinden: Aarwangen, Bannwil, Schwarzhausern, Thunstetten Autobahnzubringer Oberaargau

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne j e s Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

6. Juni 2012 BVE

Kantonsstrasse Nr. 244 Niederbipp - Aanwangen - Langenthal - Huttwil Gemeinden: Aarwangen, Bannwil, Schwarzhausern, Thunstetten 0 8 2 0 1007 / Autobahnzubringer Oberaargau; Vorprojekt

Mehrjähriger Verpflichtungskredit

1 GEGENSTAND

Im Oberaargau verlor die Stadt Langenthal ihre zentrale Verkehrslage an der alten Bern- Zürich-Strasse mit der Eröffnung der Autobahn A I . Die direkte Anbindung an die Auto- bahn führt durch die Gemeinde Aarwangen. Dort teilen sich der lokale Verkehr, die Bahn

^gjf^ und der Durchgangsverkehr mit vielen Lastwagen den sehr engen Verkehrsraum. Die Grenzen der Siedlungsverträglichkeit sind bei der verkehrsbelasteten Ortsdurchfahrt er- reicht. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden ist nur schlecht gewährleistet. Die zahl- reichen Industrie- und Gewerbebetriebe im Raum Langenthal bis nach Huttwil sind nur ungenügend mit den wichtigen Zentren verbunden. Die ungenügende Verkehrserschlies- sung erschwert die nachhaltige Entwicklung. Ohne den Autobahnzubringer Oberaargau können die Verkehrsprobleme der Region nicht gelöst werden.

Mit dem beantragten mehrjährigen Verpflichtungskredit von Fr. 2'100'000.-- (Gesamtkos- ten von Fr. 3'300 000.~ abzüglich bereits bewilligte Ausgaben von Fr. 1'200 000.~) sol- len basierend auf der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) die nötigen Leistungen zum Vorprojekt inklusive Vervollständigung der Grundlagen durchgeführt werden.

2 Rechtsgrundlagen

- Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 38, 39,49, und 95 in Ver- bindung mit dem Gesetz vom 2. Februar 1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (SBG), Art. 31a-dund 36

- Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1 ), Art. 17 ff.

Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 42 ff.

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistun- gen (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff.

Gesetz vom 2. September 2009 über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG, BSG 621.2), Art. 1 Abs. 2 Bst. b

Strassenplan; Planungszone gemäss Art. 62 BauG vom 5. Mai 2010 - Strassenbauprogramm 2011 - 2013, Tätigkeitsliste Seite 5, Nr. 1007 - RGSK Oberaargau, Schlussbericht vom 1. März 2012

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3 KOSTEN; NEUE AUSGABEN

Preisbasis 1. Januar 2012, Produktionskostenindex (PKl) des Schweizerischen Baumeis- terverbandes -Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung

Gesamtkosten Fr. 3300 000.00 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kredit- Fr. 3*300 000.00 summe gemäss Art. 143 FLV

abzüglich

bereits bewilligte Ausgaben für vorbereitende Arbeiten - F r . 1 200 000.00

zu bewilligender Kredit f r . 2'100 000.00 Weil der Bundesrat den Autobahnzubringer Oberaargau in seiner Botschaft vom

18. Januar 2012 nicht in das Nationalstrassennetz aufgenommen hat, ist derzeit unge- wiss, ob ein Bundesbeitrag geleistet wird Deshalb können einstweilen keine Beiträge Dritter fur die Finanzierung berücksichtigt werden.

Der Kanton und die betroffene Region werden sich dezidiert dafür einsetzen, dass der Entscheid des Bundesrates von den Eidgenossischen Räten korrigiert wird.

Es handelt sich um einmalige und neue Ausgaben gemäss Art. 46 und Art. 48 Abs. 2 Bst. a FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vortiegenden Beschluss bewilligt (Art 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4 KREDITART / KONTO / RECHNUNGSJAHR

a) Produktgruppe BVE: Kantonsstrassen (Nr. 09.09.9110)

Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs 3 FLG. Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Voranschlag und Finanzplan enthalten sind:

Konto Budgetrubnk

1579 501000 Tiefbauamt, Bau von Kantons- strassen

Rechnungsjahr Betrag

bisher Fr. 810 000

2012 Fr. 300 000

2013 Fr. 2 000 000

2014 Fr 190000

Total Fr. 3'300 000

1007 Autobahnzubringer Oberaargau

DOCP-#262858-v3-GRB_Autobatinzubnnger_Oberaargau DOC

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Seite 3

b) Finanzierung über den Investitionsspitzenfonds

Interne Verrechnung zwischen der Finanzverwaltung und dem TBA für die Beiträge aus dem Investitionsspitzenfonds

Konto Rechnungs- Betrag

jahr

1374 399100 Finanzverwaltung 2012 Fr. 300 000

Entnahme aus Fonds zur 2013 Fr. 2 000 000 Deckung von Investitionsspitzen 2014 Fr. 190 000

1579 499100 Tiefbauamt 2012 Fr. 300 000

Fondsbeitrag von Finanzver- 2013 Fr. 2 000 "000

waltung 2014 Fr. 190 000

FINANZREFERENDUM

Das Geschäft unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kan- tons Bern zu veröffentlichen.

An den Grossen Rat

1007 Autobahnzubringer Oberaargau

DOCP-#262858-v3-GRB_Autobahnzubnnger_Oberaargau DOC

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